Noch ein kleiner Sieg gegen Monsanto-Gene

Poonal vom 28.08.2014

 

Kein Genmais, sondern ein Ausschnitt der einheimischen Maisvielfalt / archivo-de-proyectos / CC BY-NC-SA 2.0, flickr
Kein Genmais, sondern ein Ausschnitt der einheimischen Maisvielfalt / archivo-de-proyectos / CC BY-NC-SA 2.0, flickr


(Berlin, 28. August 2014, poonal).- Wenige Wochen nachdem ein Distriktrichter Monsanto den Anbau von Gensoja im mexikanischen Bundesstaat Yucatán untersagte, musste der Weltkonzern eine weitere kleine Niederlage vor Gericht in Mexiko-Stadt einstecken: Richter Jaime Manuel Marroquín Zavaleta wird die Zuständigkeit für das Verfahren behalten, bei dem eine Gruppe von Organisationen und Einzelpersonen im Juli 2013 eine Kollektivklage gegen die kommerzielle Aussaat von Genmais in Mexiko einreichte.

Marroquín Zavaleta entschied im vergangenen Jahr unter Berufung auf das sogenannte Vorsorgeprinzip, Genmais dürfe auch weiterhin nicht zu kommerziellen Zwecken in Mexiko ausgesät werden. Das Vorsorgeprinzip ist eine internationale Rechtsfigur, die auch im mexikanischen Biosicherheitsgesetz Eingang gefunden hat.

Monsanto hatte in den vergangenen Monaten versucht, den Richter als befangen und voreingenommen zu diskreditieren und seine Absetzung zu erreichen. Dieser Absicht schob nun ein Kollegialgericht in der mexikanischen Hauptstadt mit seiner Entscheidung vom 21. August 2014 einen endgültigen Riegel vor.


Quelle: poonal
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