Abgeordnete verabschieden Gesetz gegen Gewalt gegen Frauen

Poonal vom 03.05.2006

 

(Mexiko-Stadt, 26. April 2006, cimac). - Kurz vor Ende der Legislaturperiode verabschiedeten mexikanische Abgeordnete am 26. April einstimmig ein Gesetz, das in Iberoamerika als wegweisend und bisher einzigartig gilt, um Frauen ein gewaltfreies Leben zu ermöglichen. Das so genannte "Allgemeine Gesetz für den Zugang von Frauen zu einem gewaltfreien Leben" (Ley General de Acceso de las Mujeres a una Vida Libre de Violencia) sieht vor, im ganzen Land umfassende Maßnahmen einzuführen, die der weit verbreiteten und steigenden Gewalt gegen Frauen in Mexiko ein Ende bereiten sollen.

Der Verabschiedung des Gesetzes durch die 316 Parlamentarier und Parlamentarierinnen war eine rund ein Jahr dauernde Debatte vorangegangen. Vorgeschlagen wurde das neue Gesetz von der feministischen Abgeordneten Marcela Lagarde und den Kommissionen für Gleichstellung, Kinder, Jugendliche und Familie. Das Gesetz muss jetzt noch vom mexikanischen Senat angenommen werden.

Hintergrund des Gesetzes ist, dass in Mexiko neun von 100 Frauen, egal ob auf dem Land oder in der Stadt lebend, Opfer physischer Gewalt werden. Zudem erleben 47 von 100 Frauen über 15 Jahre familiäre Gewalt in ihrem täglichen Leben.

Durch das neue Gesetz sollen nun die Verantwortlichkeiten zwischen den staatlichen Organen und Ebenen (staatlich, bundesstaatlich, kommunal) sowie deren Pflichten genau festgelegt werden. Damit soll ein effektiverer Schutz der Frauen und eine bessere Prävention vor Gewalt gewährleistet werden. Dabei beinhaltet das Verständnis von Gewalt gegen Frauen jede Form der psychologischen, wirtschaftlichen, ehelichen, physischen, sexuellen und innerfamiliären Gewalt sowie Gewalt, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ausgeübt wird. Durch das neue Gesetz wird der Staat verpflichtet, ausreichend Ressourcen zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen bereitzustellen. Gerichte und Behörden sollen garantieren, dass durch entsprechende politische Maßnahmen dem Thema Gewalt gegen Frauen nicht nur landesweit mehr Aufmerksamkeit zukommt, sondern dass Gewalt gegen Frauen bestraft und abgeschafft wird.

In dem Gesetz werden auch vorbeugende Maßnahmen definiert: So soll sich z.B. ein Aggressor nicht mehr dem Wohnort oder dem Arbeitsplatz seines Opfers nähern dürfen. Bedrohte Frauen, sollen so vor der Verfolgung durch den Täter geschützt werden. Zudem sollen für bestimmte Zonen, die ein besonders hohes Maß an Gewalttaten gegen Frauen aufweisen, Sondermaßnahmen durch die Bundesbehörden ergriffen werden.

Das Gesetz beinhaltet auch Regelungen zur Wiedergutmachung und stellt Unterlassungen öffentlicher Einrichtungen, um den Schutz der Frauen zu garantieren, unter Strafe. Zudem wird durch das neue Gesetz das Funktionieren von Frauenhäusern gesichert und ausgeweitet.


Quelle: poonal
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