Oberster Gerichtshof: Verfahren bleiben bei Militärgerichten

Poonal vom 22.05.2011
von Wolf-Dieter Vogel

 

Mexikanischer Soldat
Mexikanischer Soldat / prometeo lucero, flickr


(Berlin, 22. Mai 2011, npl/poonal/cimac).- Von Soldaten und Soldatinnen verübte Verbrechen müssen weiterhin vor Militärgerichten verhandelt werden. Zu diesem Urteil kam am vergangenen Mittwoch (18. Mai) der Oberste Gerichtshof Mexikos SCJN (Suprema Corte de la Justicia de la Nación) und bestätigte damit den sogenannten »Fuero Militar«, nachdem sich Armeeangehörige grundsätzlich nur vor Militärs strafrechtlich zu verantworten haben.

Mexikos Präsident Felipe Calderón hatte am 18. Oktober vergangenen Jahres eine Gesetzesinitiative auf den Weg gebracht, nach der künftig das »Verschwindenlassen« von Menschen, Folter und Vergewaltigung vor Zivilgerichten verhandelt werden soll. Der jetzige Richterspruch widerspricht dieser Initiative, die bislang keine gesetzlichen Konsequenzen hatte.

CoIDH hatte Mexiko zu Zivilgerichtsprozessen verurteilt

Die obersten Richter wiesen mit ihrem Urteil eine Entscheidung eines anderen mexikanischen Gerichts zurück, das in der bisherigen Praxis eine Privilegierung von Armeeangehörigen sah. Zugleich reagierte der SCJN damit aber auch auf ein Urteil des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte CoIDH (Corte Interamericana de Derechos Humanos) vom August letzten Jahres. Die in San José (Costa Rica) ansässigen JuristInnen hatten den mexikanischen Staat dazu verurteilt, die Fälle zweier von Soldaten vergewaltigter indigenen Frauen vor einem zivilen Gericht zu verhandeln.

Valentina Rosendo Cantú und Inés Fernández Ortega waren im Jahr 2002 von Uniformierten angegriffen worden. Mit Hilfe des Menschenrechtszentrums Tlachinollan aus ihrem Heimat-Bundesstaat Guerrero zogen sie vor den CoIDH, nachdem sie von den mexikanischen Justizbehörden nie ernst genommen worden waren. Die internationalen RichterInnen gaben den beiden Indigenen Recht. »Die mexikanische Regierung muss nun dafür sorgen, dass die Frauen rehabilitiert werden«, forderte Tlachinollan-Anwalt Santiago Aguirre, der Rosendo und Fernández juristisch begleitet, gegenüber poonal. Die Vorgaben der RichterInnen waren eindeutig: Der Staat muss die Opfer entschädigen und die besonderen Konsequenzen berücksichtigen, die solche Verbrechen in indigenen Gemeinden auslösen. Und die Taten müssen vor einem Zivilgericht verhandelt werden.

Menschenrechtsorganisationen kritisieren Entscheidung des Obersten Gerichtshofs

Die ablehnende Entscheidung der obersten mexikanischen Richter sei nicht mit dem Urteil des interamerikanischen Gerichts zu vereinbaren, kritisierte auch Alejandra Nuño vom Zentrum für Gerechtigkeit und Internationales Recht (Centro por la Justicia y el Derecho Internacional — Cejil) gegenüber der Nachrichtenagentur CIMAC. »Das höchste Gericht Mexikos trotzt vier Urteilen des CIDH«, sagte Nuño mit Blick auf vier Klagen wegen Übergriffen durch das Militär, die vor dem Gericht in San José bereits verhandelt wurden.

Zwei Tage nach der Entscheidung, am 19. Mai, informierte Tlachinollan darüber, dass das Verteidigungsministerium nicht bereit sei, die Akten der Fälle von Valentina Rosendo und Inés Hernández an die Generalstaatsanwaltschaft weiterzugeben — offenbar eine unmittelbare Folge des SCJN-Urteils. Die MenschenrechtsverteidigerInnen beendeten daraufhin Gespräche mit RegierungsvertreterInnen, in denen über die Folgen der Entscheidung von San José und die Überweisung der Verfahren an ein Zivilgericht gesprochen werden sollte.

Menschenrechtspreis von Amnesty International für Zentrum in Tlachinollan

Valentina Rosendo, Santiago Aguirre und der Tlachinollan-Leiter Abel Barrera sind in diesen Tagen in Deutschland. Barrera wird am Freitag (27. Mai) für seinen Einsatz und die Arbeit der Organisation in Berlin den Menschenrechtspreis 2011 der deutschen Sektion von Amnesty International erhalten. Die Fälle Rosendo und Fernández zählen zu den international bedeutendsten und erfolgreichsten, mit denen sich Tlachinollan beschäftigt hat.


Quelle: poonal
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