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Illegaler Waffenexport?
Staatsanwaltschaft durchsuchte Rüstungsfirma Heckler & Koch
junge welt vom 23.12.2010 |
Interview: Gitta Düperthal |
»Wir haben eine erfreulich gute Faktenlage«
Illegaler Waffenexport? Staatsanwaltschaft durchsuchte Rüstungsfirma Heckler & Koch.
Ein Gespräch mit Jürgen Grässlin
Sie hatten Strafanzeige gegen den Rüstungskonzern Heckler & Koch (H&K) in Oberndorf/Neckar gestellt, weil er im Verdacht steht, G36-Sturmgewehre verbotenerweise in die mexikanischen Unruheprovinzen Chiapas, Chihuahua, Jalisco und Guerrero geliefert zu haben. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat daraufhin am Dienstag Räume der Firma durchsucht. Wie haben Sie davon erfahren?
Wir wurden auch erst durch Medienberichte darauf aufmerksam, daß die Staatsanwaltschaft mit 20 Beamten Geschäftsräume von H&K durchsucht und Unterlagen beschlagnahmt hat. Meine Strafanzeige wegen Verdachts des Bruchs des Kriegswaffenkontroll- und Außenwirtschaftsgesetzes hatte der Tübinger Rechtsanwalt Holger Rothbauer bereits im April 2010 eingebracht. Wir berufen uns dabei auf Informationen eines Insiders, der bei H&K gearbeitet hat und die Machenschaften des Unternehmens im Detail kennt.
Zudem liegen uns Fotodokumente und eine staatliche Urkunde vor, in der sich die Polizeibehörde von Jalisco — eine der vier Provinzen — bei H&K für die Vorführung des G36 bedankt. Da diese drei Tage dauerte, wurden Polizisten nicht nur in der Theorie, sondern auch in praktischer Anwendung des Sturmgewehrs geschult. Es gab also Schießübungen. Diese Urkunde datiert vom Spätherbst 2008, zu diesem Zeitpunkt waren derartige Waffeneinweisungen definitiv untersagt.
Wie ist derzeit die politische Situation in diesen Provinzen?
In Mexiko wütet ein Drogenkrieg mit Zehntausenden Toten. Polizisten spielen dabei nicht selten eine unrühmliche Rolle, viele von ihnen sind selbst in Rauschgift- und Waffengeschäfte verwickelt. Dieses Land hätte in den vergangenen Jahren niemals Waffen — weder aus Deutschland noch aus anderen Staaten! — erhalten dürfen. Gerade in Chiapas setzen mexikanische Sicherheitskräfte seit Jahren das G3-Gewehr gegen Oppositionelle ein, beispielsweise gegen friedlich demonstrierende Bauern. Da die Polizei in Chiapas jetzt auch noch über das wesentlich treffgenauere G36-Sturmgewehr verfügt — eine der präzisesten Tötungsmaschinen der Welt — ist eine weitere Eskalation zu befürchten.
Mit welchen Argumenten bestreitet die Geschäftsführung, gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG) und das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) verstoßen zu haben?
H&K gibt vor, man habe die G36-Gewehre lediglich an die staatliche Beschaffungsbehörde, die D.C.A.M in Mexiko-Stadt, geliefert — was für sich genommen tatsächlich legal war. Genehmigungen des Bundessicherheitsrates und des Bundesausfuhramtes lagen vor. Unser Informant berichtet allerdings detailliert von der Bestechung des damals bei der D.C.A.M zuständigen Generals Aguilar, der pro Gewehr 20 US-Dollar erhalten haben soll. Aguilar soll dafür verantwortlich sein, daß offensichtlich Hunderte — wenn nicht mehr — der insgesamt über 8000 aus Oberndorf exportierten Sturmgewehre in die Unruheprovinzen weitergeliefert worden sind. Das ist illegal aufgrund der dortigen Menschenrechtslage. Seitens H&K war daran das vor Ort zuständige Büro von LAMAR beteiligt.
Sie konstatieren, die Indizienlage sei erdrückend.
Wir haben eine erfreulich gute Faktenlage und wissen genau, wie H&K in den vergangenen Jahren in Mexiko agiert hat: Unser Informant hat seine Aussagen sogar schriftlich dargelegt.
Wie lautet der Vorwurf konkret?
H&K-Manager und -mitarbeiter sollen direkt bzw. indirekt in den Exportskandal involviert sein und — laut Anwalt Rothbauer — das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Außenwirtschaftsgesetz verletzt haben. Man muß sich vor Augen halten, daß der Bundessicherheitsrat und das Bundesausfuhramt sowohl bei der Lieferung der Gewehre als auch der Folgelieferung von Ersatzteilen getäuscht worden sein sollen. Die Staatsanwaltschaft müßte mit ihrer Hausdurchsuchung nunmehr über die Reise- und Hotelabrechnungen der vier beteiligten H&K-Mitarbeiter aus den Unruheprovinzen verfügen. Einem Strafverfahren gegen die Verantwortlichen bei H&K steht nichts mehr im Wege. Der dazu notwendige Anfangsverdacht ist zweifelsohne gegeben.
Junge Welt 23.12.2010 / Inland / Seite 2
Quelle: | |||
http://www.jungewelt.de/2010/12-23/059.php | |||
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