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Atenco: Menschenrechtskommission CNDH veröffentlicht Empfehlungen

Poonal vom 24.10.2006
Von Lourdes González

  (Mexiko-Stadt, 16. Oktober 2006, cimac-poonal).- Die Staatliche Menschenrechtskommission CNDH (Comisión Nacional de Derechos Humanos) veröffentlichte am 16. Oktober einen Bericht mit Empfehlungen, die sich auf die gewaltsamen Polizeieinsätze in den Gemeinden San Salvador atenco und Texcoco Anfang Mai diesen Jahres beziehen. Darin werden das Ministerium für öffentliche Sicherheit, die Regierung des Bundesstaates Mexiko und das Nationale Institut für Migration INM (Instituto Nacional de Migración ) aufgefordert, ein Verwaltungsverfahren gegen die an den Vorfällen beteiligten Beamten einzuleiten. Bei den brutalen Einsätzen waren zwei Menschen ums Leben gekommen und etliche Frauen vergewaltigt worden.

Insgesamt seinen an jenem 3. und 4. Mai in den Gemeinden Texcoco und San Salvador atenco im Bundesstaat Mexiko 26 Frauen Opfer von sexuellem Missbrauch und Vergewaltigung geworden, sagte der Präsident der CNDH José Luis Soberanes Fernández im Rahmen einer Pressekonferenz. Unter Androhung von Gewalt seien die Frauen zum Vollzug verschiedener sexueller Praktiken genötigt worden. Es lägen zudem mehrfach Hinweise auf den Straftatbestand "Vergewaltigung gleichgestellter Praktiken" vor, heißt es im Empfehlungsbericht 8/2006. Gutachter der Menschenrechtskommission hätten im Rahmen ihrer Untersuchungen entsprechend den Vorgaben des Protokolls von Istanbul zur Untersuchung von Folteropfern 26 ärztliche Untersuchungsberichte vorgelegt, sagte Soberanes weiter. Es habe sich um die Fälle von elf Frauen und 15 Männern gehandelt.

Die Auswertung der Akten über die Vorfälle erlaube den Rückschluss, dass Mitglieder der Präventiven Einsatzgruppe der Bundespolizei PFP (Policía Federal Preventiva), der Landespolizei des Bundesstaates Mexiko sowie Beamte der Migrationsbehörde diverse Menschenrechtsverletzungen begangen haben. Dazu zählten grausame, unmenschliche und/oder erniedrigende Behandlung, Hausfriedensbruch, willkürliche Festnahmen und Freiheitsberaubung, Folter, Verletzung der sexuellen Freiheit (sexueller Missbrauch und Vergewaltigung), Angriffe auf die körperliche Unversehrtheit, Verletzung der Rechte von Minderjährigen sowie die Verletzung der Rechtssicherheit.

In dem neun Bände umfassenden Bericht mit insgesamt 1960 Seiten heißt es weiter, bei dem Polizeieinsätzen in atenco seien insgesamt 207 Personen verhaftet, in die Haftanstalt"Santiaguito" überführt und dort festgehalten worden. Bei der mehr als vierstündigen Überführung seien die Verhafteten geschlagen und mit dem Tode bedroht worden. Man habe sie auf den Boden der Fahrzeuge geschleudert, ohne Rücksicht auf ihren physischen Zustand, ihr Alter oder ihr Geschlecht. Die erlittenen Schläge, Drohungen und einschüchternde Behandlung, die jeder der Verhafteten individuell erfahren habe, seien nach den Definitionen des Istanbul Protokolls als Folterfälle zu bewerten, erklärte der Präsident der Kommission weiter.

Der Menschenrechtler betonte, das Personal von "Santiaguito" habe die eindeutigen Hinweise auf die Gewalteinwirkung und sexuelle Nötigung in den Fällen der vergewaltigten Frauen nicht weitergegeben. In einigen Fällen, hätte man den Opfern ihre Kleidung ohne ihr Einverständnis entwendet und in anderen Fällen sie zur Reinigung der Kleidungstücke gezwungen.

Soberanes sagte weiter, die Untersuchungen der Kommission seien von Seiten der PFP und Angehörigen der Landespolizei des Bundesstaates behindert worden. Untersuchungsanträge seien nicht angemessen oder nur unzureichend bearbeitet worden und manche der Antworten widersprächen geradewegs den bereits erwiesenen Tatsachen.

Die an den Minister für öffentliche Sicherheit Eduardo Medina Mora gerichteten Empfehlungen fordern dazu auf, einen Verwaltungsprozess gegen die beteiligten Beamten der in die Vorfälle verwickelten Behörden anzustrengen. Auch dem Gouverneur des Bundesstaates Mexiko Enrique Peña Nieto wird nahe gelegt, die beteiligten Beamten der Abteilung für Staatliche Sicherheit mittels eines Disziplinarverfahrens zur Rechenschaft zu ziehen.

Unverzüglich sei mit der Auszahlung der Entschädigungsleistungen in den Fällen von Javier Cortes Santiago sowie Ollín Alexis Benhumea Hernández zu beginnen. Die beiden wurden durch die Polizeieinsätze getötet. Gleichfalls sei die Leitung der Haftanstalt "Santiaguito" und das medizinische Gefängnispersonal einem Untersuchungsverfahren zu unterziehen.

Sowohl Peña Nieto als auch Eduardo Medina Mora wird nahe gelegt, Entschädigungsleistungen an diejenigen Personen zu zahlen, deren Recht auf körperliche Unversehrtheit verletzt wurde. Schließlich wird auch der Leiter der Migrationsbehörde Hipólito Treviño Licea dazu aufgefordert, ein Verwaltungsverfahren gegen die ihm unterstellten Beamten im Bundesstaat Mexiko sowie gegen die Generaldirektion für Kontrolle und Sicherung von Ein- und Ausreise anzustrengen. Diese Behörden seien verantwortlich für die mutmaßlich unrechtmäßige Abschiebung von fünf Personen (zwei Spanierinnen, eine Deutsche, eine Chilenin sowie ein Chilene). Die Rechtslage der ausgewiesenen Personen sei umgehend zu normalisieren und das Verfahren ihrer Abschiebung müsse überprüft werden.


Quelle: poonal
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 Quelle:  
  http://www.npla.de/poonal/p739.html 
 

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