Polizeikooperation mit Mexiko bereits seit 2010 !!!

Pressemitteilung von Mexico via Berlin v. 13.12.2014

México vía Berlín vom 14.12.2014

 

Berlin, 13. Dezember 2014

Pressemitteilung — Seit 2010 bildet Deutschland mexikanische Polizisten aus

Im Rahmen der Diskussion über die Verhandlungen eines Sicherheitsabkommens zwischen Mexiko und Deutschland hat México vía Berlín e. V. (MvB) betont, dass diese Art von Abkommen institutionelle Bedingungen schaffen, die die Ausbildung von Polizisten, den Transfer von Militärtechnologie und den Verkauf von Waffen erleichtern. Ebenso hat MvB auf Foren und in den Medien erklärt, dass die Gefahr der Ausbildung von Polizisten in der Aktivierung von Legitimationsmechanismen für die Sicherheitspolitik des »Empfängerlandes« einerseits sowie in der Aktivierung von Stärkungs- und Schutzmechanismen für die Sicherheitsindustrie des »Geberlandes« andererseits liegt.

Unter Inanspruchnahme der Transparenzorgane der mexikanischen Regierung hat MvB bei der mexikanischen Generalstaatsanwaltschaft (PGR), der auf mexikanischer Seite formal mit den Verhandlungen des Sicherheitsabkommens beauftragten Institution, Informationen zum Thema angefordert. Die jetzt erhaltenen Auskünfte bestätigen, dass Deutschland mindestens seit dem Jahr 2010 mexikanische Polizisten ausbildet.

Laut amtlichem Schreiben Nr. SJAI/DGAJ/12079/2014, das die zuständige Stelle (»Subprocuraduría Jurídica y de Asuntos Internacionales« der Generalstaatsanwaltschaft) am 9. Dezember 2014 als Antwort auf den Informationsantrag verfasste, fanden zwischen November 2010 und September 2014 mindestens neun Ausbildungsmaßnahmen statt, an denen insgesamt 39 mexikanische Polizisten aus verschiedenen föderalen Strukturen teilnahmen.

Die »von den deutschen Behörden organisierten technischen Weiterbildungen« können dem offiziellen Dokument entnommen werden und sind in der dieser Mitteilung angefügten Tabelle aufgelistet. Der Großteil der Aktivitäten fand unter der Leitung des Bundeskriminalamtes (BKA) statt. Dies führt zu einer klaren Schlussfolgerung: Die Ausbildung mexikanischer Polizisten durch Deutschland ist de facto bereits im Gange. Das Abkommen, das gegenwärtig zwischen PGR und BKA verhandelt wird, beruht folglich auf der Erfahrung der bisherigen Zusammenarbeit seit 2010. Diese neuen Informationen erklären die Langsamkeit, mit der die bereits 2011 begonnen Verhandlungen voranschreiten. Das Fehlen eines formalen Abkommens war kein Hindernis für den Beginn der Zusammenarbeit. Wozu also ein Abkommen schließen? Diese neue Information unterstützt die Hypothese, die MvB formuliert hat; dass die beiderseitige Motivation, zur Überführung der bereits begonnene Zusammenarbeit im Rahmen eines formalen Abkommens darin besteht, die im ersten Absatz dieser Mitteilung erläuteten Vorteile, zu erweitern.

Die Tatsache, dass ohne die Unterzeichnung eines Sicherheitsabkommens besagte Art von polizeilichen Ausbildungsmaßnahmen stattfinden, zeugt von fehlender Transparenz in der Sicherheitspolitik beider Länder. Diese fehlende Transparenz ist schwerwiegend, da sie die Kontrolle seitens der Bürger lähmt und erschwert.

Viele Fragen gilt es noch zu klären: In welchem Maße haben die seit 2010 durchgeführten Ausbildungsmaßnahmen den Transfer von Militärtechnologie und den Verkauf deutscher Waffen erleichtert, die heute in Mexiko im Umlauf sind? Oder, anders ausgedrückt, für welche Technologien, Taktiken und welche Waffenausrüstung wurden besagte Polizisten ausgebildet? Wie hoch waren die Kosten dieser Programme für den deutschen Steuerzahler? Welche Garantie besitzt Deutschland dafür, dass die ausgebildeten mexikanischen Sicherheitskräfte nicht korrupt sind oder später in die Reihen der »kriminellen Banden« überlaufen, wie es in der Vergangenheit vorgefallen ist? Warum hat das BKA diese Aktivitäten geheim gehalten und die zivilengesellschaftlichen Organisationen und die Bundestagabgeordneten, die die Verhandlungen verfolgen?

Aus diesen und weiteren Gründen lehnt MvB die Unterzeichnung eines Sicherheitsabkommens zwischen Mexiko und Deutschland kategorisch ab und unterstützt die entsprechende Kampagne der Deutschen Menschenrechtskoordination Mexiko (http://www.kein-polizeiabkommen.de/) und lädt a) die deutschen Organisationen und Parlamentsabgeordneten, die die Verhandlungen verfolgen, dazu ein, den Instanzen der deutschen Regierung die nötigen Fragen zu stellen und b) die Bürger und Organisationen beider Länder dazu ein, diese Kampagne zu unterstützen und weiterzuverbreiten.

Tabelle erstellt auf Grundlage des amtlichen Schreibens SJAI/DGAJ/12079/2014 von der zuständige Stelle („Subprocuraduría Jurídica y de Asuntos Internacionales« der Generalstaatsanwaltschaft, PGR)

Polizeikooperation mit Mexiko bereits seit 2010
México vía Berlín e. V.
Theorie, Forschung und politische Handlung


MvB ist ein Verein, der sich der theoretischen sowie der transdisziplinären Forschung politischer, sozialer und ökonomischer Verhältnisse und Interdependenzen zwischen Mexiko und Deutschland zum einen und zwischen Europa und Lateinamerika zum zweiten widmet. Von seiner akademischen Arbeit ausgehend entwickelt der Verein Projekte politischer Handlung und Bildung unter einer internationalistischen links-gerichteten Perspektive.

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Quelle: http://mexicoviaberlin.org


 

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