CCIODH - 17. Pressemitteilung, die freigelassenen Gefangenen in Chiapas betreffend

News vom 06.04.2008

 

17. Pressemitteilung der Internationalen Zivilen Menschenrechtsbeobachtungskommission (CCIODH)

Über die Freilassung von Gefangenen in Chiapas

Am gestrigen 31. März 2008 ließ die Regierung von Chiapas als Ergebnis der Arbeit der am 17. März eingerichteten Arbeitsgruppe Versöhnung (Mesa de Reconciliación), deren Ziel die Revision von etwa 300 Akten innerhalb eines Monats war, 137 Gefangene frei. Unter diesen Freigelassenen befinden sich 29, die mit Hungerstreik oder Fasten ihre Freilassung forderten; weitere acht Hungerstreikende bleiben in Haft: sechs im Gefängnis Penal del Amate und zwei im Gefängnis Nr. 5; sowie sieben Fastende: zwei im Penal del Amate und fünf im Gefängnis Nr. 5.

Weiterhin warten immer noch auf ihre Freilassung zwei Gefangene des Öffentlichen Bezirksgefängnisses von Tacotalpa, Tabasco: Ángel Concepción Pérez Gutiérrez und Francisco Pérez Vázquez. Die Freigelassenen haben sich der Mahnwache der Angehörigen angeschlossen, die die Freiheit für die mittlerweile seit mehr als 35 Tagen im Hungerstreik bzw. Fasten befindlichen Personen fordern.

Bei ihrem kürzlichen Besuch traf sich die CCIODH mit dem Gouverneur und seiner Regierung und forderte die Revision der Fälle und die Ergreifung der notwendigen gesetzlichen Mittel, um die Gerechtigkeit für diese Gefangenen wiederherzustellen, entsprechend ihren Aussagen in den Interviews, die wir mit ihnen in den chiapanekischen Gefängnissen führten. Die Kommission erkennt an, daß dieser Weg beschritten wurde, der nun mit den restlichen Gefangenen fortgesetzt werden muß, die sich immer noch für Gerechtigkeit ihnen gegenüber einsetzten, sowie mit allen, die zu Unrecht in Haft bleiben.

In Hinblick auf die Schlußfolgerungen des Sechsten Besuchs der CCIODH bezüglich des Rechtssystems in Chiapas erinnern wir an unseren vorläufigen Bericht:

9. Die CCIODH weist darauf hin, dass gegenwärtig nach wie vor zahlreiche Fälle der Straffreiheit von Personen aus dem öffentlichen Dienst bekannt werden. Diese Tatsache fördert in keinerlei Hinsicht das Vertrauen in das Rechtssystem, noch zeugt es von einem besseren Umfeld für den Kampf gegen Menschenrechtsverletzungen. Trotz einiger Gesten guten Willens durch das neue Regierungsteam, ist es in dieser Hinsicht zu keinerlei Verbesserungen gekommen. Besonders besorgniserregend erscheint ein wiederholt auftretendes Handlungsmuster der öffentlichen Behörden, welches falsche Zeugenaussagen anerkennt, physische Misshandlung als Mittel zur Erzwingung selbstbeschuldigender Aussagen einsetzt und solchen Geständnissen im juristischen Prozess den Rang von Beweismitteln zugesteht. Dieses Handlungsmodell, nach dem regelmäßig Urteile von vielen Jahren Gefängnishaft gefällt werden, dient als Mechanismus zur Verfolgung von Mitgliedern der sozialen Organisationen und als Instrument der Aufstandsbekämpfung, für welche zudem auch Einzelpersonen in Zusammenarbeit mit den Behörden verantwortlich zeichnen.

11. Die CCIODH hat zahlreiche Unregelmäßigkeiten im Funktionieren des Rechtssystems entdeckt, welche dieses als Teilhaber an dem Modell der Reaktion gegenüber den sozialen Organisationen und besonders gegen indigene Personen und Gemeinden erscheinen lassen, die jenem nach wie vor hilflos gegenüber stehen.

Die Empfehlungen desselben Dokuments beinhalteten folgende Punkte:

7. Die Praxis der Nutzung des Strafsystems zur Kriminalisierung der sozialen Bewegungen und Organisationen muss beendet werden. In diesem Sinn ist es notwendig, Reformen einzuführen, die auf die Beseitigung von Situationen der Wehrlosigkeit, des Machtmissbrauchs, der Verletzung des Unschuldsprinzips, der Konstruktion falscher Anklagen und der Erfindung von Delikten abzielen, die auf Grund ihrer Breite in dieser repressiven Dynamik genutzt werden können.

8. Dringend muss eine Strukturreform des Systems der Rechtssprechung auf den Weg gebracht werden, welche die wirkliche Zugänglichkeit des Rechtswesens, seine Unparteilichkeit und die Gültigkeit aller grundlegenden Bürgerrechte garantiert. Eine qualitativ gute Pflichtverteidigung muss sichergestellt werden. Ebenso die Anwesenheit von Übersetzern des Vertrauens, welche die linguistischen Rechte der indigenen Personen garantieren und erlauben, dass die Opfer von Straftaten an den rechtlichen Prozessen teilhaben können, indem das Monopol der Staatsanwaltschaft verlassen wird, und somit Mutmaßungen über deren Parteilichkeit vermieden werden.

9. Letztendlich stellt die Verwirklichung des Rechts einen unerlässlichen und unverrückbaren Bestandteil dar, um den Konflikt im historischen Gedächtnis zu behalten.
 

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