HIV-Positive dürfen keine Knastbesuche machen
Poonal vom 23.03.2004 | |
(Mexiko-Stadt, 17. März 2004, adital−poonal).− Das Ministerium für Öffentliche Sicherheit SSP (Secretaría de Seguridad Pública) bevollmächtigte die Leiter mexikanischer Haft- und Besserungsanstalten sowie psychiatrischer Einrichtungen, HIV-positiven Personen den Zugang zu den Einrichtungen zu untersagen. Diese neue Vorschrift wird von der Nationalen Menschenrechtskommission CNDH (Comisión Nacional de Derechos Humanos) als eine Verletzung der Menschenrechte kritisiert.
José Luis Soberanos, Präsident der Kommission, sagte, dass die Anforderungen, die nun durch das SSP an die Besucher und Besucherinnen gestellt werden, "einen Verstoß gegen die Menschenrechte darstellen" und erwägt eine mögliche offizielle Beschwerde gegen das Regierungsorgan. Die neuen Besuchsregelungen, die am 15. Januar diesen Jahres im Amtsblatt der Regierung veröffentlicht wurden, sehen vor, dass Besucher und Besucherinnen u.a. das Ergebnis eines AIDS-Testes vorweisen müssen, welches negativ sein muss.
Ein Sprecher des SSP bestätigte, dass die ergriffenen Maßnahmen Teil eines Gesamtplanes sind, der bereits in allen dieser öffentlichen Einrichtungen angewandt wird. Die Besucher müssen ein Gesundheitszeugnis vorlegen, welches zum aktuellen Zeitpunkt nicht älter als sechs Monate sein darf und u.a. bestätigt, dass die jeweilige Person nicht HIV-positiv ist. Für Frauen erschwert sich die Situation zudem, da sie zusätzlich einen zytologisch-gynäkologischen Abstrich und einen Schwangerschaftstest nachweisen müssen. Sexuelle Kontakte zwischen Häfling und Besucherin sind zudem ab dem siebten Schwangerschaftsmonat verboten. Laut Angaben der CNDH seien von diesen neuen Vorschriften fast alle Haftanstalten des Landes betroffen.
Quelle: poonal
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