Campesinos Ecologistas frei

La Jornada vom 09.11.2001
Victor Ballinas
übersetzt von: Dana

 

Wir werden zurückkehren um die Wälder zu verteidigen, erklärten heute die befreiten Umweltschützer
Wir haben unsere Freiheit, aber keine Gerechtigkeit, bestätigten Montiel und Cabrera
Menschenrechtsverletzungen gegen Campesinos weiterhin nicht anerkannt

Rodolfo Montiel und Teodoro Cabrera versicherten gestern nach ihrer Freilassung: "Wir sind frei, aber wir haben keine Gerechtigkeit erhalten. Die Regierung hat unsere Unschuld nicht anerkannt." Und sie unmittelbar darauf verkündeten sie: "Wir werden weiterhin kämpfen bis anerkannt wird, dass wir kein Verbrechen begangen haben, und wir werden zurückkehren um zusammen mit unseren Compañeros die Wälder zu verteidigen."

Sie erzählten nichts davon gewusst haben, dass sie gestern freigelassen werden würden. "Wir haben dies erst durch mehrere Häftlinge erfahren, die uns sagten, dass einige Zeitungen davon berichtet hätten. Um 10:00 Uhr morgen erschien Mariclaire Acosta mit der Nachricht. Ich — sagte Rodolfo Montiel- wollte das nicht, ich hatte Angst, mich von der Regierung wegschaffen zu lassen, weil es nicht mehr wir waren die forderten herausgeholt zu werden, sondern die Regierung es wollte. Ich sprach mit meinem Verteidiger und er wusste gar nichts. Ich glaube dass jemand Fox die Ohren langgezogen hat, und er es nicht mag kritisiert zu werden."

Die zwei gefangenen Campesinos gaben im Menschenrechtszentrum Miguel Agustín Pro Juárez eine Pressekonferenz. Aus Iguala, Guerrero, wurden sie mit ihren Anwälten nach D.F. gebracht, und dankten in dieser Konferenz den nationalen und internationalen Umweltschutz- und Menschenrechtsorganisationen, die sie dabei unterstützt hatten ihre Freiheit zu erringen.

Der juristische Rahmen

Der Leiter des PRODH Zentrums, bekundete seine Freude über die Freilassung der Campesinos Ecologistas, beklagte aber das Versäumnis der Regierung die schweren und eindeutigen Menschenrechtsverletzungen die gegen sie verübt worden sind ausdrücklich anzuerkennen, was verhindere, dass dieser Schritt zur Lösung der Ursachen beitragen kann, die die Anwendung der Menschenrechte im ganzen Land verhindern.

Mario Patrón und Jorge Fernández, von der juristischen Abteilung des PRODH Zentrums, erklärten, dass "Präsident Fox nicht auf eine Begnadigung zurückgegriffen hat, sondern sich lediglich auf eine Modifizierung der Strafe beschränkt hat. Dies entspricht technisch dem Inhalt des Artikels 75 des Strafgesetzbuches, in dem festgelegt wird, dass wenn die ausschließliche Sanktionierung der Freiheit mit dem augenblicklichen Gesundheitszustand nicht kompatibel ist, das Kriterium der Exekutive eine Modifizierung der Sanktion erforderlich macht; das ist keine Begnadigung, bedeutet aber auch nicht die Anerkennung ihrer Unschuld".

Cortez erklärte, dass um diesen Augenblick zu erreichen, die Erschöpfung aller gesetzlichen Mittel des mexikanischen Rechtssystems, sowie "die einstimmige Verurteilung der mexikanischen und nationalen Gesellschaft, die von den Vergehen gegen die Menschenrechte von Rodolfo und Teodoro durch die Angehörigen der Mexikanischen Armee und dem Rechtssystem empört war, sowie die Meinung der UN Arbeitsgruppe für Willkürliche Festnahmen, und die kürzliche Eröffnung des Falles durch die Interamerikanische Menschenrechtskommission (CIDH) nötig gewesen sind."

Das PRODH-Zentrum hob hervor, dass die zwei Umweltschützer der ihnen von den Behörden willkürlich angehängten Verbrechen, unschuldig sind. "Im Augenblick ist die Berufung, die wir beim 2. Gerichtshof des 21 Bezirks mit Sitz in Chilpancingo eingereicht haben immer noch ungelöst. Wir hoffen, dass dieses Gericht die Gerechtigkeit gewähren wird, die den Campesinos wiederholt verweigert worden ist, indem sie erklärt, dass die Behörden die an dem Fall beteiligt gewesen sind, die Verfassungsrechte und Menschenrechte, die Interamerikanische Konvention zur Vorbeugung und Sanktion von Folter und andere internationale Abkommen gebrochen haben."

Cortez betonte, dass Rodolfo Montiel und Teodoro Cabrera zwei Jahre und fünf Monate lang ihrer Freiheit beraubt worden sind, infolge einer willkürlichen Festnahme, Kommunikationslosigkeit, nicht verfassungsrechtliche Gefangenschaft, Folter, Verletzungen des angemessenen Verfahrens und des juristischen Schutzes, durch eine exzessiv verlängerte Vorbeugehaft.

Er rief die von der UN Arbeitsgruppe für Willkürliche Festnahmen, am 14 September erlassene Beurteilung Nr. 18 /2001 in Erinnerung. Diese besagte dass, "die Arbeitsgruppe ist zu dem Schluss gekommen, dass es ausreichende und vernünftige Gründe gibt um schlusszufolgern, dass die Festnahme von Montiel und Cabrera, im groben Verstoß des Artikels 5 der Universalen Menschenrechtserklärung, Artikel 7 und 14 (g) des Internationalen Abkommens für Zivile und Politische Rechte, und Artikel 15 der Konvention gegen Folter erfolgt ist, denen Mexiko ebenfalls angehört. Die Arbeitsgruppe ist der Meinung, dass diese Verletzungen so schwer sind, um der Festnahme einen willkürlichen Charakter bescheinigen zu können, womit sie unter Kategorie III der anwendbaren Prinzipien bei der Erwägung der dieser Organisation vorgelegten Fälle fällt".

Darüberhinaus, betonte Cortez, hatte diese UNO-Institution aufgerufen "in Konsequenz mit der Entscheidung der Arbeitsgruppe die Festnahme für willkürlich zu erklären, die mexikanische Regierung zu ersuchen die nötigen Maßnahmen zu ergreifen um die Situation, gemäß der Dispositionen und Prinzipien der Universalen Menschenrechtserklärung sowie Artikel 15 der Konvention gegen die Folter zu lösen, und insbesondere Maßnahmen für die Sanktionierung der Autoren dieser Verletzungen, und für die Freilassung dieser zwei Personen, durch die Einstellung des Verfahrens gegen sie’’.

Das PRODH Zentrum hob hervor, dass "Weder Rodolfo noch Teodoro kranke Verbrecher sind". Ihr Gesundheitszustand hat sich infolge der Folter verschlechtert, die an sie verübt worden ist, und das einzig gerechte wäre es für diesen Schaden Wiedergutmachung zu leisten und die Verantwortlichen zu identifizieren und zu sanktionieren’’.

Desgleichen, sagte Cortez, hofften sie, dass der mexikanische Staat in kürze folgende Signale der Gerechtigkeit geben würde: ’’Eine günstige Lösung für die Berufung, die sie aller Verantwortlichkeit enthebt; die Identifizierung und Sanktion der Verantwortlichen dieser gewaltsamen Taten; die integrale Wiedergutmachung und die Ergreifung von Maßnahmen um sicherzustellen, dass sich so etwas nicht wiederholt, wie die Garantie, dass die militärische Jurisdiktion bei Fragen der Menschenrechtsverletzungen nicht wieder angewendet werden wird’’. Dies, betonte er, würde ein Indikator für den wahren Übergang zur Demokratie und der Anwendung des Rechtsstaates sein.

 

Quelle: https://www.jornada.com.mx/


 

URL der Nachricht:  https://www.chiapas.eu/news.php?id=249