Bericht der CCIODH

News vom 20.01.2007
übersetzt von: Dana

 

Schlussfolgerungen und vorläufige Empfehlungen der Internationalen Zivilen Kommission zur Beobachtung der Menschenrechte (CCIODH) über den sozialen Konflikt in Oaxaca

Mexiko Stadt, Samstag, 20. Januar 2007

I.- SCHLUSSFOLGERUNGEN

Die Internationale Zivile Kommission zur Beobachtung der Menschenrechte hält es aufgrund ihrer Untersuchung für erwiesen;

Hinsichtlich der Toten und Verschwundenen

1. − Die Kommission betrachtet die Vorgänge in Oaxaca als ein Bindeglied einer gerichtlichen, polizeilichen und militärischen Strategie, die psychologische und kommunitäre Komponente beinhaltet, mit dem letztendlichen Ziel die Kontrolle und Einschüchterung der zivilen Bevölkerung in Zonen zu erreichen, in denen Prozesse der zivilen Organisation oder Bewegungen mit sozialem Charakter ohne parteiliche Affiliierung gebildet werden.

2. − Die Bilanz der von der CCIODH dokumentierten Todesfälle, erreicht eine vorläufige Gesamtzahl von 23 identifizierten Personen. Die staatliche Generalstaatsanwaltschaft erkennt davon 11, und die Nationale Menschenrechtskommission (CNDH) zählt in ihrem vorläufigen Bericht 20 Fälle auf. Weiterhin hat die CCIODH Kenntnis über den Tod anderer, nicht identifizierter Personen.

3. − Es gibt Grund zur Vermutung über die Existenz verschwundener Personen. Eine der größten Schwierigkeiten bei der Untersuchung und Aufklärung diese Fälle von Verschwinden, ist das Fehlen vorgelegter Denuncias.

4. − Die Todesfälle und die Fälle von Verschwinden treten in Momenten auf, in denen ein plötzlicher Anstieg des Niveaus von Gewalt und Konfrontationen festzustellen ist, als Reaktion auf die Ingangsetzung von Operationen, die spezifisch zu diesem Zweck entworfen worden sind. Bei diesen Operationen ist die Beteiligung und Koordination verschiedener materiellen und intellektuellen Autoren festzustellen. Als Beispiel dafür dienen die zahlreichen Zeugenaussagen, die bezeugen, dass am 27. Oktober 2006 eine koordinierte Operation stattgefunden hat, die im gleichen Zeitraum schwerwiegende Handlungen im Bezirk von Santa Maria Coyotepec und an anderen Orten ausübte.

5. − Die Morde wurden in Oaxaca Stadt und in den Gemeinden verübt, wo ein signifikanter Anstieg der Gewalt und der militärischen Präsenz festgestellt werden kann, sowie Angriffe gegen Zivilisten, die überwiegend verschiedenen indigenen Gruppen angehören.

Hinsichtlich der rechtlichen Verletzungen

6. − Die öffentlichen Mächte haben die volle Ausübung der Ausdrucks-, Meinungs-, Versammlungsfreiheit, der freien politischen Beteiligung, der Bewegungs- und Demonstrationsfreiheit nicht garantiert. Die Ausübung dieser fundamentalen Grundrechte wurde durch den Einsatz körperlicher Gewalt und Nötigung gehindert, durch die gewaltsame Räumung von Demonstrationen und friedliche Aufmärsche, durch die Behinderung der gesetzlich gewählten Gemeindevertreter an der vollen Ausübung ihrer Funktion, den Angriff auf Journalisten und Feindseligkeiten gegen Kommunikationsmedien.

7. − Das Recht auf Schulbildung wurde und wird durch viele Ursachen verletzt: der Mangel an materiellen und menschlichen Ressourcen, besonders in der Landgegend, sowie durch die Hinauszögerung des Konflikts aufgrund des Mangels an Dialog um eine Lösung zu erzielen. Keins der Konfliktsparteien hat während des Lehrerstreiks alternative Maßnahmen ergriffen, um das Recht der Kinder auf Schulbildung zu gewährleisten. Es existieren weiterhin zahlreiche irreguläre Situationen, in Hinsicht auf Einschreibungen, Dienstkommissionen, Schulbeginn und die Rückkehr in die Lehrräume.

8. − Die Rechte auf gewerkschaftlichen Streik, gewerkschaftliche Meinungsfreiheit und Lehrfreiheit des Lehramts sind verletzt worden. Die Sektion 22 der SNTE, die in der Volksversammlung der Bevölkerung von Oaxaca vertreten ist, wurde in den sozialen Kollektiv am stärksten und grausamsten durch den Konflikt getroffen, und erlitt materielle Schäden, Feindseligkeiten, Drohungen, Aggressionen, sowie eine bedeutende Anzahl von Todesfälle und Fälle von Verschwinden.

9. − Die repressiven Aktionen wurden gegen die zivile Bevölkerung wahllos eingesetzt: gegen Männer, Frauen, Kinder und Alte, durch den Einsatz von Tränen- und Pfeffergas, chemisch angereichtes Wasser, Waffen vom mittleren und hohem Kaliber, militärische Vehikel und Hubschrauber. An ihnen beteiligt waren Einheiten der Bundes-, Staats-, und Bezirkspolizei und Elitegruppen, einschließlich der Intervention militärischer Streitkräfte im logistischen und koordinatorischen Bereich. Gruppen nicht-uniformierter Personen mit Waffen hohen Kalibers haben Entführungen, illegale Festnahmen, Hausdurchsuchungen und Schiessereien verübt, in einigen Fällen unter Verwendung von Polizeifahrzeugen und mit der Beteiligung von Staatsbeamten.

10. − Die Staats- und Bundespolizeikräfte haben regelmäßig und in gelegentlich massiver Form, willkürliche und illegale Festnahmen gegen die Zivilbevölkerung vorgenommen. Einige Festnahmen sind ebenfalls von Zivilisten ausgeführt worden, die durch die Ausübung von Gewalt und mit Genehmigung der Polizei, die festgenommenen Personen der Polizeigewahrsam übergaben. Die Festnahmen wurden mit unverhältnismäßig hoher physischer und psychischer Gewalt vorgenommen, manchmal in der Form von Verschleppungen. Gegen die Festgenommenen, Männer und Frauen, sind sexuelle Aggressionen verübt worden.

11. − Die Rechte der Verhafteten sind nicht respektiert worden: sie wurden weder über die Delikte informiert, die ihnen zu Lasten gelegt wurden, noch über ihre Rechte, sie wurden ohne Verbindung zur Außenwelt isoliert, ihre Vertrauten oder Angehörigen wurden über ihre Festnahme nicht in Kenntnis gesetzt, und die gesetzlichen Fristen zur Vorführung vor der zuständigen Behörde sind nicht eingehalten worden.

12. − Illegale Räume sind als Haftorte verwendet worden, die in vielen Fällen die Minimalanforderungen von Sicherheit und Hygiene nicht erfüllten: Militärbasen, Regierungsgebäude, Sicherheitshäuser.

13. − Bei den Gefangenentransporte sind die Rechte der Gefangenen auf ganz besonders schwerer Weise verletzt worden, durch die Anwendung physischer (Elektroschocks, Schläge, Verletzungen, Verbrennungen, usw.) und psychischer Folter. Der CCIODH liegen durch Zeugenaussagen und medizinische Befunde, begründete Indizien für die Vergewaltigung von Männer und Frauen vor. An den Transporten waren Polizeieinheiten, sowie gelegentlich Militärs und bewaffnete, nicht-uniformierte Personen beteiligt, die die Verhafteten bis zu den Strafanstalten hin bewachten.

14. − Wie aus den gerichtlichen Verfügungen zu ersehen, intervenierte bei den Festnahmen und Gefangenentransporte die so genannte "mobile Staatsanwaltschaft". Dieses Organ entbehrt jeglicher gesetzlichen Grundlage, sein Vorgehen ist weder transparent noch irgendeiner Kontrolle unterworfen.

15. − Das Recht der Verhafteten und Angeklagten auf gerichtliche Verteidigung wurde nicht gewährleistet: weder die Anwesenheit eines Anwalts ihres Vertrauens, noch die Kommunikation mit dem Anwalt, noch die Privatsphäre bei den Gesprächen, noch die Bereitstellung von Dolmetschern für Personen indigener Herkunft.

16. − Die Anwälte sahen sich auf vielfache Weise behindert: bei der Einsicht in die gerichtlichen Akten ihrer Mandanten, bei der Einreichung von Entlastungsbeweisen, beim Zugang zu den öffentlichen Anhörungen und bei der Ausübung ihrer Funktionen, und waren in einigen Fällen Bedrohungen und Belästigungen seitens der Staatsbeamten ausgesetzt.

17. − Ein Großteil der Verhafteten waren durch Pflichtverteidiger vertreten, die der Exekutiven angehörten, und ihnen zugeteilt worden waren, und alle Unregelmäßigkeiten der Prozesse unterstützten.

18. − Das Recht auf einen rechtmäßigen Prozess und das Prinzip der rechtlichen Sicherheit aller Festgenommenen ist verletzt worden: die Irregularitäten beeinträchtigten die zuständigen Behörden bei der Wahrung der gesetzlich festgelegten Prozesse, Fristen und Formalitäten der Benachrichtigungen und Kautionen; die ärztlichen Befunde reflektierten weder die wahren Ausmaße der Verletzungen noch deren Ursachen; es herrscht ein Informationsmangel hinsichtlich der Mittel zur Anfechtung der Urteile. All diese Elemente führten zu Situationen der illegalen Freiheitsberaubung, Isolierung und fehlenden Rechtsvertretung der Betroffenen.

19. − Die Inhaftierungen in Staats- und Bundesgefängnisse erfolgten ohne vorschriftsmäßige Dokumentation: informativer Bericht und formelle Gefängnisseinweisung; die Festgenommenen wurden in einigen Fällen nicht über die Möglichkeit informiert, gegen Kaution freigelassen zu werden, und in anderen Fällen wurden Kautionen festgelegt, die für die Anklagen unverhältnismäßig hoch waren. Die Bedingungen von Unterbringung, Hygiene, ärztliche Versorgung und Ernährung, die bei den Besuchen in einigen Gefängnissen vorgefunden wurden, verletzten die Mindestanforderungen sowohl der internen Gesetzgebung als auch der internationalen Abkommen, die von Mexiko in der Materie unterzeichnet worden sind.

20. − In mehreren Fällen wurden Personen, die in Bundesgefängnisse inhaftiert sind, auf erniedrigende und entwürdigende Weise behandelt. Seitens der Wachen kam es zu Bedrohungen und physischen und psychologischen Misshandlungen.

21. − Mehrere Personen sind in Gefängnisse hoher oder mittlerer Sicherheitsstufe inhaftiert worden, obwohl sie nur den Auflagen einer vorläufigen Festnahme unterliegen, und ohne die Existenz irgendeiner Studie oder eines Zertifikats, das die Gefährlichkeit der Gefangenen und die konsequente Ergreifung derartiger Maßnahmen rechtfertigt.

22. − Mehrere Minderjährige sind mit unangebrachter Gewalt festgenommen worden, und in vier Fällen in Strafanstalten für Erwachsene eingewiesen worden. Drei von ihnen wurden an das mittlere Sicherheitsgefängnis von Nayarit überwiesen − wo das Strafalter sich auf 18 Jahre beläuft − in Verletzung der internationalen Abkommen, Verträge und Vereinbarungen zum Schutz der Menschenrechte von Kindern. Die Rechtslage der Minderjährigen, ist seit dem Inkrafttreten des Rechtsgesetzes für Jugendliche am 1. Januar 2007 unsicher.

23. − Die Vertreter der Staatsanwaltschaft haben es unterlassen strafrechtlich gegen Vertreter öffentlicher Institutionen vorzugehen, trotz Kenntnis von Taten, die Delikte darstellen, zu deren Ahndung dieser Organismus verpflichtet ist.

24. − Einige Prozesse, die auf Ersuchen der Betroffenen eingeleitet worden sind, sind trotz der Vorlage von Beweisen, ohne Rechtfertigung eingestellt worden. Laut informierten Zeugenaussagen, erfolgt dieser mangelnde gerichtliche Auftrieb, auf direkten Befehlen der staatlichen Exekutiven.

25. − Die Nationale und Staatliche Menschenrechtskommission, die auf Anfrage tätig werden können, haben nur zurückhaltend oder unzureichend interveniert, trotz Feststellung der erwähnten Verletzungen, die sich auf direkte (durch Gefängnisbesuche) oder indirekte (durch Denuncias und Anträge von Einzelpersonen und zivilen Organisationen) Weise erhalten haben. Besonders bezüglich der Staatlichen Menschenrechtskommission liegen uns Aussagen vor, die berichten, dass sie im Fall von Festnahmen, bei denen es zu schwerwiegende Situationen von Folter gekommen ist, trotz Gesuche um ihre Anwesenheit, nicht interveniert haben.

Hinsichtlich der psychologischen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen

26. − Die Verletzungen der Menschenrechte hatten hohe physische, emotionale und psychologische Auswirkungen, die bei den betroffenen Personen, Familien und Gemeinden schwere Schäden verursacht haben. Die psychologischen Folgen des Konflikts sind nicht vollständig verschwunden, und werden im täglichen Leben der Personen, Familien, und Bevölkerung reflektiert.

27. − Effekte und Symptome konnten festgestellt werden, die für Beschwerden von posttraumatischem Stress und sozialem Trauma charakteristisch sind. Am häufigsten genannt sind: das permanente Nacherleben der traumatischen Ereignisse, plötzliches nächtliches Erwachen, nächtliche Angstzustände, Angstausbrüche, die durch bestimmte Geräusche oder Laute ausgelöst werden, Angst vor dem Alleinsein, psychologische Überreaktion auf interne und/oder externe Reize, Zustände von zwanghafter Vorsicht und Verfolgungswahn. Es herrscht ein Gefühl des Ausgeliefertseins und der Ungerechtigkeit, der Schutzlosigkeit, des Kontrollverlusts über die Situation und über das eigene Leben. Wir konnten Schwierigkeiten bei der Verbalisierung des Erlebten feststellen.

28. − Die zugestandene ärztliche Versorgung ist spät und unzureichend erfolgt. Es gibt begründeten Anlass zu vermuten, dass Angehörige der Polizeieinheiten in Krankenhäuser eingedrungen sind um Verletzte festzunehmen. Die Handlungsweise des Roten Kreuzes von Oaxaca ist aus genau diesem Grund in Frage gestellt worden.

29. − Den Betroffenen und ihren Angehörigen ist keine psychologische Hilfe oder Betreuung zur Verfügung gestellt worden. Besonders betont werden soll die psychologischen Auswirkungen, die vormals oder noch immer inhaftierte Personen, aufgrund der Haftbedingungen sowie den mangelnden medizinischen Versorgung und der Missachtung ihrer Grundrechte erlitten haben. Besonders besorgniserregend ist auch die Situation der festgenommenen Minderjährigen, die in Erwachsenengefängnisse eingewiesen worden sind.

30. − Eine wichtige Auswirkung der psychologischen Strategie der Angsterzeugung die beobachtet wurde, und bedeutsame Folgen hat, ist das Nichtdenunzieren und das wachsende Misstrauen zu Personen und Institutionen, das durch die bestehenden Anzeigen und Anschuldigungen, Hetzkampagnen, der Anstiftung zur Gewalt und die bestehenden rechtlichen Hindernisse zusätzlich gefördert werden.

31. − Die Einheit und das Familienleben sind durch die neuen Gegebenheiten beeinträchtigt worden: Familienzerfall (durch ideologische und politische Differenzen, Veränderungen von Wohnsitz oder Arbeitsort und Zwangstrennungen), Anfeindungen und Drohungen, Veränderungen des Aussehens, Familienreorganisation. Für die Betroffenen des Konflikts und ihre Angehörigen ergeben sich auch wirtschaftliche Auswirkungen: Arbeitsplatzverlust, soziale und laborale Stigmatisierung, Ortumstellungen für Gefängnisbesuche und Gerichtsvorladungen. All dem sind noch die Kosten der erlittenen materiellen Kosten hinzuzufügen.

32. − Es ist zu einer klaren Polarisation der Gesellschaft gekommen, die das soziale Gefüge beeinträchtigt und zerreißt.

33. − Andererseits war trotz der implementierten Strategie, ein hohes Solidaritätsniveau auf kollektiver und individueller Ebene zu beobachten, das eine starke Fähigkeit der Erholung und bedeutsamen Stärkung ermöglicht. Elemente der Würde treten in Situationen zu Tage, die aufgrund ihrer Virulenz und Schwere als extrem einzustufen sind, sowohl in sozial tätigen Personen, als auch in der Gesamtheit der Bürger.

34. − Auf sozialer Ebene war eine ernste Beeinträchtigung und ein Misstrauen der Menschen gegen die Institutionen festzustellen, die eine ernste Gefährdung der Wege der demokratischen Beteiligung darstellen. Aufgrund des hohen Grades der herrschenden sozialen Gewalt, könnte die anwendete Strategie zur sozialen Kontrolle, Reaktionen größerer Intensität und Gewalt hervorrufen. Dieses Misstrauen gegen die Institutionen und die Straflosigkeit bei der Ausführung der in diesem Bericht beschriebenen Taten, erschweren den Dialog zwischen den Konfliktparteien.

Hinsichtlich der Kommunikationsmedien

35. − Im Verlauf des Konflikts ist es zu einer bedeutsamen Übernahme verschiedener Kommunikationsmedien gekommen, als Antwort auf die informative Blockade und aufgrund der Unzufriedenheit der Bevölkerung. Die unabhängigen Medien haben einen neuen Raum gewonnen, und einige Gemeindemedien sind unabhängig geworden. Aus diesen Gründen waren und sind sie weiterhin das Ziel ungehinderter Attacken und selektiver Repression.

36. − Journalisten und Arbeiter der Kommunikationsmedien sind das Opfer wahlloser Angriffe geworden. Seit dem Tod von Bradley Will haben viele von ihnen Arbeitsbedingungen in kriegsähnliche Zustände beschrieben.

37. − Nur wenige Klagen wurden bei den Behörden eingereicht. Der CCIODH liegen Indizien dafür vor, dass einige Mediendirektionen ihre Reporter zum Schweigen angehalten haben, sowohl über Zusetzungen, die sie selbst erlitten haben, als auch über einige Situationen, deren Zeugen sie geworden sind.

38. − Die Ermittlungen im Mordfall des U.S. Journalisten Bradley Will und des Journalisten aus Oaxaca, Raúl Marcial Pérez, haben keine Fortschritte vorzuweisen. Die Umstände des Mordes bleiben weiterhin ungeklärt, und leiden unter allen gutachtlichen und verfahrenstechnischen Irregularitäten, die im vorangehenden Abschnitt über rechtliche Verletzungen beschrieben worden sind.

Hinsichtlich der Feindseligkeiten und Bedrohungen gegen Menschenrechtsverteidiger

39. − Die Nichtregierungsorganisationen für Menschenrechte und ihre Mitarbeiter sind das Ziel von selektiven Attacken, Feindseligkeiten, Drohungen, Aggressionen, Verleumdungskampagnen, Herabsetzungen und Anschuldigungen geworden, die eine Kriminalisierung ihrer Handlungen zur Folge hatten, aufgrund welcher sich viele von ihnen genötigt sahen Maßnahmen für den Schutz ihrer physische Unversehrtheit und ihren Arbeitsmitteln zu ergreifen, die zugleich beeinträchtigt wurden

Hinsichtlich der Frauen

40. − Die Kommission hat verschiedene und zahlreiche verbale, körperliche und sexuelle, geschlechtsbedingte Aggressionen (Vergewaltigungen, Rasur der Haare, Schläge, erzwungene Entkleidung. etc.), gegen Frauen dokumentiert. Die Konsequenzen sind besonders schwerwiegend, da in dokumentierte Fälle, physische, psychologische und soziale Schäden impliziert wurden, wie zum Beispiel traumabedingte Fehlgeburten.

Hinsichtlich indigener Personen und Gemeinden

41. − Es wurde weder die Bereitstellung von Dolmetschern bei den polizeilichen und gerichtlichen Verfahren gewährleistet, noch wurde das Gesetz zum Schutz der Indigenen Völker und Gemeinden angewendet. Die CCIODH hat festgestellt, dass viele der indigenen Festgenommenen und Gefangenen und deren Angehörigen, ihren Aussagen zufolge das Ziel ethnischer Diskriminierungen durch die Beamten geworden: dazu gehörte die Verweigerung der Kommunikation im Gefängnis von Nayarit, wegen Unkenntnis ihrer Sprache, sowie Beleidigungen und entwürdigende Behandlungen weil sie nicht gut Spanisch sprechen.

42. − In den Regionen von Valles Centrales, Mixteca, Isthmus, Sierra Sur und Küste, sowie in der Triqui Zone, ist es zu einem Ansteigen der Präsenz militärischer Einheiten, bewaffneter ziviler Gruppen und Pistoleros gekommen, die in einigen Fällen auf Befehl von Kaziken und Bezirkspräsidenten, Angriffe, Morde, Entführungen, Feindseligkeiten und Todesdrohungen gegen die Bevölkerung ausführen (einschließlich von Frauen und Kindern), und in einigen Gemeinden Zwangsvertreibungen provoziert haben, mit den sich daraus ergebenden Folgen von sozialem Bruch und familiärer Zerfall.

II. EMPFEHLUNGEN

Auf der Basis der vorhergehenden Schlussfolgerungen, macht die CCIODH folgende Empfehlungen:

1. − Die ursprünglichen Ursachen dieses Konfliktes anzugehen, die in strukturelle Probleme wurzeln, wie Armut, Kazikentum, ungleicher Zugang zu Ressourcen, fehlende Mittel für Schulbildung und ärztliche Versorgung, Missachtung der indigenen Geschichte und Identität, Verletzung der demokratischen Verfahren, Missachtung des realen Zugangs zu partizipatorischen Kanäle, und Voraussetzungen für die Reparation der Menschenrechtsverletzungen und die Restauration des Zusammenlebens in dieser so stark polarisierten Gesellschaft zu schaffen.

2. − Um die Gewaltentrennung, die Handlungstransparenz der Staatsbeamten und die volle Einhaltung der Menschenrechte in Oaxaca zu gewährleisten, sind der Entwurf und die Implementierung einer tiefgehenden Reform der Staatsinstitutionen vonnöten. Da die Notwendigkeit dieser Reform von allen teilnehmenden Parteien ohne Ausnahme akzeptiert wird, sollte der Prozess schnellstens im Einvernehmen mit den demokratischen Prinzipien des Dialogs und der Partizipation initiiert werden, um einen neuen Ausbruch der latenten Gewalt zu vermeiden, die sich in den sozialen Forderungen in konfliktiver Form manifestiert.

3. − Zur Wiederherstellung des Rechtsstaates, muss die unverzügliche Untersuchung der verübten Straftaten gewährleistet werden, besonders der schwerwiegendsten Fälle (Morde, Verschwundene, Folter und sexuelle Aggressionen); die Revision der Rechtslage von Personen, die auf Kaution freigelassen worden sind; die Einstellung der eingeleiteten strafrechtlichen Verfahren, besonders bei einer mangelnden Beweislage, sowie die Leistung wirtschaftlicher, moralischer und sozialer Wiedergutmachungen an die Opfer.

4. − Die Rechtslage aller inhaftierten Personen zu überprüfen und die umgehende Freilassung in die Wege zu leiten, sowohl jener, die aufgrund strikt politischer Motive eingesperrt sind, als auch in den Fällen in denen die Anschuldigungen jeglicher Beweislage entbehren, und/oder das Ausmaß der Anklagen den Freiheitsentzug nicht rechtfertigt.

5. − Um das Vertrauen der Zivilgesellschaft in die öffentlichen Institutionen wiederherzustellen, und die Straflosigkeit ihrer Vertreter zu verhindern, ist es erforderlich: die verübten Vergehen öffentlich anzuerkennen, die entsprechenden Strafbarkeiten zu klären ohne in gegenseitigen Schuldzuweisungen zu verfallen, und die von Mexiko ratifizierten Internationalen Abkommen von nun an strikt einzuhalten.

6. − Den Entwaffnungsprozess in die Wege zu leiten, den illegalen Besitz und Gebrauch von Schusswaffen einer Kontrolle zu unterwerfen, die Tätigkeit bewaffneter, nicht-uniformierter Gruppen und deren Koordination mit den Sicherheitskräften und Einheiten zu unterbinden.

7. − Die notwendigen Mechanismen für den Wiederaufbau des sozialen Gleichgewichts einzuleiten, durch die Reparation der verursachten individuellen und kollektiven Schäden. Diese Maßnahmen müssen von den Betroffenen selbst gebilligt werden, und die moralische und emotionale Wiedergutmachung der kommunitären, wirtschaftlichen, gesetzlichen, sozialen und historischen Schäden beinhalten.

8. − Die Wiederherstellung der Ordnung durch Dialog und nicht durch den Einsatz von Staatsgewalt zu sichern.

9. − Programme der spezialisierten therapeutischen Betreuung für die Personen zur Verfügung zu stellen, die verschiedene Arten von Aggressionen und Torturen sowohl physischer als auch psychischer Art erlitten haben, mit besondere Aufmerksamkeit für die weiblichen und männlichen Opfer von sexueller Gewalt und Vergewaltigungen.

10. − Besondere Aufmerksamkeit ist den Minderjährigen zu leisten, die Aggressionen, Festnahmen, Folterungen, Gefangenentransporte und Gefängniseinweisungen zu erleiden hatten.

11. − Wir rufen die lokalen, nationalen und internationalen Organisationen auf, in einer mit den lokalen Organisationen vereinbarten Form, bei der psychologischen Betreuung und der ärztlichen und professionellen Behandlung der Betroffenen mitzuwirken.

12. − Die erforderlichen, effektiven und angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um die Unabhängigkeit aller Kommunikationsmedien, sowie die Gleichberechtigung der kommerziellen Massenmedien und der unabhängigen und kommunitären Medien beim Zugang zu Information und deren Verbreitung zu gewährleisten.

13. − Die physische und psychische Unversehrtheit der Betreibern der Kommunikationsmedien bei der Ausübung ihres Berufes in ihrem jeweiligen Umfeld zu gewährleisten.

14. − Die erforderlichen, effektiven und angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um zu gewährleisten, dass die Menschenrechtsverteidiger ihrer Arbeit ungehindert nachgehen können, ihren Schutz und die Einhaltung ihrer Grundfreiheiten zu begünstigen, und ihre Sicherheit und ihre physische und psychische Unversehrtheit bei der Ausübung ihrer Arbeit zu gewährleisten.

15. − Sich den Forderungen der indigenen Völkern anzunehmen, unter Vermeidung jeglicher Diskriminierung und Einhaltung ihrer politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte. Die Einhaltung und Anwendung der Gesetze mit Bezug auf die indigenen Gemeinden zu gewährleisten, und die Entwicklung von Politiken zu ihrer Einbeziehung zu begünstigen, durch Mechanismen der Partizipation und den angemessenen Schutz ihrer eigenen Formen der Organisation, Regierung, Sitten und Gebräuche

16. − Die bestehenden Sonderstaatsanwaltschaften zu einem entschlossenen Vorgehen zu ermahnen, um den effektiven Schutz der besonders verletzlichen Kollektive zu gewährleisten: Journalisten, indigene Gemeinden, Frauen und Minderjährige.

17. − Alle politischen Strafbarkeiten und Personen festzustellen, die an den in diesen Schlussfolgerungen und Empfehlungen genannten Handlungen beteiligt gewesen sind. Auf staatlicher Ebene, weisen wir auf die Wichtigkeit hin, die Handlungsweise der staatlichen Generalstaatsanwaltschaft, sowie der Behörde für Bürgerschutz und des Regierungsministeriums zu untersuchen, was auch die Untersuchung der Handlungsweise der staatlichen Regierung als Ganzes impliziert. Auf Bundesebene ist die Untersuchung der Handlungsweise der Präventiven Bundespolizei, des Ministeriums für Öffentliche Sicherheit, und der Nationalen Generalstaatsanwaltschaft erforderlich.

18. − Die Kontinuität der internationalen Menschenrechtsbeobachtung in Oaxaca für den Augenblick zu garantieren, durch die Einbeziehung von unabhängigen und unparteiischen Organismen, die die Bewegungsfreiheit, den Schutz für die Denunzierung der Verletzungen, die erforderliche Betreuung der Betroffenen und die gerechte Wiedergutmachung aller genannten Verletzungen gewährleisten können. In diesem Sinne empfehlen wir der mexikanischen Regierung, insbesondere auf die Präsenz des Büros des UN Menschenrechtsbeauftragten in Oaxaca zu drängen.

 

Quelle: http://cciodh.pangea.org/quinta/070120_inf_conclusiones_recomendaciones_cas.shtml


 

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