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Militärjustiz urteilt in Menschenrechtsprozessen

Poonal vom 01.03.2005

  (Buenos Aires, 22.Februar 2005, púlsar).- Trotz internationaler Rechtsnormen und Empfehlungen übernehmen mexikanische Militärgerichte weiterhin die Rechtssprechung in Fällen von Menschenrechtsverletzungen, die von Militärangehörigen begangen wurden. Darauf wies das Menschenrechtszentrum Miguel Augustín Pro Juárez (PRODH) aus Mexiko-Stadt hin. Das Zentrum äußerte die Befürchtung, die Einmischung der Militärjustiz verhindere eine vollständige Aufklärung der Fälle. Auch habe die Regierung von Vicente Fox bislang keinen ernsthaften politischen Willen gezeigt, der Straflosigkeit, die durch die militärische Rechtsprechung in Fällen von Menschenrechtsverstößen entsteht, entgegenzutreten.

PRODH kritisiert an den von den Militärgerichten verfolgten Fällen die mangelnde Unabhängigkeit und Unparteilichkeit sowie den fehlenden Willen, die von Mitgliedern der Streitkräfte begangene Straftaten zu verfolgen. Zudem berichtet das Zentrum von Fällen von Menschenrechtsverstößen, die an die Militärstaatsanwaltschaft übergeben oder der zivilen Rechtsprechung entzogen wurden. So wies beispielsweise die zivile Staatsanwaltschaft einen Fall zurück, bei dem Soldaten Bewohner einer mixtekischen Gemeinde im Bundesstaat Guerrero ermordeten und übergab die Rechtskompetenz an ein Militärgericht. Das Militärrecht halte die Straflosigkeit aufrecht, um Militärangehörige zu schützen, schade damit aber der Zivilgesellschaft, beklagt die Menschenrechtsorganisation.

Die Interamerikanische Menschenrechtskommission und der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte betonten die Notwendigkeit, die Rechtssprechung bei von Militärs an Zivilisten verübten Straftaten zivilen Gerichten zu überlassen.


Quelle: poonal
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