Der Oberste Gerichtshof erwägt Untersuchung der Gewalt in Atenco

Betroffene haben 10 Werktage um Beweise für ihre Klagen vorzulegen

La Jornada vom 16.08.2006
Jesus Aranda
übersetzt von: Dana

 

Der Präsident des Obersten Nationalen Gerichtshofs (SCJN), Mariano Azuela Güitrón, stellte in Aussicht, dass das Oberste Gericht die gewaltsamen Vorfälle untersuchen könnte, die sich am 3 und 4 Mai 2006 in San Salvador Atenco zugetragen haben, wenn die Mitglieder der Volksfront zur Verteidigung des Landes (FPDT) und ihre gerichtlichen Verteidiger innerhalb von 10 Werktage "Beweise vorlegen", die bestätigen, dass die lokalen und bundesstaatlichen Behörden schwere Verletzungen ihrer individuellen Rechte verübt haben.

Diese Entscheidung bedeutet jedoch nicht, dass die SCJN der Petition der Antragsteller stattgibt; sie eröffnet lediglich die Möglichkeit, dass sich einer der 11 Richter des Plenums der Sache gegebenenfalls annimmt, und gemäß Verfassungsartikel 97 im Plenum die Bildung einer Kommission für die Untersuchung der Gewalttaten beantragt.

Als Antwort auf die Petition, die am 9. August von der Anwältin Bárbara Zamora und der FPDT eingereicht wurde, erklärte der Präsident der SCJN, dass den Antragstellern "die Legitimation fehlt" um den Gerichtshof um eine Intervention zu ersuchen. Laut Verfassung kann eine Untersuchung schwerwiegender Verletzungen der Menschenrechte durch das Oberste Gerichtshof nur nach eigener Einschätzung vorgenommen werden, oder ausschließlich auf Gesuch des mexikanischen Präsidenten, eines Kongressabgeordneten oder eines Staatsgouverneurs hin.

Aufgrund dessen, so Azuela, "muss der Antrag als notariell unzulässig abgewiesen werden". In einer außerordentlichen Entscheidung, "gewährte" der Präsident den Antragstellern jedoch eine Frist von 10 Werktagen, der am 25. August abläuft, um Beweise vorzulegen, "die ihrer Ansicht nach" bestätigten, dass in San Salvador Atenco die individuellen Rechte ernsthaft verletzt worden sind. "Dies könnte einen Plenumsmitglied des Obersten Gerichtshofes veranlassen zu beantragen, die in der Verfassung festgelegten Befugnisse anzuwenden". Sollten keine Informationen vorgelegt werden, so der Präsident, wird der Antrag "definitiv für beendet erklärt".

Barbara Zamora bewertete die Antwort des Präsidenten als "positiv", und versicherte sie vertraue darauf, dass ein Richter die Anfrage aufgreifen werde, um die Verantwortlichkeiten festzustellen und die Schuldigen zu bestrafen. Die Platzbesetzung, die von den Atenco-Bewohnern seit Tagen vor dem SCJN Gebäude aufrechterhalten wird, und die Unterschriften die ihren Antrag stützten, hätten dazu beigetragen Azuela zu bewegen diese Maßnahme zu ergreifen. Sie erklärte auch, alle nötigen Zeugenaussagen, Fotoaufnahmen und Unterlagen vorzulegen, damit das Richterplenum die Untersuchung anordnet.

Zusätzlich zu diesem Antrag hatten die Anwälte und die Leitung der FPDT den Präsidenten des SCJN auch um seine Intervention als Präsident des Rates der Bundesgerichtsbarkeit ersucht. Er soll den ersten Bezirksrichter für Berufungen mit Sitz in Toluca, Willy Vega, dazu aufzurufen, die Entscheidung über die Berufungen der Atenco-Bewohnern gegen ihre formale Gefängniseinweisung zu beschleunigen.

Obwohl Richter Vega bereits einen Urteil abgegeben hat, beanstanden die Kläger, dass es sich lediglich darauf beschränke die besagte Gefängniseinweisung für "unzulässig" zu erklären, da der ausstellende Richter des zweiten Gerichtshofs mit Sitz in Almoloya de Juárez, Jaime Maldonado, nicht über die nötigen Kompetenzen verfügte um die Inhaftnahme anzuordnen.

Dies hätte nur einem Richter mit Sitz in Texcoco zugestanden, wo die Vorfälle stattgefunden haben, nicht aber Richter Maldonado. Der Berufungsrichter erteilte ihm jedoch eine 10-tägige Frist um juristisch zu begründen, weshalb er eine Anweisung erteilt habe, die außerhalb seiner Rechtsprechung lag.

 

Quelle: https://www.jornada.com.mx/2006/08/16/022n1pol.php


 

URL der Nachricht:  https://www.chiapas.eu/news.php?id=1661