Im Namen der (Doppel-) Moral

Zapapres-Import vom 06.11.2000
Jutta Klass

 

Es ereignete sich im Morgengrauen des 31. Juli 1999. Es ist die Umschreibung, die sowohl Paulina, damals 13 , jetzt 14 Jahre alt, als auch ihre Mutter und älteren Geschwister benutzen, um den Albtraum jener Nacht zu beschreiben, als der 40-fach vorbestrafte Drogenabhängige Julio César Cedeño gewaltsam in die armselige Behausung der älteren Schwester Paulinas eindringt und die 13-jährige Paulina vor den Augen ihrer Schwester und deren kleinen Kinder vergewaltigt.

Knapp drei Wochen später diagnostiziert eine Frauenärztin die Schwangerschaft und informiert Paulina und ihre Mutter über ihr Recht auf eine Abtreibung, da sie vergewaltigt worden war. Paulinas Mutter stellt den erforderlichen Antrag auf Abtreibung bei der zuständigen Behörde, die wiederum den Direktor des staatlichen allgemeinen Krankenhauses in Mexicali, im Bundesstaat Baja California, anweist, die Abtreibung vorzunehmen.

Mit dem Kampf um das Recht auf Abtreibung nach der Vergewaltigung beginnen für Paulina die "1001 Verletzungen" − so der Titel des vor einem Monat veröffentlichten Buches von Elena Poniatowska − Einschüchterungen und Bedrohungen, die die 13- Jährige erleiden und erfahren muss.

Der nordwestliche, an die USA angrenzende Bundesstaat Baja California und auch die Stadt Mexicali werden seit mehreren Jahren von der rechtskonservativen Partei der Nationalen Aktion (PAN) regiert, aus deren Reihen der am 2. Juli gewaehlte zukünftige mexikanische Präsident Vicente Fox stammt, der am 1. Dezember das Präsidentenamt uebernehmen wird, nach über 70-jaehriger Herrschaft der faktischen (Staats-)Partei der Institutionalisierten Revolution (PRI). Die Nähe eines Grossteils der PAN zu den konservativsten, um nicht zu sagen reaktionärsten Kreisen der katholischen Kirche in Fragen der "Moral" und damit auch der Abtreibung ist bekannt.

Die Gesetze von Baja California erlauben, wie in allen anderen 31 Bundesstaaten Mexikos, die Abtreibung nach einer Vergewaltigung. Doch nur in diesem Fall und in wenigen anderen besonderen Indikationen. Im Prinzip ist und bleibt Abtreibung verboten. Mit der Anweisung Nummer 1509 wird der Direktor des allgemeinen Krankenhauses von Mexicali, Dr. Ismael Ávila Rodríguez, am 28. September 1999 nach mehreren Untersuchungen von Paulina aufgefordert, die Abtreibung durchführen zu lassen.

Am 1. Oktober wird Paulina ins Krankenhaus eingewiesen. Sieben Tage verbringt sie dort ohne Essen und Trinken, denn − so die Erklärung der ziemlich unfreundlich reagierenden Schwestern − Paulina muss beim Eingriff nüchtern sein. Nach diesen sieben Tagen wird Paulina aus dem Krankenhaus entlassen, ohne daß sie oder ihre Mutter ueber die Gründe der nicht vorgenommenen Abtreibung informiert werden.

Der Antrag des Krankenhausdirektors, die Abtreibung nicht durchführen zu müssen wird von der Staatsanwaltschaft und der für Sexualverbrechen zuständigen Stelle des Justizministeriums abgewiesen. Das Krankenhaus muss, so die Entscheidung dieser Behörden, den Abbruch vornehmen, wie es die Gesetze für den Fall von Vergewaltigungen vorsehen. Für den Fall der Verweigerung wird dem Krankenhausdirektor Arrest und eine Geldstrafe angedroht.

Am 13. Oktober wird Paulina erneut ins Krankenhaus eingewiesen. Statt Eingriff am selben Tag, Besuch von zwei Vertreterinnen von Pro Vida auf, die sich als Mitarbeiterinnen des Familienministeriums ausgeben, und die mit allen Mitteln und enormem psycholischem Druck versuchen, Paulina, in Abwesenheit ihrer Mutter, zu überreden, auf den Abbruch zu verzichten und das Kind auszutragen. Paulina, 13 Jahre alt und schwanger nach einer Vergewaltigung, werden Fotos und ein Video über verstümmelte Föten nach einer angeblichen Abtreibung gezeigt, gefolgt von Bildern, auf denen sie Jesus erkennen soll.

Obwohl in diesem allgemein Krankenhaus jährlich hunderte von Ausschabungen nach illegal eingeleiteten bzw. unvollständig und unprofessionell durchgeführten Abtreibungen vorgenommen werden, ist − so die Argumentation des Direktors − kein Arzt aus "Gewissensgründen" bereit, die Abtreibung bei Paulina vorzunehmen. Wenige Augenblicke, bevor am 14. Oktober nach angedrohtem Arrest und Geldstrafen die Abtreibung doch durchgeführt werden soll, bittet der Krankenhausdirektor die Mutter von Paulina zu einem "Informationsgespraech" unter vier Augen.

Im Mittelpunkt seiner "Aufklärung" steht die Erklärung, daß die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass Paulina beim Eingriff sterben, bzw. niemals mehr Kinder gebären wird und die Drohung, daß sie, die Mutter verantwortlich wäre, wenn Paulina den Eingriff nicht überleben wuerde. Kein Wort über die Risiken der Schwangerschaft bei einer Jugendlichen wie Paulina, kein Wort über die Gefahren bei der Geburt in ihrem Alter. Paulinas Mutter migrierte vor knapp einem Jahr mit der ganzen Familie aus Oaxaca, einem der aermsten Bundesstaaten Mexicos, nach Mexicali, in der Hoffnung, ihren Kindern ein besseres Leben in der Region der Maquiladoras, den Weltmarktfabriken, bieten zu koennen. Ihre eigene Schulbildung endete nach wenigen Jahren Grundschulbesuch. Ihr fehlen logischer Weise Kenntnisse über medizinische Fragen, über chirurgische Eingriffe und ihre Folgen. Die Worte des Arztes sind für sie die alles entscheidende medizinische Wahrheit. Eine "Wahrheit", die sogar mehr bedeutet, als der moralische Druck und die Androhungen des Priesters, auf dessen Einschaltung der Justizminister (!!!) Tage zuvor bestanden hatte. Weder die Androhung der Exkommunion noch die Beschuldigung, eine schwere Sünde zu begehen, hatten Paulina bzw. ihre Mutter, beides gläubige Katholikinnen, von der Entscheidung zurueckschrecken lassen, die sie getroffen hatten: Paulina sollte kein Kind austragen müssen, das Produkt einer Vergewaltigung war.

Erst die vorsätzlich vom Krankenhausdirektor provozierte, medizinisch in keiner Weise gerechtfertigte Angst, ihre Tochter zu verlieren, führen dazu, daß Paulinas Mutter ihre Zustimmung zum Abbruch zurücknimmt.

Mit der Veröffentlichung eines ausführlichen Artikels ueber den "Fall Paulina" in der Zeitung "La Voz de la Frontera" beginnt die entscheidende, bis heute andauernde Auseinandersetzung über die 1001 Verletzungen, die Paulina durchmachen musste. Die Rekonstruktion dieser Menschenrechtsverletzungen durch Frauen- und Menschenrechtsorganisationen machte deutlich, dass sowohl die Krankenhausleitung als auch das Justizministerium, Paulinas Rechte massivst verletzte: Die Krankenhausleitung u.a. durch die Verletzung des Rechts auf sachliche und richtige Aufklärung, die Verletzung der Privatsphäre der Patientin durch Weitergabe von Informationen an Pro Vida; das Justizministerium u.a. durch das rechtswidrige Eingreifen und Verhalten des Justizministers, der gefordert hatte, dass Paulina das Kind austragen muesste, da es ausreichend Personen gäbe, die das Kind später adoptieren könnten und durch seine Entscheidung, einen Priester einzuschalten, um den Druck auf Paulina und ihre Mutter zu verstärken.

Am 3. Maerz 2000, knapp sechs Wochen vor der mit allen Mitteln erzwungenen Geburt von Isaac, Paulinas Kind, veröffentlichte die Menschenrechtskommission von Baja California ihre Entscheidung im Fall Paulina, in der u. a. die Absetzung des Krankenhausdirektors, die Untersuchung des rechtswidrigen Vorgehens der verschiedenen Behoerdeninstanzen, einschließlich des Justizministeriums und die Einrichtung eines Fonds gefordert werden, mit dessen Hilfe eine Art materieller Wiedergutmachung ermöglicht werden soll durch die finanzielle Absicherung von Paulina und ihrem Kind.

Bis heute jedoch weigert sich Alejandro Gonzáles Alcocer, Gouverneur von Baja California, diese Entscheidung anzuerkennen und umzusetzen. Auch die Einschätzung der nationalen Menschenrechtskommission, dass Paulinas Rechte durch die Haltung der Behörden massivst verletzt wurden und ihre Forderung nach politischen, strafrechtlichen und finanziellen Konsequenzen, stößt auf radikale Ablehnung des PAN-Gouverneurs, der stattdessen, ähnlich wie vor wenigen Wochen die PANRegierung in Guanajuato, alles versucht, um die begrenzten legalen Möglichkeiten der Abtreibung noch weiter einzuschränken.

Der gewählte, aber noch nicht amtierende Praesident Vicente Fox, Mitglied der PAN, hatte bereits im Wahlkampf − ähnlich wie die anderen Kandidaten − erklärt, daß er gegen die Legalisierung des Schwangerschaftabbruchs wäre. Und "kein Kommentar" hinsichtlich der geplanten weiteren Einschränkung der bestehenden Indikationsregelungen durch seine Parteikollegen in den Bundesstaaten.

Nur aufgrund der umfassenden Mobilisierungen und Proteste konnten diese Pläne und Gesetzesänderungen bisher verhindert werden. Das Selbstbestimmungsrecht der Mädchen und Frauen in Mexico, das Recht auf umfassende Information muss auch unter dem neuen Präsidenten weiter erkämpft werden.

Der Fall Paulina macht deutlich, wie unzureichend noch immer das mexikanische Rechtssystem ist: Paulinas Recht auf Abtreibung wurde ihr ebenso verweigert, wie anderen Menschen und sozialen Gruppen ihre in zahllosen Gesetzen verankerten Rechte.

Jutta Klass, 06.11.2000


Quelle: Zapapres
ZAPAPRES e.V.
Mexiko-Nachrichten-Import
Postfach 30 61 26
20327 Hamburg
Internet: https://www.zapapres.de/
E-Mail: info AT zapapres PUNKT de
Bankverbindung:
Kontonr. 1211121296
Hamburger Sparkasse (BLZ 200 505 50)
Inh: ZAPAPRES e.V.



 

Quelle: http://www.zapapres.de


 

URL der Nachricht:  https://www.chiapas.eu/news.php?id=3363