Freihandel mit Mexiko und Menschenrechte

Antwort der Bundesregierung v. 2.8.2016 auf eine Anfrage der Linken

News vom 12.08.2016

 

Vorbemerkung der Fragesteller

Die laufenden Verhandlungen über ein reformiertes Freihandelsabkommen, das seit dem Jahr 2000 geltende »Globalabkommen«, zwischen der EU einerseits und dem mexikanischen Staat andererseits werden nach bereits bekannten Informationen erhebliche Auswirkungen auf den bilateralen Handel und die sozialpolitischen Kompetenzen der mexikanischen Seite haben. Fachorganisationen wie das in Berlin ansässige Forschungs- und Dokumentationszentrum Chile- Lateinamerika e. V. (FDCL), das Bischöfliche Hilfswerk MISEREOR e. V. oder die Hilfsorganisation Brot für die Welt — Evangelischer Entwicklungs- dienst weisen mit zunehmender Vehemenz auf wahrscheinliche Einschränkungen für die mexikanische Seite hin, unter anderem durch die wachsende Macht von Konzernen durch Investor-Staat-Schiedsverfahren oder die Festlegung von Marktliberalisierungen.
www.fdcl.org/wp-content/uploads/2015/09/Fact-Sheet-Handel-und-MR-Mexiko_web.pdf

Zugleich sind schon jetzt industrielle Projekte in Mexiko eine Hauptursache politischer Konflikte und gewaltsamer Auseinandersetzungen. Dokumentiert wurden solche Dispute etwa bei großangelegten Windkraftprojekten im Süden des Landes. In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/8303 geht die Bundesregierung auf dieses Engagement ein. Im Folgenden werden weitere Details erfragt, um eine mögliche Mitverantwortung deutscher Akteure bei der Verletzung von Menschenrechten verlässlich erörtern zu können. ...

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 Anhang  
  Antwort der Bundesregierung

 

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