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Neue Maßnahmen gegen Migranten und humanitäre Organisationen
Poonal vom 01.05.2007 |
(Guatemala-Stadt, 26. April 2007, cerigua-poonal).- Die Nationale Einwanderungsbehörde Mexikos INM (Instituto Nacional de Migración) erließ eine neue Verordnung zur Behandlung von Flüchtlingen, die auf mexikanischem Boden festgenommen werden. Dadurch müssen die illegalisierten Migranten mit vermehrten Schikanen rechnen. So zum Beispiel sollen ihnen Besuche oder humanitäre Hilfe verweigert werden. Die Flüchtlinge können sogar für unzurechnungsfähig erklärt werden.
Das mexikanische Innenministerium hatte angeordnet, diese Disziplinarmaßnahmen in die neuen Regelungen zu integrieren. Die Maßnahmen können sowohl aus verbalen Verweisen als auch aus Isolationsverwahrung von bis zu 40 Tagen bestehen. Ebenso solle man die Staatsanwaltschaft einschalten, falls das Leben anderer ziviler Personen oder der Sichergestellten bedroht sein sollte. Die Verordnung sieht besondere Maßnahmen für jene Migranten vor, die sich nach Auffassung der Mitarbeiter der Einwanderungsbehörde in einem geistig beeinträchtigten Zustand befinden.
Trotz einer Empfehlung der Staatlichen Kommission für Menschenrechte CNDH (Comisión Nacional de Derechos Humanos de México), die Flüchtlinge nicht in gewöhnlichen Gefängnissen zu verwahren, sollen die Migranten dort festgehalten werden. Damit soll die Ordnung und die Kontrolle in den 48 Orten gewährleistet werden, die als Einwanderungsstationen gelten.
Familienkontakte und humanitäre Hilfe werden für die Migranten unterbunden. Aktivisten von Menschenrechtsorganisationen müssen künftig eine beglaubigte Kopie der Gründungsurkunde oder einen Registerauszug der von ihnen vertretenen religiösen oder humanitären Institution vorlegen, wenn sie die Migranten unterstützen wollen.
Quelle: poonal
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