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Internationale Kommission reicht Bericht über Atenco-Vorfälle ein

Poonal vom 11.07.2006

  (Fortaleza, 30. Juni 2006, adital).- Eine Delegation der Internationalen Zivilen Kommission zur Beobachtung der Menschenrechte CCIODH (Comisión Civil Internacional de Observación por los Derechos Humanos) hat ihren Bericht zu den Vorfällen in Atenco bei den Vereinten Nationen eingereicht. Neben ausführlichen Informationen über die schweren Menschenrechtsverletzungen während der Ausschreitungen am 3. und 4. Mai in Texcoco und San Salvador Atenco enthält der Bericht die dringliche Aufforderung an die UNO, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um für Gerechtigkeit zu sorgen. Sie solle dafür sorgen, dass die Opfer im Rahmen der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten entschädigt werden.

Dem Bericht zufolge gilt es als erwiesen, dass sich die Polizei unverhältnismäßiger Gewalttaten schuldig gemacht hat, ohne dass die Regierung alle Möglichkeiten zu einer gewaltlosen Beendigung des Konflikts ausgeschöpft hätte. Der Handlungsspielraum eines Rechtsstaats sei eindeutig überschritten und international geltende Menschenrechte seien massiv verletzt worden.

Unter den begangenen Menschenrechtsverletzungen wurde die sexuelle Misshandlung und Folterung der Mehrheit der weiblichen Gefangenen explizit verurteilt. Die CCIODH empfiehlt die sofortige Entlassung von Wilfrido Robledo Madrid, Leiter der Staatlichen Sicherheitsbehörde, und von Alejandro Eduardo Martínez Aduna, Einsatzleiter der Föderalen Schutzpolizei. Diese seien die politisch Verantwortlichen für die Ausschreitungen der Polizei. Des Weiteren wurde die Freilassung aller Gefangenen angeregt, die im Zusammenhang der Vorfälle noch immer in den Haftanstalten Santiaguito und La Palma einsitzen. Es sei von der Unschuld der Inhaftierten auszugehen, da die Möglichkeit einer gerichtlichen Klärung auf der Grundlage verfahrensrechtlicher Garantien verweigert worden sei.

Nach Ansicht der Kommission hat der Machtmissbrauch der eingesetzten Polizeikräfte zu massiven Menschenrechtsverletzungen geführt. Zu den durch die Polizei begangenen mutmaßlichen Delikten zählen unter anderem unrechtmäßige Verhaftungen, Hausfriedensbruch, Folterungen, zahlreiche Körperverletzungen, verbale Angriffe und Beleidigungen, sexuelle Übergriffe bis hin zu Vergewaltigungen, Verweigerung rechtstaatlicher Mittel und vieles mehr. Der Tod eines 15jährigen sowie der Hirntod eines weiteren Opfers gehören ebenfalls zur traurigen Bilanz des brutalen Polizeiübergriffs.

Darüber hinaus verlangt die Kommission die sofortige Amtsenthebung des für den Einsatz obersten polizeilichen Verantwortlichen auf bundesstaatlicher Ebene David Pintado Espinos und des Chefs der dem Präsidenten unterstellten Sondereinheit (Estado Mayor), dem Obersten Brigadegeneral Ardelio Vargas Fosado. Die Kommission geht davon aus, dass die in dem Bericht beschriebenen Menschenrechtsverletzungen unmittelbar auf das strukturelle Problem der Straffreiheit zurückzuführen sind, die die Leiter der verschiedenen mexikanischen Sicherheitsbehörden in der Ausübung ihres Amtes traditionell bis heute genießen.

Die Vorfälle von Atenco müssten mit größter Sorgfalt und so schnell wie möglich aufgeklärt werden. Die Kommission zeigte sich daher beunruhigt über die Tatsache, dass der Beginn des mexikanischen Wahlkampfs eine nicht zu entschuldigende Verzögerung der Aufklärung und der Ermittlung der für die beschriebenen Menschenrechtsverletzungen verantwortlichen Polizeibefehlshaber zur Folge habe.

Zudem müssten persönliche und gemeinschaftlich erfahrene Schädigungen schnellstmöglich eine angemessene Wiedergutmachung erfahren. Die Art der Entschädigung müsse auf die jeweiligen Betroffenen abgestimmt sein und der Rechtsprechung des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte folgen. Diese sieht für Fälle von Polizeiwillkür wie in Atenco folgende Entschädigungen vor: sittliche Entschädigung, das heißt Wiederherstellung der persönlichen Ehre und des öffentlichen Ansehens durch Eingeständnis einer ungerechten Behandlung und Demütigung aufgrund des ungerechtfertigten Verdachts, emotionale Entschädigung der Opfer, Entschädigung der Gemeinschaft durch entsprechende Maßnahmen zum Wiederaufbau des sozialen Gefüges, wirtschaftliche und rechtliche Entschädigung sowie soziale Entschädigung durch die Verdeutlichung der uneingeschränkten Gültigkeit der staatsbürgerlichen Rechte, der gesellschaftlichen und politischen (sowohl individuellen als auch organisierten) Beteiligung der BürgerInnen von Atenco mithilfe entsprechender Maßnahmen sowie historische Entschädigung durch geschichtliche Anerkennung der Tatsachen zur Schaffung eines kollektiven Erinnerns mit dem Ziel der Vorbeuge ähnlicher Vorkommnisse.


Quelle: poonal
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