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Ein internationaler Pakt gegen Frauenmorde in Guatemala

Aussichten auf Veränderungen?

ILA vom 25.11.2005
von Ines Rummel

  Nachdem guatemaltekische und internationale AktivistInnen nicht locker gelassen haben, Maßnahmen gegen die Frauenmorde und für Gerichtsbarkeit in Guatemala einzufordern, ist es am Ende diesen Jahres 2005 möglich, eine Bilanz zu ziehen, die zumindest auf internationaler Ebene Aussicht auf politische Aktionen hat. Sechs Abgeordnete des guatemaltekischen Kongresses unterzeichneten am 1. Juli 2005 gemeinsam mit RegierungsvertreterInnen aus Mexiko und Spanien die Deklaration von Antigua. In dieser geben sie ihrem Beschluß Ausdruck, sich gegen die Gewalt gegen Frauen und den Feminizid einzusetzten und konkrete Forderungen an ihre Regierungen zu stellen.
Mädchen und Frauen des zentralamerikanischen Landes, das so oft das "Land des ewigen Frühlings" genannt wird, sahen sich in den letzten fünf Jahren verstärkt mit brutaler Gewalt gegen ihr Geschlecht konfrontiert. Zwischen Januar 2001 und Oktober 2005 wurden 1.942 Fälle ermordeter Frauen gezählt. Seit Anfang 2005 bis Oktober sind etwa 503 Frauen und Mädchen auf grausamste Weise umgebracht worden, davon 177 im Department Guatemala und 326 im restlichen Land.

Dieses Phänomen wird von den einen "Femizid" 1) von den anderen, wie auch in diesem Artikel, "Feminizid" bezeichnet. Es ist die Ermordung von Frauen aufgrund ihrer untergeordneten Rolle in der Gesellschaft, ein systematisches Töten. Während der Begriff "Femizid" den sozialen Charakter der Gendergewalt ausdrückt, bezieht "Feminizid" den politischen Charakter und die Verantwortung des Staates ein. Dies, in Bezug auf die fehlenden juristischen und politischen Instrumente einer Regierung, um dem Phänomen entgegenzusteuern sowie der Normalisierung und Legitimierung der Gewalt gegen Frauen in einem Staat. "Der Feminizid entsteht im ideologischen und sozialen Umfeld des Machismo und der Frauenfeindlichkeit, der alltäglichen Gewalt gegen Frauen und durch die Existenz rechtsfreier Räume." 2)

In den Jahren 2004 und 2005 besuchten die Sonderbeauftragten der Vereinten Nationen und der Interamerikanischen Kommission für Menschenrechte (CIDH), Yakin Ertürk und Susana Villarán mehrmals Guatemala. Sie gaben dem Staat Empfehlungen, um gegen Straflosigkeit und den Feminizid einzuschreiten, leider ohne sich in Regierungsreihen wirkungsvoll Gehör zu verschaffen. Villarán stellte bei ihrem zweiten Besuch sogar Rückschritte fest, da die "Fiscalía de la Mujer" (Staatsanwaltschaft für Frauen) in die "Fiscalía de Delitos contra la Vida" (Staatsanwaltschaft zur Sicherung des (Über)leben) integriert wurde, und dort keine spezifische und gendergerechte Behandlung der Frauenmorde zu erwarten sei.

Die Politiker und Regierungsvertreter Guatemalas sind nicht für Frauenthemen sensibilisiert. Der Problematik des Feminizid wird national keine Priorität eingeräumt. Seit der Einrichtung des Internationalen Interparlamentarischen Dialogs zum Thema Feminizid zwischen Regierungsvertretern Guatemalas, Mexikos und Spaniens konnten trotzdem Fortschritte auf internationaler Ebene erreicht werden. In diesem Jahr fanden drei Austauschtreffen statt. Zuletzt am 15. und 16. September in Madrid, vorher im Juli in Guatemala und im Mai 2005 in Mexiko. Eines der Ziele war die Schaffung von Öffentlichkeit gegenüber der Problematik der systematisierten Gewalt, wie es der Feminizid ist. Es wurde der Pakt von Mexiko unterzeichnet sowie in Guatemala die Deklaration von Antigua. Hier hob man hervor, dass die Gewalt in Form des Feminizid auf einem funktionierenden partiarchalischen Staat basiert. Die Schaffung eines Internationalen Netzwerkes von Regierungsabgeordneten gegen Feminizid wurde vereinbart. Der Feminizid wird als äußerste Ausdrucksform der Ungleichheit zwischen Geschlechtern erkannt. Die UnterzeichnerInnen verpflichten sich, bei ihren Regierungen Maßnahmen zur Prävention, Schutz und Verteidigung der Opfer des Feminizid und innerfamiliärer Gewalt einzufordern. In der internationalen Rechtsprechung soll der Feminizid als Menschenrechtsverbrechen klassifiziert werden.

Um auf nationaler Ebene gegen die tödliche Gewalt in Guatemala vorzugehen, bedarf es vor allem Reformen des Justiz- und Polizeisystems. Die staatlichen Stellen Guatemalas verfügen über keine zuverlässigen Statistiken, da bis heute keine ernsthaften Untersuchungen vorgenommen wurden. Von der Gesamtzahl der Feminizidfälle wird nur ein unwesentlicher Prozentsatz untersucht. Täter werden nur selten strafrechtlich gesucht oder gar bestraft.

Frauenorganisationen wie das Netzwerk gegen Gewalt gegen Frauen3) und die linke Partei URNG (Nationale Revolutionäre Einheit Guatemalas) beobachten das soziale Problem und publizierten Statistiken, die staatlicherseits bisher nur ungenügend erhoben wurden. Der amnesty-Report4) vom Juni 2005 spricht von 1.188 ermordeten Frauen zwischen 2001 und August 2004. Amnesty international hebt die Brutalität der Gewalttaten hervor und fordert, dass die staatlichen Autoritäten dem Problem ernsthaft gegensteuern. Der Untersuchungsbericht der URNG5) zeigt eine Zunahme der Verbrechen gegen Frauen von 2000 bis 2004 um 112% auf, mit 1.501 registrierten Frauenmorden in diesen vier Jahren. Der Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der Morde in dem kleinen mittelamerikanischen Land stieg von 4,5% im Jahr 2002 und 11,5% im Jahr 2003 auf 12,1% im Jahr 2004. Diese quantitative Gegenüberstellung und die fehlende Analyse der Motive wie auch genderanalytischen Zusammenhängen verdeutlicht, dass den Frauenmorden in der Staatspolitik bisher kein Gewicht zugemessen wurde. Dass die Frauenmorde eine klare sexuelle Konnotation aufweisen, wird übersehen.

Das Netzwerk gegen Gewalt gegen Frauen zeigt auf, dass etwa ein Drittel der Morde in familiären Zusammenhängen geschehen und es notwendig ist, zwischen häuslicher Gewalt und Feminizid zu unterscheiden.

Frauenleichen werden hauptsächlich in städtischen Gebieten gefunden, vor allem im Raum Guatemala-Stadt, wo insgesamt die Gewalt täglich zunimmt. Die meisten Frauen erleiden extrem brutale Gewalt, werden vor ihrem Tod vergewaltigt und gefoltert. Oftmals hinterlassen Täter auf dem Körper des Opfers oder in ihrer Nähe sexistische, frauenverachtende Botschaften. Die Körper der Opfer werden auf öffentlichen Plätzen, manchmal auf Müllhalden und in Schluchten, entstellt, zerstückelt, zum Teil nackt, manchmal in Plastiksäcken wie Müll weggeworfen. Die damit geschaffene Öffentlichkeit hat Symbolcharakter. Wie Rita Laura Segato6) analysiert, wird symbolisch dargestellt, welche soziale Struktur herrscht. "Der Aggressor und die Gesellschaft teilen gleichermaßen ein Geschlechterbild, sie sprechen die gleiche Sprache." 7)

Wer sind die Opfer?

Opfer sind vor allem Mestizinnen, die als Hausfrauen, Studentinnen, Hausangestellte, Vertreterinnen der informellen Wirtschaft oder Fabrik- und Sexarbeiterinnen tätig sind. Mehr als ein Drittel der Opfer sind unter 20 Jahre alt. Die Hälfte sind zwischen 21 und 40 Jahre alt. Die Opfer verbindet eine Gemeinsamkeit: die Täter drücken aus, Frauen seien entbehrlich, man(n) könne sie wie eine Ware benutzen und wegwerfen. Unter den Opfern sind keine politischen Aktivistinnen oder Akademikerinnen. Ein Großteil der Frauen gehört einer ärmeren Gesellschaftsschicht an und hat nur geringes Einkommen.

Wer sind die Täter?

Da es keine Untersuchungen der Morde oder gar eine Klassifizierung der Täter gibt, ist es weiterhin schwierig klare Aussagen zu treffen. Direkte oder indirekte Verbindungen zwischen Tätern und staatlichen Stellen wie Polizei und Militär werden aber immer weniger ausgeschlossen. Spuren führten schon oft zu (Ex)Polizeikräften, privaten Sicherheitsdiensten oder (Ex)Soldaten. Fehlende öffentliche Analysen erschweren die Annahme, ob Agressoren die Taten aus persönlichen Motiven oder aufgrund eines Plans ausführen. Es ist davon auszugehen, dass bei Polizei und Militär bekannt ist, wie sich die kriminellen Gruppierungen zusammensetzen, dass sie diese jedoch tolerieren und evtl. sogar mit ihnen kooperieren. Auch werden immer wieder Jugendbanden mit den Frauenmorden in Verbindung gebracht, verhaftet und ins Gefängnis gesperrt, jedoch sind diese Anschuldigungen Ausdruck einer in die Verbrechen verstrickten Politik und eines mangelhaften Justizsystems. Jugendbanden sind der Spiegel einer sozial zerbrochenen Gesellschaft und nicht die eigentlichen Täter, sondern auch Opfer des Systems der Unterdrückung. Sie kontrollieren Sektoren der Stadt und setzen dort ihre Regeln vor allem mit Gewalt durch. Dadurch werden auch viele Mädchen Opfer dieser Gewalt und Bandenkriege.

Welche Motive und Hintergründe erklären das bestialische Morden?

Im Gegensatz zu Männern, die oft im Zusammenhang mit Überfällen, Raub oder Teilnahme an illegalen Geschäften umgebracht werden, weisen die Mordmotive bei Mädchen und Frauen eindeutige sexuelle und frauenverachtende Konnotationen auf. Der Feminizid folgt einem gemeinsamen Muster: Sadismus, Grausamkeit und Straflosigkeit. Die brasilianische Anthropologin Segato spricht im Fall Ciudad Juarez von einer systematischen Straflosigkeit, was auch für das guatemaltekische Justizsystem zutreffend ist. "Die Morde werden nicht nur durch die herrschende Straflosigkeit gedeckt, sondern auch das Gegenteil ist der Fall: die Morde verursachen die Straflosigkeit. Möglich ist so etwas in einem sogenannten zweiten Staat im Staat, einem Parallelstaat, der sich durch die Schwächung der Regierungsinstitutionen entwickelt und erstarkt."8) "Klandestine Gruppen"9) funktionieren weiterhin als paralleles unsichtbares Herrschaftssystem, das staatliche und vor allem demokratische Einrichtungen kontrolliert und beeinflusst.

Die Hintergründe des Feminizid liegen außerdem einerseits im bewaffneten Konflikt (1960-96) und andererseits in den historisch-kulturellen Werten der Gesellschaft, in der Frauen eine extrem untergeordnete Rolle haben. Die Dimension der Gewalt gegen Frauen und deren Ursachen zeigte auch schon der Bericht zur Aufarbeitung der Vergangenheit auf (REMHI 10), 1999): Von den 200.000 Menschen, die "verschwanden" oder umgebracht wurden, waren ein Viertel Frauen. Die Art und Weise, Frauen hinzurichten, erinnert an Massaker an der indigenen Bevölkerung. Auch gemäß des URNG-Berichts zeigen die Frauenleichen ähnlichkeiten mit den physischen und sexuellen Gewaltformen auf, die während der Aufstandsbekämpfung im internen bewaffneten Konflikt in Guatemala gegen Frauen angewandt wurden. Gesellschaftliche Werte wurden systematisch zerstört, wodurch die guatemaltekische Gesellschaft seither in einer "Gewaltkultur" lebt, die fortlebt und sich verschlimmert.

Die Problematik der Frauenmorde ist Teil einer strukturellen und sozialen Gewalt in einem System männlicher Herrschaftsordnung, in dem Frauen weitgehend diskriminiert werden (erschwerter Zugang zur Gesundheitsversorgung, Schulbildung, Rechtssystem etc.). Sozial benachteiligt wurden seither sämtliche Gruppen, wie die indigene Bevölkerung, Jugendliche, behinderte Menschen, Homosexuelle und Lesben sowie Frauen im Allgemeinen. In der tief eingeprägten patriarchalen Geschlechterordnung ist die tagtägliche Gewalt (sei es physische oder psychische) gegen Frauen legitimiert. Sie werden als Objekte gesehen und nicht als vollwertige Bürgerinnen oder Protagonistinnen einer Gesellschaft anerkannt. Die Abgeordnete der URNG Alba Estela Maldonado hob bei der Präsentation des Untersuchungsberichts ihrer Partei hervor, dass durch die Verbrechen gegen Frauen offensichtlich werde, zu welchem Extrem die asymmetrischen Machtbeziehungen zwischen den Geschlechtern in Guatemala geführt haben. Ein soziales und Sicherheitsproblem, für das der Staat kein politisches Interesse habe. Die Systematik, mit der die Täter ihre Verbrechen planen und ausführen sowie ihre territoriale Dominanz hinterließen einschüchternde Botschaften mit sozialen Auswirkungen. Ihr Interesse läge darin, mit dem Verbrechen und der Grausamkeit eine politische Bedeutung zu erzielen.

Wie von UNICEF und der staatlichen Stelle gegen innerfamiliäre Gewalt CONAPREVI 11) hervorgehoben wurde, ist die kulturelle und soziale Gewalt, die guatemaltekische Frauen erleben, Teil eines Modells und Gesellschaftsverständnisses, das von Angst und Gewalt geprägt ist.: Die Serienmorde an Frauen paralysieren die Gesellschaft: Die BürgerInnen schränken ihr politisches und soziales Engagement ein. Es wird Angst und Terror verbreitet, mit der Folge, dass die Gesellschaft manipulierbar und in ihrer Widerstandskraft geschwächt wird.

Nach Ansicht der Autorin ist ein weiterer Aspekt bei der Analyse der Hintergründe zu berücksichtigen. Der Staat Guatemala ratifizierte im Jahr 1982 die internationale Konvention gegen jegliche Form der Diskriminierung (CEDAW) sowie zehn Jahre später die interamerikanische Konvention zur Prävention und Überwindung der Gewalt gegen Frauen. Daraufhin entstanden auf Initiative der Frauenbewegung Gesetzgebungen gegen innerfamiliäre Gewalt (1996) sowie zur Förderung der wirtschaftlichen, sozialen und politischen Rechte für Frauen (1999)12) . Außerdem liegen seit Jahren Gesetzesentwürfe gegen sexuelle Belästigung und für Reformen des Strafgesetzbuches vor. Beginnend mit dem Jahr 2000 wurde der Plan zur Förderung und Entwicklung einer öffentlichen Politik für Frauen (in Bezug auf Wirtschaft, Arbeit, Erziehung, Gesundheit, Justiz, politische Mitwirkung etc.) entworfen und Instanzen zum Schutz der Frauenrechte und Überwindung der Gewalt eingerichtet. Somit erweckt es den Eindruck, dass auf die bis dahin fortgeschrittene Entwicklung zum Schutz der Frauen und ihrer Rechte ab 2000, mit dem Beginn der systematischen Frauenmorde, eine gewalttätige Gegenreaktion eintrat. Diese Gegenreaktion möchte möglicherweise kommunizieren, welche Rolle Frauen einzunehmen haben: Will die patriarchalische machistische Kultur weiterhin bestimmen, dass frau sich auf den privaten Raum zu beschränken hat und von einer aktiven Beteiligung in öffentlichem Raum auszuschließen ist?

Aussichten auf Veränderungen?

In der Zivilbevölkerung und vor allem in der Frauenbewegung haben sich MenschenrechtsaktivistInnen seit vielen Jahren gegen Gewalt organisiert. Das Netzwerk gegen Gewalt gegen Frauen hat immer wieder Kampagnen durchgeführt, aufgeklärt und Regierung, Staatsanwaltschaft, Polizei und Justiz zum Handeln aufgefordert. Der Frauensektor veranstaltet öffentliche Foren, um zur Debatte und Analysen aufzurufen. Die Organisation "Sobrevivientes13)" setzt sich mit juristischer Beratung und psychologischer Begleitung für Opfer sexueller Gewalt und Familienangehöriger der Feminizidopfer ein. Seit September verbreitet sie in sechs Mayasprachen14) Radiospots über Kommunalradios, um zur Anklage der Frauenmorde und zum Widerstand gegen Straffreiheit aufzurufen.

CONAPREVI berichtete im April 200415) von der Existenz eines Nationalen Plans gegen Innerfamiliäre Gewalt und Gewalt gegen Frauen (PLANOVI) 16). Dieser Plan soll Maßnahmen zur Prävention und zum Schutz der Frauen enthalten und unter Beteiligung des Netzwerkes gegen Gewalt gegen Frauen entworfen worden sein. Inzwischen hat auch der guatemaltekische Präsident anerkannt, dass in seinem Land Femizid herrscht, jedoch gibt es keine Anzeichen für eine systematische Umsetzung irgendwelche Maßnahmen eines solchen Plans.

Was müsste geschehen?

In der Phase der Entwicklung des Interparlamentarischen ParlamentarierInnen-Netzwerks gegen Feminizid ist der internationale Druck aufrechtzuerhalten. Dieses Netzwerk soll sich für das Recht auf ein Leben ohne Gewalt einsetzen. Die Umsetzung der Beschlüsse muss international beobachtet werden. Die Frauenbewegung forderte schon im März 2002 die sofortige Verabschiedung von Reformen des Strafgesetzbuches sowie die strafrechtliche Charakterisierung (tipificación) der unterschiedlichen Formen der Gewalt gegen Frauen, um angemessene Strafmaße festzulegen. Die soziale oder Gendergewalt, die zum Feminizid führt, darf nicht der innerfamiliären Gewalt gleichgesetzt werden. Die Straffreiheit (impunidad) muss sofort enden. Das Problem der Straffreiheit ist der gemeinsame Nenner für alle Menschenrechtsverletzungen in Guatemala. Ausserdem darf die Dominanz der Männer über die Frauen nicht weiter legitimiert und toleriert werden.

Die derzeitige Regierung kann kein Interesse daran haben, der Zunahme der Frauenmorde und der Gewalt tatenlos zuzusehen. Dies schadet ihrem Image und somit den Beziehungen zu wichtigen Verhandlungspartnern aus Wirtschaft und Politik. Somit ist die internationale Gemeinschaft gefordert, diese Zwangslage der guatemaltekischen Regierung zu nutzen. Die Umsetzung von Maßnahmen gegen die Straflosigkeit, die illegalen Parallelstrukturen und die strukturelle Gewalt dürfen nicht mehr ausbleiben, d.h. der guatemaltekische Staat muss zur Verantwortung gezogen werden.

siehe auch: Unterschriftensammlung im Downloadarchiv zu News 1103.

Zur Autorin: Ines Rummel lebte von 1993-2003 in Guatemala; war vor allem in Projekten der deutschen Entwicklungszusammenarbeit tätig und beteiligte sich in der Frauenbewegung durch die Lesbenorganisation LESBIRADAS. Derzeit arbeitet sie in Deutschland bei Brot für die Welt.

1) Homicidio ist Mord; Femicidio somit der Mord von Frauen
2) Infoblatt 66, Ökumenisches Büro für Frieden und Gerechtigkeit e.V., Juni 2005, S. 6
3) Die "Red de la No Violencia contra las Mujeres" wurde 1990 gegründet und setzt sich aus diversen Organisationen zusammen: Centro de Investigación, Capacitación y Apoyo a la Mujer CICAM, Grupo Guatemalteco de Mujeres GGM, Mujeres en Solidaridad AMES, Mujeres Lulianas, Nuestra Voz, Hogar Nuevos Horizontes und Privatpersonen. Sie hat sich dem Auftrag verschrieben, zu Umwandlungen in der Gesellschaft beizutragen, um der Gewalt gegen Frauen im Privaten und Öffentlichen vorzubeugen und sie zu reduzieren.
4) http://web.amnesty.org/library/index/ENGAMR340172005
5) Feminicidio en Guatemala, crímenes contra la humanidad. Unidad Revolucionaria Nacional Guatemalteca (URNG), 2005
6) Rita Laura Segato ist Anthropologin an der Universität Brasilia in Brasilien und arbeitet zum Thema der Frauenmorde in Ciudad Juarez, Mexiko.
7) Infoblatt 66, Ökumenisches Büro für Frieden und Gerechtigkeit e.V., Juni 2005, S. 10
8) Infoblatt 66, Ökumenisches Büro für Frieden und Gerechtigkeit e.V., Juni 2005, S. 12
9) In Guatemala CIACS genannt (cuerpos ilegales y aparatos clandestinos de seguridad), sind kriminelle Vernetzungen u.a. aus einflussreichen Personen des Privatsektors, Sicherheitsunternehmen und Bandenmitgliedern, die in der organisierten Kriminalität mitwirken. Es werden immer wieder Verbindungen zu Militär und Polizei aufgezeigt.
10) Kirchliches "Projekt zur Wiederaneignung der historischen Erinnerung" REMHI ab 1995.
11) Coordinadora Nacional para la Prevención de la Violencia Intrafamiliar y en Contra de la Mujer gegründet im Jahr 2001
12) Ley para Prevenir, Sancionar y Erradicar la Violencia Intrafamiliar (Dekret 97-96) und Ley de Dignificación y Promoción de la Mujer (Dekret 7-99)
13) Asociación Familiares y Mujeres Sobreviviente de la Violencia (Vereinigung der Familien und Frauen, die die Gewalt überlebten)
14) In Guatemala sind neben Spanisch, als offizieller Amtssprache, etwa 24 indigene Sprachen verbreitet.
15) Informes de los Estados Miembros sobre la implementación del Programa Interamericano sobre la Promoción de los Derechos Humanos de la Mujer y la Igualdad y Equidad de Género (PIA)
16) Plan Nacional de Violencia Intrafamiliar y contra las Mujeres (Planovi 2004-2014)

 Quelle:  
  http://www.ila-bonn.de/ 
 

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