CCIODH - Presseerklärung Nr. 4

zum Besuch der Internationalen Zivilkommission zur Beobachtung der Menschenrechte

News vom 30.01.2008
übersetzt von: Christian Dürr

 

Pressekonferenz über den Beginn der Aktivitäten

Der sechste Besuch der Internationalen Zivilkommission zur Beobachtung der Menschenrechte (CCIODH) eröffnete seine Aktivitäten mit einer Pressekonferenz, in der das Arbeitsprogramm vorgestellt wurde, welches die weitere Verfolgung der Fälle von Chiapas, Oaxaca und San Salvador Atenco beinhalten wird. Seitens der internationalen Mission gaben auf der Konferenz Iñaki García, Joan Baucells und Margareta Strombon Erklärungen ab. Darüber hinaus waren Mitglieder internationaler Menschenrechtsorganisationen sowie einige der kürzlich befreiten Gefangenen des Falles Atenco anwesend, unter ihnen Magdalena García Durán, eine am vergangenen 9. November befreite indigene Kauffrau aus der Gemeinschaft der Mazahua, die Studentin der ENAH (Landesschule für Anthropologie und Geschichte in Mexiko Stadt, Anm.) Mariana Selvas und Dr. Guillermo Selvas, welche beide während des Konflikts von Atenco inhaftiert worden waren, sowie die Mutter des Anwalts und Verteidigers der Bevölkerung von Atenco Héctor Galindo, der gegenwärtig in einem Hochsicherheitsgefängnis einsitzt.

Die Kommission, die ab heute bis zum 20. Februar in Mexiko tagen wird, setzt sich aus 51 Personen aus neun Ländern zusammen (Frankreich, Spanien, Italien, Schweden, Österreich, Portugal, Deutschland, U.S.A. und Schweiz). Unter ihnen befinden sich auf Menschenrechtsfragen spezialisierte Anwälte, Akademiker sowie Vertreter sozialer Organisationen und Organisationen der internationalen Zusammenarbeit.

Dieser Besuch soll zehn Jahre nach dem dort verübten Massaker den Fall des mexikanischen Ortes Acteal weiterverfolgen, welcher ausschlaggebend für die Gründung dieser zivilen Kommission war. Zehn Jahre nach diesen Vorfällen, betrachten die zivile Organisation der Abejas und die Überlebenden ebenso wie Mitglieder der mexikanischen und internationalen Zivilgesellschaft den Fall von Acteal noch immer nicht als abgeschlossen. Der Besuch fällt mit einer Auseinandersetzung zusammen, die derzeit grundlegende Aspekte des Falles Acteal in Frage stellt. In diesem Zusammenhang möchte die Kommission die Schlussfolgerungen und Empfehlungen in Erinnerung rufen, die sie während ihres ersten Besuchs aussprach, dies im Hinblick darauf, dass die Opfer eines Falles, der die Zivilgesellschaft und die internationalen Institutionen mobilisierte, bis heute davon ausgehen, dass keine Gerechtigkeit geübt wurde, dass die Verantwortlichen nicht verurteilt wurden und dass es notwendig ist den Kampf gegen die Straflosigkeit weiter aufrecht zu erhalten. Darüber hinaus gibt die Situation im Fall Chiapas angesichts der Reaktivierung paramilitärischer Gruppen und Anzeigen von Gemeinden, die auf eine Eskalation des Konfliktes hinweisen, Grund zu Sorge und Wachsamkeit.

Gegenwärtig wird mit der mexikanischen Zentralregierung sowie den Regierungen der Bundesstaaten Oaxaca, Chiapas und des Bundesstaats Mexiko über die Vereinbarung einer Reihe von Interviews im Zusammenhang mit Fällen von Übergriffen und Menschenrechtsverletzungen verhandelt, ebenso mit den Organisationen der betroffenen Personen. Im Speziellen sind eine Unterredung mit dem Gouverneur von Chiapas am 2. Februar sowie Treffen mit den Juntas der Guten Regierung, den betroffenen Gemeinden und verschiedenen Akteuren des Konflikts geplant. Die Kommission wird auch nach Oaxaca reisen, wo sie über drei Tage hinweg die Empfehlungen, die zu Beginn des Konfliktes in diesem Staat ausgesprochen wurden, weiter verfolgen wird.

Es ist notwendig, darauf hinzuweisen, dass bis heute in 23 während des Konflikts durch Gewalt hervorgerufenen Todesfällen, nicht eine einzige Person oder ein einziger Funktionär verhaftet wurden. Im Fall des Mordes am Journalisten Brad Will wurden die drei festgenommenen Personen kurze Zeit danach wieder auf freien Fuß gesetzt, und es gibt weiterhin keine Fortschritte in den Untersuchungen. Die Anschuldigungen und das Gefühl der Ohnmacht gegenüber der Straflosigkeit verpflichten die Kommission während ihres Besuchs dazu, nicht nur diese Fälle weiter zu verfolgen, sondern solche Fälle, die sich nach ihrem letzten Besuch zugetragen haben, mit aufzunehmen. Der Besuch wird in der Hauptstadt mit der Verfolgung des Falls Atenco enden, der die Kommission sowohl zu einem Bericht als auch zu einer Reihe von Empfehlungen veranlasst hat, die nach wie vor Gültigkeit besitzen.

Mexiko Stadt, 30. Januar 2008

Hochachtungsvoll Presseausschuss der CCIODH
 

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