Bundesstaat Oaxaca verbietet Einfuhr genmanipulierten Materials

Poonal vom 30.03.2004
Von Evandro Bonfim

 

(Mexiko-Stadt, 24. März 2004, adital-poonal).- Der mexikanische Bundesstaat Oaxaca will mit einem jetzt an die Landwirtschaftskommission des Landesparlaments weitergereichten Gesetzesentwurf über Biosicherheit jegliche Einfuhr genmanipulierten Materials in sein Gebiet verhindern. Grund für diese Maßnahme sind die jüngsten Entscheidungen der mexikanischen Bundesregierung, einen Vertrag zu unterzeichnen, der das internationale Biosicherheitsabkommen, das Cartagena-Protokoll, zu unterlaufen droht. Dieses Protokoll wurde im Jahr 2000 unterzeichnet und trat im letzten Jahr in Kraft. Es sieht unter anderem das Prinzip der Vorbeugung als wichtigen Stützpfeiler vor. Auf dem amerikanischen Kontinent wurde es bislang lediglich von Mexiko und Brasilien ratifiziert, während Kanada es nur formal unterzeichnet hat. Die USA verfolgen weiter ihre Politik, solche internationale Abkommen zu Umweltthemen nicht zu unterzeichnen und verweigern ihre Teilnahme.

Die Vorsichtsmaßnahmen von Seiten des Bundesstaates Oaxaca hängen zusammen mit dem im Februar dieses Jahres von den Staaten des Nordamerikanischen Freihandelsabkommen NAFTA (North America Free Trade Agreement) — Mexiko, Kanada und USA — unterzeichneten Abkommens über Transportbedingungen genetisch veränderter menschlicher oder tierischer Nahrung. Bei den Normen für die Dokumentierung dieser Transporte genmanipulierten Materials folgten die unterzeichnenden Parteien den Empfehlungen der International Grain Trade Coalition (Koalition für den internationalen Saatguthandel — auch als Miami-Gruppe bekannt), die im Juni 2001 gegründet wurde, um "Regierungen zu beraten". Diese Vereinigung umfasst landwirtschaftliche Biotechnologie-Unternehmen und andere Großhändler aus diesem Wirtschaftssektor.

Eine der wichtigsten Klauseln dieses "genmanipulierten Freihandelabkommens" besagt etwa, dass eine Ladung mit einer Menge von bis zu fünf Prozent genmanipulierten Materials nicht des Warnhinweises "Enthält genetisch manipuliertes Material" bedarf. Dieser Warnhinweis wurde zudem geändert und lautet nun euphemistisch: "Kann genmanipuliertes Material enthalten". In Europa gilt ein Grenzwert von 0,9 Prozent. Im Fall von Mexiko fordern Umweltschutzgruppen zumindest für Mais einen Grenzwert von null Prozent, da das Ursprungsland des Mais als genetische Reserve für diese Kulturpflanze fungieren sollte. Außerdem soll gemäß des Abkommens bei Frachten mit konventionellen Agrarprodukten in Länder, die genetisch manipulierten Anbau erlauben, völlig auf eine Unternehmenskennzeichnung verzichtet werden. Dabei könnten diese Transporte durchaus Reste genmanipulierten Saatguts enthalten. Aufgrund dieses Abkommens weigerte sich Mexiko, die strengen Restriktionen des Cartagena-Protokolls anzunehmen, die von den Unterzeichnern im malaysischen Kuala Lumpur Ende Februar festgelegt wurden.

Allerdings war die genetische Reinheit mexikanischen Maises bereits vor der Annahme der "weicheren" Einfuhrregeln des NAFTA-Abkommens gefährdet. Obwohl der Anbau genmanipulierten Saatguts im Jahr 1998, als diese Technologie sich auf der Welt verbreitete, verboten worden war, ließ Mexiko die Einfuhr genetisch manipulierten Getreides zu, um der multilateralen Vereinbarung mit Kanada und den USA zu entsprechen. Der industriell gepflanzte und staatlich subventionierte genmanipulierte US-Mais überschwemmte den mexikanischen Markt, der vorher von der einheimischen Landwirtschaft beliefert worden war. Dies führte dazu, dass in den letzten zehn Jahren etwa 40 Prozent der Kleinbauern ihren Maisanbau einstellen mussten.

Erst am 13. Februar dieses Jahres räumte die zuständige Kommission für Biosicherheit Cibiogem (Comisión Intersecretarial sobre Bioseguridad y Organismos Genéticamente Modificados) ein, dass der Bundesstaat von Oaxaca gentechnisch kontaminiert sei. Es bestehe die Gefahr, dass sich diese Kontamination auch auf weitere Bundesstaaten ausweite. Der Vorsitzende von Cibiogem Victor Villalobos repräsentierte Mexiko nicht nur bei den Verhandlungen zum NAFTA, sondern auch bei der Sitzung in Kuala Lumpur. Die Ankündigung kam 30 Monate nach der ersten öffentlichen Klage wegen genmanipulierter Kontaminierung im Land und 15 Monate, nachdem die Kommission über eine wissenschaftliche Untersuchung verfügte, die diesen Verdacht bestätigte.

Villalobos äußerte sich nicht zur Verzögerung bei der Veröffentlichung dieser Ergebnisse. Er sagte lediglich, dass "die Kontamination Oaxacas abgebaut wird", ohne detailliertere Informationen über die Vorgehensweise preiszugeben. Der mexikanische Staat reagierte darauf mit einer einstweiligen Verfügung, um die Einfuhr genmanipulierten Materials zu verhindern. Auf diese Weise soll größerer Schaden vom ursprünglichen Genpool des Mais abgewehrt werden.


Quelle: poonal
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