Die Rechte der Campesinxs und Befragungen ohne Rechte

Poonal vom 24.11.2018
Silvia Ribeiro

 

Die Rechte der Campesinxs und Befragungen ohne Rechte
Foto: Via Campesina


(Mexiko-Stadt, 24. November 2018, La Jornada/poonal).- Im September 2018 traf der UNO-Menschenrechtsrat in Genf eine historische Entscheidung. Er verabschiedete die Erklärung über die Rechte der Bauern und Bäuerinnen und Landarbeiter*innen, den Vía Campesina vor 17 Jahren eingebracht hatte. Zum ersten Mal wird auf internationaler Ebene ein Bündel von Rechten für Kleinbäuerinnen und -bauern und Landarbeiter*innen (einschließlich Schäfer*innen, Migrant*innen und Landlose) festgeschrieben. Dazu gehört unter anderem das Recht auf Nichtdiskriminierung, auf gesunde Ernährung, Land, Schutz der Böden und Territorien, darauf, keinen Agrargiften bei der Arbeit ausgesetzt zu sein sowie der Zugang zu Agrarkrediten, Bildung und Information. Der oben genannte Personenkreis hat außerdem das Recht bei geplanten Projekten, Gesetzesänderungen und sonstigen Programmen im Vorhinein informiert und befragt zu werden, bevor sie ihre Zustimmung für neue Projekte geben oder die Veränderung ablehnen.

Die Erklärung wurde am 20. November 2018 in New York von einer breiten Mehrheit des entsprechenden UNO-Komitees angenommen und an die UNO-Generalversammlung weitergeleitet, wo sie im Dezember 2018 schließlich endgültig verabschiedet werden soll. Angesichts der großen Mehrheit der Länder, die sich bereits für die Erklärung ausgesprochen haben, gilt die Annahme durch die Generalversammlung als sicher.

In derselben UNO-Sitzung vom 20. November wurde ein weiteres Dokument verabschiedet, das sich auf das Verfahren der vorherigen, freiwilligen und informierten Zustimmung der indigenen Völker bezieht. Es legt fest, dass die Staaten die indigenen Völker »nach bestem Wissen und Gewissen konsultieren und mit ihnen kooperieren«, um ihre Zustimmung zu erhalten. Dabei müssen die hiesigen Repräsentationsformen der indigenen Völker genutzt werden. Die Zustimmung bzw. Ablehnung steht am Ende eines fairen Verfahrens, das vor der Umsetzung von Projekten oder Gesetzesveränderungen, die sich auf den Lebensraum eben jener Gruppen auswirken, stattfinden muss.

Beide Beschlüsse, also einmal bezüglich der kleinbäuerlichen und einmal bezüglich der indigenen Rechte, bekräftigen die Verpflichtungen der Staaten, die vorherige, freiwillige und informierte Zustimmung von Indígenas und Campesinxs einzuholen. Die verpflichtenden Befragungen müssen in Zusammenarbeit mit den von den indigenen Völkern bzw. den bäuerlichen Gemeinden ernannten Autoritäten durchgeführt werden. Damit gehen diese Beschlüsse noch über die Konvention 169 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) hinaus.

Energische Mahnungen an die Regierungen



Beide Resolutionen sind eine energische Mahnung an die Regierungen, die diese Rechte nicht respektieren — sei es aufgrund eigener politischer Programme oder indem sie Konzessionen an unternehmerische Initiativen im Bergbau, Straßenbau- und Landwirtschaftssektor (z.B. Gensaaten) vergeben und dabei die Rechte und die Territorien der indigenen Völker und kleinbäuerlichen Gemeinden missachten. Mexiko bietet viele Beispiele für Projekte auf indigenen und kleinbäuerlichen Böden ohne vorherige Befragungen oder Scheinbefragungen. Wie im Fall der Halbinsel Yucatán, als die indigenen Völker über die Aussaat von Gensoja befragt wurden und Sol Ortiz, die Funktionärin der Interministeriellen Kommission für Biosicherheit und Gentechnisch Veränderte Organismen (CIBIOGEM), sich zur Komplizin der Multis machte. In anderen Fällen wurde eine Befragung durchgeführt, doch trotz der Ablehnung durch die Bevölkerung, wurden die Vorhaben trotzdem fortgeführt, wie z.B. beim Widerstand des Yaqui-Volkes gegen das Aquädukt Independencia. In allen Fällen werden zudem Landgemeinden und indigene Völker kriminalisiert, die ihre Rechte einfordern.

In diesem Kontext ist auch die zweite »Konsultation« von Andrés Manuel López Obrador (AMLO) zu sehen, wo eine breite Öffentlichkeit zur Errichtung eines Handelskorridors durch den Isthmus von Tehuantepec, des Maya-Zugs und einer Raffinerie in Tabasco befragt werden soll. Damit werden aber die Rechte der Menschen umgangen, deren Lebensraum direkt von den Projekten betroffen ist. Das ist eine offenkundige Missachtung der »vorherigen Befragung und Zusammenarbeit nach bestem Wissen und Gewissen« und geht nicht auf die Organisationsformen der indigenen Völker und kleinbäuerlichen Gemeinden ein. Unabhängig vom Ausgang dieser zweiten »Konsultation« handelt es sich weder um eine Befragung der indigenen Völker noch der Kleinbäuerinnen und -bauern. Genausowenig kann sie deren Zustimmung repräsentieren. Es ist absurd, dass die Regierung den Baubeginn des Maya-Zuges für Dezember ankündigt, ohne die kleinsten Schritte für eine Befragung unternommen zu haben, auf die die indigenen Völker und die Kleinbäuerinnen und -bauern ein Recht haben.

Zusätzlich müssen auch Gesetzesentwürfen, wie dem Agrarentwicklungsgesetz oder dem Gesetz zum Schutz kollektiver geistiger Eigentumsrechte auf traditionelles Wissen Befragungen vorausgehen. Zudem zeichnen sich in den konkreten Gesetzesentwürfen schwerwiegende Implikationen ab, da sie auf die Privatisierung von Territorien, Ejidos und Wissen abzielen.

* Die Autorin Silvia Ribeiro ist Forscherin der Monitoring-ETC Group

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