Verhaftete von Atenco warten immer noch auf Gerichtsverhandlung

Poonal vom 15.08.2006
Von Lourdes Godínez Leal

 

(Mexiko-Stadt, 4. August 2006, cimac-poonal).- Drei Monate nach dem Polizeieinsatz in San Salvador Atenco warten immer noch sieben der insgesamt 43 verhafteten Frauen im Gefängnis von Santiaguito auf ihre Gerichtsverhandlung. Wie die Nationale Menschenrechtskommission inzwischen bestätigte, wurden während des Polizeieinsatzes in den ersten Maitagen mindestens 23 Frauen Opfer sexueller Übergriffe.

Unter den Inhaftierten befindet sich auch die Mazahua-Indígena Magdalena García Durán. Sie ist wegen Straßenblockaden und gemeinschaftlicher Entführung angeklagt. Bei dem Vorwurf gemeinschaftliche Entführung besteht nicht die Möglichkeit, auf Kaution entlassen zu werden. Laut Duráns’ Verteidigerin Bárbara Zamora wurde Anfang Juni eine Individualbeschwerde gegen die Untersuchungshaft eingereicht, die im Mai gegen alle Inhaftierten erlassen worden war. Die Menschenrechtsanwältin erklärte, im Fall García Durán müssten immer noch zahlreiche Anhörungen erfolgen. Die Anhörung von neun der insgesamt 50 beteiligten Polizisten war für den
9. August geplant.

Untersuchungshaft sei im Fall der Mazahua-Indígena ein sehr dehnbarer Begriff, da der zugrunde gelegte Paragraph des Strafgesetzbuches verschiedene Delikte mit jeweils unterschiedlichem Strafmaß behandle. Bisher habe der Richter jedoch noch nicht mitgeteilt, auf welchen Teil des Paragraphen er sich im Fall García Durán exakt bezieht.

Die Frauen, die Gewalttaten und sexuelle Übergriffe erlitten, warten nach wie vor auf die Ergebnisse der Gutachten. Nach Aussage von Isabel Uriarte haben fünf Frauen vor der Sonderstaatsanwaltschaft für Gewaltverbrechen gegen Frauen FEVIM (Fiscalía Especializada en Delitos Violentos contra las Mujeres) ihre Klage wegen sexueller Übergriffe bestätigt. 13 weitere Frauen bestätigten vor der Generalstaatsanwaltschaft des Bundesstaates Mexiko ihre Vorwürfe. Uriarte, Anwältin beim Menschenrechtszentrums Miguel Agustín Pro Juárez PRODH (Centro de Derechos Humanos Miguel Agustín Pro Juárez), erklärte, das einzige, was noch fehle, seien die psychologischen Gutachten der Menschenrechtsorganisation Kollektiv gegen Folter und Straffreiheit und der Sonderstaatsanwaltschaft. Mit den Gutachten sollen die psychischen Folgen der erlittenen Vergewaltigungen belegt werden.

Die Spanierin Cristina Fernández Valls, eine der vier Ausländerinnen, die während der Polizeieinsätze am 3. und 4. Mai in Atenco verhaftet und anschließend in ihre Herkunftsländer abgeschoben wurden, wird in Kürze Klage wegen Folter und illegaler Abschiebung einreichen.


Quelle: poonal
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