urgent action gegen die Wiedereinführung der Todesstrafe in Mexiko

Urgent Action (UA) vom 17.12.2008

 

Der Kongress von Coahuila, der am 2. Dezember 2008 eine entsprechende Initiative approbiert hat, wird beim Kongress der Union einen Antrag auf Abänderung der Artikel 14 und 22 der mexikanischen Bundesverfassung vorlegen; Ziel ist es, in Mexiko die Todesstrafe wieder einzuführen und gegen Entführer, die ihre Geiseln ermorden, anzuwenden. Über diesen Gesetzesentwurf sollen zunächst der Bundeskongress und dann die Kongresse der einzelnen Bundesstaaten beraten.

Die Wiedereinführung der Todesstrafe in Mexiko bedeutet einen historischen Rückschritt und den moralischen Zusammenbruch von Staat und Gesellschaft, denn diese richtet sich gegen das grundsätzliche Recht eines jeden Menschen: das Recht auf Leben.

Das System der Rechtspflege in Mexiko ist, in seinen Mitteln und Mechanismen, korrupt und unsicher; der Grad an Straflosigkeit, der beobachtet werden kann, ist eine Schande; es ist übliche Praxis, Schuldige zu konstruieren. Die Justiz arbeitet fehlerhaft, und die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft und ihrer Hilfsorgane wie der policía judicial ebenso wie die Unfähigkeit der Sicherheitspolitik machen offenbar, dass deren Maßnahmen Autoritäten nützen und unschuldigen Bürgern zum Schaden gereichen, dass folglich Fehlurteile nicht saniert werden. Wenn ein Gesetz approbiert wird, dass die Todesstrafe im Land einführt, besteht die Gefahr, dass es im Zuge der gerichtlichen Untersuchungen zu Missverständnissen und wissentlichen und unwissentlichen Unterlassungen kommt, die das Leben Unschuldiger gefährden.

Verbrechen werden nicht durch die Strenge der Strafen verhindert, sondern durch die Gewissheit, dass die Gesetze korrekt angewendet werden. Die Todesstrafe beseitigt keineswegs die strukturellen, sozialen, wirtschaftlichen und institutionellen Ursachen des Verbrechens. Sie beseitigt weder Erpressungen, Entführungen, Raub und Betrug noch die Angst, die die zahlreichen Morde auslösen.

Die Wiedereinführung der Todesstrafe hätte auf nationaler und internationaler Ebene einen ungeheuren Widerhall, der sich auf die politischen und wirtschaftlichen Beziehungen auswirken muss. Weiters wäre dies ein Rückschritt im mexikanischen Recht und eine Gefahr für die Verwirklichung der Demokratie und die Beseitigung der Diktaturen.

1981 unterzeichnete Mexiko die Amerikanische Konvention für Menschenrechte, den "Pacto de San José" (Art. 3: "Die Todesstrafe wird in den Staaten, in denen sie abgeschafft wurde, nicht wieder eingeführt"); weiters trat Mexiko, mit Unterzeichnung jeweils 2007, der Amerikanischen Menschenrechtskonvention zur Abschaffung der Todesstrafe und dem Zweiten Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zur Abschaffung der Todesstrafe bei (Art. 1: "1. Niemand, der der Hoheitsgewalt eines Vertragsstaats dieses Fakultativprotokolls untersteht, darf hingerichtet werden. 2. Jeder Vertragsstaat ergreift alle erforderlichen Maßnahmen, um die Todesstrafe in seinem Hoheitsbereich abzuschaffen".). Die Bundesverfassung besagt, dass internationale Verträge Teil des Höchstgesetzes der Union sind, und das Höchstgericht der Nation der Bundesjustiz hat festgelegt, dass diese über den Bundesgesetzen stehen.

Wir richten daher einen dringlichen Appell an Sie, damit Sie:

− Unter Überwindung des Instinkts von Rache und Vergeltung, rationell, kohärent und in Zusammenarbeit mit anderen die Initiative zur Wiedereinführung der Todesstrafe in Mexiko aufhalten.
− die staatlichen und bundesstaatlichen Vorgaben nützen, um ein Rechtssystem zu schaffen und zu stärken, dass der Bevölkerung Sicherheit gewährleistet.
− zum Aufbau eines Rechtsstaates in Übereinstimmung mit internationalen Verträgen, Konventionen und Protokollen, welche die Achtung vor dem Einzelnen und vor der Gesellschaft anstreben, beitragen.
− das grundlegende, unverletzliche, unveräußerliche Recht jedes Einzelnen auf das Leben achten.

Wir danken Ihnen, wenn sie somit dazu beitragen, die Menschenrechte in Mexiko zu stärken.

Bitte schicken Sie Ihr Schreiben, per Post, Fax oder E-Mail, an:

C. LIC. FELIPE DE JESÚS CALDERÓN HINOJOSA
Presidente Constitucional de los Estados Unidos Mexicanos
Residencia Oficial de «Los Pinos”, Casa Miguel Alemán
Col. San Miguel Chapultepec, México, Distrito Federal, C.P. 11850 México
Fax. (52 55) 50 93 53 21
felipe PUNKT calderon (AT) presidencia PUNKT gob PUNKT mx  

DIP. CÉSAR HORACIO DUARTE JÁQUEZ
Presidente de la Mesa Directiva de la Cámara de Diputados del H. Congreso de la Unión
Avenida Congreso de la Unión # 66, Colonia El Parque
Delegación. Venustiano Carranza, México, Distrito Federal, C.P. 15969 México
Tel. (52 55) 56 28 13 00 Ext. 1474 ó 01 800 122 62 72
cesar PUNKT duarte (AT) congreso PUNKT gob PUNKT mx  

SEN. GUSTAVO ENRIQUE MADERO MUÑOZ
Presidente de la Mesa Directiva de la Cámara de Senadores del H. Congreso de la Unión
Xicoténcatl # 9, Centro Histórico, México, Distrito Federal, C.P. 06010 México
Tel. (52 55) 51 30 22 00
gustavo PUNKT madero (AT) congreso PUNKT gob PUNKT mx  

C. PROFR. HUMBERTO MOREIRA VALDÉS
Gobernador del Estado de Coahuila
Palacio de Gobierno 1er. Piso
Juárez y Zaragoza s/n. Zona Centro, Saltillo, Coahuila, C.P. 25000 México
Tel. (52 844) 4 11 85 00, 4 11 85 88, 4 11 86 34
hmoreira (AT) coahuila PUNKT gob PUNKT mx   o s PUNKT particular (AT) coahuila PUNKT gob PUNKT mx  

mit Kopie an:

SILVIA CANTO CELIS
Directora
Centro Diocesano para los Derechos Humanos Fray Juan de Larios, A.C.
Hidalgo sur #166 Zona Centro, Saltillo, Coahuila, C.P. 25000 México
derechoshumanos (AT) diocesisdesaltillo PUNKT org PUNKT mx  
 

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