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Studentenmassaker von 1968 bleibt ungesühnt

Poonal vom 17.01.2006
Von Gerold Schmidt

  (Mexiko-Stadt, 12. Januar 2006, npl).- Für Mexikos Ex-Präsident Luis Echeverría und weitere noch lebende ehemalige hohe Staatsfunktionäre war es eine gute Nachricht. Für die mexikanische Rechtsgeschichte wird es wahrscheinlich ein bleibender Schandfleck sein. Die Weigerung des Obersten Gerichtshofes in der vergangenen Woche, das Verfahren über das Studentenmassaker vom 2. Oktober 1968 an sich zu ziehen und über die Verjährung des Verbrechens zu entscheiden, kommt de facto einer juristischen Beerdigung gleich. Die Versuche, die Verantwortlichen für den Staatsterror gegen die politische Opposition Ende der sechziger und Anfang der siebziger Jahre strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen, sind damit zum Scheitern verurteilt.

Zwar billigte die Richtermehrheit dem Massaker, dass nach unterschiedlichen Schätzungen zwischen mehreren hundert und weit über tausend Opfer forderte, eine enorme soziale und geschichtliche Bedeutung zu. Doch juristisch gesehen sei dies nicht transzendent. Sie verwiesen darauf, dass bereits im Fall eines anderen Massakers, das staatliche Sicherheitskräfte am 10. Juni 1971 an Demonstranten begangen hatten, die Entscheidung über die Verjährbarkeit des Genozids nach mexikanischem Recht einem untergeordneten Gericht überlassen worden sei. Der Minderheitenmeinung, die Aufklärung der Ereignisse vom 2. Oktober 1968 seien eine "historische Schuld" und machten es unabdingbar, dass das höchste Gericht des Landes sich des Falles annehme, fanden kein Gehör.

In beiden Verfahren haben untergeordnete Gerichte entschieden, dass die Verbrechen nach mexikanischen Recht verjährt sind, da sie mehr als 30 Jahre zurückliegen. Die spätere mexikanische Anerkennung internationaler Pakte, in denen die Unverjährbarkeit von Verbrechen gegen die Menschheit festgeschrieben wird, könne nicht rückwirkend geltend gemacht werden. Es gilt als so gut wie ausgeschlossen, dass diese Urteile in Berufungsverfahren revidiert werden. Die von der Regierung eingerichtete Sonderstaatsanwaltschaft zur Aufklärung des schmutzigen Krieges gegen die Opposition wird daher keinen Erfolg mit dem Ersuchen haben, Haftbefehle gegen Luis Echeverría sowie Polizei- und Militärbefehlshaber der damaligen Zeit auszusprechen. Kritiker haben der Regierung des konservativen Präsidenten Vicente Fox stets vorgeworfen, die Sonderstaatsanwaltschaft diene nur als Fassade. Die juristische Strategie der Institution sei von Anfang an zum Scheitern verurteilt gewesen - und dies sei bewusst geschehen.

In den vergangenen Jahren sind immer mehr Details über die gewaltsame Unterdrückung der politischen Opposition in der besagten Zeit an die Öffentlichkeit gedrungen. Sie legen die direkte Verantwortung von Echeverría - 1968 Innenminister und von 1970 bis 1976 mexikanischer Präsident - und seinen Vertrauten in Polizei und Militär mehr als nahe. Letztlich hat jedoch keines der angestrengten Verfahren mit einer endgültigen Verurteilung geendet.


Quelle: poonal
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