Pressemitteilung: Revision im Fall Heckler & Koch vor dem Bundesgerichtshof

Mexiko-Koordination vom 20.12.2020

 

H+K. Ayotzinapa
https://desinformemonos.org


Revision im Fall Heckler & Koch vor dem Bundesgerichtshof
Im Februar verhandelt das höchste deutsche Strafgericht illegale Waffenexporte nach Mexiko.



Gemeinsame Pressemitteilung von RüstungsInformationsBüro (RIB e.V.), Kampagne »Aktion Aufschrei — Stoppt den Waffenhandel!« und Deutsche Menschenrechtskoordination Mexiko

Freiburg, Stuttgart, Tübingen, 20. Dezember 2020. Der Fall illegaler Waffenexporte nach Mexiko landet vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Am 11. Februar 2021 wird dort in einer mündlichen Verhandlung die Revision von Heckler und Koch (H&K), zweier verurteilter Mitarbeiter und der Staatsanwaltschaft Stuttgart verhandelt. »Dass sich der BGH als höchstes deutsches Strafgericht mit dem Verfahren gegen Heckler & Koch beschäftigt und ein finales Urteil fällt, ist ein weiterer Erfolg der Friedens- und Menschenrechtsbewegung«, erklärt der Rüstungskritiker Jürgen Grässlin. »H&K hat mit den illegalen Exporten von rund 4.500 Sturmgewehren in den Jahren 2006 bis 2009 nach Mexiko-Stadt und der von einem H&K-Mitarbeiter im Land koordinierten Weiterleitung der Waffen in Unruheprovinzen schwere Schuld auf sich geladen. Ich erwarte, dass der BGH die Revision des Unternehmens abschmettert und die Rechtsverbindlichkeit von Endverbleibserklärungen bei Rüstungsexporten anerkennt«, so Grässlin weiter.

Im April 2010 hatte der Tübinger Rechtsanwalt Holger Rothbauer im Auftrag des Friedensaktivisten Grässlin Strafanzeige gegen H&K und sowie Manager des Rüstungskonzerns wegen des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Außenwirtschaftsgesetz gestellt. Anwalt Rothbauer stellte zudem Strafanzeige gegen bundesdeutsche Rüstungsexport-Kontrollbehörden. Im Februar 2019 hatte das Landgericht Stuttgart einen vormaligen Mitarbeiter sowie eine Ex-Mitarbeiterin von H&K zu Bewährungsstrafen und das Unternehmen selbst zu einer Strafzahlung in Höhe von 3,7 Millionen Euro verurteilt. Drei ehemalige H&K-Geschäftsführer wurden freigesprochen.

Das Landgericht Stuttgart beurteilte Endverbleibserklärungen als rechtlich nicht bindend. Ganz anders sah dies das Landgericht Kiel bei seinem Urteil im Frühjahr 2019 gegen SIG Sauer wegen widerrechtlicher Pistolenexporte über die USA nach Kolumbien. In diesem Fall hatten die Sprecher der Kampagne »Aktion Aufschrei — Stoppt den Waffenhandel!«, Paul Russmann und Jürgen Grässlin, Anzeige erstattet.

»Der Verhandlung am BGH kommt eine grundsätzliche Bedeutung für die gesamte deutsche Rüstungsbranche zu«, sagt Anwalt Holger Rothbauer. »Nunmehr steht die Frage auf dem Prüfstand, wie mit sogenannten Endverbleibserklärungen umgegangen wird, und wie ernsthaft man sich bei zukünftigen Rüstungsexporten an die Verlautbarungen halten muss. Es wäre ein historischer Erfolg, wenn der BGH einerseits für dieses Strafverfahren die sechs Jahrzehnte währende Exportgenehmigungspraxis mit den Endverbleibserklärungen als rechtlich verbindlich bestätigen, gleichzeitig jedoch den Etikettenschwindel mit ihnen als völlig untaugliches Mittel der Rüstungsexportkontrolle bezeichnen würde.«

Carola Hausotter von der Deutschen Menschenrechtskoordination Mexiko betont die Bedeutung, die der Prozess gegen Heckler & Koch auch für Mexiko hat. »Für die Opfer deutscher Waffen hat ein konsequentes Urteil Signalwirkung. Es würde aus ihrer Sicht Gerechtigkeit schaffen und die Chance für eine juristische Aufarbeitung der Verbrechen in Mexiko eröffnen.« Im Jahr 2014 waren Gewehre von H&K nachweislich bei dem Verschwindenlassen von 43 Lehramtsstudenten aus Ayotzinapa eingesetzt worden. »Es dürfen keine Rüstungsexporte nach Mexiko genehmigt werden, weil ein Risiko besteht, dass diese dort für Menschenrechtsverletzungen eingesetzt werden oder diese begünstigen«, betont Hausotter. »Wir fordern verstärkte und systematische Kontrollmechanismen über den Verbleib und die Nutzung von deutschen Waffenexporten durch deutsche Behörden«.

Das BGH-Verfahren trägt das Aktenzeichen 3 StR 474/19. Die Verhandlung ist öffentlich, eine Teilnahme somit grundsätzlich möglich. Durch die Hauptverhandlung wird der Bundesgerichtshof in eigener Zuständigkeit entscheiden. Ein Urteil wird für die erste Jahreshälfte 2021 erwartet.

Kontakt:
Rechtsanwalt Holger Rothbauer, DEHR-Rechtsanwälte, Tübingen, 07071-1504949, anwaelte (AT) dehr PUNKT eu  
Jürgen Grässlin, RüstungsInformationsBüro (RIB e.V.), Aktion Aufschrei — Stoppt den Waffenhandel!, Freiburg, 0761-7678208 / 0170-6113759, jg (AT) rib-ev PUNKT de  
Tobias Lambert, Deutsche Menschenrechtskoordination Mexiko, Stuttgart, 0157-71730893, lambert (AT) mexiko-koordination PUNKT de  

 Anhang  
  Pressemitteilung_Heckler und Koch_Revision.pdf


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Quelle: http://www.mexiko-koordination.de/


 

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