Kongress verabschiedet Auslieferungsabkommen mit Mexiko

Poonal vom 21.01.2005

 

(Guatemala-Stadt, 21. Januar 2005, cerigua-poonal).- Der Kongress der Republik verabschiedete ein Auslieferungsabkommen zwischen Guatemala und Mexiko mit der Unterstützung der Republikanischen Front Guatemalas FRG (Frente Republicano Guatemalteco). Zuvor hatte sich die Partei geweigert, die Initiative zu unterstützen, da sie dem im Nachbarland lebenden Ex-Präsidenten Alfonso Portillo schaden könnte. Gegen den ehemaligen Staatschef läuft ein Ermittlungsverfahren wegen Veruntreuung von Staatsgeldern.

Trotz des Abkommens seien die Chancen gering, dass Portillo auf diesen Weg ins Land zurückkäme, meinten mehrere Abgeordnete. Gemäß der Verordnung könne der ehemalige Regierungschef gegen seine Auslieferung "politische Verfolgung" vorbringen, so die Tageszeitung Prensa Libre.

Die beiden Staaten sind die Verpflichtung eingegangen, sich gegenseitig alle im Hoheitsgebiet des jeweiligen Landes befindlichen Personen auszuliefern, sollten diese vom anderen Land wegen einer gerichtlich verhängten Haftstrafe zur Herausgabe gefordert werden.

Aus dem Abkommen geht hervor, dass eine Auslieferung erfolgt, wenn sich die betreffende Person einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Handlung schuldhaft gemacht haben. Diese Handlung wiederum muss gemäß der Gesetze beider Länder strafbar sein und einen Freiheitsentzug mit einer Höchststrafe von nicht weniger als einem Jahr bedingen.

Oliverio García Rodas, Abgeordneter der Großen Nationalen Allianz GANA (Gran Alianza Nacional) meinte, dass die Verabschiedung des Abkommens im Grunde "nichts zu tun hätte" mit dem Vorgehen gegen Portillo. Schließlich gehe diese Verpflichtung des Landes bereits auf das Jahr 1997 zurück.

Der ehemalige Regierungschef wird in Verbindung gebracht mit Konten, die in Panama mit Geldern eröffnet wurden, die eigentlich dem Land Guatemala gehören. Untersuchungen in diesem Fall laufen auch gegen den früheren Vizepräsidenten Juan Francisco Reyes López, der sich derzeit mit Hilfe einer Kaution in Freiheit befindet. Des weiteren stehen auch dessen Sohn Francisco Reyes Wyld sowie Julio Girón, der ehemalige Privatsekretär des Präsidenten unter Verdacht der Veruntreuung.

Portillo reiste im Februar 2003 über El Salvador nach Mexiko, nachdem ihm der Verfassungsgerichtshof die Immunität als Abgeordneter des Zentralamerikanischen Parlaments (Parlacen) entzogen hatte. Einen Tag zuvor hatte der ehemalige Oberstaatsanwalt Carlos De León bekannt gegeben, dass "der Ex-Funktionär festgesetzt werden könnte".

Von den mexikanischen Migrationsbehörden wurde ihm ein Arbeitsvisum ausgestellt, nachdem sein Touristenvisum abgelaufen war. Gegenwärtig ist er als Berater des Baustoffunternehmens Bahena, S.A, de CV., in Chilpancingo tätig. Vor 22 Jahren war er schon einmal an diesen Ort geflüchtet, nachdem er zwei Männer in Mexiko ermordet hatte.


Quelle: poonal
c/o Nachrichtenpool Lateinamerika e.V.
Köpenicker Str. 187/188, 10997 Berlin
Tel. +49 - 30 - 789 913 61
Fax. +49 - 30 - 789 913 62
E-Mail: poonal AT npla PUNKT de
Web: https://www.npla.de/poonal

Spenden an uns als gemeinnütziges Projekt sind von der Steuer absetzbar. Auf Anfrage (finanzen AT npla PUNKT de) stellen wir gerne Bescheinigungen aus.

Bankverbindung: Nachrichtenpool Lateinamerika
Volksbank Berlin, BLZ 100 900 00 Kto.-Nr.: 7196704005
BIC BEVODEBB, IBAN: DE57 1009 0000 7196 7040 05

Poonal gehört zur Federación Latinoamericana de Periodistas FELAP


 

URL der Nachricht:  https://www.chiapas.eu/news.php?id=2946