Escazú-Abkommen

News vom 04.04.2021

 

Nach Hinweisen von einer Gewährsperson:

  1. Das Abkommen tritt formal am 22.04.2021 in Kraft (statt "Anfang 2021")
  2. Es ist ("natürlich") kein UN-Abkommen, sondern ein regionales Abkommen, was ja auch durch die Bezugnahme auf die Aarhus-Konvention deutlich wird.
In Anlehnung an die in Europa geltende Aarhus-Konvention tritt am 22.04.2021 für die Region Lateinamerika/Karibik das Escazú-Abkommen in Kraft.

Das Abkommen selbst (anbei auf Spanisch und Englisch) sowie ein Kommentar (auf Englisch).

Ähnlich wie die Aarhus-Konvention regelt das im März 2018 in Escazú (Costa Rica) verabschiedete Abkommen den freien Zugang zu umweltrelevanten Daten. Mit der Erreichung des Minimums von 11 Ratifizierungen tritt das Abkommen 90 Tage später in Kraft, d.h. am besagten 22.04.2021.

 Anhang  
  Escazú Agreement DE


Das Besondere: Es ist das erste internationale Abkommen, das explizit Bestimmungen zu Menschenrechtsverteidigern in Umweltangelegenheiten enthält (Artikel 9).
 

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