Länderbericht Mexiko

Öku-Büro München vom 20.03.2012

 

Jedes Jahr wenn der Mexiko-Beitrag zum Jahresbericht angefertigt werden muss, gerate ich in die Versuchung, es mit einem Satz zu erledigen: »wie letztes Jahr, nur schlechter«. Diesmal müsste ich den Satz aber ein bisschen verändern: »viel schlimmer als letztes Jahr« müsste es heißen. Wir machen es uns aber nicht so einfach, da wir großen Respekt vor den Menschen haben, die von dieser Situation betroffen sind. Und wir wollen unsere Anerkennung kundtun, für diejenigen, die sich unter hohem Risiko für die Veränderung dieser Situation einsetzen.

Gefährdete MenschenrechtsverteidigerInnen

Dieses Jahr hat uns die Lage der MenschenrechtsverteidigerInnen besonders bekümmert. Es ist nicht nur so, dass es insgesamt mehr Angriffe gegen sie gab, dieses Jahr waren auch zunehmend Mitglieder von unseren Partnerorganisationen betroffen, also Menschen, die wir persönlich kennen. Die Organisation Nuestras Hijas de Regreso a Casa (NHRC), die in Ciudad Juárez gegen die Frauenmorde und die Straflosigkeit kämpft, ist mit unglaublicher Wucht angegriffen worden.

Marilu Garcia Andrade, Mitbegründerin der Organisation und Schwester eines Opfers vom Feminizid, hat seit Januar Drohungen bekommen, und in ihrem Haus wurde versucht, Feuer zu legen. Am 11. März diesen Jahres wurde vor der Schule, in der Marisela Ortiz, ebenfalls Mitbegründerin von NHRC, als Lehrerin arbeitete, ein Transparent aufgehängt, auf dem Todesdrohungen gegen sie und ihre Familie deutlich gemacht wurden. Sie musste das Land fluchtartig verlassen und lebt jetzt in El Paso in den Vereinigten Staaten und hat einen Asylantrag gestellt. Am 2. Dezember ist Norma Andrade — ebenfalls von NRHC — von Unbekannten angeschossen worden. Sie wurde von fünf Kugeln getroffen, wie durch ein Wunder überlebte sie den Anschlag. Die MitarbeiterInnen des Krankenhauses, in dem sie nach dem Anschlag behandelt wurde, bekamen telefonische Drohungen. Dies war vermutlich der Grund dafür, dass sie bereits vier Tage nach dem Anschlag entlassen wurde.

Während der Feiertage um den Día de los Muertos am 2. November ist in den Büros von unserer Partnerorganisation Consorcio para el Diálogo Parlamentario y la Equidad A.C. (Bündnis für den Parlamentarischen Dialog und Gleichberechtigung) in Oaxaca Stadt eingebrochen worden. Außer Datenträgern wurde nichts entwendet, obwohl wertvollere Gegenstände sichtbar herum lagen. Dies, aber auch zahlreiche telefonische Drohungen in den Wochen zuvor, lassen auf einen politischen Hintergrund schließen.

Obwohl Ciudad Juárez und Oaxaca über zweitausend Kilometer voneinander entfernt liegen, gibt es einige deutliche Parallelen bezüglich der Verfolgung der Aktivistnnen. In beiden Fällen konnten wir ein deutliches Desinteresse des Staates — auf seinen drei Ebenen — beobachten, diese Verbrechen aufzuklären. Diese Haltung fördert die Straflosigkeit und lässt den Staat somit zum Mittäter werden. Yesica Sánchez von Consorcio sagt dazu: »Ich kann nicht beweisen, dass der Staat für den Angriff auf unsere Organisation verantwortlich ist. Ich kann den Staat aber sehr wohl dafür in die Verantwortung nehmen, dass er mich in meiner Tätigkeit als Menschenrechtsverteidigerin nicht schützt.«

Die hier beschriebenen Vorfälle sind nur Beispiele für die Situation, in der sich die MenschenrechtsverteidigerInnen in Mexiko befinden. Dieses Jahr haben wir von mindestens elf Morden an MenschenrechtsverteidigerInnen erfahren. All diese Morde, sowie die der vergangenen Jahre werden nicht aufgeklärt und die Täter bleiben unbestraft. Die Strategie der mexikanischen Regierung hingegen ist es, mittels blumiger Erklärungen weiter auf eine Scheinlösung der Probleme zu setzen. Ein Beispiel dafür ist das neue Gesetz zur Militärischen Gerichtsbarkeit, wo nur Fälle von Vergewaltigung, Verschwindenlassen und Mord von der zivilen Justiz behandelt werden sollen — andere Menschenrechtsverletzungen bleiben hingegen weiterhin in den Händen der Militärjustiz.

Solange die Straflosigkeit nicht beendet wird, werden weiter Angriffe auf mexikanische MenschenrechtlerInnen zu beklagen sein. Diese Einsicht wird inzwischen sogar vom Auswärtigen Amt geteilt.1

Umso wichtiger ist es angesichts der bedrohlichen Situation, die Arbeit unserer Partnerorganisationen in Mexiko zu unterstützen, denn die internationale Öffentlichkeit ist einer der wenigen Schutzmechanismen, auf die sie sich verlassen können.

Krieg gegen Drogen oder gegen die eigene Bevölkerung?

Die Folgen des sogenannten »Krieges gegen das organisierte Verbrechen« bekommen nicht nur Mitglieder von Menschenrechtsorganisationen zu spüren, sondern die gesamte Gesellschaft: Fünfzigtausend Menschen sind seit Ende 2006 in Mexiko ermordet worden. Die offiziellen Stellungnahmen dazu vertreten meist die Position, bei den Ermordeten würde es sich um Angehörige von verschiedenen mafiösen Strukturen handeln. Den Opfern wird also eine Mitschuld an der Gewalt gegeben. Leider hat diese Argumentationslinie viele AnhängerInnen. Der Soziologe Hector Padilla aus Ciudad Juárez meint, dies sei eine einfache Lösung, denn wer sollte sich um »so eine Art Unmenschen« kümmern. Menschenrechtsverletzungen würden so begründet, sogar Morde müssten nicht erklärt werden. Die Regierung beharre deswegen auf ihrer Kriegsstrategie, als einzigem und richtigem Weg.

Diese Jahr hat sich um den bekannten mexikanischen Dichter Javier Sicilia, dessen Sohn zusammen mit fünf weiteren Personen in Cuernavaca ermordet worden ist, eine Bewegung gegen den Krieg gebildet. Sein Erfolg war es, das Thema der Militarisierung erstmals deutlich in der öffentlichen Diskussion zu platzieren. Der Bewegung für Frieden mit Gerechtigkeit und Würde steht ein langer Weg bevor. Es steht auch zu befürchten, dass sie große Schwierigkeiten bekommen wird; in den letzten Wochen sind zwei aktive Mitglieder der Bewegung umgebracht worden und zwei weitere gelten als verschwunden.

Es ist uns — als Ökumenischem Büro für Frieden und Gerechtigkeit — wichtig, solche Initiativen der Zivilgesellschaft zu unterstützen und ihre Anliegen hierzulande zu verbreiten, denn wir glauben nicht daran, dass die Lösung der Probleme in Mexiko mit einer kriegerischen Intervention des Staates gegen die eigene Bevölkerung zu erreichen ist.

Verschwindenlassen und Entführungen

Auch andere schwere Menschenrechtsverletzungen haben in Mexiko in den letzten Jahren deutlich zugenommen, wie beispielsweise Human Rights Watch Americas (2011) dokumentiert hat. Ein Beispiel ist das Verschwindenlassen von Personen: Zwischen Dezember 2006 und Dezember 2010 hat das Militär 18.497 so genannte ‚levantones’ (Entführungen oder Verschwindenlassen von Personen) registriert (La Jornada 31.01.2011). Opfer sind unter anderem junge Frauen, aber auch ArbeiterInnen, AnwältInnen, RichterInnen, PolizistInnen und JournalistInnen. Im März 2011 besuchte die UN-Arbeitsgruppe gegen gewaltsames Verschwindenlassen Mexiko. Nichtregierungsorganisationen übergaben ihr Daten zu 3.000 Fällen. Die Dunkelziffer ist allerdings mit Sicherheit um ein Vielfaches höher. Familienangehörige trauen sich oft nicht, die Fälle anzuzeigen, da häufig staatliche Sicherheitskräfte in die Fälle verwickelt sind. Außerdem besteht kein Vertrauen in das Justizwesen, da es bis heute keinerlei Verurteilungen von Verantwortlichen für das Verbrechen des Verschwindenlassens gegeben hat.

Erfolge im Kampf gegen die Straflosigkeit

Es gab aber im Jahr 2011 auch Erfolge im Kampf gegen die Straflosigkeit. Der offizielle Akt am 15. Dezember, bei dem sich der mexikanische Innenmister im Namen des Staates bei Valentina Rosendo Cantu entschuldigte, stellte einen Meilenstein der Menschenrechtsarbeit in Mexiko dar. Valentina Rosendo Cantú war 17 Jahre alt, als sie am 16. Februar 2002 in der Nähe ihres Wohnortes, im mexikanischen Bundesstaat Guerrero, von Soldaten mit Waffen bedroht, geschlagen und vergewaltigt worden war. Sie erstatte Anzeige, die Militärjustiz zog die durch die lokale Staatsanwaltschaft eingeleiteten strafrechtlichen Verfahren jedoch an sich. Statt ihre Vorwürfe gründlich zu untersuchen und die Täter zu ermitteln, bemühte sich die Militärstaatsanwaltschaft, ihre Aussagen als unglaubwürdig erscheinen zu lassen und wollte die Ermittlungen einstellen. Mit der offiziellen Entschuldigung erfüllte der mexikanische Staat einen Teil des zu diesem Fall ergangenen Urteils des Interamerikanischen Gerichtshofes für Menschenrechte.

Der Erfolg ist aber sicherlich nicht einem »Guten Willen« der Regierung zu verdanken, sondern der Entschlossenheit von Valentina und der Unterstützung durch zahlreiche Organisationen, Gruppen und Personen in Mexiko und weltweit.

In zwei weiteren Fällen — »Campo Algodonero«2 und Rosendo Radilla3 — in denen der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte den mexikanischen Staat u.a. dazu verurteilt hatte, die Verbrechen öffentlich anzuerkennen sowie formell um Entschuldigung zu bitten, sind solche Veranstaltungen von den Behörden allerdings mit solch einer Gleichgültigkeit durchgeführt worden, dass die Angehörigen den Veranstaltungen fern blieben.
Eine weitere gute Nachricht war dieses Jahr, dass im November die Interamerikanische Kommission für Menschenrechte die Klagen von elf Frauen angenommen hat, die den mexikanischen Staat wegen sexueller Folter während des Polizeieinsatzes in Atenco im Mai 2006 angezeigt hatten. In einem Kommuniqué informierte die Kommission über die Annahme der Klage, wodurch auch die Möglichkeit eröffnet wurde, dass die Fälle vor den Interamerikanischen Gerichtshof gelangen.

Alle diese Fälle zeigen, wie wichtig die internationale Aufmerksamkeit für die Situation der Menschenrechte in Mexiko ist. Ohne den Druck durch Öffentlichkeits- und Kampagnenarbeit, den vielzählige Menschenrechts- und Solidaritätsorganisationen stets aufrecht erhielten, wären diese Erfolge nicht zu feiern gewesen.

Deutsches Öl ins Mexikanische Feuer

Neben der dringend gebotenen Aufmerksamkeit für die Situation der Menschenrechte, gibt es noch weitere gute Gründe, politisch zu Mexiko zu arbeiten. Denn nicht nur deutsches Geld ist in Mexiko »unterwegs« (Die Bundesrepublik Deutschland nimmt sowohl bei den Einfuhren als auch bei den Ausfuhren im Welthandel seit Jahren Platz 2 hinter den USA und vor Japan ein4), auch deutsche Waffen werden in diesem Krieg eingesetzt.

In den drei Jahren nach der Wahl Calderóns zum Präsidenten im Jahr 2006 war ein sprunghafter Anstieg der deutschen Kriegswaffenexporte nach Mexiko zu erkennen. Die deutschen Waffenlieferungen versiebzehnfachten sich gegenüber den drei Jahren vor seiner Amtsübernahme.

Der sprunghafte Anstieg des Exportumfangs dürfte vor allem auf die Exportbewilligung zurückzuführen sein, die der Firma Heckler & Koch im Sommer 2006 erteilt wurde. Diese lieferte auf der Basis einer eingeschränkten Exportbewilligung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bis zum Jahr 2009 über 8000 G36-Sturmgewehre an die mexikanischen Sicherheitskräfte. Die jeweilige Endverbleibserklärung wurde von der zentralen mexikanischen Beschaffungsstelle für Heer und Polizei (Secretaria de la Defensa Nacional, Direccion General de Industria Militar) ausgestellt, da das mexikanische Verteidigungsministerium zugleich auch für die Waffenbeschaffung der Polizei zuständig ist. Im Jahr 2010 wurde ein Skandal publik: Trotz bestehender Vorbehalte der Bundesregierung gegen die Ausrüstung örtlicher Polizeikräfte mit G36-Sturmgewehren in den Bundesstaaten Chiapas, Chihuahua, Guerrero und Jalisco wurden Polizeikräfte im Bundesstaat Chihuahua offenbar mit solchen Gewehren beliefert. Jürgen Grässlin, Bundessprecher der Deutschen Friedensgesellschaft, erstattete daraufhin am 19. April 2010 Strafanzeige gegen die Geschäftsführer der Firma Heckler & Koch. Inzwischen ermittelt die Stuttgarter Staatsanwaltschaft. Im Dezember 2010 berichtete das ARD-Fernsehen (Report Mainz) über diesen Fall. Angesichts der verbreiteten Menschenrechtsverletzungen sowohl durch das Militär, als auch durch die Bundespolizei und andere Polizeikräfte in den unterschiedlichsten Bundesstaaten ist es aber auch unverständlich, warum Vorbehalte für die Aushändigung von G36-Strumgewehren lediglich für die örtliche Polizei und nur in den genannten vier Bundesstaaten bestanden. Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning, äußerte sich am 2.3.2011 gegenüber dem ARD (Report Mainz) dahingehend, dass »wir derzeit überhaupt keine Waffen mehr nach Mexiko verkaufen (sollten).«

Neben Kriegswaffen sind Kampfhubschrauber ein bedeutender Posten der Rüstungsexporte von Deutschland nach Mexiko. Im Februar diesen Jahres gab die Firma Eurocopter (Donauwörth, Teil des deutsch-französischen Konzerns EADS) bekannt, dass sie ab dem zweiten Quartal 2011 zwölf Eurocopter EC725 an das mexikanische Verteidigungsministerium liefern werde. Der EC725 kann 29 Personen transportieren und bei Bedarf mit zwei Maschinengewehren, zwei Raketenwerfern und zwei Kanonen ausgerüstet werden. Die Helikopter sollen laut Pressemitteilung zwar »für Transport- und Zivilschutzaufgaben genutzt werden«, inwiefern das mexikanische Verteidigungsministerium sich aber an diese Auflage halten wird und wie die Einhaltung dieser Auflage überprüft wird, ist fraglich. Darüber hinaus ist es sehr wohl möglich, dass die Nutzung der Helikopter »für Transportaufgaben« der internen Repression genutzt werden. Es gibt eine ganze Reihe von Beispielen in Mexiko, bei denen das Militär und andere Sicherheitskräfte mit Helikoptern in Konfliktgebiete eingeflogen, vor Ort Menschenrechtsverletzungen begingen und überdies willkürlich verhaftete Personen bzw. die Leichen von bei diesen Übergriffen Getöteten ausgeflogen wurden. Es besteht also ein hohes Risiko, dass die exportierten EC725, selbst wenn sie unbewaffnet sind, zur internen Repression benutzt werden könnten.

Im Jahre 2010 ist das Exportvolumen von Waffen nach Mexiko zurückgegangen, womöglich durch das Ausfuhrverbot für Waffen von Heckler und Koch nach Mexiko.5

Die Deutsche Bundesregierung hat zudem vor, ein Sicherheitsabkommen mit Mexiko zu unterzeichnen. Die Informationen, die bislang darüber bekannt geworden sind, deuten auf ein Modell hin, bei dem deutsche PolizeibeamtInnen mexikanische PolizistInnen ausbilden werden. Der geplante Inhalt der Ausbildung ist nicht bekannt. Es soll auch »technische Kooperation und materielle Unterstützung« stattfinden. Es steht zu befürchten, dass damit die weitere Lieferung von Waffen und Repressionstechnologie umschrieben wird.

Deswegen setzen wir uns zusammen mit anderen Partnerorganisationen und Personen hier in der BRD für den Stopp der Waffen- und Rüstungsexporte nach Mexiko sowie gegen das Sicherheitsabkommen zwischen der BRD und Mexiko ein. Diesbezüglich werden wir im Jahr 2012 an der Organisation einer Reihe von Aktivitäten beteiligt sein.

1 http://www.bundestag.de/presse/hib/2011_07/2011_291/03.html
2 Im November 2009 erließ der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte ein Urteil im Fall Campo Algodonero. Verhandelt wurden die Fälle von drei Frauen — Esmeralda Herrera Monreal, Claudia Ivette Gonzaléz und Laura Berenice Ramos Monárrez — die 2001 zunächst vermisst gemeldet und dann auf einem Baumwollfeld (Campo Algodonero) nahe der Stadt Ciudad Juárez ermordet aufgefunden wurden.
3 Rosendo Radilla Pacheco verschwand im August 1974, nachdem er während einer Militärkontrolle in Atoyac von Soldaten verhaftet wurde und ist bis heute verschwunden. Aufgrund der ausbleibenden Reaktion von Seiten des mexikanischen Staates übergab die Interamerikanische Menschenrechts-kommission den Fall Radilla im März 2008 an den Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte. Am 23. November 2009 fiel nach über 30jährigem Kampf um Gerechtigkeit und Aufklärung schließlich das Urteil im Fall des Verschwundenen Rosendo Radilla. Zum ersten Mal in der Geschichte wurde der mexikanische Staat von einer internationalen Instanz für seine Verbrechen während des "Schmutziges Krieges", in diesem Fall für das Verschwinden von Rosendo Radilla, für schuldig erklärt und zur Verantwortung gezogen.
4 http://www.mexiko.diplo.de/Vertretung/mexiko/de/....
5 http://www.mexiko-koordination.de/component/docman/doc_view/...

 

Quelle: http://www.oeku-buero.de/jahresbericht-2011/articles/laenderbericht-mexiko.html


 

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