AI fordert Präsident Calderón zur Respektierung der Menschenrechte auf

Poonal vom 13.02.2007

 

(Mexiko-Stadt, 7. Februar 2007, cimac-poonal).- Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International (AI) forderte den mexikanischen Präsident Felipe Calderón und den Kongress dringend auf, das Rechtssystem und die Organisation der staatlichen Sicherheitskräfte zu reformieren und den internationalen Menschenrechtsnormen anzupassen. Calderón von der konservativen Partei PAN (Partido Acción Nacional) hatte bereits mehrfach verlauten lassen, dass er das Land "mit harter Hand" regieren werde. "Wenn die neue Regierung keine effektiven Maßnahmen ergreift, sieht es so aus, als würden Menschenrechtsverletzungen in Mexiko toleriert", erklärte Esteban Beltrán, Aktivist der mexikanischen AI-Delegation. "Durch die Schwächen unseres Rechtssystems und des Sicherheitsapparats kommt es immer wieder zu willkürlichen Verhaftungen, Folter, Straflosigkeit und ungerechtfertigten Verfahren", erklärte der Aktivist.

Der Bericht "Mexiko − Gesetze ohne Gerechtigkeit: Menschenrechtsverletzungen und Straflosigkeit durch Justiz und Sicherheitsapparat" befasst sich mit den Schwächen der Gerichtsbarkeit und der öffentlichen Sicherheit in Mexiko. Darin heißt es unter anderem: "In verschiedenen Regionen Mexikos werden häufig Dutzende von Menschen auf der Grundlage unzureichender Beweise bzw. ohne ersichtlichen Grund verhaftet; anschließend verweigert man ihnen ihre Grundrechte. Rechtsirrtümer und Misstrauen gegenüber unserem Rechtsstaat und unserer Gerichtsbarkeit sind das Ergebnis." Das System der Strafverfolgung sei so uneffektiv, dass es selbst in den wenigen Fällen, in denen Rechtsverletzungen überhaupt gerichtlich untersucht würden, sehr selten vorkomme, dass die Verantwortlichen vor Gericht belangt werden. Die Straflosigkeit werde damit immer mehr zur Gewohnheit wird, so der Bericht weiter.

Die große Diskrepanz zwischen den Rechtsprinzipien und den tatsächlichen strafrechtlichen Verfolgungen, die Praxis der rechtlich ungesicherten Schutzhaft, die falschen Vorwürfe gegen politische AktivistInnen und MenschenrechtsverteidigerInnen sowie das Fehlen der "Unschuldsvermutung" im mexikanischen Rechtssystem seien einige dieser Schwächen.

Ein weiterer Punkt, den der Bericht anspricht, sind die Auswirkungen dieser Schwächen auf die Indígenas, die er als "die verletzlichsten Glieder unserer Gesellschaft" bezeichnet. Dazu werden zwei Beispielfälle beschrieben. Magdalena García Durán, Mazahua-Indígena, wurde während den Auseinandersetzungen in San Salvador Atenco festgenommen. Man warf ihr gemeinschaftliche Entführung und Angriff auf das Verkehrsnetz vor. Seit Mai 2006 befindet sie sich im Gefängnis Santiaguito. "Obwohl Magdalena vor Gericht beweisen konnte, dass sie sich zum fraglichen Zeitpunkt, als die ihr angelasteten Delikte verübt wurden, nicht am Tatort befand, wurde von der Staatsanwaltschaft erneut Anklage gegen sie wegen Entführung eines Polizisten und Blockierung der Verkehrswege erhoben, und sie sitzt immer noch in Haft", so der Bericht.

Ein anderer Fall ist der des politischen Aktivisten Germán Mendoza Nube. Der auf einen Rollstuhl angewiesene Lehrer wurde am 9. August 2006 von Polizeikräften des Bundesstaats Oaxaca aufgrund von Vorwürfen verhaftet, die vor Gericht aus Mangel an Beweisen zurückgewiesen worden waren. Zuvor hatten Polizeikräfte angegeben, Mendoza habe bei seiner Verhaftung Waffen mit sich geführt, obwohl mehrere Zeugen das Gegenteil bestätigen konnten. Mendoza selbst wurde der Grund seiner Verhaftung nicht mitgeteilt, und ihm wurde nicht erlaubt, seine Familie zu benachrichtigen.

Der AI-Bericht zeigt auf, dass der Mehrheit der mutmaßlichen Verbrecher bei ihrer Verhaftung, wo sie in der Regel Folter und Einschüchterung zu erwarten haben, anwaltliche Unterstützung versagt wird. Die Behörden würden Anzeigen wegen Körperverletzung in Haft in der Regel gar nicht aufnehmen oder sie nachlässig behandeln. Meist seien es die ärmsten und verletzlichsten Glieder der Gesellschaft, die in Untersuchungshaft misshandelt würden. Zu ihrer Verteidigung bekämen sie oft nur unerfahrene und inkompetente Anwälte beigeordnet. Eine Untersuchung des Bundesinstituts für öffentliche Strafverteidigung in Mexiko aus dem Jahr 2004 ergab, dass im ganzen Land nur 82 Anwälte die notwendige Ausbildung haben, um die rechtliche Vertretung für die etwa 13 Millionen mexikanischen Indígenas zu übernehmen.


Quelle: poonal
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