Oaxaca: Internationale Menschenrechtskommission veröffentlicht Bericht

Poonal vom 30.01.2007

 

(Mexiko-Stadt, 23. Januar 2007, adital-poonal).- Als Ergebnis ihrer Nachforschungen in Oaxaca, die von verschiedenen sozialen Bewegungen gefordert worden waren, teilte die Internationale Zivile Kommission zur Beobachtung der Menschenrechte CCIODH mit, dass bei den blutigen Aufeinandertreffen der Präventiven Bundespolizei PFP (Policía Federal Preventiva) und Aktivisten der Versammlung der Bevölkerung von Oaxaca APPO (Asamblea Popular de los Pueblos de Oaxaca) insgesamt 23 Menschen getötet wurden. Die CCIODH (Comisión Civil Internacional de Observación de los Derechos Humanos) beendete ihre Untersuchungen Mitte Januar und gab am 20. des Monats in Mexiko-Stadt ihre ersten Ergebnisse bekannt. Die international zusammengesetzt Kommission, an der 50 Personen beteiligt waren, reiste mehrere Wochen durch den südmexikanischen Bundesstaat und führte über 400 Interviews. "Wir haben mit fast allen Gefangenen geredet, uns mit Vertretern der Landes- und Bundesregierung getroffen, mit dem Roten Kreuz, Ärzten, Rechtsanwälten, Familienangehörigen, ehemaligen Gefangenen. Ich denke, wir haben ein breites Spektrum von Meinungen", erklärt CCIODH-Sprecher Iñaki Garcia.

An die mexikanische Regierung erteilte die Kommission die Aufforderung, entsprechende Vorsorge zu treffen und ihrem Schutzauftrag gegenüber der Zivilgesellschaft nachzukommen, ohne auf Repressalien zurückzugreifen. Bisher hatte die Generalstaatsanwaltschaft von elf Toten gesprochen. Die Kommission hat außerdem ernstzunehmende Beweise, dass neben den registrierten Todesfällen weitere Personen vermisst werden. Eines der größten Hindernisse bei der Untersuchung und Aufklärung der Fälle vermisster Personen ist die Tatsache, dass über die Verschwundenen keine Meldung eingeht.

Im Hinblick auf die Vergewaltigungen als Angriff auf die Zivilgesellschaft kritisierte die Kommission, die öffentlichen Sicherheitskräfte hätten das Recht auf freie Meinungsäußerung und Bewegungsfreiheit nicht garantiert. "Mit Macht und roher Gewalt wurde die Ausübung dieser Rechte unterbunden. Sit-ins und friedliche Demonstrationen wurden gewaltsam geräumt, gewählte Vertreter der Kommunalregierung an der Ausübung ihres Amts gehindert, JournalistInnen angegriffen und die Medien beschimpft", so der Bericht.

Auch das Recht auf Bildung wurde demnach in Mitleidenschaft gezogen. Insbesondere in den ländlichen Gebieten habe es an den nötigen Mitteln und an Personal gefehlt. Außerdem habe die mangelnde Gesprächsbereitschaft von staatlicher Seite den Konflikt in die Länge gezogen. Keine der Konfliktparteien habe sich darum gekümmert, den Schulunterricht für die Kinder auch während des Generalstreiks anzubieten.

Nach Meinung der Kommission hatten Staats- und Bundespolizei mit willkürlichen und illegalen Verhaftungen die Zivilgesellschaft terrorisiert. Sogar Zivilisten hatten gewaltsam Verhaftungen vorgenommen und ihre "Gefangenen" mit Billigung der Sicherheitskräfte an die Polizei übergeben. Bei den Festnahmen wurden physische und psychische Gewalt in völlig unverhältnismäßigem Umfang angewendet, manche Betroffenen wurden regelrecht entführt. Sowohl Frauen als auch Männer erlitten bei ihren Festnahmen sexuelle Gewalt.

Den Festgenommenen und Angeklagten wurde keinerlei Recht auf Verteidigung eingeräumt: Rechtlicher Beistand durch bzw. Kontaktaufnahme mit einem Anwalt ihres Vertrauens wurden untersagt, alle privaten Gespräche fanden unter Beobachtung statt; indigenen Angeklagten wurde bei ihren Verhandlungen kein Dolmetscher zur Seite gestellt.

Der Bericht spricht weiterhin von der Verletzung des gewerkschaftlichen Streikrechts, den willkürlichen Verhaftungen durch regionale und Bundespolizei, von Verhaftungen in illegalen Räumen, von physischer und psychischer Folter, ungesetzlichen Verschleppungen (hier kam auch die so genannte "mobile Staatsanwaltschaft" ins Spiel, ein Organ, das ohne jede rechtliche Legitimation und Kontrolle arbeitet, wobei seine Aktivitäten undurchsichtig bleiben). Außerdem seien Menschen ohne ersichtlichen Grund in Sicherheits- und Hochsicherheitsverwahrung gekommen; nicht alle Verhafteten seien volljährig gewesen.

Die Kommission verurteilte außerdem die Behandlung der weiblichen Gefangenen, die verbale, physische und sexuelle Aggression über sich ergehen lassen mussten. Es wurden Frauen vergewaltigt, einigen schnitt man die Haare ab, andere wurden geschlagen oder/und gezwungen, sich zu entkleiden etc. Die Folgen der Gewalt sind besonders schwerwiegend. Wie der Bericht dokumentiert, erlitten die Verhafteten körperliche, psychische und soziale Schäden wie traumatische Fehlgeburten.

Der Bericht sprach folgende Empfehlungen an die mexikanische Regierung aus: Prüfung der rechtlichen Situation aller Inhaftierten, zügige Entwaffnung, wobei der Besitz und die Benutzung illegaler Waffen kontrolliert werden müsse, Ausschaltung bewaffneter Gruppen, die nicht dem Sicherheitskörper angehören, Wiederherstellung des sozialen Gleichgewichts durch Wiedergutmachungsleistungen für die entstandenen individuellen und kollektiven Schäden, therapeutische Begleitung für die Opfer von Folter und physischer sowie psychischer Gewalt, insbesondere für die Männer und Frauen, die sexuelle Aggression und Vergewaltigung erlebt haben, sowie besondere Unterstützung für alle, die Aggressionen und Folter erlebt haben und verschleppt oder verhaftet wurden.


Quelle: poonal
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