Urteilsverkündung im Fall Castaños möglicherweise im April

Poonal vom 23.01.2007
Von Soledad Jarquín Edgar

 

(Mexiko-Stadt, 16. Januar 2007, cimac-poonal).- Ende Januar und Anfang Februar wird die Beweisaufnahme gegen acht Soldaten fortgesetzt, die in Monclova im mexikanischen Bundesstaat Coahuila festgenommen worden waren. Den Männern wird vorgeworfen, im Juli letzten Jahres 13 Frauen in der in Coahuila liegenden Gemeinde Castaños vergewaltigt zu haben.

Sandra de Luna González, Anwältin und Vorsitzende der Organisation für Hilfe und Schutz für Opfer innerfamiliärer Gewalt COPROVI (Centro de Orientación y Protección a Víctimas de Violencia Intrafamiliar), äußerte sich zuversichtlich, dass die Soldaten durch die zuständigen Justizbehörden bei der möglicherweise schon im April stattfindenden Strafmaßverkündung verurteilt werden. Gleichzeitig forderte sie von der Polizei des Bundesstaates die Festnahme weiterer vier Armeeangehöriger. Diese sollen ebenfalls an den Übergriffen gegen die Sexarbeiterinnen in zwei Nachtclubs in der Nacht zum 11. Juli 2006 beteiligt gewesen sein und sind fahnenflüchtig.

Nach Angaben von De Luna González bereiten sich derzeit auch jene Opfer auf ihre Aussage vor, die bislang keine Angaben zu der von mehreren Personen in der Tatnacht gegen sie ausgeübten sexuellen Gewalt gemacht haben. Sobald die Untersuchungen der Gutachter und Gerichtsmediziner abgeschlossen sind, soll auch eine Inspektion des Vergnügungsviertels der Gemeinde Castaños durchgeführt werden.

Die 13 Opfer sexueller Gewalt werden von COPROVI juristisch vertreten. Die Vorsitzende der Organisation vermutet, dass die Urteilsverkündung spätestens im April stattfinden wird, da der Prozess bereits seit sieben Monaten andauert und nach zwölf Monaten beendet sein muss. Nach der Enthebung aus ihren militärischen Ämtern waren die acht Angeklagten vom Verteidigungsministerium an die bundesstaatlichen Behörden übergeben worden, um sie einer zivilrechtlichen Verurteilung zuzuführen.

De Luna González gab außerdem bekannt, dass sie die Generalstaatsanwaltschaft Coahuilas um intensivere polizeiliche Bemühungen ersucht habe, damit die vier flüchtigen Armeeangehörigen festgenommen werden, die weiterhin eine Gefahr für die körperliche und seelische Unversehrtheit der 13 Opfer darstellen.

Eine zivilrechtliche Verurteilung von Soldaten aufgrund einer solchen Straftat wäre die erste in Mexiko seit den 90er Jahren, als Armeeangehörigen von Indígenas in den Bundesstaaten Chiapas und Guerrero Vergewaltigungen und Massenvergewaltigungen vorgeworfen worden waren.


Quelle: poonal
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