Oaxaca: Protest gegen Artikel der Deutschen Welle
Promovio e.V. vom 03.11.2006 | |
Eberhard Raithelhuber |
An die
Deutsche Welle
Programmdirektor DW-WORLD.DE
Christian Gramsch
D-53110 Bonn
Germany
Dresden, 2.11.2006
Offener Brief: »Entgegnung zum Bericht über die Entwicklungen in Oaxaca/ Südmexiko vom 30.10.06
von Enrique López Magallón" − publiziert von der Deutschen Welle http://www.dw-world.de/dw/article/0,2144,2220876,00.html (Zugriff 01.11.2006, 19.00h MEZ)
Sehr geehrter Herr Gramsch,
wir wenden uns an Sie mit diesem offenen Schreiben, um gegen eine Darstellung des Konfliktes in Oaxaca/ Mexiko zu protestieren, die sich auf der Website der Deutschen Welle www.DW-WORLD.de befindet. Der Artikel »Fox lässt Unruhen beenden − und kämpft um sein Ansehen" vom 30.10.06 gibt in weiten Teilen die Regierungspropaganda wider, die in öffentlichen und kommerziellen Mediensendern in Mexiko Verbreitung findet. Der Beitrag bringt zentrale Fakten der gegenwärtigen Lage in einen missverständlichen Zusammenhang und berücksichtig relevante Entwicklungen nicht.
Als Organisation, die die Menschenrechtsverletzungen in Oaxaca seit vielen Jahren intensiv verfolgt, verwehren wir uns hiergegen öffentlich.
Gerade weil im Bundesstaat Oaxaca seitens der Regierung vielfach kritische Stimmen in den Medien politisch unterdrückt wurden, halten wir eine solche Berichterstattung in einem staatlich geförderten und öffentlichen Auslandsrundfunk Deutschlands für nicht hinnehmbar. Der Fall einer Tageszeitung aus Oaxaca − der »Noticias" − sorgt bis heute international für Aufmerksamkeit, wie z.B. die »Dringenden Aktionen" von Amnesty International aufzeigen (1). Die JournalistInnen und andere MitarbeiterInnen von »Noticias" leiden seit 2004 unter politischer Repression. Zum Teil wird die Beschneidung der Meinungsfreiheit sowie weiterer Grundrechte von der Regierung Oaxacas geduldet, zum Teil wirken staatliche Organe daran mit, dass das Presseorgan in seiner Arbeit behindert bleibt − u.a. dadurch, dass staatliche Institutionen untätig bleiben.
Wir fordern Sie dazu auf, den von uns kritisierten Artikel aus dem Netz zu nehmen, weil die Ungenauigkeiten im Artikel sowie seine gesamte Gliederung zu Rückschlüssen führen, die der dramatischen Situation in Oaxaca nicht gerecht werden. Des Weiteren ermuntern wir Sie dazu, die Vor-Ort Situation in Oaxaca gründlicher zu recherchieren und einen Artikel zu publizieren, der die Gesamtentwicklung in Oaxaca und Mexiko angemessen kritisch beleuchtet.
Diese Forderung erheben wir aufgrund folgender Kritikpunkte:
Der Autor Enrique López Magallón, der den kritisierten Artikel vom 30.10.2006 verfasst hat, beschreibt in seinem Beitrag, der scheidende mexikanische Präsident Fox würde sich größter Beliebtheit erfreuen, müsse nun aber angesichts aktueller Entwicklungen um sein »Erbe" kämpfen. In Bezug auf die Entsendung von Truppen nach Oaxaca zur Beendigung der dortigen Proteste berichtet er, dass »viele Mexikaner (...) die Entsendung von Polizeitruppen nach Oaxaca begrüßen [werden]", was, so der Autor, insgesamt viel zu spät geschehen sei. Verfolgt man die unabhängige mexikanische Presse, liest man hingegen von landesweiten Protesten gegen die Gewaltexzesse sowie von Solidarisierungen durch Organisationen und gesellschaftliche Gruppen unterschiedlichster Couleur. Dies steht im Gegensatz zu dem von ihrem Autor vermittelten Eindruck. Bedenkt man, dass am selben Tag, an dem der Artikel erschien, selbst beide mexikanische Parlamentskammern eine Erklärung annahmen, die a lle involvierten Sektoren im Konflikt in Oaxaca auffordert, eine friedliche Lösung zu suchen, fragt man sich, wie Ihr Korrespondent zu einer solche verzerrten Schlussfolgerung kommt (0). Auch der knapp unterlegene Präsidentschaftskandidat López Obrador, der auf große Unterstützung in Teilen der Bevölkerung zählt, hat den Rücktritt des Gouverneurs gefordert. Dies gilt gleichermaßen für viele demokratische Gewerkschaften sowie die so genannte »Andere Kampagne", ein Zusammenschluss von Basisgruppierungen, die eine politische Repräsentation durch Parteien ablehnen.
Enrique López Magallón verwendet in seinem Artikel den Begriff »gewerkschaftliche Aufwiegler" um damit eine Gruppe zu bezeichnen, die den demokratischen Gewerkschaften in Oaxaca angehören. Mit dieser Begriffsverwendung wird verschleiert, dass die Proteste nicht etwa von einer kleinen gewerkschaftlichen Abspaltung oder militanten Splittergruppe angeführt werden. Vielmehr hatte die gesamte Lehrergewerkschaft, das so genannte »Magisterio" (Sektion 22 der SNTE, Sindicato Nacional de Trabajadores de la Educación), also ca. 70.000 LehrerInnen, ihren Streik aufgrund eines demokratischen Beschlusses der Basis begonnen und ihn im Verlauf der vergangenen fünf Monate mehrfach bestätigt. Anlass zu dem Streik und der Platzbesetzung durch LehrerInnen sowie Mitglieder sozialer Organisationen am 22. Mai 06 gaben unter anderem die massive Missachtung der Menschenrechte in Oaxaca. Allein im vergangenen Jahr waren mehrere Lehrer ermordet worden − etliche Personen wurden illegal verhaftet und sitzen noch heute ohne Gerichtsverfahren als politisch Gefangene in den Gefängnissen Oaxacas. Im Gegensatz dazu wird in dem Artikel auf Ihrer Internetseite behauptet, bei den Protestierenden handle es sich nur um eine »Gruppe organisierter Lehrer" sowie um eine »außerparlamentarische Bewegung", die einen »demokratisch gewählten Gouverneur" einfach nicht mehr anerkenne wolle. Dadurch wird der Eindruck erweckt, die Proteste, die seit Mai 2006 anhalten, würden nur von marginalen Teilen der Bevölkerung getragen.
Dies verfälscht die Tatsache, dass bei der Demonstration in Oaxaca Stadt vom 7. Juni, bei der der Gouverneur öffentlich politisch verurteilt wurde, mehr als 200.000 Personen teilnahmen (von ca. 3 Mio EinwohnerInnen im Bundesstaat), die ihm damit seine Autorität als Repräsentant des Volkes aberkannt haben. Gegen die Wahl von Ulises Ruiz Ortiz wurden massive Vorwürfe wegen Wahlbetrugs erhoben. Bei der Auszählung der Stimmen soll es zu mehreren Ausfällen des Zählsystems gekommen sein, nach denen jeweils die Stimmen des PRI-Kandidaten angewachsen seien. Nach unseren Informationen wurde das Wahlergebnis letztlich 14 Tage vor dem eigentlichen Amtsantritt per Gerichtsentscheid festgestellt. All dies führte dazu, dass der Gouverneur, der offiziell in einer »demokratischen" Wahl ernannt worden war, von Anfang an eine geringe politische Legitimität besaß.
Des Weiteren erweckt der Autor den Eindruck, die Protestbewegung beziehe sich nicht auf demokratische Maßstäbe. Dabei findet keine Erwähnung, dass das Sammlungsbecken der Volksversammlung APPO (Asamblea Popular de los Pueblos de Oaxaca − Volksversammlung der Völker Oaxacas), in dem aktuell mehr als 350 Organisationen des ganzen Bundesstaates organisiert sind, eine Absetzung des Gouverneurs auf der Grundlage der mexikanischen Verfassung nach Artikel 76 vorangetrieben hat. Eine formale Abberufung des Gouverneurs sollte durch den Senat der Republik erfolgen, in dem dieser offiziell die »Desaparición de Poderes" − also die Absetzung der drei Regierungsgewalten − erklären sollte. Die demonstrierenden Organisationen haben eine Vielzahl von Menschenrechtsverletzungen dokumentiert, die dem Gouverneur und seiner Regierung sowie anderen Staatsorganen zur Last gelegt wurden. Aufgrund des massiven Machtmissbrauchs, der auch von nationalen und internationalen Menschenrecht sbeobachtern festgestellt wurde, wurde dem Gouverneur seine Autorität in einem öffentlichen Akt aberkannt. Die Bevölkerungsteile, die hierbei zugegen waren, haben dabei von ihren unveräußerbaren Grundrechten Gebrauch gemacht.
Der Artikel erweckt den Eindruck, der Ausnahmezustand in Oaxaca sei von den Protestierenden herbeigeführt worden. Dem muss entgegnet werden: Die DemonstrantInnen und PlatzbesetzerInnen hatten − unterstützt von hunderttausenden BürgerInnen aus dem gesamten Bundesstaat − über Monate hinweg die nationale Regierung von Vicente Fox und den Senat der Republik aufgerufen, endlich offiziell anzuerkennen, dass die Staatsgewalt in Oaxaca nicht existiert und eine Regierbarkeit de facto nicht gegeben ist. Als Gründe hierfür wurden eine Vielzahl von Menschenrechtsverletzungen angeführt, die in die Amtszeit des aktuellen Gouverneurs seit Dezember 2004 fallen. Diese wurden mehrfach und ausführlich von nationalen mexikanischen sowie internationalen Delegationen zur Menschenrechtsbeobachtung in Oaxaca dokumentiert (2).
Außerdem behauptet der Autor, es haben in den vergangenen Monaten diesen »Ausnahmezustand" gegeben, »ohne dass staatlichen Kräften eingriffen hätten, um die Bürger zu schützen". Dies ist falsch: Die staatlichen Sicherheitskräfte hatten sehr wohl interveniert, hierbei aber die Bürgerrechte mit Füßen getreten. Der Gouverneur hatte schon am 14. Juni ungefähr 3000 Polizisten der bundesstaatlichen Truppen ins Zentrum von Oaxaca-Stadt geschickt, um dort den friedlichen Streik und die Platzbesetzung gewaltsam zu räumen. Er hat damit grundlegende Arbeitsrechte und andere Menschenrechte verletzt, denen Mexiko z.B. in der »ILO Declaration on Fundamental Principles and Rights at Work" im Artikel 2 verpflichtet ist. Bei dem gewaltsamen Vertreibungsversuch in Oaxaca kam es hundertfach zu Menschenrechtsverletzungen, die ebenfalls ausreichend in Reports mehrerer nationaler und internationaler Menschenrechtsorganisationen dokumentiert sind (3, 4).
Der gescheiterte Versuch einer Vertreibung und Beendigung des Arbeitskampfes der LehrerInnen und der Proteste von sozialen Organisationen führte schon innerhalb weniger Stunden dazu, dass sich ein Großteil der Bevölkerung von Oaxaca-Stadt den Protesten anschloss und die außerparlamentarische Opposition APPO überhaupt erst gebildet wurde. Mehr als 500.000 Menschen (das entspricht in etwa der Zahl der Einwohner der gesamten Stadt) demonstrierten am 16. Juni − also schon zwei Tage nach dem brutalen und missglückten Polizeieinsatz − gegen die Regierung und für eine Absetzung von Ruiz Ortiz (5).
In den folgenden Monaten kam es nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen aus Oaxaca dutzendweise zu illegalen Verhaftungen und Folterungen von oppositionellen Personen durch staatliche Stellen. Dabei wurden die Grundrechte der Betroffenen massivst verletzt. Etliche der Verhafteten befinden sich auch heute noch illegal und ohne ausreichenden Zugang zu einer juristischen Vert eidigung und Menschenrechtsbeobachtung in Gefangenschaft − teils sogar in Hochsicherheitstrakten.
Zweitens weist der Artikel nicht deutlich aus, wie es dazu kam, dass »bisher fünfzehn Personen" umgekommen sind. Es wird der Eindruck erweckt, die Protestierenden wären durch einen gewaltsamen Konflikt, den sie geführt hätten, für die Tode mehrere Menschen ursächlich verantwortlich. Dem ist zu entgegnen: Die Toten, − ungefähr 10 Personen − die bis zum Eingreifen der Bundestruppen am vergangenen 28. Oktober zu beklagen waren, waren allesamt entweder Mitglieder der Organisationen, die in der APPO zusammen geschlossen sind, oder aber sie stammten aus deren Unterstützerkreisen. Etliche wurden aus dem Hinterhalt auf offener Straße und bei öffentlichen Veranstaltungen von marodierenden Banden und mutmaßlichen Polizisten in Zivil ermordet. Es besteht der begründete Verdacht, dass diese Tätergruppen durch Einheiten der bundesstaatlichen oder kommunaler Polizeieinheiten unterstützt wurden bzw. sich aus diesen zusammen setzten − wie etliche Videoaufzeichnungen nahe legen, die im Internet öffentlich zugänglich sind. Demnach hätten in Zivil gekleidete Mitglieder staatlicher Sicherheitsorgane Gebrauch von Schusswaffen gemacht und wären damit für die Tode mitverantwortlich.
Des Weiteren berichtet der Artikel davon, dass aktuell die Bundesbereitschaftspolizei PFP von »Einheiten des Militärs" dabei unterstützt worden sei, wodurch »die Situation nun entschärft werden [konnte]".
Dabei wird nicht erwähnt, dass ein Einsatz des Militärs im Inneren in gemischten Einheiten einen Bruch mit der mexikanischen Verfassung darstellt. Artikel 129 der mexikanischen Verfassung besagt, dass das Militär in Friedenszeiten nur Funktionen übernehmen darf, die direkt mit der Aufrecherhaltung der militärischen Disziplin verbunden sind (5a). Eine Ausnahme erlaubt nur das »Ley Federal Contra la Delincuencia Organizada". Dieses Gesetz gegen die organisierte Kriminalität beschränkt den Einsatz des Militärs − und in diesem Rahmen die Verhaftung von zivilen Personen durch das Militär − im Artikel 2 Absatz 1 bis 5 allerdings auf folgende Delikte: Terrorismus, Anschläge auf die Gesundheit, Geldwäsche, Waffenhandel, Menschenhandel, Anschläge auf oder Entführung von Personen sowie Autodiebstahl (5b). Verschiedenen Berichten aus Oaxaca zufolge handelte es sich bei der Besetzung des Zentrums allerdings nicht um organisierte Kriminalität, sondern um politischen Protest. Gegen solche Einsätze des Militärs in Mexiko − wie aktuell auch in Oaxaca − haben nationale mexikanische wie auch internationale Menschenrechtsorganisationen wiederholt protestiert.
Außerdem hat der Einsatz der PFP und des Militärs die Situation nicht entschärft, sondern zu einer weiteren Eskalation der ohnehin prekären Lage beigetragen (5c). Durch den Einsatz des Militärs und der Bereitschaftspolizei PFP ist das soziale Klima und das gesellschaftliche Zusammenleben noch weiter beschädigt worden. Mehrere Personen wurden illegal festgenommen und an unbekannte Orte verbracht, z.T. auf Militärbasen und unter Nutzung von Militärhubschraubern. Nach unterschiedlichen Berichten gelten mehrere Dutzend Personen als »verschwunden". Bei den Einsätzen der Polizei und des Militärs starben mehrere Demonstranten, mutmaßlich auch durch den Einsatz von Schusswaffen und Tränengasgranaten seitens der PFP. Der Artikel erwähnt zwar den Exzess und die Gewaltausbrüche seitens von Polizeieinheiten, bezieht dies aber direkt nur auf die Vorfälle in San Salvador Atenco und anderen Orten. Ein Bezug zu den gravierenden Menschenrechtsverletzungen seitens der Polize i in Oaxaca wird nicht unmittelbar hergestellt.
Darüber hinaus wird in dem von ihnen publizierten Artikel über die neueste Entwicklung nach Beginn des Einsatzes der PFP in Oaxaca berichtet, dass »die Asamblea Popular de los Pueblos de Oaxaca (...) ihre Herrschaft auf die gesamte Landeshauptstadt von Oaxaca ausdehnen [konnte]." Sie habe im »gesamten Stadtgebiet hunderte, vielleicht tausende von Barrikaden" errichten können. Auch diese Darstellung ist missverständlich und verdreht die Fakten. Nicht die APPO hat eine »Herrschaft" ausgedehnt, sondern an allen Stellen der Stadt sowie in weiten Teilen des Bundesstaates und ganz Mexikos fordern BürgerInnen nach wie vor die Absetzung bzw. den Rücktritt des Gouverneurs und damit ein Ende der Besatzung durch Bundespolizei und Militär. Außerdem wurden die Barrikaden in Oaxaca-Stadt an ungefähr 1500 bis 2000 Stellen schon während den vergangenen Monaten errichtet und betrieben.
Grund hierfür war, dass Teile der APPO ebenso wie Nachbarschaften, sie sich in den le tzten Wochen organisierten, nach etlichen Morden an Protestierenden und ihren UnterstützerInnen hierdurch ein weiteres Blutvergießen friedlich verhindern wollten. Die Barrikaden, die großteils in der Abenddämmerung aufgebaut und morgens wieder abgebaut wurden, dienten dazu, die Bewegungsfreiheit von schießenden Banden (s.o.) sowie das Einrücken von Polizeitruppen zu verhindern sowie Autos nach Waffen zu durchsuchen. Befürchtet wurde, dass das Vorrücken der bundesstaatlichen und nationalen Truppen zu einem Blutvergießen führen und mit unglaublicher Gewalt einhergehen würde. Dies hat sich nun bestätigt (6). Unter anderem starb hierbei der US-amerikanische Kameramann Brad Will (7) sowie weitere Personen durch den Polizeieinsatz (7a).
Als Grund für die Konflikte in Oaxaca und andernorts beschreibt der Autor etwas kryptisch, in Mexiko würden institutionelle Räume fehlen, was wiederum von »Gruppen ausgenutzt" werde, »deren Ausmaß an Unzufriedenheit und Legitimität oftmals nicht eindeutig zu benennen [seien]". Zahlreiche Berichte zur Menschenrechtslage in Mexiko weise darauf hin, dass einer der Hauptgründe für die sozialen Konflikte in einem Fehlen der Gewaltenteilung liegt − in Oaxaca ebenso wie anderswo in Mexiko. Die Konflikte entstehen nicht etwa, weil irgendwelche »institutionelle Räume" fehlen, wie der Artikel verharmlosend darstellt, sondern unter anderem deshalb, weil staatliche Organe ihre hoheitliche Aufgabe zum Schutz der Demokratie und der Grundrechte nicht wahrnehmen. Vielfach sind sie selbst daran beteiligt, die Rechtspflege zu manipulieren oder selbst gewaltsame Übergriffe auf Individuen und Gruppen durchzuführen (8,9). Die Deutsche Menschenrechtskoordination Mexiko hat bezüglich mehrere konkreter Fälle in Oaxaca in den vergangenen eindreiviertel Jahren der Regierung von Gouverneur Ulises Ruiz Ortiz mehrfach Protestschreiben an die Behörden im Bundesstaat sowie an den Präsidenten gerichtet. Eine Auflistung findet sich in den Fußnoten (10).
Der Autor zeigt sich insgesamt eher besorgt über eine mögliche Beschädigung des Ansehens und »Erbes" von Vicente Fox. Er drückt seine Befürchtung aus, dass ein Vorgehen von Polizeitruppen − wie in Atenco, wo massenweise Frauen mehrfach vergewaltigt wurden − die vermeintliche Popularität von Fox angreifen könnte. Einer solchen verharmlosenden Geschichtsklitterung muss entgegen gehalten werden: Trotz der Beteuerung von Vicente Fox, die internationalen Menschenrechtsabkommen und -standards einhalten zu wollen (11), konnten bisher »kaum Fortschritte bei der Beendigung von Menschenrechtsverletzungen oder im Kampf gegen die Straflosigkeit [verzeichnet werden]", wie der Jahresbericht von Amnesty International für 2005 konstatiert (12). Dies gilt insbesondere für die südlichen Staaten Chiapas, Oaxaca und Guerrero. Seit dieser Einschätzung von Anfang 2006 hat sich die Menschenrechtslage vor allem in Oaxaca massiv verschlechtert. Politische Verantwortung dafür trägt als nationaler Regierungschef an erster Stelle der noch amtierende Präsident Vicente Fox Quesada, der ein Land regiert, das seit kurzem sogar dem neu gegründeten Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen vorsitzt.
Mit freundlichen Grüßen
Eberhard Raithelhuber
Vorsitzender von promovio e.V. − Verein zur Förderung der indianischen Menschenrechtsbewegung in Oaxaca/Mexiko
Fußnoten:
(0) Nachzulesen in der Ausgabe der Tageszeitung »La Jornada" vom 31.10.06, https://www.jornada.com.mx/2006/10/31/ , dort u.a. im Artikel »Tres mil maestros de Michoacán irán a Oaxaca para apoyar a la APPO" und » Insta el Senado a Ruiz a dejar el cargo".
(1) UA-175/2005; UA-267/2005; UA-218/2006 von Amnesty International
(2) z.B.: Bericht »Situación de los Derechos Humanos en Oaxaca. VI Informe" des Red Oaxaqueña de los Derechos Humanos en Oaxaca, Dezember 2005; http://www.laneta.apc.org/rodh/spip/article.php3?id_article=39
(3) MISION CIVIL DE OBSERVACION. Oaxaca 4 − 8 de septiembre de 2006. Informe Preliminar:
"Violaciones a derechos humanos en Oaxaca. Del paro magisterial a la movilizacion popular"
(4) Red Oaxaqueña de Derechos Humanos und Comisión Magisterial de Derechos Humanos (Koordination): INFORME SOBRE LAS VIOLACIONES A LOS DERECHOS HUMANOS COMETIDOS DURANTE EL DESALOJO DEL PLANT"N MAGISTERIAL. JUNIO 14, 2006. UN PASO ADELANTE EN LA CRIMINALIZACI"N DE LA DEMANDA SOCIAL http://www.laneta.apc.org/rodh/spip/IMG/pdf/INFORME_14_JUNIO.pdf
(5) Artikel " Gouverneur mächtig unter Druck − Auch ein gewaltsamer Polizeieinsatz kann die Oppositionsbewegung in Oaxaca nicht stoppen" von Eberhard Raithelhuber, Zeitschrift »Information Lateinamerika" No. 297, Juli/ August 2006; http://www.ila-bonn.de/artikel/ila297/mexico.htm
(5a) ARTICULO 129. EN TIEMPO DE PAZ, NINGUNA AUTORIDAD MILITAR PUEDE EJERCER MAS FUNCIONES QUE LAS QUE TENGAN EXACTA CONEXION CON LA DISCIPLINA MILITAR. SOLAMENTE HABRA COMANDANCIAS MILITARES FIJAS Y PERMANENTES EN LOS CASTILLOS, FORTALEZAS Y ALMACENES QUE DEPENDAN INMEDIATAMENTE DEL GOBIERNO DE LA UNION; O EN LOS CAMPAMENTOS, CUARTELES O DEPOSITOS QUE, FUERA DE LAS POBLACIONES, ESTABLECIERE PARA LA ESTACION DE LAS TROPAS. http://info4.juridicas.unam.mx/ijure/fed/9/130.htm?s=
(5b) LEY FEDERAL CONTRA LA DELINCUENCIA ORGANIZADA http://www.diputados.gob.mx/LeyesBiblio/pdf/101.pdf
(5c) Presseerklärung 15/2006 des Menschenrechtsnetzwerks "Red Nacional de Organismos Civiles de Derechos Humanos "Todos los Derechos para Todas y Todos"" vom 30.10.2006 http://www.redtdt.org.mx/home/noticias/boletines/2006/octubre/bol000009Anexo-I.doc
(6) Artikel des Journalisten Gerold Schmidt (Mexiko-City, Agentur Poonal) mit Bericht aus Oaxaca: »Situation im mexikanischen Oaxaca eskaliert. Von Präsident Fox entsendete Polizeitruppen rücken ein" vom 31.10.2006 https://www.chiapas.eu/news.php?id=1960
(7) http://nyc.indymedia.org/en/bradleywill/archive.html
(7a) Presseerklärung des Oaxakenischen Menschenrechtsnetzwerks RODH vom 29.10.06: http://www.laneta.apc.org/rodh/spip/IMG/pdf/BOLETIN-30-OCT.pdf
(8) Bericht von promovio e.V.: »Welle der Repression in Oaxaca". Presseerklärung von OIDHO (Indianische Organisationen für die Menschenrechte in Oaxaca) vom 9. März 2006, http://www.nadir.org/nadir/initiativ/agp/free/mexico/2006/0312repression_oachaca.html
(9) Informationen der Organisation SIPAZ zu Überfall von Polizisten auf das Dorf Santiago XAnica im Januar 2005 auf der Website: »Oaxaca: wichtige Daten" im Unterabschnitt »(2004 − bis heute): Regierung von Ulises Ruiz Ortiz (PRI)" http://www.sipaz.org/crono/ocrono_deu.htm
(10) Die Deutsche Menschenrechtskoordination Mexiko hat im Zeitraum der Regierung von Gouverneur Ulises Ruiz Ortiz vielfach gegen gravierende Rechtsverletzungen bei den Regierungen in Mexiko und im Bundesstaat Oaxaca protestiert, so z.B.
− gegen die willkürliche und plötzliche Inhaftierung von drei Repräsentanten und Rechtsanwälten der bäuerlich-indigenen Organisation zur Selbstverteidigung der Menschenrechte OIDHO (Organizaciones Indias por los Derechos Humanos de Oaxaca) und von CODEP (Comité de Defensa de los Derechos del Pueblo), als sie das Gespräch mit dem Gouverneur suchten. (Brief an Gouverneur Ruíz vom 10.2.2005),
− gegen die Belagerung des Verlagshauses der regionalen Tageszeitung »Noticias", (Brief an den Gouverneur Ruíz u.a. am 13.7.2005),
− gegen Morddrohungen gegenüber Mitgliedern des Gemeinde-Komitees zur Pflege kommunaler Güter / Comisariado de Bienes Comunales der Chatino-Gemeinde San Miguel Panixtlahuaca, (Brief an den Gouverneur am 14.12. 2005),
− gegen den bewaffneten Angriff von Polizeieinheiten auf die friedliche Bürgerversammlung in der Chatino-Gemeinde Santiago Cuixtla, bei der mehrere Personen verletzt und illegal inhaftiert wurden (Brief vom 24. März 2006),
− gegen den massiven Einsatz von Gewalt bei dem Versuch vom 14. Juni, die Lehrerdemonstration aufzulösen (Brief an Gouverneur Ruiz vom 9. Juni und Brief an Präsident Fox vom 15. Juni 2006),
− gegen die physischen Attacken auf mehrere soziale Anführer, wie den zapotekischen Rechtsanwalt Alejandro Cruz López und die beiden Gewerkschaftsführer der Lehrerschaft Enrique Rueda Pacheco und Macario Otalo Padilla (Brief an Präsident Fox am 25. Juli 2006).
(11) Siehe hierzu das Dokument "Freiwillige Verpflichtungen und Beiträge Mexikos zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte" vom 10. April 2006 im Rahmen der Bewerbung Mexikos für den Vorsitz im neu gegründete UN-Menschenrechtsrat. http://www.un.org/ga/60/elect/hrc/mexico.pdf
(12) amnesty international Deutschland: ai Jahresbericht 2006 − Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2005 − MEXIKO.
Quelle: http://www.promovio.org/
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