Mexiko verschärft Migrationsbestimmungen nach neuen US-Regelungen

Mexiko verschärft Migrationsbestimmungen nach neuen US-Regelungen

Mexiko-Stadt (epd). Nach der Einführung neuer Migrations- und Asylregeln in den USA hat die mexikanische Regierung ihre Einreisebestimmungen verschärft. Die Nationale Einwanderungsbehörde (INM) hat ihre örtlichen Stellen dazu angewiesen, keine weiteren Dokumente auszustellen, die eine Reise durch Mexiko erlauben. Zudem werde man künftig nicht mehr als 1.000 Menschen täglich aufnehmen, die aus dem Nachbarland USA abgeschoben würden, erklärte Außenminister Marcelo Ebrard am Freitag vor Journalisten.

Die mexikanische Regierung befürchtet, dass sich durch die Änderungen der US-Regeln noch weitere Menschen an der Grenze zu den USA ansammeln könnten. Nach Angaben des Verteidigungsministeriums befinden sich dort derzeit etwa 26.500 Migranten und Asylsuchende, US-Behörden sprechen dagegen von mehreren hunderttausend Menschen. Bislang konnten die Menschen in Mexiko ein sogenanntes humanitäres Visum beantragen, mit dem sie 30 Tage lang durch das Land reisen können. Das ist nun nicht mehr möglich.

Zudem sollen Migranten schneller in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden, da die Aufnahmekapazitäten fehlten. Die mexikanische Einwanderungsbehörde hatte diese Woche verkündet, dass 33 Sammelstellen geschlossen würden, um die dortigen Lebensbedingungen zu überprüfen. Ende März waren in einem Internierungslager in der Grenzstadt Ciudad Juárez mindestens 40 Migranten bei einem Brand ums Leben gekommen.

Am Donnerstag lief in den USA der „Titel 42“ aus. Diese Regelung aus der Regierungszeit des Präsidenten Donald Trump erlaubte es, illegal Einreisende sofort wieder abzuschieben. Nun gilt ein komplexes System, das es Menschen wieder ermöglicht, in den USA Asyl zu beantragen, wenn sie ohne Papiere die Grenze überquert haben. Zudem können über eine App von Mexiko aus Termine bei der US-Einwanderungsbehörde beantragt werden. Doch einige Regelungen sorgen auch dafür, dass Abschiebungen erleichtert werden. So müssen Schutzsuchende schon vor dem Asylverfahren glaubhaft vorweisen, dass sie in ihrem Herkunftsland verfolgt werden. Sonst können sie sofort abgeschoben werden.