Oberster Gerichtshof erwägt Untersuchung

der Polizeigewalt in Atenco

Poonal vom 22.08.2006

 

(Mexiko-Stadt, 21. August 2006, poonal).- Nach Angaben mehrerer mexikanischer Tageszeitungen stellte der Präsident des Obersten Gerichtshofes SCJN (Suprema Corte de Justicia de la Nación) Mariano Azuela Güitrón in Aussicht, dass der Gerichtshof die gewaltsamen Polizeieinsätze am 3 und 4. Mai dieses Jahres in San Salvador Atenco und Texcoco untersuchen könnte. Er gab der Volksfront zur Verteidigung des Landes FPDT (Frente de Pueblos en Defensa de la Tierra) aus San Salvador Atenco sowie deren Anwälten nun zehn Tage Zeit, um Nachweise zu erbringen, die bestätigen, dass lokale und bundesstaatliche Sicherheitskräfte für schwere Verletzungen der individuellen Garantien verantwortlich sind.

Zuvor hatte die Anwältin Barbara Zamora im Namen der FPDT beim Obersten Gericht beantragt, dass es sich der Sache annimmt. Die FPDT klagt an, dass es während den Polizeieinsätzen zu schweren Menschenrechtsverletzungen wie Vergewaltigung und Folter gekommen sei. Normalerweise werden alle Petitionen, die nicht vom mexikanischen Präsident, dem Bürgermeister von Mexiko-Stadt, dem Gouverneur eines Bundesstaates oder von einer der beiden Kongresskammern kommen, sofort zurückgewiesen.

Die außergewöhnliche Entscheidung des Gerichtspräsidenten bedeutet jedoch nicht, dass der SCJN der Petition der Antragsteller stattgibt. Sie eröffnet zunächst lediglich die Möglichkeit, dass sich einer der elf Richter der Sache gegebenenfalls annimmt und die Bildung einer Kommission für die Untersuchung der Gewalttaten beantragt.


Quelle: poonal
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