Oberster Greichtshof weist indigene Verfassungsklage ab

News vom 07.09.2002
übersetzt von: Dana

 

Liebe Freunde

Bitte haltet euch bereit. In einem Urteil von 8 zu 3 Stimmen, hat der Oberste Mexikanische Gerichthof die Verfassungsklagen gegen die indigene Gesetzesreform abgewiesen, und unter dem Einwand der Nichtzuständigkeit, die Konstitutionalität des vom Kongress bewilligten Gesetzes bestätigt. Damit wurde die letzte Hoffnung der indigenen Gemeinden auf eine gesetzliche Beilegung des Konfliktes zunichte gemacht.

Dieses Urteil kommt nicht überraschend, nachdem der Gerichtshof es bereits in Juli abgelehnt hatte, vorgelegte Beweise der Gemeinden überhaupt zu erwägen. Einige von uns hatten seit Beginn der neuen militärischen Mobilisierung in Chiapas vermutet, dass der Grund hierfür in dem bevorstehenden, vermutlich ungünstigen Urteil des SCJN zu suchen sei.

Während die PAN und die PRI feiern, mehren sich die kritischen Stimmen und die Enttäuschung. Hektor Sanchez, der Sprecher der Kommission für Indigene Angelegenheiten erklärte, mit dem Urteil habe die Regierung die Indigenas erneut in Stich gelassen: "Es verkündet eine negative Botschaft. Es verkündet, dass friedliche Mobilisierung nichts bringt."

In den nächsten Tagen (oder Stunden) wird vermutlich mit der Reaktion der EZLN zu rechnen sein. Weitere gewaltsame Ausschreitungen sind möglich. Ich werde mich bemühen euch über alles auf dem laufenden zu halten.


Stellvertretend für alle ist wohl Manu Chaos Reaktion in der Jornada vom
6. September:

Jornada / 6 September 2002

"Und Nun ?"

Manu Chao

Und nun?

Welchen Ausweg gibt es?

Welche Lösungen?

Der Orberste Gerichtshof scheint entschieden zu haben, dass es keine gibt!

Mit der Ratifizierung eines Gesetzes, das wieder einmal nichts bewirkt, um die unerträglichen Lebensbedingungen von Millionen von Mexikanern zu bessern.

So wird die Tür zu Dialog und Frieden schamlos zugeschlagen.

Diese ohne Scham erlassen weiterhin ihre Gesetze.

Und aus Barcelona, beklage ich dies aus ganzem Herzen?


El Universal Online
Freitag, 6. September, 2002.

Klagen gegen indigenes Gesetz nicht zulässig

Carlos Avilés

Der Oberste Mexikanische Gerichtshof (SCJN) erklärte die Klagen von 321 Bezirken gegen die Verfassungsreform für indigene Rechte und Kultur für nicht zulässig.

Mit einer Mehrheit von 8-3 entschied der Gerichtshof, dass er nicht die Autorität hätte über eine konstitutionelle Reform zu urteilen, und nicht berechtigt sei, die Argumente der Bezirke zu studieren.

Drei Richter waren der Meinung, dass das Gericht die Argumente der Verfassungsklagen erwägen sollte, urteilten jedoch dass die im August letzten Jahres bewilligte Reform in allen Hinsichten gültig sei, und in dieser Form bestehen bleiben sollte.

Infolge dieser Massnahme, werden die letztjährigen Verfassungsreformen in Kraft bleiben.

Das Hauptargument der SCJN bezog sich auf Verfassungsartikel 105, der bestimmt, dass Handlungen der reformierenden Gewalten − zu denen der Bundeskongress und die Legislativen des Landes zählen − bei der Ausführung einer Verfassungsreform nicht angefochten werden können.

Von allen vorgelegenten Klagen stammten 302 von Bezirken aus Oaxaca. Die übrigen wurden von Räten aus Puebla, Veracruz, Tabasco, Michoacán, Jalisco, Chiapas, Guerrero, Hidalgo und Morelos eingereicht.
 

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