Massaker von Chinkultic: Schreiben der Menschenrechtskoordination

Mexiko-Koordination vom 16.10.2008

 

Deutsche Menschenrechtskoordination Mexiko
Blumenstr. 19
70182 Stuttgart

Lic. Juan Sabines Guerrero
C. Gobernador del Estado de Chiapas

Palacio de Gobierno del Estado de Chiapas
Av. Central y Primera Oriente, Colonia Centro
C.P. 29009 Tuxtla Gutiérrez
Chiapas, México
Stuttgart, 16. Oktober 2008

Massaker von Chinkultic

Sehr geehrter Herr Gouverneur,

am 3. Oktober 2008 wurden bei einem Polizeieinsatz in der Gemeinde Miguel Hidalgo im mexikanischen Bundesstaat Chiapas sechs Personen ermordet. Weitere Personen wurden zum Teil schwer verletzt.

Die Gemeinde Miguel Hidalgo liegt in der Nähe der touristisch geprägten Seenlandschaft Lagunas de Montebello im Südosten von Chiapas. Hintergrund des Massakers ist der Streit um die Nutzung der dort befindlichen archäologischen Stätten von Chincultik. Die BewohnerInnen der Gemeinde besetzten das Gebiet am 7. September 2008. Ihrer Meinung nach vernachlässigen die Behörden deren Unterhaltung und Pflege. Zudem profitiert die Gemeinde aus ihrer Sicht zu wenig von den Einnahmen. Die Gemeinde war nach der Besetzung mit den Behörden in Kontakt getreten, um eine friedliche Lösung für diesen Konflikt zu finden. Die letzte Verhandlungsrunde fand am Donnerstag den 2. Oktober statt.

Am Freitag, den 3. Oktober, wurde die besetzte archäologische Zone Chincultik von 40 Polizisten der Policia Federal Preventiva (PFP) sowie der Policia Estatal Preventiva (PEP) geräumt.

Die Polizeieinheiten drangen zudem in die Gemeinde Miguel Hidalgo mit Fahrzeugen, Pferden und zu Fuß sowie unter Einsatz von Tränengas ein und verschafften sich auf gewaltsame Weise Zutritt zu einigen Häusern. Die Bevölkerung setzte sich daraufhin mit Stöcken und Macheten zur Wehr und entwaffnete die Beamten. Am Nachmittag desselben Tages kamen weitere 300 Polizisten der PEP, PFP sowie der Föderalen Untersuchungsbehörde AFI nach Miguel Hidalgo.

Im Verlaufe der weiteren Eskalation gab es nach Aussagen des Menschenrechtszentrums Fray Bartolome de las Casas 17 Verwundete, sechs davon durch Schusswaffen, sowie zwei Tote. Vier schwer verletzte Personen wurden von einem Bewohner des Nachbardorfes mit seinem Auto abtransportiert, um sie ins Krankenhaus zu fahren. Polizeieinheiten der PEP hielten dieses Fahrzeug an, töteten den Fahrer des Wagens und erschossen drei der verwundeten Personen.

Das Massaker, an dem sowohl bundesstaatliche als auch föderale Einheiten beteiligt waren, ist eine fundamentale Verletzung von Menschenrechten, unter anderem gegen das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, zu deren Einhaltung sich die mexikanische Regierung in der mexikanischen Verfassung und durch die Unterzeichnung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verpflichtet hat.

Das Massaker von Miguel Hidalgo ist Ausdruck einer Regierungspraxis der Bundesregierung und der Regierung des Bundesstaates Chiapas, die sozialen Protest zunehmend kriminalisiert und gewaltsam gegen diesen vorgeht, ohne dabei grundlegende Menschenrechte zu beachten. Auch wenn seitens des Staates im vorliegenden Fall erste Maßnahmen gegen die Täter ergriffen wurden, erfolgen die Ermittlungen gegenüber Angehörigen der Streitkräfte oftmals nur schleppend oder überhaupt nicht.

Darüber hinaus verletzt das Vorgehen die Vorgaben der ILO-Konvention 169. Diese besagt, dass indigene Bevölkerungsgruppen an der Verwaltung ihrer Gebiete partizipieren können und bei deren Nutzung und Ausbeutung Mitspracherechte besitzen. Diese von der mexikanischen Regierung unterzeichneten Verpflichtungen wurden im vorliegenden Fall nicht eingehalten.

Die Deutsche Menschenrechtskoordination fordert daher die mexikanischen sowie die chiapanekische Regierung auf, die Umstände des Massakers schnellstmöglich aufzuklären und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Die Deutsche Menschenrechtskoordination zeigt sich zutiefst besorgt über die anhaltenden Repressionen gegen indigene Gemeinden in Chiapas und appelliert an die mexikanische Regierung, die internationalen Vorgaben zur Partizipation der indigenen Gemeinden, wie sie in der ILO-Konvention 169 und der UNDeklaration über die Rechte indigener Völker aus dem Jahr 2007 zum Ausdruck kommen, zu respektieren und einzuhalten sowie die körperliche Integrität der der Angehörigen indigener Gemeinden zu garantieren.

Im Namen der Koordination
Carola Hausotter
(Koordinatorin)

In Kopie an: Lic. Felipe de Jesús Calderón Hinojosa, MdB Lothar Mark, Deutsch-Mexikanische Parlamentariergruppe, den Menschenrechtsausschuss des Bundestages, Deutsche und Mexikanische Presse, Mexikanische Botschaft in Deutschland.


Die deutsche Menschenrechtskoordination Mexiko ist ein Netzwerk von: ALASEI, Amnesty International (Deutsche Sektion), Brot für die Welt, CAREA e.V., Fachhochschule für Sozialpädagogik/Hamburg, FIAN Deutsche Sektion, Menschenrechtsreferat des Diakonischen Werkes der EKD, Mexiko-Initiative Köln/Bonn, Bischöfliches Hilfswerk MISEREOR, Missionsprokur der deutschen Jesuiten, Missionszentrale der Franziskaner, Ökumenisches Büro für Frieden und Gerechtigkeit e.V., Pax Christi (Solidaritätsfonds Eine Welt) und Promovio e.V.

 

Quelle: http://www.mexiko-koordination.de/


 

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