Schreiben von Bundestagsabgeordneten zum Thema Nationalgarde in Mexiko

News vom 16.01.2019

 

Heike Hänsel
Mitglied des Deutschen Bundestages

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit großem Interesse verfolgen wir seit Amtsantritt der neuen Regierung in Mexiko am 1. Dezember 2018 die politischen Geschehnisse in Ihrem Land.

Die Ansätze für einen Friedensprozess und zur Aufarbeitung von Menschenrechtsverbrechen begrüßen wir sehr. Mit großer Besorgnis haben wir jedoch zur Kenntnis genommen, dass im mexikanischen Kongress nun die Einrichtung einer »Guardia Nacional« diskutiert wird.

Nach unserem Kenntnisstand wird im mexikanischen Kongress aktuell darüber diskutiert, inwieweit zukünftig von der in der Verfassung vorgeschriebenen Vorgabe abgewichen werden soll, dass die Oberbefehlsgewalt über Militäreinheiten bei zivilen Institutionen liegt. So steht zur Debatte, ob das Kommando über die zukünftige »Guardia Nacional« zumindest wenn es um die Durchführung konkreter Operationen oder auch Ausbildungsfragen geht, beim Militär liegen soll. Dies erstaunt angesichts der Tatsache, dass das Höchste Gericht am 15. November 2018 das von Ihrer Vorgängerregierung verabschiedete Sicherheitsgesetz für verfassungswidrig erklärt hat. Die Verfassungswidrigkeit wurde insbesondere daran festgemacht, dass Entscheidungsbefugnisse nicht beim Militär liegen dürfen, sondern zivilen Institutionen obliegen.

Wir halten es für höchst bedenklich, dass nun erneut ein Gesetzesentwurf ausgearbeitet wird, der eine Stärkung des Militärs vorsieht. Damit werden rechtsstaatliche Grundsätze fundamental in Frage gestellt. Die Erfahrung mit innerstaatlichen Einsätzen von Militär zeigt, dass sie das Gewaltszenario eher verschärfen und Menschenrechtsverletzungen zunehmen.

Zahlreiche internationale Organismen fürchten, dass der Ansatz, innerstaatliche sicherheitspolitische Aufgaben verstärkt dem Militär zu übertragen, die Menschenrechtslage verschlechtert und mit dem internationalen Recht nicht vereinbar ist. Zuletzt griff der UN-Ausschuss gegen das Verschwindenlassen die internationalen Empfehlungen im November 2018 auf und forderte vom mexikanischen Staat, die zivilen Kräfte im Land zu stärken und einen Rückzugsplan für das Militär aus innerstaatlichen Aufgaben zu entwickeln.

Die internationale Staatengemeinschaft hat Ihnen diesbezüglich Unterstützung angeboten und auch seitens des deutschen Parlaments sind wir gewillt, Mexiko in seinem Prozess der Vergangenheitsaufarbeitung und Friedensentwicklung zur Seite zu stehen.

Wir appellieren an Sie, die internationalen Empfehlungen aufzugreifen und von einer zunehmenden Militarisierung des Landes insbesondere im Hinblick auf den von Ihnen geplanten Befriedungsprozess abzusehen.

Mit freundlichen Grüßen
Heike Hänsel
Niema Movassat



Uwe Kekeritz
Mitglied des Deutschen Bundestages

Diskussion um Einrichtung einer Nationalgarde im mexikanischen Kongress

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit großem Interesse verfolge ich seit Amtsantritt der neuen Regierung in Mexiko am 1. Dezember 2018 die politischen Geschehnisse in Ihrem Land.

Die Ansätze für einen Friedensprozess und zur Aufarbeitung von Menschenrechtsverbrechen begrüße ich sehr. Mit großer Besorgnis habe ich jedoch zur Kenntnis genommen, dass im mexikanischen Kongress nun die Einrichtung einer »Guardia Nacional« diskutiert wird.

Nach meinem Kenntnisstand wird im mexikanischen Kongress aktuell darüber diskutiert, inwieweit zukünftig von der in der Verfassung vorgeschriebenen Vorgabe abgewichen werden soll, dass die Oberbefehlsgewalt über Militäreinheiten bei zivilen Institutionen liegt. So steht zur Debatte, ob das Kommando über die zukünftige »Guardia Nacional« zumindest wenn es um die Durchführung konkreter Operationen oder auch Ausbildungsfragen geht, beim Militär liegen soll. Dies erstaunt angesichts der Tatsache, dass das Höchste Gericht am 15. November 2018 das von Ihrer Vorgängerregierung verabschiedete Sicherheitsgesetz für verfassungswidrig erklärt hat. Die Verfassungswidrigkeit wurde insbesondere daran festgemacht, dass Entscheidungsbefugnisse nicht beim Militär liegen dürfen, sondern zivilen Institutionen obliegen.

Ich halte es für höchst bedenklich, dass nun erneut ein Gesetzesentwurf ausgearbeitet wird, der eine Stärkung des Militärs vorsieht. Damit werden rechtsstaatliche Grundsätze fundamental in Frage gestellt. Die Erfahrung mit innerstaatlichen Einsätzen von Militär zeigt, dass sie das Gewaltszenario eher verschärfen und Menschenrechtsverletzungen zunehmen.

Zahlreiche internationale Organismen fürchten, dass der Ansatz, innerstaatliche sicherheitspolitische Aufgaben verstärkt dem Militär zu übertragen, die Menschenrechtslage verschlechtert und mit dem internationalen Recht nicht vereinbar ist. Zuletzt griff der UN-Ausschuss gegen das Verschwindenlassen die internationalen Empfehlungen im November 2018 auf und forderte vom mexikanischen Staat, die zivilen Kräfte im Land zu stärken und einen Rückzugsplan für das Militär aus innerstaatlichen Aufgaben zu entwickeln.

Die internationale Staatengemeinschaft hat Ihnen diesbezüglich Unterstützung angeboten und auch seitens des deutschen Parlaments sind wir gewillt, Mexiko in seinem Prozess der Vergangenheitsaufarbeitung und Friedensentwicklung zur Seite zu stehen.

Ich appelliere an Sie, die internationalen Empfehlungen aufzugreifen und von einer zunehmenden Militarisierung des Landes insbesondere im Hinblick auf den von Ihnen geplanten Befriedungsprozess abzusehen.

Mit freundlichen Grüßen,
Uwe Kekeritz, MdB
 

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