Mexikanisches Bundesgericht lehnt Beschwerden der indigenen Gemeinden ab

- Akute Kriegsgefahr in Chiapas -

Direkte Solidarität Chiapas vom 08.09.2002

 

Am Nachmittag des 6. September hat das höchste mexikanische Gericht, der Suprema Corte de Justicia de la Nacion, die Einsprachen von 330 indigenen Gemeinden gegen das "Ley Indigena Light" abgeschmettert. Somit ist nun auch der juristische Weg zu einem würdigen Frieden in Mexiko gescheitert.

Die indigene Bewegung Mexikos lehnt den Gesetzesentwurf in dieser Form strickt ab, da er weit hinter den Abkommen von San Andres von 1996 zurückbleibt und nur eine Weiterführung der rassistischen Politik des mexikanischen Staates mit schönen Worten kaschiert. So werden beispielsweise die indigenen Gemeinden und Bezirke nicht als autonome Rechtssubjekte anerkannt. Die Landfrage bleibt ungelöst.

Die de facto-Autonomie in den Bundesstaaten Chiapas und Oaxaca wird so einmal mehr illegalisiert. Damit soll auch den neoliberalen Grossprojekten im Rahmen des "Plan Puebla-Panama" Tür und Tor geöffnet werden und den indigenen Gemeinden soll kein legaler Rahmen des Einspruchs gestattet werden.

Die Entscheidung des mexikanischen Bundesgerichts hat eine Welle der Entrüstung hervorgerufen, der breite Mobilisierungen der indigenen Bevölkerung und der solidarischen Zivilgesellschaft folgen werden. Wie die radikaleren Teile der indigenen Bewegung, beispielsweise die EZLN, auf das "Schliessen der letzten Türe von Seiten des Staates" (La Jornada von heute) reagieren werden, bleibt abzuwarten. Der Kleinkrieg der Paramilitaers gegen die autonomen Gemeinden geht inzwischen verstärkt weiter und forderte im Monat August vier Tote und über zwanzig Verletzte.


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