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Mexiko und die Europäische Union

CIEPAC vom 03.02.2003
übersetzt von Jan Döhler

  Seit etwa zwei Jahren besteht ein Freihandelsabkommen und ein so genanntes Globalabkommen zwischen der Europäischen Union und Mexiko.

Worin bestehen diese Verträge? Was ist das besondere an ihnen? Was waren die Hintergründe für ihre Unterzeichnung? Was sollte diese Partnerschaft für beide bringen? Und hält sie, was man sich von ihr versprochen hat? Was sagt die Zivilgesellschaft dazu?

Die folgende kurze Abhandlung will versuchen, etwas Licht hinter all diese Fragen zu bringen.

Seit zwei Jahren besteht ein Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und Mexiko.

Grundlage für das Verhältnis zwischen beiden Partnern ist das am 8. Dezember 1997 in Brüssel unterzeichnete und am 1. Oktober 2000 in Kraft getretene "Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordination und Zusammenarbeit", auch schlicht Globalabkommen genannt.

Dieses Globalabkommen schafft den Rahmen für die bilateralen Beziehungen zwischen Mexiko und der EU in wirtschaftlichen, politischen und handelstechnischen Angelegenheiten, insbesondere durch die Institutionalisierung des Dialogs zwischen beiden in Form eines gemeinsamen und regelmäßig stattfindenden Joint Committees von Vertretern der mexikanischen Regierung und der EU-Kommission, das die bereits bestehenden Joint Councils auf ministerialer Ebene ergänzen soll. Dieses Joint Committee tagte zum ersten Mal am 2. Oktober 2001, ein Jahr nach Inkrafttreten des Globalabkommens, in Brüssel.

Desweiteren sieht das Abkommen die baldige Einrichtung einer Freihandelsregelung zwischen der EU und Mexiko vor. Außerdem fand das Globalabkommen, das bislang einzige seiner Art, durch die Einbeziehung einer sogenannten Demokratie- und Menschenrechtsklausel große Beachtung, die beide Unterzeichner an die Einhaltung demokratischer und menschenrechtlicher Prinzipien bindet.

Auf der Grundlage dieses Globalabkommens wurde wie vorgesehen ein Freihandelsabkommen unterzeichnet, das für den Güterhandel am 1. Juli 2000 und für den Dienstleistungssektor am 1. März 2001 in Kraft getreten ist.

Dieses Freihandelsabkommen sieht die schrittweise Abschaffung von Zollschranken und anderen Handelsbeschränkungen bis 2005 für den mexikanischen Güterexport nach Europa beziehungsweise bis 2007 für den europäischen Güterexport nach Mexiko vor. Für Dienstleistungen gelten Übergangsregelungen von bis zu zehn Jahren.

Betroffen davon sind rund 96 Prozent aller Produkte und Dienstleistungen, der größte Teil davon schon bis 2003 (fünfzig Prozent der mexikanischen und 82 Prozent der europäischen Importe).

Ausnahmen bilden wenige besonders sensible Produkte, insbesondere aus dem Landwirtschaftsbereich, während manche andere landwirtschaftliche Produkte besonders bevorzugt behandelt werden, wie zum Beispiel Wein, Bier, bestimmte Obst- und Gemüsesorten, Tomaten und Tabak aus europäischer sowie Kaffee, Avokados, Schnittblumen, Obst und Honig aus mexikanischer Produktion.

Im Dienstleistungsbereich wird der Zugang europäischer Unternehmen, besonders von Banken und Versicherungen, zum mexikanischen Markt deutlich erleichtert. Banken und Versicherungen können nun in Mexiko Investitionen tätigen, ohne vorher über Beteiligungen in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) oder in Kanada verfügen zu müssen.

Auch ausländische Direktinvestitionen von europäischer Seite in Mexiko werden erleichtert. Offenerer Zahlungsverkehr, Investitionsanreize und −schutzprogramme sollen den transatlantischen Kapitalfluss erweitern und beschleunigen. Vielfach konnte dabei auf bestehende bilaterale Verträge zwischen Mexiko und den Mitgliedsländern der EU zurückgegriffen werden.

Neben dieser schrittweisen Handelsliberalisierung sieht das Freihandelsabkommen außerdem die Marktöffnung für den Einzug von Gütern und Dienstleistungen des jeweiligen Partners vor, auch in Bereichen, die bislang öffentlichen Einrichtungen vorbehalten waren, wie im Falle Mexikos beispielsweise in den Bereich Telekommunikation (Telmex), Energieversorgung (CFE) und Erdölförderung (Pemex).

Desweiteren wurden nach den Vorgaben internationaler Konventionen und Organisationen wie der Welthandelsorganisation (WHO) sowie bereits bestehender bilateraler Veträge zwischen Mexiko und den Mitgliedsländern der EU Vereinbarungen im Wettbewerbs-, Lizenz-, Patent- und Urheberrecht getroffen, sowie verschiedene Mechanismen zur Konfliktlösung eingerichtet.

Die Beweggründe der beiden Partner für das Abschließen der Global- und Freihandelsabkommen liegen auf der Hand.

Mexiko wickelt rund achtzig Prozent seines Außenhandels mit den USA ab. An zweiter Stelle steht die EU mit nicht einmal sieben Prozent, gefolgt von Japan und Kanada mit jeweils etwas mehr als zwei Prozent. Der Handel Mexikos mit ganz Südamerika macht nicht einmal zwei Prozent des gesamten nationalen Außenhandels aus. Daraus resultiert eine enorme Abhängigkeit der mexikanischen Exportwirtschaft von der wirtschaftlichen Entwicklung der USA. Durch das Abschließen von Freihandelsabkommen mit anderen Partnern erhofft sich die mexikanische Regierung in einer Art Diversifizierungstaktik, den von den USA unabhängigen Handel zu stärken und so den gewaltigen Anteil der USA am mexikanischen Außenhandel und die damit verbundene Abhängigkeit zurückzudrängen.

Die EU ihrerseits sieht in Mexiko einen strategisch wichtigen Handelspartner.

Zum einen ist Mexiko die nach Brasilien zweitgrößte Volkswirtschaft Lateinamerikas mit über einhundert Millionen Konsumenten und einem riesigen Wachstumspotential.

Zweitens bietet die Vielzahl von Freihandelsabkommen Mexikos mit anderen Ländern und Blöcken eine gute Ausgangsposition, auch in diese Märkte vorzudringen. An vorderster Stelle ist dabei natürlich NAFTA zu nennen, aber Mexiko verfügt auch über bilaterale Handelsabkommen mit vielen süd- und mittelamerikanischen Ländern (Bolivien, Chile, Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Kolumbien, Nicaragua, Venezuela), dem Mercosur, Israel, neuerdings Japan und anderen Ländern. In der Tat ist Mexiko das Land mit den meisten Freihandelsabkommen weltweit.

Drittens sorgen niedrige Löhne, lasche arbeitsrechtliche Bedingungen, geringe Steuersätze, tolerante Umweltauflagen etc., besonders im Maquiladora-Bereich, für geringe Produktionskosten und machen Mexiko damit zu einem attraktiven Produktionsstandort für europäische Unternehmen, vor allem, wenn der zentrale Markt für diese Produkte in Nordamerika gesehen wird.

Das gilt im Besonderen für die europäische Automobilindustrie. Bestes Beipiel ist der deutsche Automobilhersteller Volkswagen, der Modelle, die in erster Linie für den amerikanischen und nicht für den europäischen Markt gedacht sind, wie etwa den "New Beetle", ausschließlich in Mexiko produzieren lässt. Im Falle von Deutschland macht der Handel mit Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeugteilen knapp die Hälfte des Gesamthandels aus.

Wie stark sind die Handelsbeziehungen zwischen Mexiko und der EU und wie haben sich diese nun schon seit zwei Jahren bestehenden Global- und Freihandelsabkommen auf den Handel zwischen beiden ausgewirkt?

Im Jahr 2000 betrug das Handelsvolumen über den Atlantik etwa 20,9 Milliarden Euro, dabei entfielen sieben Milliarden auf den Import der Europäer aus Mexiko und 13,9 Milliarden auf den Export. Das heisst, dass Mexiko fast doppelt soviele Waren und Dienstleistungen aus Europa bezog wie umgekehrt. Das Handelsdefizit Mexikos gegenüber der EU betrug somit etwa 6,9 Milliarden Euro.

Ein Jahr später, im Verlauf des Jahres 2001, exportierte Mexiko Waren und Dienstleistungen im Wert von ungefähr 7,4 Milliarden Euro in die EU, während Waren und Dienstleistungen im Wert von über fünfzehn Milliarden Euro den Atlantik in die andere Richtung überquerten. Damit stieg das Handelsvolumen zwischen beiden Partnern zwischen 2000 und 2001 von 20,9 auf 22,4 Milliarden Euro oder um 7,2 Prozent. Das Handelsdefizit Mexikos gegenüber der EU wuchs überproportional von 6,9 Milliarden Euro auf 7,6 Milliarden Euro, also um 10,1 Prozent. 1990 betrug das Handelsdefizit noch knapp 1,2 Milliarden Euro.

Insgesamt konnte die EU ihren Anteil am mexikanischen Außenhandel von sechs Prozent in 2000 auf 6,6 Prozent in 2001 erhöhen.

Der weitaus größte Anteil am Handel zwischen Mexiko und der EU, und zwar sowohl in die eine wie auch in die andere Richung, besteht aus Industriegütern. Landwirtschaftliche Produkte machen nur 6,7 Prozent der Im- und 4,4 Prozent der Exporte der EU nach Mexiko aus. Europäische Hauptexportgüter sind vor allem Maschinen, Kraftfahrzeuge und −teile (s.o.) und chemische Produkte. Aus Mexiko importiert werden vor allem Autos (s.o.), Büromaschinen und Treibstoffe. Im Dienstleistungsbereich ist vor allem der Tourismus zu erwähnen.

Im Verlauf der 90er Jahre stammten etwa 16 Prozent der ausländischen Direktinvestitionen in Mexiko von europäischen Unternehmen, insgesamt sind heute mehr als 5.000 Unternehmen mit europäischen Kapitalanteilen in Mexiko tätig.

Der wichtigste Handelspartner Mexikos innerhalb der EU ist die Bundesrepublik Deutschland, gefolgt von Spanien, dem Vereinigten Königreich, Frankreich und den Niederlanden.

Zu den angeführten Zahlen ist allerdings anzumerken, dass es sich um eine Auswahl aus einer Vielzahl unterschiedlicher und teils widersprüchlicher Statistiken handelt, die sich mitunter in ein und derselben Quelle finden lassen. So bietet beispielsweise die Internet-Seite der EU (http://europa.eu.int) seinen Besuchern eine Vielzahl von Dokumenten und Tabellen zu den mexikanisch-europäischen Handelsbeziehungen an, die teilweise stark voneinander abweichen. Auch das mexikanische Statistische Amt INEGI macht es nicht besser.

Nirgendwo bestätigt finden konnte ich allerdings die riesigen Zuwachsraten, von denen in offiziellen Verlautbarungen und auf Treffen der Repräsentanten beider Handelspartner wie dem Ersten Joint Committee am 3. Oktober 2001 in Brüssel, auf dem von einem Handelswachstum von etwa 25 Prozent innerhalb des ersten Jahres nach Inkrafttreten des Freihandelsabkommens gesprochen wurde, oft die Rede ist.

Die Zivilgesellschaft Mexikos und der EU kritisiert das Globalabkommen und die damit verbundenen Freihandelsabkommen.

Zentraler Kritikpunkt am Globalabkommen ist zum einen das Fehlen einer zentralen Überwachungsinstanz der Einhaltung erwähnter Demokratie- und Menschenrechtsklausel. Gefordert werden vor allem vom Mexikanischen Netz gegen die Freihandelsverträge (‘Red Mexicana contra los Acuerdos de Libre Comercio’, RMALC) ein Soziales Observatorium, das ständig die aktuelle Demokratie- und Menschenrechtslage sowie die Umweltsituation in der EU und vor allem in Mexiko beobachtet und bewertet, sowie die Schaffung eines Gemeinsamen Beratungsorgans (‘Consejo Consultivo Mixto’, CCM), das die Entscheidungsträger in den europäisch-mexikanischen Beziehungen, wie sie im Globalabkommen vorgesehen sind, nämlich Joint Council und Joint Committee, in Fragen der politischen, wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Entscheidungen und der Freihandelsabkommen berät. Davon verspricht man sich eine positive und aktive Ausrichtung der bis jetzt nur passiv formulierten Demokratie- und Menschenrechtsklausel des Globalabkommens.

Außerdem soll regelmäßig ein Jahresbericht über die Auswirkungen des Global- und Freihandelsabkommens in den Bereichen Menschenrechte, Arbeit, Armut, Landwirtschaft, Minderheiten, Umwelt et cetera erscheinen.

Ein weiterer Schwachpunkt des Globalabkommens ist die Zusammensetzung von Joint Council und Joint Commitee. Diese setzen sich nämlich ausschließlich aus Vertretern der Regierungen zusammen und sind die alleinigen Entscheidungsträger, womit nur die Exekutivgewalten beider Seiten berücksichtigt sind. Das widerspricht der mexikanischen Verfassung, die eine Einbeziehung der Legislative, also des mexikanischen Parlaments und des Senats, vorschreibt.

Außerdem wird bemängelt, dass kleine und mittlere Unternehmen, sowohl aus Europa als auch aus Mexiko, keine Vorteile aus dem Freihandelsabkommen schöpfen können. Unterstützt würden vor allem große europäische Unternehmen, die in Mexiko produzieren, wie etwa Volkswagen, und der Maquila-Sektor im allgemeinen.

Auch der Handelszuwachs zwischen beiden seit Unterzeichnung des Freihandelsabkommens hält sich in Grenzen (s.o.). Zwar haben die Handelsbeziehungen zwischen beiden Partnern leicht zugenommen, aber gleichzeitig ist das Handelsdefizit Mexikos gegenüber der EU stark angestiegen, ein Indiz dafür, dass die Europäer größen Nutzen aus dem Freihandelsabkommen ziehen können als die Mexikaner.

Auch konnte das Freihandelsabkommen die mexikanischen Exporte in die EU bisher nicht stärker diversifizieren. Nach wie vor entfallen über achtzig Prozent der Exporte auf die neun wichtigsten Produkte.

Das größte Problem mit dem mexikanisch-europäischen Freihandelsabkommen dürfte allerdings die sowieso schon krisengeschüttelte mexikanische Landwirtschaft haben, ähnlich den Auswirkungen des NAFTA-Vertrages mit den USA und Kanada.

Landwirtschaftliche Produkte Mexikos, die nach Inkrafttreten des Abkommens einen stärkeren Absatz in Europa gefunden haben, befinden sich in der Regel in Händen großer europäischer Konzerne. Der Avocado-Markt beispielsweise wird von französischen und Schnittblumen von niederländischen Unternehmen dominiert.

Die EU fordert ihrerseits die uneingeschränkte Öffnung des mexikanischen Marktes für europäische Landwirtschaftsprodukte, während sie selbst ihre Bauern durch Zollschranken und Subventionen zu schützen weiss.

Im Jahre 2001 betrug das gesamte mexikanische Budget für den landwirtschaftlichen Sektor knapp drei Milliarden US-Dollar. Die EU hingegen schüttete im selben Zeitraum über 105 Milliarden US-Dollar allein an Subventionen für ihre Landwirte aus.

Die mexikanische Landwirtschaft kann einfach nicht mit der hoch subventionierten, gemeinsamen und hoch technisierten europäischen Landwirtschaft konkurrieren.

Nichtregierungsorganisationen fordern daher von der mexikanischen Regierung, besonders empfindliche Produkte wie Mais, Weizen, Zucker, Kaffee, Kakao und andere zu schützen.

Um nach all diesen kritischen Stellungnahmen der Zivilgesellschaft Mexikos und der EU eine Gelegenheit zum Dialog anzubieten, beschloss das Joint Committee auf seiner Sitzung am 2. Oktober 2002, ein Forum für die Zivilgesellschaft einzuberufen.

Dieses Forum, das erste seiner Art, fand am 26. November 2002 in Brüssel statt. Eingeladen waren mehr als zweihundert Vertreter verschiedener Organe der Zivilgesellschaft, wie Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften, Interessenverbände, wissenschaftlicher Einrichtungen, Presse, sowie Regierungsvertreter beider Seiten.

Auf dem Forum sollte der Zivilgesellschaft die Gelegenheit gegeben werden, in drei Arbeitsgruppen zu den Bereichen Politik, Kooperation und Handel/Wirtschaft Kritikpunkte anzuführen, Auswirkungen des Global- und Freihandelsabkommen auf die Gesellschaft beider Seiten zu erläutern, Verbesserungsvorschläge zu machen und sich miteinander abzustimmen.

Nach anfänglichen Missverständnissen über die Form und das Ziel des Forums sowie über die Rolle der Regierungsvertreter, die beinahe zum Rückzug einiger Nichtregierungsorganisationen geführt hätten, haben vor allem die mexikanischen Teilnehmer eine Vielzahl an Bedenken und Vorschlägen angebracht.

Die Reaktionen seitens der Zivilgesellschaft sowie der Regierungsvertreter waren im allgemeinen positiv.

Die Vorschläge des RMALC zur Schaffung eines Sozialen Observatoriums und eines Gemeinsamen Beratungsorgans sind vor allem von den Vertretern der EU positiv aufgenommen worden.

Konkrete Zusagen oder Versprechungen wollte allerdings keiner der offiziellen Vertreter machen.

Im Oktober diesen Jahres soll ein zweites Forum dieser Art in Mexiko stattfinden, das mit Spannung erwartet wird. Dann wird man die Ergebnisse und erhofften Zugeständnisse der Regierungen auf die Forderungen der Zivilgesellschaft bewerten können.

Quellen:

Internet-Seite der Europäischen Union (http://europa.eu.int)
Red Mexicana de Acción frente al Libre Comercio (http://www.rmalc.org.mx)
Tageszeitung "Milenio", Mexiko-Stadt, 25.11.2002, 26.11.2002
Tageszeitung "Reforma", Mexiko-Stadt, 27.11.2002
Tageszeitung "El Economista", Mexiko-Stadt, 26.11.2002
Tageszeitung "De Morgen", Den Haag, 28.11.2002
"EU Country Strategy Paper: Mexico 2002-2006", Brüssel 2001
RMALC/CIFCA, "Encuentro de Organizaciones Sociales y Civiles de México y
La UE en el Marco del Acuerco Global UE-México", Mexiko-Stadt 2001
Deutsche Botschaft in Mexiko (http://www.embajada-alemana.org.mx)
Instituto Nacional de Estadísticas Geografía e Informática (http://www.inegi.gob.mx)
EuroStat (http://europa.eu.int/comm/eurostat/Public/datashop/print-catalogue/DE?catalogue=Eurostat)

Jan Döhler
CIEPAC A.C.

CIEPAC ist Mitglied in: Mexikanisches Netz zur Aktion gegen den Freihandel — Red Mexicana de Acción Frente al Libre Comercio (RMALC; ); Zusammenschluss der Bewegungen der Völker Amerikas — Movimientos de los Pueblos de las Américas (COMPA; http://www.sitiocompa.org/ ); Netz für den Frieden in Chiapas — Red por la Paz en Chiapas; Woche der natürlichen und kulturellen Vielfalt — Semana por la Diversidad Biológica y Cultural ; Internationales Forum "Das Volk steht vor der Globalisierung an erster Stelle", Alternativen zum PPP — Foro Internacional "Ante la Globalización, el Pueblo es Primero", Alternativas contra el PPP. Wir sind Teil vom Rat für Ökonomische Gerechtigkeit — Consejo Directivo del Centro de Justicia Económica (CEJ) ; vom Ökumenischen Programm für Mittelamerika und die Karibik — Programa Ecuménico para Centro América y El Caribe (EPICA); und Mitglied der Mexikanischen Allianz für die Selbstbestimmung der Völker — Alianza Mexicana por la Autodeterminación de los Pueblos (AMAP); welche das Mexikanische Netz gegen den PPP http://www.mesoamericaresiste.org/index.html ausmachen.

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