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PGR: Ermittlungen gegen Marcos und die EZLN weiterhin offen

Nur temporär durch Amnestiegesetz aufgehoben

La Jornada vom 22.08.2006
von Alfredo Mendez Ortiz
übersetzt von Dana

  Die Mexikanische Generalstaatsanwaltschaft (PGR) hat 15 offene vorläufige Ermittlungen gegen Subcomandante Marcos und 14 Mitglieder der Generalkommandantur der Zapatistischen Armee der Nationalen Befreiung (EZLN). Diese sind alle nur zeitweilig aufgehoben, durch den Erlass eines Amnestiegesetzes in 1994, und des Gesetzes für Dialog, Versöhnung und einen Würdigen Frieden in Chiapas in 1995, welches die Unterbrechung der Strafverfahrens gegen die Beschuldigten anordnet, solange der Weg der politischen Einigungen und des Dialogs zwischen den Konfliktparteien eingehalten wird.

Nach Information der Bundesstaatsanwaltschaft, die durch das Bundesgesetz für Transparenz und Zugang zu Öffentlichen Regierungs- Informationen eingeholt wurden, beabsichtigt die PGR momentan nicht die 15. Anklagepunkte weiterzuverfolgen.

Der offizielle Bericht erwähnt keine existierenden ausstehenden Haftbefehle im Zusammenhang mit den besagten vorläufigen Ermittlungen. Das heißt, dass anscheinend keine dieser 15 Ermittlungen bisher an einem Strafrichter überwiesen worden sind.

Die PGR informierte weiter, dass weitere 18 Mitglieder der EZLN bereits festgenommen worden sind − die Namen werden nicht erwähnt − nachdem die gleiche Anzahl vorläufiger Ermittlungen mit einer Überweisung an einem Bezirksrichter zum Abschluss gebracht worden sind.

Regierungsquellen zufolge könnte eine Reaktivierung der erwähnten Haftbefehle und die Wiederaufnahme der Strafverfolgung nur erfolgen, wenn die EZLN sich endgültig weigert den derzeit eingestellten Dialog für eine politische Lösung des Konfliktes in Chiapas wieder aufzunehmen

Wie die PGR selbst auf eine Anfrage hin informierte, werden den 14 Mitgliedern der Zapatistischen Bewegung und Delegado Zero folgende Delikte zu Lasten gelegt: Tötung, kriminelle Vereinigung, Aufruhr, Aufstand, Rebellion, Terrorismus, Verschwörung und Vergehen gegen das Bundesgesetz für Schusswaffen und Sprengstoffe.

In einem Dokument mit der laufenden Nummer 00017000062006, das an die Verbindungsstelle der PGR eingeschickt wurde, antwortet die Bundesbehörde auf verschiedene Fragen, darunter wie viele Zapatisten bereits angeklagt und verhaftet worden sind, und wie viele Ermittlungen gegen EZLN Mitglieder gegenwärtig offen stehen, die seit dem bewaffneten Aufstand in 1994 aufgenommen und noch nicht zur Anklage gebracht worden sind.

Die PGR enthüllte unter dem Aktenzeichen DGPDSC/UEAQ/1898/2006, das es in Verbindung mit dem Zapatistischen Aufstand 15 Strafregister gibt, die nicht mit einer entsprechenden Strafverfolgung abgeschlossen, das heißt, nicht zur Anklage gebracht worden sind.

"Aus den Informationen, die dieser Verwaltungsstelle für die (staatlichen) Zweigstellen (der PGR) auf diese Anfrage hin zugestellt wurde, wird ersichtlich, dass 14 Strafregister in Verbindung mit der sogenannten EZLN, und ein Strafregister in Verbindung mit dem sogenannten Subcomandante Marcos lokalisiert wurden; ihre allgemeinen Angaben korrespondieren mit der Aufnahme der vorläufigen Ermittlungen zu den Delikten Mord, kriminelle Vereinigung, Aufruhr, Aufstand, Rebellion, Terrorismus, Verschwörung und Vergehen gegen das Bundesgesetz für Feuerwaffen und Sprengstoffe".

Dem offiziellen Dokument zufolge lauten die Aktennummern der vorläufigen Ermittlungen: "12/I/94, 17/I/94, 31/I/94, 24/I/94, 28/I/94, 40/I/94, 41/I/94, 43/I/94, 48/I/94, 49/I/94, 55/I/94, 11/I/94, 50/I/94, 51/I/94 und 39/I/94".

Wie die PGR Stelle weiter berichtet, wurde "seit Aufnahme der anderen vorläufigen Ermittlungen, die Festnahme von 18 Mitgliedern des EZLN erwirkt".

Zur Erinnerung: am 21. Januar 1994 erließ der Bundeskongress auf Anregung des damaligen Präsidenten Carlos Salinas de Gortari ein Amnestiegesetz, welches verhindern sollte, dass die Mitglieder des EZLN aufgrund der genannten Delikte verurteilt werden könnten. Die Amnestie hing jedoch von der Bedingung ab, dass die Rebellen die Waffen niederlegen. Mit der Nichterfüllung dieser Voraussetzung, trat die Amnestie außer Kraft.

Ein Jahr später, während der Regierung von Ernesto Zedillo, wurde Subcomandante Marcos als Sebastián Guillén Vicente identifiziert, und der Präsident gab die Verhängung mehrerer Haftbefehle gegen den Zapatistischen Anführer und andere Mitglieder der Guerilla-Bewegung bekannt.

Diese Haftbefehle wurden während der Zedillo-Regierung unter dem Gesetz für Dialog, Versöhnung und einen Würdigen Frieden in Chiapas "eingefroren", welches spezifiziert, dass die Strafverfolgung fortgesetzt werden kann, falls die Verhandlungen über die indigenen Rechte abgebrochen werden sollten.

P.S. Eine gute Analyse dieser Entwicklung liefert der Artikel "Quince causas de la PGR versus el Sub" von Javier Hernández Alpízar (http://vientos.info/cml/?q=node/4992), derzeit leider nur auf Spanisch.

 Quelle:  
  https://www.jornada.com.mx/2006/08/22/017n1pol.php 
 

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