UNO stellt Rundfunk- und Fernsehgesetz in Mexiko in Frage

Poonal vom 11.12.2007

 

(Buenos Aires, 29. November 2007, púlsar).- Das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte bat am vergangenen Donnerstag (29.11.) die mexikanischen Senatoren, die Reform des Rundfunk- und Fernsehgesetzes einer Prüfung zu unterziehen. Die geplanten Änderungen des Gesetzes würden »zur Konzentration der Kommunikationsmedien führen«.

Die stellvertretende Repräsentantin des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte in Mexiko Liliana Valina wies darauf hin, dass die Legislative »die internationalen Verpflichtungen, die Mexiko zum Thema Meinungsfreiheit eingegangen ist, in den Prozess einbringen kann«. Während eines Treffens mit den Senatoren, die das neue Bundesgesetz ausarbeiten, erinnerte Valina daran, dass der Staat die Meinungsfreiheit nicht nur respektieren, sondern auch garantieren müsse, so dass diese nicht verletzt werde.

Valina bekräftigte, dass das so genannte »Televisa-Gesetz« so geändert werden müsse, dass der Zugang aller gesellschaftlichen Gruppen zu den Kommunikationsmedien ohne jegliche Einschränkung sowie Pluralismus und freier Wettbewerb gesichert seien. Die UN-Vertreterin erklärte weiter, dass im bisherigen Gesetz keine Lizenzierung von Basisradios vorgesehen sei, damit sei die Möglichkeit deren rechtlicher Anerkennung eingeschränkt. Fraglich sei auch das Verbot, das Basisradios an der Ausstrahlung von kommerzieller Werbung zur Eigenfinanzierung hindere.

Valina erinnerte zudem an die Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte indigener Völker, die den indigenen Gemeinden das Recht auf eigene Kommunikationsmedien zuspricht.


Quelle: poonal
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