Wenige Frauen haben Landtitel

Poonal vom 24.05.2005
Von María de la Luz González

 

(Mexiko-Stadt, 17. Mai 2005, adital-cimac-poonal).- Der fehlende Zugang zu Land für Frauen ist eines der größten Hindernisse für deren wirtschaftliches Weiterkommen. Nach Zahlen des Staatlichen Instituts für Statistik, Geographie und Informatik INEGI sind in Mexiko unter den etwa 3,5 Millionen Inhabern von Landtiteln nur 14,2 Prozent Frauen. Aus den Daten geht ebenfalls hervor, dass von den 12,3 Millionen Frauen, die in ländlichen Gemeinden leben, nur 661.000, d.h. etwa 5 Prozent, anerkannte Besitzrechte über ihre Parzellen, Gemeinde- oder Bauflächen haben. Aufgrund der steigenden Migration der Männer seien aber deutlich mehr Frauen allein für ihre Familien verantwortlich und die Anzahl der Frauen in der Landwirtschaft habe zugenommen, hob Vianey Romero von der Unabhängigen Bauerngewerkschaft CCI (Central Campesina Independiente) hervor.

Romero sagte weiter, dass es juristische und kulturelle Faktoren seien, mittels derer Frauen der Zugang zu Landbesitz verwehrt werde. So sieht die derzeitige Gesetzgebung nicht vor, dass Frauen den Besitztitel von ihrem verstorbenen Ehemann automatisch übernehmen. Darüber hinaus kann dieser beim Nationalen Landwirtschaftsregister RAN (Registro Agrario Nacional) verfügen, dass die Ehefrau nicht in die Liste der Rechtsnachfolger aufgenommen wird. Gleichzeitig ist es so, dass Gemeinde- oder Pächterversammlugen Frauen keine Rechtsnachfolge zuerkennen, wenn der Ehemann stirbt, ohne ein Testament hinterlassen zu haben.

Dieses Problem betrifft besonders Frauen im arbeitsfähigen Alter, die im Falle des Todes oder der Auswanderung ihrer Ehemänner als alleinige Familienoberhäupter zurückbleiben. Laut einem Bericht des Regierungsprogramms zur Erteilung von Landtiteln PROCEDE (Programa de Certificación de Derechos Ejidales) ist ein Großteil der Frauen im Besitz einer solchen Urkunde bereits im fortgeschrittenen Alter: 68 Prozent sind über 50 Jahre alt und 35,6 Prozent sind älter als 65 Jahre.

Der fehlende rechtliche Rahmen und die kulturellen Hindernisse bei der Erlangung von Eigentumsrechten auf Land, führten zu einer Benachteiligung von Bäuerinnen. Bei Abwesenheit des Inhabers des Besitztitels, sei es durch Auswanderung oder Tod, hätten die Frauen keinen Zugang zu den für die Arbeit nötigen Krediten und staatlichen Zuwendungen mehr. "Diese Hindernisse betreffen 100 Prozent aller Frauen auf dem Land, die sich nach dem Wegzug ihrer Ehemänner in einer prekären Situation wiederfinden, da die finanziellen Zuwendungen nur an den Titelinhaber ausgezahlt werden und so verloren gehen. Ein Umstand, der die Armut auf dem Land verschärft.", so Romero.

Um zu garantieren, dass Ehefrauen im Falle des Todes des Titelinhabers in der vor dem RAN vorgelegten Liste der Rechtsnachfolger eine bevorzugte Position einnehmen, sei die Reform des Artikel 18 des Landwirtschaftsgesetzes unerlässlich. Außerdem müsse gewährleistet sein, dass der Besitztitel bei einer Abwesenheit des Titelinhabers von mehr als zwei Jahren automatisch auf seine Ehefrau übergeht. Es sei absolut notwendig, das alle Bäuerinnen, die bis dato die Aufgabe als Familienoberhaupt ohne jegliche juristische Garantien innehaben, Rechtssicherheit bekommen, meint Romero.


Quelle: poonal
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