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Die vergessene Grenze

Bericht über die Lebensbedingungen der MigrantInnen, Vertriebenen und MenschenrechtsverteidigerInnen in Tenosique

News vom 08.01.2012
Zivile Beobachtungsmission Tenosique

 

 Anhang  
  Bericht als formatiertes PDF

Zivile Beobachtungsmission. Tenosique, Tabasco, Mexiko, Oktober 2011
19. - 21. Oktober 2011. Tenosique, Tabasco, Mexiko.


Dieser Bericht ist das Ergebnis der Beobachtung, Beteiligung und Investigation von 10 mexikanischen Menschenrechtsgruppen und einer Gruppe von Studierenden des Studiengangs Entwicklung und Interkulturelles Management des »Centro Peninsular en Humanidades y Siencias Sociales de la UNAM« (CEPHIS-UNAM)

Die vergessene Grenze
Fotografie: Liliana Zaragoza Cano | Red TDT

Übersetzung aus dem Spanischen: Berit Hannappel, Prisca Palacios, Regine Brosius, Heike Kammer, Claudia Weithauer, Mandana Nazeri, Sebastian Muy, Nadine Rosenkranz

Red Nacional de Organismos Civiles de Derechos Humanos «Todos los Derechos para Todas y Todos” A.C. (bestehend aus 75 Organisationen in 22 Bundesstaaten) | Centro de Derechos Humanos Miguel Agustín Pro Juárez A.C. | Servicios y Asesoría para la Paz A.C. (SERAPAZ) | Comité de Derechos Humanos de Tabasco A.C. | Escuela de Agricultura Ecológica U Yiits Ka’an, Maní, Yucatán | Proyecto de Violencia y Medios / Instituto para la Seguridad y la Democracia A.C. | Comisión de Justicia, Paz e Integridad de la Creación de Guatemala | Centro de Derechos Humanos del Usumacinta A.C. | La 72 — Hogar Refugio para personas migrantes | Movimiento Migrante Mesoamericano | Equipo Indignación A.C. | StudentInnen des 3. Semesters des Studiengangs Entwicklung und Interkulturelles Management (Desarrollo y Gestión Intercultural) der CEPHCIS-UNAM


Einleitung

MigrantInnen, Vertriebene und MenschenrechtsverteidigerInnen sind konfrontiert mit schwerwiegenden Risiken in Tenosique, Tabasco, der vergessenen, bzw. bisher unsichtbaren Grenze Mexikos.

Tenosique ist eine der wichtigsten Durchgangspforten für MigrantInnen nach Mexiko. Von dort aus beginnt für die Menschen aus Guatemala, Honduras, Nicaragua, El Salvador und anderen zentralamerikanischen Ländern, die ihr Land aufgrund von Armut und Unsicherheit verlassen, der Transit in die Vereinigten Staaten.

Die Situation der MigrantInnen, die versuchen, Mexiko zu durchqueren, um in die USA zu gelangen, hat Dimensionen einer humanitären Tragödie angenommen. Nicht nur sehen sich die MigrantInnen mit systematischer Gewalt bezüglich ihrer Menschenrechte konfrontiert, die auf die für Migration zuständigen mexikanischen Autoritäten zurückzuführen ist. Zudem sind sie zu Opfern des wachsenden Phänomens der organisierten Kriminalität geworden.

Internationale Organisationen wie Amnesty International haben darauf hingewiesen, dass „ihre Reise [...] eine der gefährlichsten auf der Welt (darstellt). Die MigrantInnen leiden unter Erpressung, Diskriminierung, körperlicher und sexueller Gewalt, sowie Entführungen und Ermordungen, die von kriminellen Gruppierungen ausgeübt werden. Bei vielen der erwähnten Fälle sticht die Bedeutung der öffentlichen Funktionäre hervor, die verschiedene Übergriffe gegen MigrantInnen zu verantworten haben.[1]

Massaker, wie jenes an den 72 MigrantInnen in San Fernando, Tamaulipas, bestätigen nicht nur die Schwere der Situation, sondern auch die Abscheulichkeit, die systematische Verletzung der Menschenrechte, und die hochgradige Verwundbarkeit, die diese Menschen erleben.

Inmitten eines Klimas an Straflosigkeit, das bezüglich dieser Umstände weiterhin existiert, haben die Straftaten zugenommen, ungeachtet der Vereinbarungen der mexikanischen Regierung, die dazu dienen sollten, die Rechte der MigrantInnen zu garantieren. Frauen, Kinder und Jugendliche sind zweifellos die am stärksten betroffenen Personen innerhalb der sozialen Gruppe der MigrantInnen.

Die risikoreiche Situation, in der sich die MigrantInnen befinden, hat sich auch auf jenen Personenkreis ausgeweitet, der sich der Verteidigung ihrer grundlegenden Rechte widmet. Verschiedene NGO’s, die die Arbeit in Form von Strafanzeigen, sowie der Verteidigung und Förderung der Menschenrechte für MigrantInnen durchführen, sind zu systematischen Opfern von Bedrohungen, Körperverletzungen und Einschüchterungen durch staatliche Autoritäten und kriminelle Gruppierungen geworden. Dazu zählen etwa jene, die Herbergen für die durchreisenden MigrantInnen errichtet haben, um ihnen während der Durchquerung verschiedener Zonen des Landes Essen sowie einen vorübergehenden Unterschlupf anbieten zu können.

Wie der Sonderberichterstatter für arbeitende MigrantInnen und ihrer Familien der Interamerikanischen Kommission für Menschenrechte (CIDH) in dem nach seinem letzten Mexiko-Besuch veröffentlichten Bericht ausdrückte, müssten heutzutage die MenschenrechtsverteidigerInnen für MigrantInnen ihrer Arbeit eine neue Herausforderung hinzufügen: „Das Bekämpfen der Nachlässigkeit von Seiten der Behörden bezüglich Anzeigen im Straf- und Öffentlichkeitsbereich, die durch ihr Fehlverhalten die konsequenten Drohungen und Risiken in Kauf nehmen.«

In Tenosique hat die Arbeit des Centro de Derechos Humanos del Usumacinta (CDHU) sowie von La 72 Hogar — Refugio para personas migrantes (La 72), beide durch die franziskanische Brüderschaft organisiert, Fälle von Missbrauch und Angriffen gegen MigrantInnen enthüllt. Sie werden zu Opfern des organisierten Verbrechens, aber auch von Straftaten, die von Polizisten und für MigrantInnen zuständige staatliche Autoritäten entweder selbst begangen oder zumindest toleriert werden. Als Antwort auf verschiedene Strafanzeigen sind Züchtigungenund zunehmend Bedrohungen gegen die MenschenrechtsverteidigerInnen zu beobachten. Diese Entwicklung hat uns alarmiert, uns zusammengeführt und uns schließlich dazu bewegt, eine zivile Beobachtungsmission zu realisieren.

Die aktuellsten Fälle, die sich in eine lange Kette an Vorkommnissen eingliedern lassen, die sich allesamt gegen MenschenrechtsverteidigerInnen in Tenosique richten, beziehen sich auf den Franziskanermönch Fray Tomás González. Der Direktor von La 72 und des CDHU erfuhr nach mehrfachen Morddrohungen am eigenen Leibe Züchtigung und illegale Festhaltung durch mexikanische Soldaten und Polizisten. Auch seine BegleiterInnen, weitere MenschenrechtsverteidigerInnen, wurden zu Opfern dieser Schikane. Die MitarbeiterInnen des Menschenrechtszentrums CDHU werden in ihrer Arbeit überwacht.

Ein anderer Fall, der ebenfalls ein Phänomen darstellt, das dringende Aufmerksamkeit verdient, ist die kritische Situation, in der sich die vertriebenen Familien aus Nueva Esperanza befinden. Das Dorf, das zur Gemeinde La Libertad im guatemaltekischen Petén gehört, befindet sich in einem Zustand erzwungener Auswanderung. Die BewohnerInnen leben seit ihrer Vertreibung in einem improvisierten Lager in Mexiko in der Gemeinde Nuevo Progreso, Tenosique, Tabasco.

Alarmiert durch die genannten Vorkommnisse haben wir, zehn Menschenrechtsorganisationen, sowie eine Gruppe Studierender von der UNAM (CEPHCIS-UNAM), eine zivile Beobachtungsmission durchgeführt, die einen Besuch vor Ort vom 19.-21. Oktober dieses Jahres miteinschloss. Unser Ziel war es, die Konditionen der MigrantInnen, Vertriebenen, sowie die der örtlichen MenschenrechtsverteidigerInnen zu dokumentieren.

Die zivile Beobachtungsmission hielt Zeugenaussagen der MitarbeiterInnen des CDHU und von La 72 fest. Des weiteren wurden Aussagen der MigrantInnen und der Vertriebenen aus Nueva Esperanza dokumentiert. Gemeinsam mit den Vertriebenen besuchten wir ihr früheres Dorf und können somit dessen komplette Zerstörung bestätigen. Daraufhin hielten wir eine Versammlung mit allen Dorfmitgliedern ab. Außerdem bereiste die Mission einige wichtige Einreisepunkte der MigrantInnen, wie El Ceibo und Las Palmas.

Wir interviewten verschiedene bundesstaatliche, staatliche und kommunale Behörden mit Sitz in Tenosique, darunter etwa der Konsul von Guatemala und ein Vertreter der Nationalen Menschenrechtskommission (CNDH).

Die Mission möchte mit ihrem Besuch vor Ort, der Dokumentation und der Präsentation dieses Berichtes vor allem ihre volle Solidarität mit den MigrantInnen sowie ihren VerteidigerInnen ausdrücken, die durch ihre Arbeit ihr Leben aufs Spiel setzen. Wir erkennen den unschätzbaren Wert der Arbeit an, den die Mitglieder des Menschenrechtszentrums Usumacinta und von La 72 — Herberge und Zufluchtsort für MigrantInnen, leisten.

Die Mission hat konstatiert, dass die mexikanische Regierung ihre Pflicht, das Leben sowie die Menschenrechte zu schützen, nicht erfüllt. Außerdem missachtet sie ihre Verpflichtung, Konditionen zu garantieren, unter denen die MenschenrechtsverteidigerInnen ihre Arbeit ausführen können. Die Nachlässigkeit oder Mitschuld des mexikanischen Staates gefährdet Menschenleben.

Wir beabsichtigen mit diesem Bericht, die Beobachtungen der Mission bekanntzugeben und alarmierend auf die Taten und Versäumnisse der Regierung aufmerksam zu machen, die das Leben der MigrantInnen und Vertriebenen aufs Spiel setzt und gegen die Rechte der MenschenrechtsverteidigerInnen verstößt.

Der nun veröffentlichte Bericht artikuliert die festgestellten Taten, die ein Motiv großer Sorge darstellen und weist auf die unerfüllten Verpflichtungen von Seiten des mexikanischen Staates hin. Bezüglich des Falles der vertriebenen Familien aus Nueva Esperanza gilt dies ebenso für die guatemaltekische Regierung. Wir drängen beide Regierungen dazu, sich an die, in diesem Bericht aufgeführten, Empfehlungen zu halten.

Angesichts der Dringlichkeit, die uns zu dieser Mission zusammengeschlossen hat, laden wir Personen und Organisationen der Zivilgesellschaft dazu ein, den Bericht zu studieren und zu verbreiten, ihn zu ergänzen und die persönliche und unaufschiebbare Aufgabe in Angriff zu nehmen, die Menschenrechte aller einzufordern, mitaufzubauen, ihnen Leben einzuhauchen und sie weiter zu fördern.

Tenosique, Tabasco, Mexiko. November 2011

Red Nacional de Organismos Civiles de Derechos Humanos «Todos los Derechos para Todas y Todos” A.C. (bestehend aus 75 Organisationen in 22 Bundesstaaten) | Centro de Derechos Humanos Miguel Agustín Pro Juárez A.C. | Servicios y Asesoría para la Paz A.C. (SERAPAZ) | Comité de Derechos Humanos de Tabasco A.C. | Escuela de Agricultura Ecológica U Yiits Ka’an, Maní, Yucatán | Proyecto de Violencia y Medios / Instituto para la Seguridad y la Democracia A.C. | Comisión de Justicia, Paz e Integridad de la Creación de Guatemala | Centro de Derechos Humanos del Usumacinta A.C. | La 72 — Hogar Refugio para personas migrantes | Movimiento Migrante Mesoamericano | Equipo Indignación A.C. | StudentInnen des 3. Semesters des Studiengangs Entwicklung und Interkulturelles Management (Desarrollo y Gestión Intercultural) der CEPHCIS-UNAM

Die vergessene Grenze
1. Situation der MigrantInnen auf ihrer Reise durch Tabasco, Tenosique

Die Migration ist ein häufig auftretendes Phänomen innerhalb der Geschichte der Menschheit. Allerdings ist die Form der Migration, die für unsere Epoche charakteristisch ist, das Resultat eines ökonomischen Systems, das viele Sektoren in den sogenannten Entwicklungsländern geschwächt hat. Die neoliberale Wirtschaftsweise hat Zustände von Armut und Ausschließung hervorgebracht, die viele Menschen, die in Entwicklungsländern leben, dazu zwingen, nach besseren Lebensumständen in den »entwickelten Ländern« zu suchen. Aber das Phänomen der Migration begründet ein perverses Spiel, bei dem alle gewinnen, und nur der/die MigrantIn etwas aufs Spiel setzt. Auf der einen Seite stellt er/sie eine Quelle günstiger Arbeitskraft in den entwickelten Ländern dar, wodurch die Wirtschaft des jeweiligen Landes angekurbelt wird. Auf der anderen Seite dient er als Devisenquelle für das Herkunftsland, da die Geldrücksendungen zu einem Haupteinkommensmotor für die Wirtschaft werden.

Auf der Durchreise gibt es neben den MigrantInnen weitere Akteure, die von dem Migrationsphänomen profitieren: Schleuser/Schlepper, öffentliche Funktionäre und neuerdings das organisierte Verbrechen, was besonderen Anlass zur Sorge bereitet. Und damit nicht genug: Die MigrantInnen werden üblicherweise als die Hauptverdächtigen dargestellt sobald irgendein Verbrechen begangen wird, sei es auf einer der Routen, auf der sich der/die MigrantIn befindet oder in dem angesteuerten Land.

Diese Denkweise, die an Stelle einer vollständigen und der Realität entsprechenden Betrachtung tritt, führt zu einer Serie von Mutmaßungen, die sozial akzeptiert sind und als Wahrheiten gelten. Die tatsächliche Situation wird dadurch verzerrt dargestellt und die Vorstellung des Migranten als offenkundiger Feind wird weiterhin gefestigt. Des weiteren wird im Rahmen der öffentlichen Sicherheit eine fremdenfeindliche und anti- ImmigrantInnen Politik gefördert. Unter diesen Gesichtspunkten mutet die Förderung der Herkunftsländer sowie der Menschenrechte der MigrantInnen an, nichts weiter als tote Buchstaben darzustellen. [2]

In Übereinstimmung mit den Empfehlungen der Vereinten Nationen (UNO) über Statistiken internationaler Migration, wird unter einem langfristigen Migranten im Allgemeinen eine Person verstanden, die für mindestens ein Jahr ihren Aufenthaltsort wechselt. Dieser neue Aufenthaltsort ist nicht ihr eigentlicher Hauptwohnsitz, wird jedoch schließlich zu einem solchen. Ein kurzfristiger Migrant bzw. eine kurzfristige Migrantin, wird definiert als eine Person, die sich für mindestens 3 Monate und höchstens ein Jahr in einem Land aufhält, das nicht ihren Hauptwohnsitz darstellt. Ausgenommen sind hierbei solche Fälle, in denen der Ortswechsel im freizeitlichen Rahmen abläuft — also etwa Urlaub oder Besuch von Verwandten und Freunden — oder sobald es um geschäftliche Reisen, medizinische Behandlung oder religiöse Pilgerreisen geht (Abteilung für Statistik, Vereinte Nationen, 1998).

Laut offiziellen Daten der UNO befinden sich in dem globalen Migrationsstrom 214 Mio. Menschen; davon 40 Mio. ohne Dokumente. Die am meisten angesteuerten Länder sind die USA, Russland und Deutschland, während Mexiko, Indien und China die Länder sind, die die meisten Menschen abschieben. Die Grenze mit dem größten Migrationsfluss weltweit ist die zwischen Mexiko und den USA. Mexiko ist somit Ursprungs- und Transitland, sowie Ziel und Zwischenstopp auf der Rückreise.

Die Vertreibung von Personen, die ihr Land auf der Suche nach Arbeit und Wohlergehen verlassen, hat mit der Verletzung ihrer fundamentalen Rechte in ihrem Herkunftsland zu tun — diese Verletzungen beziehen sich speziell auf ökonomische, soziale, kulturelle und Umweltrechte. Als Transitland und Zielort, ist Mexiko während der letzten Jahre immer stärker durch Gewaltanwendung gegen MigrantInnen charakterisiert, die vom organisierten Verbrechen, kriminellen Banden und dem mexikanischen Staat selbst, ausgeht.

Dieser Bericht hat zum Ziel, die Umstände darzulegen, in denen sich MigrantInnen, Vertriebene und MenschenrechtsverteidigerInnen in der Region von Tenosique, Tabasco, befinden. Wir kommen nicht umhin, zu betonen, dass das Migrationsphänomen zusammen mit der humanitären Krise, die dieses begleitet, nicht abnimmt, während prekäre Konditionen, geprägt von Ungerechtigkeit und systematischer Menschenrechtsverletzungen, vorherrschen. Die betroffenen Staaten versuchen weiterhin die Migration als eine Komponente der Wirtschaft abzutun und nicht als einen der greifbarsten Beweise für das Scheitern der Politik nationaler Entwicklungsprogramme.

I. Kurzer Abriss der Situation von MigrantInnen in Mexiko.

Während der letzten Jahre hat sich Mexiko in eine Quelle brutalster Formen von Menschenrechtsverletzungen gegen MigrantInnen in der modernen Welt verwandelt: Schätzungsweise 22.000 TransmigrantInnen werden jährlich entführt und sehen sich konfrontiert mit Erpressungen, sexuellem Missbrauch und/oder Mord, ausgehend vom organisierten Verbrechen, das durch die Industrie der Migrantenentführung bis zu 50 Mio. Dollar jährlich einnimmt. Die tatsächlichen Dimensionen dieses Problems lassen diese Situation in die Kategorie einer humanitären Tragödie fallen, was durch die Interamerikanische Menschenrechtskommission (CIDH) anerkannt wird.

Laut erwiesenen Daten der Nationalen Menschenrechtskommission (CNDH) werden jährlich mehr als 20.000 Entführungen von Männern, Frauen und Kindern durchgeführt, die Mexiko betreten, um an die Grenze der USA zu gelangen. 3 Während in einem früheren Bericht von 2009 die Entführungen von 9.758 MigrantInnen innerhalb von 6 Monaten dokumentiert wurden, ist diese Angabe im Jahre 2010 bereits auf 11.333 Opfer in 6 Monaten angestiegen (im Zeitraum April — September 2010). Diese setzen sich zusammen aus 214 registrierten Ereignissen, die als massive Entführungen bezeichnet werden. Die Bundesstaaten Veracruz, Tabasco, Tamaulipas, San Luis Potosí und Chiapas stechen als Brennpunkte hervor. Laut der CNDH „reflektiert diese Ziffer, dass die Bemühungen der Regierung, die Entführungen von MigrantInnen zu verhindern, nicht ausreichend gewesen sind«.

In seinen vorläufigen Beobachtungen, die für seinen Besuch in Mexiko angefertigt wurden, weist der Sonderberichterstatter der CIDH für migrantische Arbeiter und ihrer Familien auf folgendes hin:

„Die Hauptsorge der Berichterstattung bezieht sich auf die schwerwiegende Situation der MigrantInnen, die geprägt ist von Unsicherheit. Laut Informationen der Regierung, Zivilorganisationen und Zeugenaussagen von MigrantInnen und ihren Familien, werden MigrantInnen in Mexiko immer wieder zu Opfern von Entführungen, Morden, sexueller Ausbeutung und Diskriminierung, neben anderen Verletzungen ihrer Rechte.

Laut öffentlichen Informationen wurden während der letzten Monaten versteckte Gräber mit zahlreichen Kadavern entdeckt, die den Verdacht auf bestehende Massaker bestätigen. Die Sonderberichterstattung erhielt Zeugenaussagen einiger MigrantInnen, die entführt wurden und fliehen konnten, außerdem von Personen, die nach Angehörigen suchen, die versucht hatten zu emigrieren, und von denen man seit Monaten oder gar Jahren kein Lebenszeichen mehr erhalten hat. In San Fernando, im Staat Tamaulipas, besuchte die Delegation die Bushaltestelle, an der sich eine Folge von Entführungen im März 2011 ereignete. Die Delegation empfing hunderte Personen aus El Salvador, Honduras und Guatemala, die sich der Friedenskarawane ’Paso a paso hacía la paz’ (dt.: Schritt für Schritt Richtung Frieden) anschlossen. Insgesamt beteiligten sich 500 Personen an der Karawane, darunter 150 Familienangehörige verschwundener oder entführter MigrantInnen. Die dokumentierten Zeugenaussagen enthüllen die Tragödie der MigrantInnen auf ihrer Reise durch Mexiko.« 4

Massaker wie das an den 72 MigrantInnen in San Fernando, Tamaulipas und die ständigen Funde versteckter Gräber, gefüllt mit hundertern Kadavern, die zum Großteil MigrantInnen sind, die von kriminellen Gruppen und teilweise mit der Unterstützung lokaler Behörden entführt wurden, unterstreicht die Ernsthaftigkeit der Situation. Die MigrantInnen sehen sich ständig konfrontiert mit der systematischen Verletzung ihrer Menschenrechte und müssen als eine hochgradig verletzliche Gruppe betrachtet werden. Die Straflosigkeit der Verantwortlichen, die bezüglich solcher Taten besteht, nimmt immer mehr zu, und dass obwohl sich die Regierung dazu verpflichtet hat, die Rechte der MigrantInnen zu garantieren. Frauen, Kinder und Jugendliche sind zweifellos die am stärksten betroffenen Personen, innerhalb der sozialen Gruppe der MigrantInnen.

II. Die Situation der MigrantInnen in Tenosique.

Die Beobachtungsmission fand im Gemeindebezirk Tenosique im Bundesstaat Tabasco statt. Dieser Landkreis spielt schon lange eine wichtige Rolle in Bezug auf die Migration an der Südgrenze, welche inzwischen eine der meist überquerten Grenzen ist und im Laufe der Zeit ein hohes Gewaltpotenzial entwickelt hat. Menschen-, Drogen- und Waffenhandel sind die drei Hauptprobleme dieser Grenze. 290 Kilometer lang ist der Grenzstreifen, der den mexikanischen Bundesstaat Tabasco von Guatemala trennt. Die Hauptgrenzübergänge sind El Ceibo und El Martillo. In Tenosique befindet sich eine der wichtigsten Bahnstationen des Bundesstaates. Sie liegt auf der Strecke Coatzacoalcos - Mérida, auf der große Mengen an Zucker und anderen Agrarprodukten transportiert werden.

Viele, der aus Zentralamerika kommenden MigrantInnen versuchen auf dieser Strecke weiter in Richtung Norden zu gelangen.

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Das Menschenrechtszentrum Usumacinta (CDHU) und „La 72«, eine Herberge für MigrantInnen, widmen sich der humanitären und rechtlichen Hilfe für durch Tenosique reisende MigrantInnen. Diese beiden Organisationen werden in Tabasco sowie im gesamten Land als erste Anlaufstellen auf dem langen und beschwerlichen Weg in Richtung Norden anerkannt.

Folgende Hilfeleistungen bieten sowohl das Menschenrechtszentrum als auch die Herberge an:
  • Die Beherbergung von MigrantInnen
  • Verteilung von Kleidern
  • Medizinische Hilfe
  • Verpflegung
  • Telefon (um mit ihren Familien zu kommunizieren)
  • Es gibt eine Person,die dafür zuständig ist, das Geld,das die MigrantInnen aus ihren Herkunftsländern erhalten, sicher zu verwahren
  • Denjenigen die arbeiten möchten, wird bei der Arbeitssuche geholfen
  • Begleitung von Anzeigen im Falle von Überfällen und anderen Straftaten gegenüber MigrantInnen, aber auch im Falle von Verletzung ihrer Menschenrechte (sofern diese eine Anzeige wünschen)
  • Begleitung zum Migrationsamt, sofern die MigrantInnen wünschen, dass der Legalisierungsprozess beginnt oder um andere Informationen über ihren Status als MigrantIn zu erfahren
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III. Gewalt gegenüber MigrantInnen

Das CDHU sowie La 72 dokumentieren Zeugenberichte von MigrantInnen, die Opfer von Überfällen, Erpressung, Vergewaltigung, Autoritätsmissbrauch, Diskriminierung, Verfolgung, etc. von Seiten verschiedener ziviler und staatlicher Akteure geworden sind.

Die meisten Übergriffe gegenüber MigrantInnen in Tenosique werden von kriminellen Banden begangen, einige mit Verknüpfungen zur organisierten Kriminalität. Die meisten Fälle, ob absichtlich oder nicht sei dahin gestellt, werden von den BeamtInnen des INM, der Polizei und der mexikanischen Armee nicht registriert. Folgende Orte sind, laut Angaben der MigrantInnen, die Hauptkonfliktpunkte:

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  • Die Straße von El Ceibo nach Tenosique (Sueños de Oro, Xotal, Emiliano Zapata, alle im Gemeindebezirk Tenosique)
  • Die Straße von El Palmar nach Tenosique (Punta de montaña, La Palma, San Isidro Guasiván, 10 de mayo, alle im Gemeindebezirk Tenosique)
  • Der Zugstreckenabschnitt El Triunfo — Tenosique (Los Pozos, El Barí, El Águila, Mactún, el municipio de Balancán, El 20, Colonia Obrera, Faisán via, alles Ortschaften in Tenosique)
  • Gregorio Méndez, Gemeindebezirk Emiliano Zapata
  • Der gesamte Zugstreckenabschnitt von Tenosique nach Chontalpa, der die Bezirke Palenque, Pichucalco und Reforma im Bundesstaat Chiapas, durchquert
In der von La 72 geführten Dokumentation über die Berichte der MigrantInnen, die in die Herberge kommen, ist allein in der Zeit vom 31. Dezember 2010 bis 30. September 2011 folgendes dokumentiert worden:

ART DER ÜBERGRIFFEMÄNNERFRAUEN
Verfolgung seitens der INM23710
Entführung112
Überfall7913
Erpressung von Seiten
verschiedener Autoritäten
352
Vergewaltigung1

Im Folgenden sind einige der schwersten Fälle beschrieben, die von dem CDHU und La 72 dokumentiert wurden.

1.) - 19. Februar 2011. Am Samstag sind drei Personen, eine Frau und zwei Männer, in die MigrantInnenherberge in Tenosique, Tabasco, gekommen und berichteten folgendes: Gemeinsam mit schätzungsweise 100 anderen Personen sind sie an der Bahnstation Tenosique auf den Zug aufgesprungen. Der Zug hatte das letzte Dorf (Faisán Vía), das sich auf der Strecke zwischen Tenosique und der Brücke Boca de Cerro (die über den Fluss Usumacinta führt) befindet, hinter sich gelassen, als Beamte des INM den Zug stoppten. Viele der Personen wurden festgenommen, einigen gelang es zu fliehen. Als die Beamten sich entfernten, tauchten sieben bewaffnete Personen auf, vermutlich Mitglieder einer kriminellen Bande, und überfielen die MigrantInnen, die noch dort geblieben waren. Sie überwältigten schätzungsweise zehn Personen, von denen es drei Personen - eine Frau und zwei Männer - gelang zu fliehen, während die Kriminellen weiter schossen. Sie sprangen in ein Moor , wobei die Frau sich den Fuß brach und sich weitere Wunden zuzog. Es gelang ihnen die Casa del Migrante zu erreichen, sie mussten jedoch vorher mit ansehen, wie die Kriminellen eine Frau auszogen und sie, gemeinsam mit zwei männlichen Migranten, davonschleppten.

2.) - 20. März 2011. Beamte der INM verfolgten mit Macheten in der Hand eine Frau, die dadurch gezwungen wurde, sich in den Fluss Usumacinta zu stürzen und so ihr Leben gefährdete. Viele der sich in dem Touristenhotel „Boca del Cerro« befindenden Personen wurden Zeugen und forderten, das Leben und die Rechte der Frau zu achten.

3.) - 3. Mai 2011. La 72 dokumentiert die Entführung von 40 MigrantInnen. Einer der Zeugen berichtet: „Mit etwa 40 Personen sprangen wir an einem Donnerstag in Los Pocitos (Ejido des Bezirks Balancán, Tabasco) auf den Zug, fuhren vorbei an einigen Dörfern (u.a. El Aguila, Balancán) und erreichten schließlich das Zementwerk (Apasco). Ab Los Pozitos fiel einem der Mitreisenden auf, dass sich neun Personen auf dem Zug befanden, die keine Migranten waren. Ab diesem Punkt bekamen wir Angst. In Apasco stand einer dieser Männer auf und sprach per Telefon, wir konnten lediglich hören, dass er sagte „Ich bin jetzt auf dem Zug«. Es war ungefähr 7 Uhr morgens und viele schliefen. Bevor wir die Station Chontalpa erreichten, verringerte der Zug in einer Kurve die Geschwindigkeit. Einer schrie: „Springt ´runter, vorne ist eine Kontrolle«. Es war Morgen. Wir sprangen ´runter vom Zug. Aber der hielt nicht an. Als der Zug fort war, ließen uns diese Leute ungefähr 200 Meter zu laufen und zwangen uns dann, in einer Orangenplantage zu bleiben. Dort erzählten sie uns, sie seien Schlepper, wir sollten uns keine Sorgen machen, für 2500 Dollar würden sie uns in die USA bringen. Wir sagten ihnen, dass wir kein Geld hätten und da sagten sie, dass sie uns Arbeit besorgen könnten. 1500 Dollar würden wir die Woche verdienen, an einem Ort nahe der Grenze. Sie waren bewaffnet und ließen uns nicht gehen. Am Samstag (den 16. April, sie wurden also schon zwei Tage in der Orangenplantage festgehalten) etwa gegen 5 Uhr morgens verluden sie uns auf einen Pickup, wir waren etwa 40 Personen. Nach 5 Stunden hielten sie an und sagten uns, dass wir in Tampico wären. Einer von uns hatte eine Taschenlampe dabei, mit Hilfe derer wir ein Loch oben in die Plane bohrten. Ich kletterte ´raus, öffnete die Tür zur Ladefläche und sagte „wer will, der fliehe«. Ich rannte davon bis ich zu einem Fluss gelangte... Nach einer Woche beschloss ich in mein Land zurückzukehren. Gemeinsam mit Anderen fuhr ich mit dem Zug zurück nach Tenosique...«.

4.) - 5. und 6. Juli 2011. Am Nachmittag des 5. Juli kam ein Mann in die Herberge La 72, der die MigrantInnen über ihre Herkunft ausfragte, wie die Herberge laufe und wie viele Personen es in dieser gäbe. Einige bedrohte er mit den Worten, am nächsten Morgen würden „alle sterben« . Dieser Mann bat einen der freiwilligen Mitarbeiter von La 72, ihn zur Migrationsbehörde zu begleiten, da er in sein Land (Honduras) zurückreisen wolle. Auf dem Weg dorthin machte der Mann den Freiwilligen auf ein gefährliches Ereignis aufmerksam, das in der Nacht passieren würde.

Am Morgen des 6. Juli nahmen Mitarbeiter der Gruppe Beta den Zeugenbericht eines Migranten auf, der berichtete, dass in der Nacht drei dunkle Pickups an der Herberge vorbei fuhren und wenig später vor ihr Halt machten. Als dies geschah, sprangen viele der MigrantInnen über den Zaun um zu flüchten. Zum Glück geschah nichts. Im Laufe des Tages reisten viele der in der Herberge nächtigenden MigrantInnen aus Angst, das ihnen etwas zustoßen würde, weiter.

5.) - 22. August 2011. MitarbeiterInnen von La 72 kehrten von El Ceibo (Grenzstadt zu Guatemala) zurück in Begleitung einiger MigrantInnen, die sie auf dem Weg eingesammelt hatten, um sie nach Tenosique zu bringen. Auf der Strecke wurden sie von zwei Pickups des INM verfolgt, gerade so als ob sie Kriminelle wären. Die sich im Auto befindenden MigrantInnen wollten in ihrer Verzweiflung ausreißen. Als das Auto anhielt, flohen sie. Die BundesbeamtInnen machten obszöne Gesten gegenüber den MitarbeiterInnen von La 72. Acht der geflohenen MigrantInnen berichteten zwei Tage später, dass sie von den gleichen BeamtInnen des INM weiter verfolgt wurden. Am zweiten Tag wurde die Verfolgung sogar noch schlimmer. Die BeamtInnen fanden die MigrantInnen als diese sich halbnackt ausruhten und ihre Wäsche in der Nähe eines Baches wuschen. Die BeamtInnen begannen sie wieder zu verfolgen und unter anderem ihnen Beleidigungen hinterher zurufen: „...Armselige, Hungertote, Hurensöhne, das wird nicht so bleiben, ihr werdet für alles bezahlen. « Einigen nahmen sie die Kleidung, die sich noch im Bach befand, weg, anderen die Ausweispapiere. Einige der Jugendlichen erreichten ohne Schuhe die Herberge.

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MitarbeiterInnen von La 72 berichteten Mitgliedern der Beobachtungsmission, dass einige Tage vor diesem Ereignis zwei Personen in die Herberge eingedrungen waren, die versucht hatten, MigrantInnen zu erpressen. Dies verdeutlicht, dass neben den MigrantInnen ebenfalls diejenigen verletzlich sind, die sich für den Schutz der MigrantInnen einsetzen und die die Untätigkeit der zuständigen Behörden anklagen, um zumindest ein Minimum an Sicherheit für die MigrantInnen gewährleisten zu können.

Während der Beobachtungsmission wurden Interviews in der Herberge geführt, sowie direkt an den Bahngleisen, an denen die MigrantInnen auf den Zug warteten. Dort erlebten die MitstreiterInnen der Mission das Klima von Gewalt und Verfolgung, in dem sich die MigrantInnen in der Region Tenosique befinden. Die Mehrheit der Berichte der interviewten Männer und Frauen, in einigen Fällen auch Jugendliche, die aus Honduras, Guatemala, Belize und El Salvador kamen, stimmten in den Punkten überein, dass die Ungleichheiten und die fehlenden Möglichkeiten in ihrem Land sie dazu veranlassten, fortzugehen, auch wenn sie sich der vielen Gefahren, die diese Entscheidung mit sich bringt, bewusst seien. Für einige von ihnen war es der erste Versuch, andere waren bereits in den USA und wurden abgeschoben, wiederum andere kehrten aus persönlichen Gründen zurück. Aber alle berichteten, dass die schlimmsten Leiden auf diesem Weg der Hunger, die Müdigkeit und die Kälte waren, sowie die Angst, Banden der organisierten Kriminalität und BeamtenInnen der Migrationsbehörde in die Hände zu fallen.

Auch wenn in Zentralamerika jedeR das Recht hat, sich frei zu bewegen, so war für die Mission auffällig, dass immer wieder von Fällen berichtet wurde, bei denen Behörden ihre Macht und die mangelnde Information einiger MigrantInnen ausnutzten, um diese zu erpressen.

Ein weiterer besorgniserregender Punkt ist, dass einige der Interviewten von verdeckten Bandenmitgliedern berichteten, die sich unter die MigrantInnen mischen. Diese Tatsache spricht ebenfalls für eine Regelung eines temporären MigrantInnen-Visums, welches die Risiken für MigrantInnen senken würde. Des Weiteren wird übereinstimmend berichtet, dass die meisten Unfälle bei dem Versuch auf den Zug zu springen geschehen.

IV. Die Nationale Migrationsbehörde (INM).

Seit mehr als einem Jahr prangern sowohl das Menschenrechtszentrum Usumacinta (CDHU) als auch La 72 die durch die Nationale Migrationsbehörde INM gegen MigrantInnen ausgeübte Gewalt öffentlich an. Es ist dokumentiert, dass MitarbeiterInnen des INM auf unmenschliche und grausame Art und Weise an regelrechten Jagden auf MigrantInnen teilnahmen. Es kam zu körperlichen und verbalen Angriffen. Die BeamtInnen verfügen über keinerlei Qualifikation im Bereich der Menschenrechte und bringen die MigrantInnen auf der Flucht dazu, in Sümpfe oder über Stacheldrahtzäune an steilen Berghängen zu springen und dabei ihr Leben aufs Spiel zu setzen.

Aufgrund der andauernden Anklagen des CDHU und von La 72 reichte die INM im Dezember 2010 beim öffentlichen Bundesministerium (Ministerio Público de la Federación) eine Strafanzeige gegen Fray Tomás González ein.

Einer der schwersten Fälle, der durch MitarbeiterInnen des CDHU und von La 72 vor der Bundesstaatsanwaltschaft (PGR) zur Anzeige gebracht wurde, ist jener der Existenz eines internen Menschenhandelsnetzwerkes, dessen Opfer mehrheitlich minderjährig waren und die durch Mitarbeiter der lokalen INM-Behörde missbraucht wurden. Der damalige lokale Delegierte bot Migrantinnen die Regulierung ihres Aufenthaltsstatus im Austausch gegen sexuelle Beziehungen an. Jener lokale Beamte befindet sich aufgrund der gegen ihn eingereichten Klagen heute auf der Flucht vor den Justizbehörden, aber das Personal, das die Taten damals deckte, arbeitet nach wie vor für das INM. Die Leute, die mit ihm zusammenarbeiteten und Menschen entführten, um sie zu missbrauchen, sind noch immer auf freiem Fuß.

Einige Mitglieder der Mission statteten der lokalen Einrichtung der INM-Behörde einen Besuch ab, um sich ein Bild von der aktuellen Lage zu machen. Wenngleich es einige Veränderungen in der Institution gegeben hat — angefangen bei ihrem Vorsitzenden — konnte die Mission während ihres Besuches bestätigen, dass viele der wegen Einschüchterung, Menschenrechtsverletzungen und Zusammenarbeit mit der organisierten Kriminalität angeklagten MitarbeiterInnen nicht aus der Institution entfernt, sondern häufig lediglich in andere Abteilungen versetzt worden sind.

V. Die Kriminalisierung und Diskriminierung von MigrantInnen und ihren VerteidigerInnen.

Es ist nicht nur Gewalt, unter der die MigrantInnen zu leiden haben; es ist auch ihre Kriminalisierung durch die Behörden sowie durch einen Teil der Gesellschaft, indem sie beschuldigt werden, potenzielle VerbrecherInnen sowie die Verantwortlichen für die Unsicherheit in der Region zu sein. Die MigrantInnen werden diskriminiert. Den MitarbeiterInnen des CDHU und der La 72 ist aufgrund ihrer Arbeit zugunsten der MigrantInnen ähnliches widerfahren, da sie von Seiten der Behörden als BeschützerInnen von Kriminellen bezeichnet worden sind und in ihrer Arbeit nicht ernst genommen werden, was im Folgenden näher ausgeführt werden soll.

Die vergessene Grenze

2. Situation der MenschenrechtsverteidigerInnen von MigrantInnen

I. Kurzer Kontext der Situation der MenschenrechtsverteidigerInnen in Mexiko.

Die Verteidigung und das Eintreten für Menschenrechte hat sich, zusammen mit der Ausübung des Journalismus, zu einem der riskantesten Berufe in unserem Land entwickelt. Nach eigenen Angaben hat das UN- Hochkommissariat für Menschenrechte in Mexiko allein im Jahr 2009 41 Fälle von Angriffen gegen MenschenrechtsverteidigerInnen dokumentiert. Von Januar bis Oktober 2010 dokumentierte es 25 neue Fälle von Angriffen. 5 Die hauptsächlichen Aggressionsformen gegen MenschenrechtsverteidigerInnen sind weiterhin Bedrohungen, Einbrüche in Büroräume und Diebstahl von Informationen, Belästigungen und Einschüchterungen, die willkürliche Anwendung des Strafsystems und Mord. [6]

Eine der Charakteristika, die MenschenrechtsverteidigerInnen aufgrund des Fehlens von Sicherheitsbedingungen verwundbarer machen, ist, wenn sie ihre Arbeit in entlegenen oder hoch riskanten Gegenden ausüben. Einige von ihnen standen bereits unter Schutzmaßnahmen, als sie zu Opfern erneuter Einschüchterungen oder Bedrohungen wurden. [7] Ein weiteres Element, welches das Risiko der Arbeit in der Menschenrechtsverteidigung erhöht, ist, wenn diese in Zonen oder Regionen ausgeübt wird, die sich durch hohe soziale Konfliktivität oder durch einen wesentlichen Anstieg der Aktionen der organisierten Kriminalität auszeichnen. Hierzu ein weiteres Zitat aus dem oben genannten Bericht des UNHCHR-Mexiko:

„Zunehmend beteiligen sich Personen individuell oder in Gruppen an Angriffen gegen MenschenrechtsverteidigerInnen. Dies geschieht oftmals mit still schweigender Duldung des Staates. Guerilla-Gruppen, Privatmilizen, Wachgruppen und bewaffnete Gruppen waren an Gewaltakten gegen die VerteidigerInnen beteiligt, die Prügel, Mord und verschiedene Akte von Einschüchterung umfassten.« [8]

Die vergessene Grenze

Eines der wiederkehrenden Elemente bei den verschiedenen Agressionsformen, unter denen MenschenrechtsverteidigerInnen zu leiden haben, ist die Straflosigkeit. Trotz der Dokumentation der Fälle und der Forderungen der Zivilgesellschaft, dass die Angriffe gegen die MenschenrechtsverteidigerInnen

untersucht, bestraft und verhindert werden, besteht die Straflosigkeit nach wie vor in vielen Teilen des Landes. [9] Gewalt und Einschüchterung, begangen von Staatsangestellten oder durch Dritte; fast absolute Straflosigkeit in Fällen von Übergriffen; Missbrauch des Verwaltungs- und Justizsystems, um soziale Proteste zu kriminalisieren; Fehlen einer effizienten Umsetzung von Schutzmaßnahmen für gefährdete VerteidigerInnen; Diskreditierung der Forderungen von Organisationen und Bewegungen; [10] Fehlen von geeigneten Möglichkeiten, um die Unzufriedenheit auszudrücken und um legitime Forderungen zu berücksichtigen; Herabwürdigung der Arbeit der Menschenrechtsverteidigung; alle diese Elemente, die in Mexiko augenscheinlich sind, bilden ein Minenfeld für MenschenrechtsverteidigerInnen.

Das Hauptrisiko für MigrantInnen bei der Durchreise durch Mexiko besteht darin, dass ihre Menschenrechte verletzt werden können, einschließlich Erpressung, Entführung, Vergewaltigung und Menschenhandel. Staatsbedienstete auf kommunaler, Landes- und Bundesebene, die an Übergriffen gegen MigrantInnen auf der Durchreise durch Mexiko beteiligt sind oder diese dulden, erschweren die Arbeit jener Personen, die die Rechte dieser vulnerablen Gruppe verteidigen, erheblich. Nach Daten der mexikanischen Bischofskonferenz in ihrem Bericht „Verteidigung von Verteidigerinnen und Verteidigern von MigrantInnen auf der Durchreise in Mexiko« gab es zwischen 2004 und dem 10. März 2011 49 Zwischenfälle gegen VerteidigerInnen der Rechte von MigrantInnen.

Ihrerseits stellen weder die Gesetzgebung noch die Politik die notwendigen Sicherheits- und Schutzmaßnahmen für MenschenrechtsverteidigerInnen zur Verfügung. Wie internationale Instanzen manifestierten, garantieren sie auch keine sorgfältigen Untersuchungen, die eine Bestrafung der Verantwortlichen garantiert. [11]

II. Situation der VerteidigerInnen von MigrantInnen in Tenosique, Tabasco: Bedrohungen, Belästigungen und Behinderung der Arbeit der Verteidigung.

Während der zivilen Beobachtungsmission konnten die 10 teilnehmenden Menschenrechtsorganisationen die Arbeit des CDHU und der La 72 kennenlernen und begleiten. Da Tenosique, Tabasco eines der Haupteingangstore für MigrantInnen nach Mexiko ist, ist die Arbeit des CDHU und der La 72 fundamental, da sie für Tausende von MigrantInnen, vor allem aus Zentralamerika, humanitäre Hilfe leisten.

Die vergessene Grenze

La 72 stellt, wie erwähnt, Verpflegung und Unterkunft zur Verfügung, was wesentlich ist, damit die MigrantInnen sich ausruhen und ihren langen Weg, der ihnen bis in die USA verbleibt, fortsetzten können, auch wenn viele von ihnen mit Sicherheit nicht dort ankommen werden. Auch stellt sie MigrantInnen Beratung zur Verfügung und hat vielfach Fälle von Korruption, Erpressung und Aggressionen seitens Staatsbediensteter auf kommunaler, Landes- und Bundesebene angezeigt, ebenso wie die systematische Praxis der Entführung von MigrantInnen. Täglich empfängt La 72 durchschnittlich 70 Personen, die einen sicheren Ort suchen, um ihre Reise Richtung Norden fortzusetzen.

Das CDHU beteiligt sich an der Anzeige von Fällen von Menschenrechtsverletzungen gegen MigrantInnen und hat mehrfach Übergriffe, auch gegen die eigenen MitarbeiterInnen, öffentlich bekanntgemacht, die von Polizeieinheiten, die auf kommunaler und Landesebene für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständig sind, begangen worden waren.

Als Antwort auf diese Anzeigen gab es eine Vielzahl von Bedrohungen und Einschüchterungen, ohne dass die Regierung effiziente Mittel zur Wahrung der physischen und psychischen Integrität der MitarbeiterInnen bereitgestellt hätte.

Im vergangenen Jahr gab es durchgehend Einschüchterungen und Bedrohungen gegen die VerteidigerInnen in Tenosique, Tabasco. Im Folgenden werden wir kurz einige der wichtigsten Fälle aufführen.

Am 18. Dezember 2010 stellten mehrere Beamte des Nationalen Migrationsinstituts (INM) außerhalb von La 72 in Tenosique, Tabasco zwei zentralamerikanische Migranten «sicher” (Dennis Jovani García und Edwin Alexander Zepeda Turcios, beide aus Honduras stammend) und verprügelten einen weiteren (Wilfredo Valle García, ebenfalls aus Honduras). Der Direktor von La 72, Fray Tomás González Castillo, erstattete Strafanzeige und machte die Vorfälle öffentlich. Allerdings erhielt der Mönch als Repressalie zwei Wochen später selbst eine Strafanzeige, weil er die Beamten des INM, welche die Migranten verhaftet und verprügelt hatten, angezeigt hatte.

Am 3. Januar 2011 gegen 15 Uhr kamen zwei Personen, die sich als Beamte des nicht mehr existierenden Bundesamtes für Ermittlung (Agencia Federal de Investigación - AFI) auswiesen, in das Büro des CDHU und fragten nach Fray Tomás. Sie legten eine schriftliche Anzeige vor, in der der damalige lokale Vertreter des INM ihn beschuldigte, die Arbeit des INM in Tenosique, Tabasco zu behindern. Das INM kündigte an, die Anzeige vielleicht zurückzuziehen. Als jedoch das Dokument der Klagerücknahme ankam, enthielt dieses unter anderem einen Abschnitt, der (fälschlicherweise) die Rücknahme an Bedingungen knüpfte: „... C. Tomás González Castillo verpflichtete sich, sich nicht in die Arbeit der Bundesbeamten für Migration, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen für die Ausübung ihrer Funktionen verantwortlich sind, einzumischen und/oder deren Arbeit zu behindern; falls er Kenntnis über mutmaßliche deliktive Taten erlangt, werden diese der Bundesanwaltschaft zur Untersuchung bekannt gegeben. In diesem Fall wird die Eröffnung einer neuen Verwaltungsakte beantragt werden, ...« Somit stellt die Anzeige weiterhin eine Bedrohung für die Arbeit von Fray Tomás zugunsten der MigrantInnen dar. Zudem ist sie ein Beleg für die Einschüchterungen der Beamten des INM gegenüber jenen, die die Menschenrechte der MigrantInnen in dieser Region des Landes verteidigen.

Am 21. Februar 2011 gab das CDHU neue Einschüchterungen und die Entführung von MigrantInnen bekannt. Bei dieser Gelegenheit zeigte es an, dass Beamte des INM den Zug, den die MigrantInnen benutzen, um den südlichen Teil des Landes zu durchqueren, auf der Strecke zwischen Faisán Vía und der Brücke von Boca del Cerro, die über den Usumacinta-Fluss führt, angehalten und viele Personen festgenommen hatten. Sobald sich die Beamten zurückgezogen hatten, tauchten sieben bewaffnete Personen, die vermutlich einer kriminellen Bande angehören, auf und begannen, die MigrantInnen auszurauben. Sie überwältigten etwa zehn Personen, von denen drei (eine Frau und zwei Männer) es schafften, zu fliehen, während die Kriminellen auf sie schossen. Sie warfen sich in einen See, wobei sich die Frau, abgesehen von anderen Verletzungen, die durch den Sturz hervorgerufen wurden, den rechten Fuß brach. Sie schafften es, zur Casa del Migrante zu gelangen, aber zuvor wurden sie Zeugen, wie die Kriminellen eine Frau nackt auszogen und sie, zusammen mit zwei männlichen Migranten, mitnahmen. [12]

Am 24. März dieses Jahres gaben CDHU und La 72 neue Menschenrechtsverletzungen gegen MigrantInnen bekannt, die von Beamten des INM am Sonntag, den 20. März begangen worden waren. Sie dokumentierten, wie ein Beamter des INM, mit der Machete in der Hand, eine Frau verfolgte, die angesichts dieser Situation in den Usumacinta-Fluss sprang und dabei ihr Leben in Gefahr brachte. Viele Personen, die sich am touristischen Aussichtspunkt „Boca del Cerro« befanden, wurden Zeugen dieses Vorfalls und forderten, dass man das Leben und die Rechte dieser Frau respektieren solle. Diese Aggression wurde mittels mehrerer Videos, die im Moment des Vorfalls aufgenommen wurden, dokumentiert und belegt. [13]

Am 4. Mai 2011 gab das CDHU einen neuen Vorfall massiver Entführung von ca. 40 MigrantInnen in der Gegend von Tenosique bekannt. Auf der Strecke kurz vor der Station Chontalpa wurde eine Gruppe von MigrantInnen in dem Zug, in dem sie reisten, von Bewaffneten, die sich als „polleros« (Schlepper) identifizierten, abgefangen und entführt. Nach zwei Tagen, an denen sie in einer Gegend, die als „El Naranjal« bekannt ist, gefangen gehalten wurden, wurden sie auf einen LKW geladen und fünf Stunden lang gefahren. Laut Zeugenaussagen der MigrantInnen war das Ziel Tampico, Tamaulipas.

Am 19. Juni 2011 wurde das CDHU-Mitglied Fredi Flores Mecia von kommunalen Polizisten festgenommen, ohne dass irgendein Haftbefehl gegen ihn vorlag. Die Polizisten, die sich an Bord der Patrouille 012 befanden, waren maskiert. Sie zerrten ihn mit Gewalt aus seinem Auto und brachten ihn ins kommunale Gefängnis. Dort ließen sie ihn mit Handschellen gefesselt im Hof des Gebäudes. Während dieser willkürlichen Verhaftung sagten ihm die kommunalen Polizisten, dass die Verhaftungen weitergehen würden, bis eine zuvor eingelegte Klage gegen kommunale Polizisten zurückgezogen wird, welche zu der Ermittlung TQ-I-989-2010 führte. Bereits zuvor hatte diese Polizeieinheit Fredi Flores Mecia eingeschüchtert. [14]

Am 29. Juni 2011 kehrte Ezequiel Serafín Esteban, Direktor des CDHU, von einer anderen Arbeit im Ejido Redención del Campesino de Tenosique, Tabasco zurück. Als er um 7.25 Uhr morgens auf seinem Motorrad aus dem Dorf Richtung Tenosique fuhr, nahm er wahr, dass sich ein dunkelgrüner oder schwarzer Lieferwagen näherte. Dieser holte ihn ein und drängte ihn an den Straßenrand, bis er die Kontrolle über sein Motorrad verlor. Ezequiel Serafín Esteban stürzte vom Motorrad und verletzte sich. Bis heute wurde der Fahrer des Lieferwagens nicht identifiziert.

Am 5. Juli kam ein junger Mann, der behauptete, aus Honduras zu sein, zur Migrantenherberge La 72 in Tenosique, Tabasco. Er fragte die MigrantInnen, die sich in der Herberge befanden, wieviele MigrantInnen sich dort befänden, wer die Verantwortung innehätte und wer die Schlüssel für die Herberge hätte. Die MigrantInnen beantworteten die Fragen nicht. Nach diesem Verhör bat der junge Mann einen Mitarbeiter der Herberge, ihn zum Büro des INM zu bringen. Er behauptete, dass er sich der Migrationsbehörde übergeben wolle, um in sein Land abgeschoben zu werden. Auf der Fahrt zum INM sagte der Mann dem Mitarbeiter der Herberge, dass die MigrantInnen, die sich in der Herberge befänden, in der kommenden Nacht entführt würden und sprang dann vom Motorrad, auf dem sie fuhren und flüchtete.

In den Morgenstunden des 6. Juli parkten drei Kleinlaster gegenüber von La 72. Mehrere Personen stiegen aus und versuchten, in die Herberge einzudringen, indem sie versuchten, die Haupteingangstür einzutreten, was ihnen jedoch nicht gelang. MigrantInnen, die sich in der Herberge befanden, flüchteten durch die Hintertür und sprangen über die Umzäunung, um zu fliehen. Angesichts dessen veröffentlichte amnesty international eine urgent action, in der der mexikanische Staat aufgefordert wurde, die Integrität der MitarbeiterInnen von La 72 und CDHU zu garantieren. [15] Zudem beantragte die CNDH bei der Regierung von Tabasco Schutzmaßnahmen, um die physische Integrität und die Sicherheit des Personals, das in der Herberge „Refugio de Personas Migrantes - La 72« arbeitet, zu garantieren.

Am 14. Juli 2011 bemerkte Minelia Aguilar May, Mitarbeiterin des CDHU, dass vor der Tür ihres Hauses auf verdächtige Weise ein Fahrzeug mit der grünen Farbe der Landesfahne und verdunkelten Scheiben stand. Zwanzig Minuten später, als sie ihr Haus verließ, setzte sich das Fahrzeug in Gang, fuhr neben ihr her und versuchte, sie zu überfahren. Minelia Aguilar zeigte an, dass sie wiederholt beobachtet hatte, dass Lieferwagen mit verdunkelten Scheiben vor ihrem Hauseingang parkten.

Am 7. August 2011 tranken Soldaten im Schatten eines Baumes ganz in der Nähe der Herberge (etwas 30 Meter entfernt) Alkohol. Ein Mann auf einem Pferd, der das Auto der Soldaten begleitete und ganz offensichtlich betrunken war, drang in die Herberge ein und forderte arrogant die MigrantInnen auf, seinem Pferd zu trinken zu geben. Die MigrantInnen erschraken und taten, wozu der Mann sie aufgefordert hatte. Auf seinem Pferd sitzend, ritt der Mann über das Gelände der Herberge, bevor er es verließ.

Am 9. September gegen 9.30 Uhr morgens erhielt Fray Tomás González einen Telefonanruf in seiner Kirche in Tenosique. Die Person, die ihn anrief, sagte ihm, dass er aus dem Gefängnis anrufen würde, und identifizierte sich als Familienangehöriger eines Beamten des INM. Er fragte, warum Fray Tomás González seiner Familie aufgrund der Anzeige durch das CDHU so viel Leid zugefügt hätte. Er bedrohte Fray Tomás González mit den Worten „es wird Dir etwas passieren«, und legte auf. [16]

Am 17. September 2011, etwa um 17 Uhr, parkten mehrere mexikanische MenschenrechtsverteidigerInnen, unter ihnen eine Deutsche Frau, vor dem Campus der Universität Juárez Autónoma de Tabasco (UJAT) in Tenosique, als Soldaten des mexikanischen Militärs sich in einem Wagen mit der Nummer 0818304 näherten und sagten, dass sie ihr Fahrzeug inspizieren müssten, weil sie verdächtig seien. Auf Nachfrage, wessen man sie verdächtigen würde, wussten die Soldaten nichts zu antworten. Daher forderten die VerteidigerInnen, die lokale Polizei zu rufen. Kurz danach kam die staatliche Polizei mit zwei Patrouillen mit den Nummern 332 und 278 an. Ohne etwas zu sagen, richteten sie ihre Waffen auf die Insassen des Autos. Einer der Polizisten schlug Rubén Figueroa, Menschenrechtsverteidiger von MigrantInnen und Mitarbeiter von La 72, ins Gesicht. Einige Minuten später kam ein Mann in einem Ford Lobo Pickup mit dem Kennzeichen RB — 94 — 861 aus Nuevo León. Er war informell mit T-Shirt und kurzen grünen Hosen (solchen, die das Militär trägt) bekleidet. Er wandte sich an die Soldaten und sagte ihnen, dass sie den Wagen inspizieren und die Insassen mit Gewalt herausholen sollten. Fray Tomás González machte Fotos, und der Mann beleidigte ihn, indem er sagte: „Hurensohn, ich werde Dir alles zerbrechen, was Du von der Mutter hast, scheiß verfluchter Indio, Du bist nichts wert, sogar besoffen bist Du, Arschloch« und drohte ihm an, ihn zu verprügeln. Der Mönch antwortete, dass der Mann auf seine Worte achten solle, da er ihn bedrohen würde und es Zeugen gebe (über 20 staatliche Polizisten und über 15 Soldaten waren anwesend). Der Mann erwiderte in beleidigendem Ton: „Hier ist niemand Zeuge von nichts, niemand hat etwas gesehen oder gehört« . Niemand der Anwesenden machte Anstalten, die Aggression zu stoppen.

In diesem Moment erhielt Fray Tomás einen Anruf auf seinem Handy von einem Mitarbeiter der Fünften Kontrollinstanz der CNDH. Nachdem er diesen über die Situation informiert hatte, bat dieser darum, mit dem Mann zu sprechen. Dieser behauptete unter Beleidigungen, dass er nichts mit niemandem zu besprechen hätte und dass die Menschenrechte nichts wert seien. Abermals wurde Fray Tomás durch diesen Mann in Anwesenheit der Polizei und des Militärs bedroht. Als der Gemeindevorsteher von Tenosique ankam und bedeutete, dass er bereits mit dem Hauptmann Rodríguez gesprochen hätte, näherte sich dieser, übernahm die Verantwortung für den Einsatz, wollte aber seinen kompletten Namen nicht nennen. Als Fray Tomás schilderte, was geschehen war und welche Bedrohungen es seitens des Mannes im Lobo Pickup gegeben hatte, behauptete Hauptmann Rodríguez „hier ist gar nichts passiert« . Kurz darauf kamen Polizisten der städtischen Verkehrsstreife, drei Patrouillen der lokalen Polizei sowie ein Panzer des mexikanischen Militärs mit etwa 20 schwer bewaffneten Soldaten mit Sturmmasken, die sich auf die Seite derer stellten, die die MenschenrechtsverteidigerInnen einschüchterten und festhielten. Mehrfach versuchten sie, die VerteidigerInnen aus ihrem Fahrzeug zu ziehen, wogegen sich diese wehrten, weil sie ihr Leben in Gefahr sahen. Sie fühlten sich bedroht und beschlossen, nicht aus ihrem Auto auszusteigen, bis die CNDH ankommen würde. Die illegale Festnahme, die Belästigung und die Bedrohungen dauerten etwa 4 Stunden an. Gegen 21 Uhr zogen sich die Fahrzeuge des Militärs und der Polizei zwar zurück, die MenschenrechtsverteidigerInnen blieben jedoch noch über zwei Stunden vor Ort, um auf Personal der CDNH zu warten. Während dieser Zeit wurde Fray Tomás González, Präsident des CDHU und Direktor von La 72, erneut bedroht. Er hatte am Tag zuvor in Palenque an einer Veranstaltung der Karawane Süd der Bewegung für Frieden mit Gerechtigkeit und Würde (Movimiento por la Paz con Justicia y Dignidad) teilgenommen und hatte öffentlich den Missbrauch der verschiedenen Behörden, vor allem des Nationalen Migrationsinstituts (INM), an MigrantInnen, angeklagt.

III. Beantragte Schutzmaßnahmen.

Die vergessene Grenze

Aufgrund der Zunahme der Bedrohungen gegen MigrantInnen und MenschenrechtsverteidigerInnen haben das Menschenrechtszentrum Usumacinta (CDHU) und La 72 — Herberge für MigrantInnen, begleitet von Menschenrechtsorganisationen, mehrere Schutzmaßnahmen beantragt. Bis heute fehlen jedoch effektive Aktionen und Maßnahmen, die ihre Rechte schützen und es ihnen erlauben, ihre Arbeit frei und sicher auszuüben.

a) Die von der Nationalen Menschenrechtskommission beantragten Schutzmaßnahmen und die Antwort der zuständigen Behörden

Angesichts der Ereignisse in den frühen Morgenstunden des 6. Juli dieses Jahres, als gegenüber der Herberge La 72 drei Pickups parkten, aus denen mehrere Personen ausstiegen, die versuchten in die Herberge einzudringen, indem sie die Haupteingangstür eintreten wollten 17 , sowie des 7. Juli 2011, wurden bei der CNDH Schutzmaßnahmen für die MitarbeiterInnen der Herberge La 72 beantragt (Voruntersuchung AP/TQ/1/577/2011).

Am Mittwoch, den 13. Juli hatten Mitarbeiter von La 72, begleitet von Personal des mexikanischen Bischofsamtes (Dimensión de Pastoral de la Movilidad Humana del Episcopado Mexicano), im Kommunikations- und Transportministerium in Villahermosa, Tabaso, ein Treffen mit Vertretern der Landesregierung von Tabasco, der CNDH, der staatlichen Polizei und der Generalstaatsanwaltschaft. Dabei kamen sie überein, dass die Landesregierung für Personal und MigrantInnen von La 72 Präventivmaßnahmen zur Verfügung stellen würde.

Als Ergebnis des Antrags der CNDH wurden auf einer Arbeitssitzung am 13. Juli in Villahermosa, Tabasco folgende Schutzmaßnahmen zugunsten von La 72 beschlossen:

1. Bewachung der Umgebung von La 72 tagsüber und nachts durch Beamte der staatlichen und städtischen Polizei. Diese Maßnahme wurde nur zum Teil erfüllt, da dokumentiert wurde, dass die Polizisten ihre Nachtschichten nicht ganz erfüllen. Die Bewachung tagsüber war, wie im vorigen Abschnitt beschrieben, nicht effektiv genug, um die Herberge gegen ein erneutes Eindringen zu schützen.

2. Das Innenministerium des Bundesstaates Tabasco verpflichtete sich, mit dem Gemeinderat von Tenosique die Installierung einer öffentlichen Beleuchtung außerhalb der Herberge in die Wege zu leiten. Dies sollte als Folgemaßnahme zu zwei Anträgen dienen, die von den NutznießerInnen bereits zuvor beim Gemeinderat eingereicht worden waren. Bis heute wurde hinsichtlich des Antrags auf öffentliche Beleuchtung noch nichts konkretisiert. Inzwischen haben die Verantwortlichen für die Herberge die Möglichkeit erkundet, auf eigene Kosten die nötigen Stromanschlüsse zu legen. Allerdings ist diese Selbstschutzmaßnahme insofern nicht adäquat als es Aufgabe des Rathauses ist, die Kosten für die Installation und Unterhaltung der öffentlichen Beleuchtung zu tragen. Die potentiellen NutznießerInnen vermuten, dass wahrscheinlich der Gemeinderat die nötigen Anstrengungen nicht unternehmen möchte, da das CDHU mehrfach Menschenrechtsverletzungen publik machte, die von städtischen Angestellten begangen worden waren. Wir mussten feststellen, dass noch nicht einmal grundlegende Bemühungen unternommen worden sind und keine Aufnahme des Falles erfolgte.

3. VertreterInnen der staatlichen Polizei und des Innenministeriums überreichten den NutznießerInnen mehrere Kontaktnummern für Notfälle .

4. Es wurde vereinbart, dass das Innenministerium eine öffentliche und interinstitutionelle Anerkennung der Arbeit der VerteidigerInnen der MigrantInnen, die in La 72 arbeiten , in die Wege leitet. Diese sollte in einem staatlichen Kommunikationsmedium und auf verschiedenen Web-Seiten veröffentlicht werden. Ebenso wurde vereinbart, dass CNDH und das Innenministerium, beginnend in fünf Dörfern des Bundesstaates Tabasco, Weiterbildungskurse für öffentliche Angestellte mehrerer Behörden zum Thema Menschenrechte und Migration koordinieren. Bisher wurde dies noch nicht umgesetzt. Bezüglich der Kurse unterstreichen wir, dass eine solche Weiterbildung nötig ist, da in der Vergangenheit weder die Gemeinde- noch die bundesstaatliche Regierung Schritte in diese Richtung unternommen haben. Da La 72 und CDHU in einem sehr konfliktgeladenen Grenzgebiet tätig sind, wo es keine Migrationspolitik gibt, die darauf ausgerichtet ist, die öffentlichen Angestellten oder die Bevölkerung zu sensibilisieren, ist die Durchführung solcher Kurs eine seit langem wiederholte Forderung des CDHU.

5. Das Innenministerium sagte seine Unterstützung bei der Einrichtung einer kommerziellen Telefonleitung zu. Diese Maßnahme ist noch in Bearbeitung. Der Kontakt mit dem Innenministerium des Bundesstaates Tabasco zur Umsetzung dieses Abkommens wird fortgesetzt.

6. Die Staatsanwaltschaft des Bundesstaates Tabasco sollte untersuchen, ob eine Voruntersuchung wegen der Übergriffe, die zu den Schutzmaßnahmen geführt hatten, eingeleitet wurde. Die NutznießerInnen sollten darüber vom Innenministerium unterrichtet werden. Bis zum Besuch der Beobachtungsmission lagen keine weiteren Informationen über die Fortschritte bei der Voruntersuchung AP/TQ/1/577/2011 vor.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Vereinbarungen nicht gänzlich erfüllt worden sind, obwohl einige der Maßnahmen schnell (wie die Publizierung der Anerkennung der Arbeit des CDHU) umgesetzt werden könnten oder dringlich sind (wie die Installation der öffentlichen Beleuchtung). Von den Vereinbarungen, die bezüglich der Sicherheitsmaßnahmen getroffen worden sind, wurde nur die Bewachung zum Teil erfüllt. PolizistInnen der bundesstaatlichen Polizei kommen alle zwei Stunden zu La 72, jedoch lassen sie manchmal eine Schicht ausfallen.

Als Beweis für die Ineffektivität der durch die CNDH beantragten Maßnahmen werten die MenschenrechtsverteidigerInnen der genannten Zentren die Tatsache, dass wenige Tage nach Anordnung der Schutzmaßnahmen Ezequiel Serafín Esteban, Direktor des CDHU, auf seinem Motorrad fahrend von einem grünen oder schwarzen Pickup von der Straße gedrängt wurde, wobei er verschiedene Verletzungen erlitt. Ebenso haben sich die Maßnahmen auf die Bewachung der Umgebung der Herberge von La 72 durch Einheiten der Polizei des Bundesstaates Tabasco beschränkt. Auch haben die Strafanzeigen, die wegen verschiedener, systematischer Angriffe seitens der städtischen Polizei gegen Fredi Flores Mecia, Mitarbeiter des CDHU, eingelegt worden waren, bislang keinerlei Folgen gehabt.

Andererseits wurde am 15. Juli 2011 der Antrag auf Sicherheitsmaßnahmen, um den VerteidigerInnen des Centro de Derechos Humanos del Usumacinta Schutz vor Menschenrechtsverletzungen zu gewähren, erweitert. Im September 2011 schleuste sich eine Bande von Entführern in La 72 ein. Die meisten von ihnen konnte festgenommen werden. Dieser Vorfall war Grund dafür, dass die CNDH neue Schutzmaßnahmen beantragte, darunter die Installation von Videokameras, um die Sicherheit sowohl in der Herberge La 72 als auch in den Büros des CDHU zu erhöhen.

Auch wenn die CNDH mit dieser letzten Petition die Erweiterung der Schutzmaßnahmen beantragte, wurde zugunsten der NutznießerInnen nichts umgesetzt. Das Gemeindepräsidium behauptete, nicht in Kenntnis gesetzt worden zu sein. Die Staatsanwaltschaft des Bundesstaates Tabasco unternahm keine weitergehenden Ermittlungen wegen der begangenen schweren Straftaten, obwohl ihr zwei Anzeigen gegen das Ministerium für Öffentliche Sicherheit der Stadt Tenosique, Tabasco vorliegen (PGJ/605/2011 sowie PGJ/989/2010).

Bezüglich dieser letzten Ereignisse ist uns bislang unbekannt, welche Maßnahmen die CNDH unternommen hat, um zu fordern und die Bedingungen dafür zu schaffen, dass die Behörden die Mitglieder des Menschenrechtszentrums Usumacinta schützen. Angesichts der Schwere der Ereignisse ist das Fehlen von Aktionen sowohl seitens der CNDH als auch der Behörden höchst besorgniserregend.

Schließlich muss festgehalten werden, dass sich die Erfüllung der Schutzmaßnahmen an die lokalen Behörden von Tabasco richtet und sie ausschließlich von diesen umgesetzt werden kann, auch wenn öffentlich gemacht und aufgezeigt wurde, dass viele der Angriffe von genau denselben Behörden ausgeübt werden. Daher ist es besorgniserregend, dass die von der CNDH vorgeschlagenen Maßnahmen im Sicherheitsbereich, abgesehen davon dass sie nicht zufriedenstellend umgesetzt wurden, sich auf die Behörden des Bundesstaates Tabasco beschränken, obwohl das CDHU mehrfach angezeigt hat, dass es, so wie im ursprünglichen Antrag auf Schutzmaßnahmen beschrieben, die Polizeieinheiten des Bundesstaates sowie der städtischen Polizei sind, die einen großen Teil der Bedrohungen und Belästigungen verursacht haben, unter denen seine MitarbeiterInnen zu leiden hatten.

b) Die aufgrund des Fehlens einer wirksamen Antwort der mexikanischen Behörden bei der Interamerikanischen Menschenrechtskommission beantragten Schutzmaßnahmen

Am 25. Juli 2011 beantragten mehrere Menschenrechtsorganisationen [18] im Rahmen des Besuchs des Sonderberichterstatters der Interamerikanischen Menschenrechtskommission (CIDH) für ArbeitsmigrantInnen, Dr. Felipe González, bei der CIDH die Implementierung von Schutzmaßnahmen für MitarbeiterInnen von La 72, Herberge für MigrantInnen und das Menschenrechtszentrum Usumacinta (CDHU) . Ziel war, das Leben und die physische Integrität der VerteidigerInnen angesichts der unmittelbaren Risiken vor schweren und irreparablen Schäden, denen sie durch die systematischen Bedrohungen und Angriffe wegen ihrer Arbeit in der Verteidigung der Menschenrechte der MigrantInnen in Tenosique, im Bundesstaat Tabasco, ausgesetzt sind, zu schützen.

Dieser Antrag wurde eingereicht, weil die Maßnahmen, die seitens der CNDH implementiert worden waren, als unzureichend eingestuft und sie zudem nicht umfänglich erfüllt wurden, so dass sich das Risiko neuer Angriffe erhöhte.

Die Interamerikanische Menschenrechtskommision bestätigte den Empfang dieses Antrags und forderte die mexikanische Regierung auf, weitere Informationen vorzulegen. Am 10. August forderte die CIDH auf der Grundlage der vom Staat zur Verfügung gestellten Informationen die Antragsteller der Schutzmaßnahmen dazu auf, innerhalb von sieben Tagen zusätzliche Informationen einzureichen, was die antragstellenden

Organisationen pünktlich taten. Bislang wird darauf gewartet, dass dieses interamerikanische Organ Maßnahmen zugunsten der MitarbeiterInnen vom CDHU und La 72 anordnet.

IV: Interviews mit verschiedenen Autoritäten im Rahmen der Zivilen Beobachtungsmission.

a) Interview mit Personal der 38. Militärzone in Tenosique, Tabasco, die dem Nationalen Verteidigungsministerium zugeteilt ist

Während des Treffens mit dem Kommandeur der 38. Militärzone, erkannte dieser seine Verantwortung für die kürzliche Festhaltung und Einschüchterung von Fray Tomás González, Rubén Figueroa und andere Personen, die diese begleiteten, an. Dennoch wurde bis zum heutigen Tag keiner der Verantwortlichen bestraft. Wörtlich sagte er [19] :

„In Bezug auf den Vorfall mit Fray Tomás, den persönlich kennenzulernen ich bereits die Ehre hatte, so habe ich ihn bei einer Gelegenheit auf einem Foto gesehen und ehrlich gesagt sieht er ihm darauf nicht ähnlich. Eine Entschuldigung für das Missverständnis. Mir ist bewusst, dass sich unser Personal in bestimmten Momenten vielleicht, sicherlich mal vertut. Aber laut den Instruktionen, die gegeben wurden, hätten sie sich nicht vertun dürfen. Mit diesen schlichten Worten hoffe ich, dass wir die Dinge verstehen.

Nach den Informationen, die mir vorliegen, war der befehlsführende Hauptmann, der Hauptmann Rodríguez, niemals unhöflich. Er bat ihn um die Dinge, wie wir es gewohnt sind, an Kontrollposten zu tun. Das Fahrzeug fuhr nicht; es war, soweit mir bekannt ist, geparkt. D.h. es wurde nicht festgehalten, sondern es war offensichtlich geparkt, wurde also nicht festgehalten. Ich weiß nicht, ob ich mich irre, aber das ist die Information, die wir haben. Aber wie gut, dass Sie mir das sagen, damit ich dies zu den Akten nehmen kann.

Vorab entschuldige ich mich abermals für diese Situation , die ehrlich nicht normal ist. Wir bedrängen keine VertreterInnen von Menschenrechten, ebenso wenig wie MenschenrechtsverteidigerInnen. Im Gegenteil, wir haben zur Orientierung mit Menschenrechtsleuten zusammengearbeitet. Der Beweis liegt darin, dass wir sie um Beratung anfragten, wir baten darum, dass sie unseren Leuten Vorträge geben, und wir suchten eine Annäherung. [...]

Wenn es Hinweise auf Beweise gibt, dass es tatsächlich zu Unhöflichkeiten seitens des Personals gekommen ist, dann werden wir nichts entschuldigen, wir handeln. Sie werden es nicht wissen, aber kürzlich wurde auf Anweisung des Ministers gegen zwei Offiziere wegen Menschenrechtsverletztungen prozessiert. [...]

Aus diesem Vorfall kann man etwas lernen. Wir haben einen Vertreter in der Militärischen Staatsanwaltschaft und gehen wegen Zuwiderhandlungen in vielen Dingen vor, die Militärvergehen sind.

Ich habe die Petition der Menschenrechtskommission erhalten. Wir müssen mit den Berichten von allen Beteiligten antworten, so dass der Fall weitergeht. Die zuständigen Behörden werden darüber zu entscheiden haben.

Ich leugne nicht, dass es in einem bestimmten Moment zu Menschenrechtsverletzungen gekommen ist. Denn wir haben eine ziemlich große Institution, und definitiv begehen einige als Menschen Fehler und halten sich nicht strikt an die Vorgaben. Wir können nicht kategorisch ’nein, meine Soldaten machen das nicht’, sagen.

In der Menschenrechtspetition gab es etwas, was wirklich meine Aufmerksamkeit erregte. Dass nämlich die Waffen auf sie gerichtet wurden. Laut den Instruktionen, die wir den Soldaten geben, müssen diese die Waffen nach unten richten. Das kommt mir seltsam vor. Dennoch werden wir Beweise suchen, um das dahin zu bringen, wohin es gehört. Wir können niemanden decken.

Als Mitgliedsorganisationen der Zivilen Beobachtungsmission erachten wir es von großer Wichtigkeit, dass die Ereignisse untersucht und die entsprechenden Strafen verhängt werden.

b) Lokale Delegation des Nationalen Instituts für Migration (INM) in Tenosique, Tabasco

Am 20. Oktober 2011 hatten wir im Rahmen der Zivilen Beobachtungsmission ein Treffen mit Rodolfo Torres, lokaler Delegierter des INM in Tenosique, mit Erick Gutiérrez Cosío, Beauftragter der regionalen Niederlassung des INM in Tabasco, und Carlos Lara Pulido, Vizedirektor der Migrationsstation von Tenosique. Sie berichteten uns, dass das Nationale Migrationsinstitut einem Säuberungsprozess unterliege, da wegen möglicher Korruptionsfälle und Menschenrechtsverletzungen ermittelt werde. In der lokalen Delegation seien 21 Beamte entlassen worden, darunter ein Beamter des Bereichs der Regularisierung, 19 MigrationsbeamtInnen, ein Abteilungsleiter und ein Vizedirektor. Ebenso seien sie einer Aufsichtskontrolle unterzogen worden.

Sie berichteten weiterhin, dass das INM Programme zur Regularisierung des Aufenthaltsstatus´ für die Personen habe, die seit langem in Mexiko lebten, die Opfer von Verbrechen geworden seien oder die ein Kind hätten, den Migrationsstatus des Nicht-Immigranten für ein Jahr erhalten hätten und arbeiten könnten. Dies bedeute, dass es die Möglichkeit gebe, einen Aufenthaltstitel zu erhalten, indem Asyl beantragt werde, eine affektive Beziehung zu einer Person mexikanischer Nationalität vorliege oder jemand Opfer eines Verbrechens geworden sei. Das humanitäre Visum werde ausgestellt, wenn jemand sich im Stadium der Vulnerabilität befindet. Das Regularisierungsbüro habe seine Arbeit in Tenosique erst im Juli 2010 aufgenommen.

Sie führten aus, dass die Migrationsrevisionen lediglich in Internierungsstellen durchgeführt werden. Wenn dort die Voraussetzungen für die Einreise nicht erfüllt würden, dürften die MigrantInnen nicht einreisen. Dennoch reisten andere über die grüne Grenze ein, sodass weitere Kontrollpunkte mittels eines Schreibens der zuständigen Behörde, auf dem der Tag und Ort des Kontrollpunktes stehen, errichtet würden. Sollten an diesen Kontrollpunkten illegale MigrantInnen aufgegriffen werden, würden diese zu den Migrationsstationen gebracht, um ggf. abgeschoben zu werden. Ebenso werde auf den Eisenbahnstrecken gemeinsame Kontrolleinsätze durchgeführt. Aktuell würden die Sicherheitskräfte nur in der Sicherheit des Umlandes helfen, wo sie vom Militär unterstützt würden. Sie informierten, dass 2010 täglich im Durchschnitt 75 Personen festgenommen worden seien. Seit 2011 seien es täglich zwischen sieben und acht Personen. Diese Veränderung gehe in erster Linie auf die Art und Weise zurück, wie die Einsätze ausgeführt werden. Früher hätten sie die Pflicht gehabt, MigrantInnen zu überprüfen, wenn sie sie nur gesehen haben.

Auf die ausdrückliche Nachfrage zu den Beschwerden, die der CNDH gegen Personal der Migrationsbehörde von Tenosique, Tabasco, vorgelegt worden waren, erhielten wir die Antwort, dass in 2010 22 Beschwerden und 2011, bis zum Tag des Interviews, 19 Beschwerden eingegangen seien. Dennoch hat keine seitens der CNDH zu einer Empfehlung oder einem Schiedsverfahren geführt.

Schlussendlich fragte Fray Tomás González, ob der Migrationsbeamte, der am 24. März 2011 eine Migrantin mit der Machete in Hand verfolgt hatte und deswegen angezeigt wurde, belangt worden sei. Die Gesprächspartner antworteten, dass dieser Beamte vor kurzem entlassen worden sei, aber aufgrund eines Verwaltungsverfahrens, welches 2009 eingeleitet wurde.

Die Beobachtungsmission interviewte auch den Chef der Gemeindepolizei und den Sekretär des Gemeinderats von Tenosique, jedoch waren bei diesen Treffen keine relevanten Informationen erhältlich.

Für die Beobachtungsmission sind die Bedingungen, unter denen die VerteidigerInnen der MigrantInnen in Tenosique arbeiten, alarmierend. Zu diesen kritischen Bedingungen kommt die fehlende oder zu geringe Präsenz der Polizei hinzu.

Ein Fakt, der das im letzten Abschnitt Beschriebene unterstreicht, ist, dass wenige Tage vor Beginn der Mission MitarbeiterInnen von La 72 zwei Personen aufhielten, die in die Herberge eindrangen, um MigrantInnen zu erpressen. Die systematische Risikosituation, in der die MigrantInnen leben, weitet sich aus auf diejenigen, die sie verteidigen.

Auch ist besorgniserregend, dass, trotz der Bereitwilligkeit, die der Kommandeur der 38. Militärzone in dem Treffen mit VertreterInnen der Mission zum Ausdruck brachte, wenige Stunden später ein Panzer des Militärs mit dem Kennzeichen 0918061 die Herberge umkreiste, während ein Soldat Videoaufnahmen machte. Dieser Vorfall, der weit davon entfernt ist, dem Personal und den Gästen der Herberge La 72 ein Sicherheitsgefühl zu vermitteln, verursachte angesichts der vorangegangenen Bedrohungen, denen die MitarbeiterInnen der Herberge seitens verschiedener Behörden ausgesetzt waren, Spannung in der Herberge und Ungewissheit bei den Mitgliedern der Mission, die bei dem Vorfall anwesend waren.

Die vergessene Grenze

3. Die Situation der vertriebenen guatemaltekischen Gemeinde

I. Kurze Beschreibung des Hintergrunds

Die Landbesitzverhältnisse in Guatemala sind Ursache dauernder Konflikte zwischen dem Staat und den bäuerlichen und indigenen Gemeinden und bieten verschiedenen internationalen Menschenrechtsorganisationen Anlass zur Besorgnis. Grund dafür sind die Auswirkungen, die die Anhäufung von Landbesitz in den Händen einer kleinen Gruppe von Großgrundbesitzern auf die fundamentalen Rechte dutzender ländlicher Gemeinden hat. Zudem hat der guatemaltekische Staat bisher nichts unternommen, um gerechte Bedingungen und juristische Sicherheit bezüglich des Landbesitzes zu schaffen.

Der Fall der Region Petén veranschaulicht diese Situation. Die historischen Enteignungen, die die indigenen bäuerlichen Gemeinden der Zone aus verschiedenen Gründen erlitten und die zu den schlimmsten des Bürgerkriegs gehören, hatten die Auslöschung ganzer ländlicher Gemeinden durch die Hände der Regierungskräfte 20 zur Folge. Kürzlich kam die Anwendung der Dienstanweisung/Ausführungsbestimmung des Gesetzes über Schutzgebiete (Regierungsvereinbarung 759-90) hinzu. Dieses Gesetz untersagt menschliche Ansiedlungen in Naturschutzzonen, was zur Vertreibung verschiedener Gemeinden geführt hat, mit der Begründung, dass sie sich in geschützten Gebieten befänden.

Bereits in ihrem Bericht von 2003 über die Situation der Menschenrechte in Guatemala hat die Interamerikanische Menschenrechtskommission unter anderem die Fortdauer des Großgrundbesitzes, der dem kommunalen Besitz zu Schaden kommt, sowie das Fehlen von Rechtssicherheit bzgl. indigenen Landbesitzes und/oder bäuerlicher Gemeinden dokumentiert. Eines der Themen, das der CIDH die größten Sorgen bereitet, ist die Verfolgung und Bedrängung, die jene Gemeinden erlitten, die ihre Landrechte einforderten:

„260: Die Kommission erhielt Informationen über Verfolgungen, Bedrängungen, Festnahmen und sogar Ermordungen bäuerlicher und indigener AnführerInnen, die ihr Recht auf Land verteidigt hatten. Verschiedene Organisationen teilten der Kommission mit, dass es keinen politischen Willen von Seiten des guatemaltekischen Staates gebe, der Armut ein Ende zu bereiten, unter der die ländlichen Gebiete zu leiden haben. Diese Armut drückt sich in einem mangelhaften Zugang zu Land und sozialen Dienstleistungen, sowie der Arbeitsausbeutung in ländlichen Gebieten und einer ungenügenden Zahl von Arbeitsmöglichkeiten aus.«

Dies wurde 2009 durch den Sonderberichterstatter der UNO zum Recht auf Nahrung, Olivier De Schutter, bestätigt, der in seinem der Kommission für Menschenrechte vorgelegten Abschlussbericht A/HRC/13/33/Add.4 aufzeigte:

„10. Die Verteilung des Reichtums in Guatemala ist auch 2009 immer noch extrem ungerecht. Der GINI-Koeffizient, der die Ungleichheit misst, ist einer der höchsten in Lateinamerika (57,7%), und fast 80% des kultivierbaren Landes sind in der Hand von kaum 2% der Bevölkerung; 50,9% der Bevölkerung leben in Armut und 15,8% in extremer Armut. Gemäß des Forums für Konsultation und Sozialer Beteiligung (Instancia de Consulta y Participación Social, INCOPAS) leiden mehr als drei Millionen Menschen unter Hunger, doppelt so viele wie 1991. Laut Zahlen der Welternährungsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) beträgt die Zahl der Unterernährten 2,1 Millionen.«

De Schutter bestätigt, dass eine der Folgen der Politik der Regierung in Bezug auf die Landverteilung die gewaltsame Vertreibung ganzer Gemeinden war, ohne angemessene Gerichtsverfahren oder ein Umsiedlungsprogramm, das angemessene Abfindungen oder Wiedergutmachungen garantiert hätte, und zeigt auf:

„18. Während seines Besuches erhielt der Sonderberichterstatter Informationen von NGO’s über gewaltsame Vertreibungen von bäuerlichen Gemeinden in verschiedenen Teilen des Landes, die vermutlich von staatlichen oder privaten Sicherheitskräften durchgeführt wurden und vor allem mit der Produktion von Zuckerrohr und Palmöl sowie mit der Erkundung und Ausbeutung von Minen zusammenhingen. Es wurde bestätigt, dass in den Wochen vor der Mission und während dieser einige gewaltsame Vertreibungen stattfanden, besonders in den Küstenzonen von El Petén sowie an der Pazifikküste. In einigen Fällen wurden die Ernten und die Häuser zerstört, die Familien blieben im Elend zurück und die AnführerInnen der Bauernorganisationen wurden von der Polizei festgenommen oder bedroht.«

Laut demselben Bericht erhielt das Programm für Regulierung von FONTIERRAS 11.615 individuelle und 486 kollektive Zeugenaussagen, die insgesamt 49.012 Familien repräsentieren, was das Ausmaß an Unsicherheit bezüglich des Landbesitzes in Guatemala verdeutlicht [21].

II. Gewaltsame Vertreibung der Gemeinde Nueva Esperanza.

Die vergessene Grenze

Die zum Bezirk La Libertad im Departement El Petén gehörende Gemeinde Nueva Esperanza wurde am 23. August 2011 gewaltsam vertrieben. Nach Zeugenberichten der EinwohnerInnen tauchte an jenem Tag ein Einsatzkommando, bestehend aus Elementen der guatemaltekischen Armee, der Nationalpolizei und des Nationalen Rates für Schutzgebiete (CONAP) unter Beteiligung von Menschenrechtsfunktionären auf, um einen Räumungsbefehl durchzuführen, mit dem Argument, die Gemeinde befände sich in einem Naturschutzgebiet, dem lakandonischen Reservat.

Das Ergebnis dieses Einsatzes war die vollständige Zerstörung der Gemeinde, einschließlich der Häuser, der Schule, der Kirche, und des Gesundheitszentrums. Zwar basierte das Handeln der Behörden auf einem Räumungsbefehl, dies war den EinwohnerInnen jedoch nicht unter Einhaltung einer angemessenen Frist mitgeteilt worden, noch wurde der Gemeinde eine Umsiedlung oder eine alternative Beschäftigung angeboten. Besondere Besorgnis stellte für die Beobachtungsmission die Tatsache dar, dass die Vertreibung nicht nur die Mindesterfordernisse der Rechtssicherheit und einer angemessenen Umsiedlung der vertriebenen Gemeinde missachtete. Zudem wurde diese Aktion durchgeführt während Verhandlungsgespräche in Form eines runden Tisches in der guatemaltekischen Hauptstadt zwischen der Regierung und verschiedenen bäuerlichen Gemeinden stattfanden, die sich um eine Lösung des Problems des Landbesitzes bemühten.

Die guatemaltekische Regierung ließ verlauten, dass die Vertriebenen Verbindungen zum Drogenhandel gehabt hätten. Die Vertriebenen erzählten der Mission allerdings, dies sei eine Taktik der Regierung, um die Bevölkerung zu diskreditieren und vom wirklichen Problem, nämlich den Konflikten um den Landbesitz, abzulenken. Die EinwohnerInnen von Nueva Esperanza beschäftigen sich hauptsächlich mit dem Anbau von Mais und Bohnen, sind also eng an das Land gebunden und ihre Produkte dienen der Subsistenzwirtschaft.

Als Folge der Zerstörung des Dorfes flüchteten die ca. 300 EinwohnerInnen, einschließlich über 100 Kinder und Jugendliche, in die Gemeinde Nuevo Progreso im Bezirk Tenosique im mexikanischen Bundesstaat Tabasco, nur 500 Meter von der Staatsgrenze entfernt. Ihnen wurde nicht erlaubt, ihr Eigentum mitzunehmen, wodurch sie bis heute unter unmenschlichen Bedingungen hausen müssen, da sie nur einige Planen und provisorisch gebaute Hütten besitzen.

Dazu kam, dass sich in ihrer unmittelbaren Nähe Elemente der guatemaltekischen Armee und der Nationalpolizei befanden, die die Rückkehr zu ihren Feldern sowie das Passieren jeglicher Personen verhinderten. Diese Tatsachen wurden von Mitgliedern des Menschenrechtszentrums von Usumacinta und der MigrantInnenherberge „La 72«, die sich in die Region begaben, festgestellt und später von der Beobachtungsmission bestätigt.

Die vergessene Grenze

Seit der Vertreibung haben weder die mexikanischen noch die guatemaltekischen Behörden Bedingungen geschaffen, die die Grundbedürfnisse der Vertriebenen befriedigen 22 . 45 Tage nach ihrer Vertreibung aus ihrer Gemeinde, stellten Mitglieder des CDHU und der Bewegung Mitelamerikanischer MigrantInnen (Movimiento Migrante Mesoamericano) fest, dass die EinwohnerInnen von Nueva Esperanza trotz der starken Regenfälle immer noch in improvisierten Unterkünften schliefen, ohne grundlegende sanitäre Einrichtungen und mit starker Lebensmittelknappheit. Es fehlte nicht nur jegliche Unterstützung durch den mexikanischen Staat, sondern die guatemaltekischen Behörden hinderten die Flüchtlinge zudem daran, ihre Felder abzuernten.

Die EinwohnerInnen von Nueva Esperanza erzählten der Mission, dass am 4. Oktober eine Kommission des Ministeriums für Agrarangelegenheiten (Secretaría de Asuntos Agrarios) kam und ihnen einen Zeitplan brachte, der festsetzte, zu welchem Zeitpunkt sie ernten konnten und die Anpflanzungen, die sie zum Zeitpunkt der Räumung hatten, zu dem Ort zu bringen, an dem sie sich momentan befanden. Der Zeitplan gefiel der Gemeinde nicht, da er unrealistische Bedingungen enthielt, wie zum Beispiel, die gesamte Ernte in weniger als acht Tagen zu holen, die Ernte nicht auf guatemaltekischem Gebiet zu lagern oder drei Tagelöhner zu bezahlen, damit sie ihnen bei dieser Arbeit helfen könnten.

Ein anderer Grund zur Sorge war für die Gemeinde die Tatsache, dass Elemente der guatemaltekischen Armee wiederholt in das Lager eingedrungen sind und dabei mexikanisches Gebiet betreten haben, oder ganz in der Nähe desselben Schüsse in die Luft abgegeben haben.

III. Verlauf der Beobachtungsmission in der Gemeinde der Vertriebenen.

Während des Verlaufs der Beobachtungsmission konnte man feststellen, dass es für die Vertriebenen zwar kleine Verbesserungen gab, aber generell entbehren sie weiterhin der Erfüllung von Grundbedürfnissen, die ihnen ein würdiges Leben ermöglichen, solange ihre Landsituation nicht gelöst wird. Sie haben keine Gesundheitsversorgung und der Hygienezustand ist alarmierend. Dadurch sind schon verschiedene Krankheiten aufgetreten, u. a. eine Läuseplage unter der vertriebenen Bevölkerung.

Besondere Besorgnis erregt die Situation von 115 Kindern und Jugendlichen aus Nueva Esperanza, darunter mehrere jugendliche Mütter, dies in Verbindung zu den generellen Entbehrungen unter denen die Gemeinde leidet. Die Situation der Vertreibung hindert auch die Kinder und Jugendlichen daran, ihr Grundrecht auf Schulbildung wahrzunehmen. Es bereitet auch Sorge, dass im Lager mindestens eine Geburt unter großen gesundheitlichen Risiken stattfand. Nicht einmal minimalste Konditionen für Gesundheitsversorgung zu haben, birgt besonders für Kinder, Jugendliche und schwangere Frauen ein hohes Maß an Risiko für ihre Gesundheit.

Die vergessene Grenze

Die Beobachtungsmission überquerte die Grenze und betrat, gemeinsam mit den DorfbewohnerInnen, den Ort, den die Gemeinde Nueva Esperanza vor ihrer Vertreibung bewohnt hatte und konnte bestätigen, dass der gesamte Besitz der BewohnerInnen und die Infrastruktur verbrannt worden waren. Während des Besuchs in der Region konnte man die Anwesenheit von Elementen des guatemaltekischen Militärs, der Nationalpolizei und der CONAP feststellen, die den Ort bewachten. Im Gespräch mit einem Element der CONAP wurde die Mission informiert, dass der Hauptgrund der Räumung der BewohnerInnen von Nueva Esperanza darin liegt, dass sie sich in einem Naturschutzgebiet befanden und dass ihre menschlichen Aktivitäten das Ökosystem stören; als wir ihn fragten ob die Bevölkerung rechtzeitig von der Räumung informiert worden sei, oder ob man ihnen Alternativvorschläge gemacht habe, etwas anzubauen das mit der Umwelt kompatibel sei, war seine Antwort negativ.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die BewohnerInnen von Nueva Esperanza argumentieren, sie seien in die Region gezogen, bevor das Naturschutzgesetz „Ley de Áreas Protegidas« (Acuerdo Gubernativo 759-90) in Kraft trat, welches das Ansiedeln in Naturschutzzonen verbietet. Unter dieser Angabe wäre die Räumung illegal, denn diese Norm macht eine Ausnahme in Artikel 22, der festlegt, dass diejenigen Personen, die schon in Naturschutzgebieten angesiedelt waren, sich an die Bedingungen und Normen der Operation in der Zone anpassen sollten, um ihre Einbeziehung in die Aktivitäten zu fördern. Diese Möglichkeit wurde, laut aufgenommener Aussagen durch die Beobachtungsmission, den BewohnerInnen von Nueva Esperanza niemals gegeben.

Diese Information schien sich während des Interviews zu bestätigen, die eine Kommission der Mission am 20. Oktober mit Jorge Fernando Lantán Santos und Rogelio Cipriano Méndez Sicaja, Konsul und Generalkonsul von Guatemala, in Tenosique führte. Unter anderem gaben sie zu, dass es keine Haftanzeigen wegen Drogenhandels oder gar Waffenbesitzes gäbe, was zu seiner Zeit von der Regierung Guatemalas öffentlich behauptet worden war. Allerdings bestanden sie darauf, dass das Verbrechen darin bestand, sich auf „fremdem Land« aufzuhalten. Für die Mission gilt es als besonders Besorgnis erregend, dass die Repräsentanten der guatemaltekischen Regierung in Mexiko gegen die „Benutzung von Kindern um Mitleid zu erregen« argumentieren, obwohl doch deren Verletzlichkeit aufgrund der Zerstörung des Dorfes klar zu erkennen ist.

Die vergessene Grenze

Auch die von Repräsentanten der guatemaltekischen Regierung in Mexiko vermittelte Information, Guatemala hätte den Vertriebenen humanitäre Hilfe angeboten, widerspricht dem, was die Mission beobachten konnte. Es ist offenkundig, das in den fast 90 Tagen seit der Räumung, die BewohnerInnen von Nueva Esperanza nur mit großen

Schwierigkeiten überleben, unter extrem prekären Bedingungen, die ihre Gesundheit und Unversehrtheit beeinträchtigen. Für die Mission ist es klar, dass weder die Regierung von Guatemala, noch die von Mexiko die humanitäre Hilfe gewährt, zu denen sie gegenüber Vertriebenen und Flüchtlingen, laut festgelegten Prinzipien und Richtlinien der Vereinten Nationen, verpflichtet wären. Die angebotene Hilfe war minimal und die Ergebnisse absolut ungenügend, was die Gesundheit und Unversehrtheit der Bevölkerung gefährdet. Die wenige Hilfe, die sie erhalten, kommt fast ausschließlich von Nichtregierungs-, oder religiösen Organisationen oder aus Nachbardörfern.

Auch ist es für die Mitglieder der Mission alarmierend, dass, als sie die Konsuls über technische Dinge, betreffend die Naturschutzzonen, befragten, die Beweise fehlten, welche die Räumung begründen könnten. Zu Fragen über die Faktoren, welche die guatemaltekische Regierung nennen könne, um den ökologischen Schaden in der Region zu untermauern, wie auch die Möglichkeit, die sie gehabt hätten, wenn sie die BewohnerInnen in Aktivitäten des Naturschutzes eingebunden hätten, verweigerten diese jegliche Antwort und Information. Die unterzeichnenden Organisationen weisen darauf hin, dass der historische Kontext in Guatemala gezeichnet ist von durch den Staat bewilligter Landaneignung (Land Grabbing) zugunsten weniger Personen und zur Benachteiligung ganzer Bauerngemeinden. Dies zeigt der zuvor genannte Beauftragte der Vereinten Nationen über das Recht auf Ernährung in seinem Bericht über seinen Besuch in Guatemala 2009 auf:

«52. Wie vorweg schon gesagt, ist in Guatemala die Konzentration des Besitzes und/oder die Kontrolle über das Land weiterhin sehr hoch. Die neuesten Agrarzählungen von 2003 zeigen das 92% der Kleinbauern 22% des verfügbaren Landes besitzen während die restlichen 78% durch eine kleine Gruppe von Großproduzenten kontrolliert wird. Der Sonderbeauftragte erklärte, dass die Tatsache, dass die Landfrage nicht geklärt wird, insbesondere der Ländereien, die in den Jahren des Krieges widerrechtlich angeeignet wurden, ein grundsätzliches Hindernis für die volle Ausübung des Rechts auf Ernährung in Guatemala darstellt. Dies gilt ebenso für die historischen Ungleichheiten in der Verteilung des Landbesitzes, und die Ungeklärtheit der Fragen bzgl. des Katasters, der individuellen und kollektiven Landtitel, sowie der Erstattung und Umverteilung von Ländereien.

Zudem wurde auch der Prozess der Umsiedlung von Land und die Vergabe von Titeln durch den genannten internationalen Funktionär in Frage gestellt, denn nur zu oft wurde dieses Programm in der Praxis benutzt um noch eine höhere Konzentration von Landbesitz zu bewirken. Die Familien, denen die Ressourcen und die landwirtschaftliche Produktivität fehlen, verkaufen ihr Land oftmals sobald sie den Titel besitzen. Verschiedene RepräsentantInnen von Bauernorganisationen und ExpertInnen weisen den Beauftragen darauf hin, dass seit 2003 die Landkonzentration steigt, als Ergebnis der Produktion von Biodiesel und des Errichtens von Bergwerken und Wasserkraftwerken .

In der Versammlung, die sie mit der Gemeinde durchführten, hörten TeilnehmerInnen der Mission Aussagen von VertreterInnen des Dorfes, die mit der guatemaltekischen Regierung über die Bedingungen einer Rückkehr und/oder einer möglichen Umsiedlung verhandeln. Aber obwohl sie schon mehrere Gespräche geführt haben, konnten sie bisher keine wirklichen Fortschritte erzielen. Die Vertreter der Regierung scheinen auf die Zermürbung der Gemeinde zu setzen, denn die für die Interessen der Vertriebenen wichtigsten Punkte, wie ihre Rückkehr oder Umsiedlung mit Recht auf Land, werden nicht behandelt.

Der Beobachtungsmission fiel auf, dass sich der Zeitraum der Enteignung und der Verhandlungen mit dem gerade in Guatemala stattgefundenen Wahlkampf zeitlich überschneidet. Für uns birgt dies die Sorge, dass die scheidende Regierung versucht, eine Lösung des Konfliktes hinauszuzögern und sie somit der folgenden Amtsführung zu vererben, ein Umstand, der die Situation extremer Vulnerabilität der Vertriebenen in die Länge ziehen könnte.

IV . Im Anschluss an die Mission geschehene Ereignisse.

Die Situation der Flüchtlinge aus Nueva Esperanza ist mittlerweile noch komplizierter geworden. Aufgrund der Vertreibung sind sie beklagenswerten Lebensbedingungen ausgesetzt. Zusätzlich dazu sind sie gegenwärtig auch noch Zielscheibe von Drohungen und Verleumdungen. Es werden Gerüchte gestreut, die ihre Verwundbarkeit erhöhen, wenn diese weiter anhalten und nicht angemessen aufgeklärt werden. So kommt es in Folge dieser Gerüchte zu Exklusion, Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit gegenüber den vertriebenen Menschen.

Anfang November erhielt die Mission die Nachricht über ein Schreiben, das die BewohnerInnen von Nuevo Progreso/Tenosique an die örtlichen Behörden gesandt hatten. In diesem Schreiben bezichtigten sie die Vertriebenen, Schuld an gewalttätigen Ausschreitungen zu sein, sich zu betrinken, ihre Frauen zu schlagen und Waffen bei sich zu tragen.

All diese Verhaltensweisen sind natürlich zu verurteilen, allerdings müssen diese zunächst einmal in Anlehnung an das Gesetz untersucht werden. Solange dies nicht geschieht, beweisen diese Anschuldigungen nur die Diskriminierung eines ganzen Kollektivs. Beunruhigend ist zudem die Tatsache, dass guatemaltekische und mexikanische Behörden zu der Verbreitung von Gerüchten beitragen, die zu Diskriminierung der jeweiligen Gruppe führen und gewalttätige Antworten hervorrufen. Vor allem durch vergangene Regierungskampagnen wurde das Ansehen der vertriebenen Gemeinde weitgehend geschädigt.

Diese Bedingungen erschweren auch die Verhandlungen, die die Vertreter der Gemeinde zu führen haben. Hinzu kommt die allgegenwärtige Gefahr, vom mexikanischen Staat abgeschoben zu werden, wie es in einem Zeitungsartikel einer mexikanischen Zeitung heißt 23 .

Der Tonfall im Schreiben der mexikanischen BewohnerInnen von Nuevo Progreso sowie der Fakt, dass Verhaltensweisen von einzelnen einem ganzen Kollektiv zugeschrieben werden, sind alarmierend. Ebenso Besorgnis erregend sind die prekären Lebensumstände und dass weder die guatemaltekische noch die mexikanische Regierung ihrer Pflicht nachkommt, den Vertriebenen humanitäre Hilfen zu leisten. Dadurch werden die Rechte der vertriebenen Bevölkerung weiterhin verletzt.

Diesbezüglich sandten Mitglieder der Beobachtungsmission einen Brief an die Repräsentanten beider Länder, in dem gefordert wurde, dass nicht noch weitere Maßnahmen ergriffen würden, die den vertriebenen BewohnerInnen von Nueva Esperanza Schaden zufügen würden. Wir erinnerten vor allem den mexikanischen Staat an das kürzlich modifizierte Migrationsgesetz: Dort heißt es in Art. 2, §2 und §3, dass ein fundamentales Prinzip der mexikanischen Migrationspolitik „der uneingeschränkte Respekt der Menschenrechte von mexikanischen und nicht-mexikanischen MigrantInnen, unabhängig von Herkunft, Nationalität, Geschlecht, Ethnie, Alter, migratorischer Situation, mit besonderer Rücksicht auf verwundbarere Gruppen wie Minderjährige, Frauen, Indigene, Jugendliche und Senioren« sei. „In keinem Fall stellt eine irreguläre migratorische Situation an sich ein Vebrechen dar, ebenso wenig darf das Begehen von Ordnungswidrigkeiten durch einen Migranten vorschnell allein aufgrund seines undokumentierten Status’ beurteilt werden.«

Weiterhin sollten ein integraler Ansatz, Gastfreundlichkeit und Solidarität mit den Menschen, die aufgrund extremer Zustände in ihrem Herkunftsland vorübergehend oder längerfristig einen neuen Wohnsitz brauchen, vor allem Kinder, von großer Wichtigkeit für die mexikanische Migrationspolitik sein. Daraus folgend ist festzustellen, dass die Lebensumstände der BewohnerInnen von Nueva Esperanza eine Verletzung des Migrationsgesetzes bedeutet und somit auch der Verfassung an sich. Diese basieren auf den Menschenrechten und müssen deshalb von den mexikanischen Behörden bei der Ausübung ihrer Aufgaben eingehalten werden.

4.- Empfehlungen

Aufgrund der ernsten Situation, die in Tenosique für MigrantInnen und MenschenrechtsverteidigerInnen herrscht, sowie die Situation der Vertreibung, unter welcher die Gemeinde Nueva Esperanza leidet, besteht die Mission auf der Notwendigkeit, dass der mexikanische Staat, ebenso wie der guatemaltekische, mehrere Empfehlungen wieder aufnimmt. Diese wurden von verschiedenen nationalen, internationalen und zwischenstaatlichen Menschenrechtsverbänden für die unterschiedlichen Themen, die in diesem Bericht angesprochen wurden, für beide Regierungen erstellt.

Die fehlende Anwendung der höchsten Standards zum Schutz der Menschenrechte, sowie die Nichtumsetzung der Empfehlungen, welche Kontrollorgane zur Einhaltung der (geltenden) Verträge äußern, tragen zur Verstärkung des Klimas der Angst vor Straflosigkeit bei, in dem sich MigrantInnen, MenschenrechtsverteidigerInnen und Vertriebene befinden. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit besteht die Beobachtungsmission insbesondere darauf, dass die beteiligten Regierungen zu folgenden Punkten verpflichtet sind:

Bezüglich der Menschenrechte von MigrantInnen

1. Die Schaffung eines Kurzzeitvisums, dessen Inhalt eine einfache und präzise Definition der „TransitmigrantInnen« miteinschließt, voranzutreiben. Diesbezüglich ist darauf hinzuweisen, dass ein Vorschlag von verschiedenen Organisationen existiert, welcher minimale Änderungen der Regelungen impliziert und positive Konsequenzen auf die Reduzierung der Gefahren, denen MigrantInnen ausgesetzt sind, haben kann. 24 Die Klandestinität, zu der die geltenden mexikanischen Einreisevorschriften MigrantInnen zwingen, verstärkt den Risikofaktor ihrer Reise und verhindert, dass es eine angemessene Verfolgung von Klagen über Menschenrechtsverletzungen oder Delikten geben kann.

Die effektivste Reaktion auf die Entführung von MigrantInnen ist es, ihnen einen regulären Kurzaufenthaltsstatus während ihres Transits durch Mexiko zu gewähren. Verbesserungen des humanitären Schutzes, des Kampfes gegen die organisierte Kriminalität und eine Kräftigung der moralischen Autorität, um von den USA fordern zu können, dass sie die Rechte der mexikanischen und lateinamerikanischen MigrantInnen respektiert, sind von großer Bedeutung.

Die Organisationen, denen wir als Beobachtungsmission angehören, schließen sich der Forderung an, die vom Kongress und der öffentlichen Verwaltung gestellt wurde, um zu garantieren, dass künftige Gesetze und die entsprechende Politik bezüglich der Migration auf die aktuelle mexikanische Realität reagieren und illusorische und ineffektive Vorschläge unterlassen werden (wie der Versuch, der Migration zwischen Zentralamerika und den USA Grenzen aufzuerlegen). Mexiko ist dazu verpflichtet, in seinem Handeln mit den internationalen Zielen, bezüglich der Respektierung von MigrantInnen, übereinzustimmen und es muss die Herausforderung, mit denen sich die TransmigrantInnen konfrontiert sehen, bewältigen, indem diese verwundbare Gruppe auf einen zeitlichen Schutzstatus zählen kann, um nationales Territorium zu durchqueren.

2. Gemäß der Empfehlung des Sonderberichterstatters des Sachgebietes des CIDH, die Etablierung eines spezialisierten Justizsystems inkl. kostenloser juristischer Beratung vor Ort und die Aufstellung eines Programms zum Schutz der Opfer und Zeugen von Verbrechensdelikten gegenüber MigrantInnen.

3. Den Zugang der MenschenrechtsverteidigerInnen zu allen öffentlichen Institutionen, die in der Migrationspolitik tätig sind, zu garantieren. Die Arbeit der Menschenrechtsverteidigung der MigrantInnen soll somit erleichtert werden.

4. Die Bekämpfung der Straflosigkeit, Garantierung von Gerechtigkeit und radikale Reformierung des Systems und der Funktion des nationalen Instituts für Migration.

Die Mission hat erfahren, dass die frühere Delegation des nationalen Instituts für Migration in Tenosique sich in ihrem Handeln außerhalb der Justiz bewegt hat. Im ganzen nationalen Territorium sind Agenten des nationalen Instituts für Migration entweder direkt beteiligt an den schwerwiegenden Vergehen an MigrantInnen oder sie vertuschen die Geschehnisse, was ebenfalls rechtswidrig ist.

Die neuerliche Entlassung von mehr als 100 Agenten des nationalen Instituts für Migration im ganzen Land zeigt die Korruption auf, die dieses Institut durchströmt. In der Mission sind wir indessen besorgt, dass die Entlassung die andauernde Straflosigkeit bezeugt, weshalb wir eine Untersuchung der Bundesregierung und Einführung von Administrativ- und Strafverfahren, die aus dieser Untersuchung hervorgehen, fordern.

Das Ausmaß der Korruption im nationalen Institut für Migration und die Verbrechen, die seine MitarbeiterInnen gegen MigrantInnen begangen haben, schädigen das ganze Land und verpflichten die Regierung, die Struktur und Funktionen des INM zu überprüfen und radikal neu zu formulieren.

Die Mission schließt sich der Position derer an, die darauf bestehen, dass die Migrationsbehörde ausschließlich administrative Funktionen leisten soll und sich aus Aufgaben der Sicherheit heraushalten sollte.

5. Gewährleistung der Menschenrechte und ihr Schutz.

Besondere Besorgnis erregte bei der Mission, dass das CNDH seit 2010 bis heute keine Empfehlungen aus den Beschwerden des Menschenrechtszentrums von Usumacinta oder La 72 gegen Migrationsbehörden abgeleitet hat. Ebenso beunruhigt uns die Tatsache, dass staatliche und kommunale Behörden Vorsichtsmaßnahmen, die den MenschenrechtsverteidigerInnen durch das CNDH zugestanden wurden, missachten, außerdem die Passivität der nationalen öffentlichen Menschenrechtsbehörde, deren Einhaltung einzufordern.

Bezüglich der Menschenrechte der VerteidigerInnen der MigrantInnen von Tenosique

1) Dass eine schnelle, effektive und unparteiische Untersuchung eingeleitet wird, um Tatbestände der verschiedenen Übergriffe gegen Mitglieder von CDHU und La 72 in Tenosique Tabasco, aufzuklären.

2) Dass im Dialog und in Konsultation mit den Begünstigten erforderliche Maßnahmen getroffen werden, um ihr Leben und ihre persönliche Unversehrtheit zu schützen, unter Berücksichtigung der Vorschläge der Beteiligten und Organisationen, die sie begleitet haben. Unabhängig von anderen möglichen Maßnahmen, als jene die in diesem Dokument aufgeführt sind, ist von wesentlicher Bedeutung, dass jede Maßnahme, die der Staat ergreift, zuerst mit den Beteiligten besprochen wird. Einige dieser dringlichen Maßnahmen sollten sein:
  • Dass zivile Bundeseinheiten Patrouillen vor dem Sitz des CDHU und La 72, sowie vor den Wohnhäusern ihrer Mitglieder durchführen.
  • Dass ein geschlossener Schaltkreis von Kameras in ihren Büros installiert wird.
  • Dass zivile Bundeseinheiten verfügbar sind, um die Begünstigten an bestimmte Orte zu bringen, insbesondere diejenigen, die sich in einer Gefahrensituation befinden könnten.
  • Dass, für den Fall, dass sie sich an Einrichtungen des INM oder der Staatsanwaltschaft und/oder an den Generalstaatsanwaltschaft wenden müssen, um einen Prozess im Zusammenhang mit Missbrauchsfällen von MigrantInnen durchzusetzen, die Begünstigten von Bundeseinheiten begleitet werden, die ihre physische und psychische Unversehrtheit sichern.
  • Dass einE RepräsentantIn der Einheit für die Unterstützung und Verteidigung der Menschenrechte der Staatsregierung ernannt wird, als BeauftragteR zur Überwachung der umgesetzten Maßnahmen.
  • Dass den Mitgliedern des CDHU und La 72 Telefonnummern zur Verfügung gestellt werden, 24 Stunden verfügbar, um in Notfällen Verbindung aufzunehmen, sowie ein Mobiltelefon für diesen Zweck.
  • Dass monatliche Versammlungen zwischen den Begünstigten und RepräsentantInnen der relevanten Behörden stattfinden, insbesondere mit der Staatsregierung, um die Umsetzung der Maßnahmen zu diskutieren und um jegliche Probleme mit diesen zu beheben.



Bezüglich der Menschenrechte der vertriebenen guatemaltekischen Gemeinde Nueva Esperanza

An die mexikanische Regierung:

Wenden Sie die Prinzipien der Solidarität, Gastfreundschaft und Schutz an, welche die mexikanische Migrationspolitik charakterisieren sollte. Schaffen Sie Aufenthaltsgarantien für die vertriebene Gemeinde Nueva Esperanza, welche alle Formen der notwendigen humanitären Hilfe für die Vertriebenen einschließen sollten, damit die Vertriebenen, heute Flüchtlinge, unter würdevollen Bedingungen während der Zeit ihrer Flüchtlingssituation leben können und jede Form von Belästigung oder Drohung, die ihre Unversehrtheit gefährdet, vermieden wird. Diese Maßnahmen müssen sich durchsetzen, bis in Guatemala die Rückkehr der BewohnerInnen in ihre Gemeinden gewährleistet ist, unter Bedingungen die mit ihren Menschenrechten vereinbar sind, und ihre Landrechte und eine würdige Behausung wieder hergestellt sind.

An die CNDH

Dass es in Kürze die Durchsetzung des eingeleiteten Verfahrens wegen Verstößen gegen Menschenrechte der Vertriebenen der Gemeinde Nueva Esperanza umsetzt und entsprechende Empfehlungen äußert.

An die Regierung Guatemalas

Das Vorantreiben runder Tische des Dialoges und die Gewährleistung, dass die Gemeinde Nueva Esperanza in angemessener Weise und mit verträglichen Menschenrechtsstandards wieder hergestellt wird, ebenso ihre Ländereien, Häuser und generell alle nötigen Bedingungen für ein würdigevolles Leben. Gleichfalls ist humanitäre Hilfe von wesentlicher Bedeutung um angemessene Verhandlungen führen zu können.

Insbesondere drängen wir die guatemaltekische Regierung, angesichts der humanitären Krise in welcher die Vertriebenen leben, die Handlungen nicht herauszuzögern und zu vermeiden den Konflikt auf die nächste, neu gewählte Amtsführung zu übertragen. Außerdem soll versucht werden, folgende Punkte während der Verhandlungen zu berücksichtigen:
  • Den Zugang der Vertriebenen zu den Ländereien, welche sie in der Region aus der sie vertrieben wurden angebaut haben, zu gestatten, derart, dass sie den Ertrag ihrer Ernten einholen können.
  • Gewährung benötigter humanitärer Hilfe während der Verhandlungen und der Neubehausung der Vertriebenen, derart, dass Mindestanforderungen eines würdigen Lebens garantiert sind.
  • Dass vermieden wird, den Prozess der Rückgewinnung der Ländereien zu kriminalisieren, auf welchen die Gemeinde Nueva Esperanza bestanden hat.
  • Dass so schnell wie möglich Ländereien in vergleichbarer Qualität und Ausdehnung geboten werden, welche die Vertriebenen zum Zeitpunkt ihrer Vertreibung besessen haben, ebenso wie die jeweiligen Eigentumstitel, derart, dass juristische Sicherheit über selbige besteht.
  • Angemessene Entschädigung der BewohnerInnen von Nueva Esperanza für die Zerstörung ihrer Häuser, Anpflanzungen und ihres Eigentums. Diese Entschädigung muss den Zeitraum berücksichtigen, welche die Gemeinde braucht um sich an ihre neuen Ländereien anzupassen, ebenso wie die Periode, die vergeht, um ihre Ernte zu produzieren, und derart, dass keine Bedingungen der Verarmung erzeugt werden, die ihre BewohnerInnen schließlich zwingen würde, angesichts einer dringenden Notsituation, ihre Ländereien zu verkaufen.
  • Dass der Gemeinde Nueva Esperanza in dem Raum, wo sie neuangesiedelt wird, Minimalstandards an Eigentums-, Bildungs-, Gesundheitsrechten und eine gesunde Umwelt garantiert werden.
  • Dass der Prozess der Umsiedlung unter Bedingungen geschieht, welche die physische und psychische Unversehrtheit der BewohnerInnen von Nueva Esperanza garantieren.



[1] Amnesty International. Víctimas Invisibles. Migrantes en Movimiento en México.

[2] Delgado Wais, Raúl. Elementos para Replantear el debate sobre migración, desarrollo y derechos humanos

[3] Sonderbericht über die Entführungen von MigrantInnen in Mexiko, zu finden unter:
http://www.cndh.org.mx/InfEspecialSecuestroMigrantes_8.pdf

[4] Vorläufige Beobachtungen der Sonderberichterstattung der CIDH über die Rechte von MigrantInnen in Mexiko:
http://www.cidh.oas.org/pdf%20files/ANEXO.82-11.pdf

[5] UN-Hochkommissariat für Menschenrechte in Mexiko. Actualización 2010: Informe sobre la situación de las defensoras y defensores de los derechos humanos en México . S. 6-7.

[6] Op cit . S. 8-9

[7] Op. Cit. S . 9

[8] Op. Cit. S . 10

[9] http://www.lajornadajalisco.com.mx/2011/03/03/index.php?section=opinion&article=006a1pol

[10] In diesem Sinn sind die Erklärungen des Marineministers, Francisco Saynez, vom 26. Juli 2011 bezeichnend, in denen er Organisationen von Aktivisten diskreditierte: «Die kriminellen Gruppen versuchen, das Ansehen und den guten Namen der Institutionen zu beschmutzen, indem sie bürgerliche Gruppen benutzen und beabsichtigen, dass diese mittels Betrugs dem perversen Spiel der Kriminellen aufsitzen. Indem sie die Fahne der Menschenrechte hochhalten, versuchen sie, das Image der Institutionen zu beschädigen.«

[11] Dies geht aus Empfehlungen des Mechanismus´ des Universal Periodic Review des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen hervor, um Fälle von Angriffen, Gewalt und Bedrohungen gegen MenschenrechtsverteidigerInnen zu untersuchen und die Wirkung von Schutzmaßnahmen zu erhöhen, um MenschenrechtsverteidigerInnen zu schützen.

[12] Dieser sowie die beiden folgenden Fälle wurden bereits im ersten Kapitel dieses Berichts aus der Perspektive der MigrantInnen, die den Űbergriffen ausgesetzt waren, beschrieben. Wenn wir sie hier, trotz des Risikos, die LeserInnen zu ermüden, abermals dargelegen, geschieht dies aus dem Grund, weil die Perspektive der VerteidigerInnen manchmal Informationen enthält, die sich nicht in den Berichten der Opfer befinden.

[13] Diese Videos können angeschaut werden auf:
http://www.youtube.com/watch?v=3cCPffi6C94
www.youtube.com/watch?v=b1qJ5GxpXgU
http://www.youtube.com/watch?v=OhM7Vtlq8eI www.youtube.com/watch?v=hp06ygIcYPM

[14] Am 9. Oktober 2010 wurde Flores Mecia von kommunalen Polizisten in der Nähe der Avenida Luís Donaldo Colosia im Viertel Lázaro Cárdenas festgenommen. Als er in der Zelle saß, hielten ihn drei Polizisten fest, zogen ihm die Kleider aus und nahmen ihn abermals auf. Danach wurde er ins kommunale Gefängnis überführt. Während der ganzen Zeit beleidigten die Polizisten ihn und die Arbeit von CDHU. Nach diesen Ereignissen erstattete Flores Mecia Strafanzeige, die zu der Voruntersuchung TQ-I-989-2010 führte.

[15] Siehe: http://amnistia.org.mx/nuevo/2011/07/09/migrantes-en-tabasco-bajo-riesgo-de-secuestro-colectivo

[16] Amnistía Internacional. AU: 274/11 Index: AMR 41/054/2011 vom 13. September 2011

[17] Siehe urgent action von amnesty international:
http://amnistia.org.mx/nuevo/2011/07/09/migrantes-en-tabasco-bajo-riesgo-de-secuestro-colectivo

[18] Das Centro de Derechos Humanos Miguel Agustín Pro Juárez («Centro Prodh”), das Comité de Derechos Humanos de Tabasco AC («Codehutab”), La Dimensión Pastoral de la Movilidad Humana («DPMH”), das Centro de Derechos Humanos del Usumacinta AC («CDHU”), la 72, Hogar-Refugio para Personas Migrantes («La 72”) und Indignación, Promoción y Defensa de los Derechos Humanos AC («Indignación”)

[19] Das Interview wurde am 20. Oktober 2011 während eines Treffens von MitarbeiterInnen von La 72, Centro de Derechos Humanos del Usumacinta, Centro de Derechos Humanos Miguel Agustín Pro Juárez, Centro de Derechos Humanos de Tabasco und Equipo Indignación mit dem Kommandeur der 38. Militärzone geführt.

[20] Das Problem der ungerechten Landverteilung läßt sich schon Jahrhunderte zurückverfolgen, und obwohl in der Regierungszeit von Jacobo Arbenz ca. 20% des Grundbesitzes umverteilt werden konnten, setzte seine Entmachtung der Agrarreform ein Ende. Während der 60er und 70er Jahre war die einzige Antwort der Regierung auf bäuerliche und indigene Forderungen die Repression. Das Militär und die mit ihm verbundenen Todesschwadronen eliminierten nicht nur die Guerillakämpfer, sondern auch hunderte von Gemeinden. 1978 verschärfte sich die repressive Politik, und die Politik der „verbrannten Erde« begann: tausende Soldaten zerstörten ganze Gemeinden und ermordeten bäuerliche und indigene AnführerInnen. Die überlebende Bevölkerung, die aus ihren alten Dörfern vertrieben worden war, musste in die Berge fliehen oder wurde in neue, vom Militär kontrollierte Dörfer umgesiedelt. Laut dem Bericht zur Wiedergewinnung des Historischen Gedächtnisses hinterließen 36 Jahre der bewaffneten Konfrontation 200.000 ermordete Menschen, ca. eine Million interne und externe Flüchtlinge, etwa 100.000 Witwen sowie die Zerstörung von 420 Dörfern. Informationen gemäß der Broschüre „Tierra y paz en Guatemala« von FIAN international, erhältlich unter http://www.fian.org/recursos/publicaciones/documentos/tierra-y-paz-en-guatemala/pdf

[21] A/HRC/13/33/Add.4, Seite 16.

[22] Obwohl am 8. September dieses Jahres Amnesty International öffentlich die Regierungen von Mexiko und Guatemala aufrief, die Menschenrechte der Vertriebenen zu respektieren, und Besorgnis darüber ausdrückte, dass bei der Räumung die grundlegenden Rechte der Gemeinde ignoriert wurden. Kennziffer AI: AMR 34/012/2011


[23] Neu Angesiedelte im Ejido Nuevo Progreso/Tenosique, guatemaltekische Asylbewerber werden aufgrund von Beschwerden der Bewohner abgeschoben. Sie werden gewalttätiger Ausschreitungen auf mexikanischem Territorium bezichtigt. Quelle: Milenio el 1º de Noviembre de 2011,
http://impreso.milenio.com/node/9054418

[24] http://centroprodh.org.mx/prodh/index.php?option=com_docman&Itemid=36&lang=es&limitstart=10

[i] Hinweis: Chiapas98 ist ein ehrenamtliches, nicht-kommerzielles Projekt. Sollten Sie nachweislich die Urheberrechte an einem der von uns verwandten Bilder haben und nicht damit einverstanden sein, dass es hier erscheint, kontaktieren Sie uns bitte, wir entfernen es dann umgehend.

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