Foltervideos in Mexiko

Behörden wiegeln ab und sprechen von Trainingsszenen bei der Polizeiausbildung

junge welt vom 10.07.2008
Andreas Knobloch

 

Zwei von der regionalen Tageszeitung El Heraldo de León in dieser Woche veröffentlichte Videos sorgen derzeit für Aufregung in Mexiko. Darin sind Polizisten zu sehen, wie sie an Kollegen Foltermethoden wie »tehuacanazo« (das Einführen gasförmigen Wassers durch die Nasenwege) oder »pocito« (der Kopf des Opfers wird in Exkremente gedrückt) ausführen. Im Hintergrund gibt eine nicht identifizierte Person auf Englisch Anweisungen.

Nach offiziellen Angaben handelt es sich bei dem Geschehen in den Videos um Trainingsszenen der Grupo Especial Táctico (GET), einer Spezialeinheit der Polizei von León im Bundesstaat Guanajuato. Sie seien dazu da, die Polizisten auf »große Streßsituationen« vorzubereiten. Das heiße aber keineswegs, »daß die Foltermethoden auch wirklich angewandt würden«, so der Polizeichef von León, Carlos Tornero Salinas. Sie sollten die Polizisten vielmehr für den Kampf gegen das organisierte Verbrechen »abhärten«. Vielmehr vermutet er eine gezielte Verschwörung: »Die Verbreitung der Videos dient einzig und allein dazu, die Polizei in Mißkredit zu bringen.« Bisher weigern sich die Verantwortlichen auch, preiszugeben, von wem die Kurse gegeben werden, seit wann und wer sie initiiert hat. Ebenfalls Unverständnis für die Aufregung äußerte der Bürgermeister von León, Vicente Guerrero Reynoso von der PAN (Partido Acción Nacional). Auch er lehnte Konsequenzen ab. Die Trainingskurse würden in dieser Form weitergeführt, und es werde auch kein Funktionär ausgetauscht. Sein Parteikollege Juan Manuel Oliva Ramírez, Gouverneur von Guanajuato, bezeichnete die Aufnahmen als »gestellt«.

Doch die mexikanische Öffentlichkeit läßt sich mit solcherlei zynischen Erklärungen nicht einfach abspeisen. Abgeordnete, Akademiker, Menschenrechtsorganisationen, die katholische Kirche und Politiker bis hin zum früheren Führer der PAN, Manuel Espino, verurteilten in Stellungnahmen die Foltervideos und verlangten eine umfassende Aufklärung und gegebenenfalls die Bestrafung der Verantwortlichen.

Die Comisión Nacional de Derechos Humanos (CNDH), die nationale Menschenrechtskommission, soll den Fall nun untersuchen. Der oberste Inspektor dieser staatlichen Organisation, Raúl Plascencia Villanueva, verurteilte, »daß mit Foltermethoden das organisierte Verbrechen bekämpft werden soll. Es gibt ein Bundesgesetz zur Prävention und Abschaffung von Folter, welche in der mexikanischen Rechtsordnung verboten ist und ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellt.« Darüber hinaus habe sich Mexiko in internationalen Abkommen zur Nichtanwendung von Folter verpflichtet. Zugleich forderte er, die gezeigten »Trainingsmethoden« für die Dauer der Untersuchung auszusetzen.

Dabei ist es ein offenes Geheimnis, daß in Mexiko gefoltert wird. Doch konkrete Beweise dafür sind natürlich schwer zu erbringen. Und noch seltener gibt es Bildmaterial, wie in diesem Fall, das den Verdacht zu bestätigen scheint und vor allem die Öffentlichkeit aufrüttelt. Aber auch die offiziellen Zahlen (die Dunkelziffer dürfte noch um einiges höher liegen) sprechen schon Bände. Zwischen Juni 1990 und Juni 2004 sind bei der CNDH 2166 Anzeigen wegen Folter eingegangen. Die Methoden reichen dabei von Schlägen auf Hände, Füße oder andere Körperteile über Simulationen von Ersticken oder Ertrinken, Stromstöße und Verbrennungen bis hin zu Vergewaltigungen und anderen Formen sexueller Gewalt. Und auch im Bundesstaat Guanajuato selbst ist die Tendenz besorgniserregend. In den ersten sechs Monaten dieses Jahres eröffnete die Anwaltschaft für Menschenrechte in Guanajuato (PDHEG) bereits 14 Verfahren wegen Folter oder erniedrigender und menschenverachtender Methoden, darunter eines im Zusammenhang mit den nun diskutierten polizeilichen Trainingsmethoden. Im gesamten vergangenen Jahr waren es »nur« zehn gewesen.

Es wird spannend zu sehen sein, ob die Verantwortlichen diesmal auch wirklich zur Rechenschaft gezogen werden oder wie so oft Dementieren, Verharmlosen und letztlich Straflosigkeit siegt.

 

Quelle: http://www.jungewelt.de/2008/07-10/031.php


 

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