FrayBa zu den Räumungen in den Montes Azules

Denuncia von Fray Bartolomé vom 23.08.2007
übersetzt von: Dana

 

Menschenrechtszentrum Fray Bartolome de Las Casas San Cristóbal de Las Casas, Chiapas 21. August 2007.

AU-10 - DRINGENDE AKTION

Zwangsräumung indigener Gemeinden in Montes Azules, Chiapas

− Neue Räumungen durch die Staats- und Bundesbehörden sind zu befürchten

− Willkürliche Festnahmen von indigenen Campesinos während der Einsätze.

Am Samstag den 18. August 2007, wurde ein Simultaneinsatz zur Zwangsräumung der Gemeinden Buen Samaritano (zu keiner Organisation affiliiert) und Nuevo San Manuel (auch bekannt als Nuevo Salvador Allende, die sich als zapatistische Unterstützungsbasen identifizieren) im Bezirk Ocosingo durchgeführt, innerhalb des Biosphärenreservats von Montes Azules, Chiapas.

Regierungsquellen zufolge wurde der Einsatz "von der Regierungsbehörde (SEGOB) von Chiapas koordiniert, unter Mitwirkung der Staatsbehörde für Öffentliche Sicherheit, der staatlichen Generalstaatsanwaltschaft, der Bundesgeneralstaatsanwaltschaft (PGR), sowie von Personal des SEMARNAT, der CONANP und der PROFEPA. Der Einsatz erfolgte ebenfalls mit der Unterstützung der Mexikanischen Armee" (Pressebulletin der Nationalen Kommission für Naturschutzgebiete, CONANP, vom 19. August)

Angesichts dieser Vorfälle, interviewte dieses Menschenrechtszentrum am Sonntag, den 19. August die Gruppe der vertriebenen Familien, die zum Bezirkshauptsitz von La Trinitaria, Chiapas verfrachtet worden waren und unter starker emotionaler Bestürzung standen.

Den Zeugenaussagen der vertriebenen Familien zufolge, trafen am Samstag , den 18. August, gegen 8 Uhr Morgens, mehrere Hubschrauber (gezählt wurden 4) ein, aus denen bewaffnete Polizisten in dunkelblau- schwarze Uniformen ausstiegen. Die Polizisten trieben die Menschen mit Gewalt aus ihren Häusern, zerrten sie an den Haaren und stießen sie hinaus, um sie aus ihren Häusern zu treiben. Ohne vorhergehende Benachrichtigung, ohne ihnen irgendein Dokument zu zeigen, und ohne irgendeine Erklärung, schafften sie sie einfach fort, ohne ihnen zu sagen, wohin.

In den geräumten Gemeinden trieben sie alle Familien zusammen, teilten sie auf und verluden sie in die Hubschrauber, ohne ihnen zu erlauben, irgendeine Habseligkeit mitzunehmen. Nachdem die Bevölkerung bereits verladen war, stiegen Personen in Zivilkleidung aus den Hubschraubern.

Die Familien erklären, dass sie nach dem Transport aus den Hubschraubern geholt und auf einen Lastwagen der Sektorpolizei verladen wurden, und als sie eine "Grenze" (in der Umgebung von La Trinitaria) erreichten, wurden die erwachsenen Männer heruntergeholt und weggebracht (später konnten wir bestätigen, dass sie in das Gebäude der staatlichen Generalstaatsanwaltschaft von Tuxtla Gutiérrez gebracht worden sind). Währenddessen wurden die Frauen, die Kinder und zwei Jugendliche in das Auditorium "Salomón Gonzáles Blanco", im Bezirkshauptsitz von La Trinitaria gebracht.

Am folgenden Tag, Sonntag, 19. August, gegen 16:30 Uhr, wurden alle Familien (größtenteils Frauen und Kinder) in die Quinta [Landhaus] Santa Isabel gebracht, in dem Barrio von Pamalá, Bezirk La Trinitaria. Dieser Ort ist ein Privatbesitz der für Festlichkeiten gemietet werden kann. Hier wurden sie mit Nahrungsmitteln versorgt, sowie Luftmatratzen, Essen, Decken, Kleidung und Windeln, da die geräumten Familien absolut keinerlei persönliche Habe mit sich führten. Das Grundstück wurde von der Staatspolizei der Öffentlichen Sicherheit (Präventive Staatspolizei) bewacht, mit Unterstützung der Bezirkspolizei von La Trinitaria.

Die "beschützten" Personen in der Quinta Santa Isabel, Bezirk La Trinitaria sind:

Aus dem Dorf Nuevo San Manuel (auch bekannt als Nuevo Salvador Allende)

1. Familie: 8 Frauen und 3 Männer Jacinta Jiménez Clara (30 Jahre) Lázaro Ruiz Jiménez (17 Jahre) Fermina Ruiz Jiménez (16 Jahre) mit ihrer Tochter Nicolása López Ruiz (9 Monate) María Ruiz Jiménez (14 Jahre) Micaela Ruiz Jiménez (13 Jahre) Juanita Ruiz Jiménez (10 Jahre) Manuela Ruiz Jiménez (8 Jahre) Francisca Ruiz Jiménez (7 Jahre) Eusebio Ruiz Jiménez (5 Jahre) Mariano Ruiz Jiménez (1 Jahr)

2. Familie: 3 Frauen und 3 Männer Dominga Ruiz Hernández (25 Jahre) Domingo Jiménez Cruz (10 Jahre) Jacinto Jiménez Cruz (11 Jahre) Nicolás Jiménez Cruz (5 Jahre) Micaela Jiménez Cruz (8 Jahre) Francisca Jiménez Cruz (3 Jahre)

3. Familie: 1 Frau und 1 Mann Nicolasa Hernández Toledo (Alter unbekannt) Manuel Fabricio López Hernández (5 Jahre)

4. Familie: 2 Frauen und 1 Mann Margerite López Hernández (20 Jahre) Mario López López (2 Jahre) Nicolasa López López (5 Monate)

5. Familie: 1 Frau und 5 Männer Romelia López Pérez (25 Jahre) Darinel García López (10 Jahre) Eliber García López (8 Jahre) Sebastián García López (6 Jahre) Fidencio García López (4 Jahre) Esteban García López (11 Monate und ein halber)

Aus dem Dorf "Buen Samaritano".

6. Familie: 3 Frauen und 2 Männer María Magdalena Trejo López (40 Jahre) Isaías Gordillo Trejo (16 Jahre) Dalila Gordillo Trejo (25 Jahre) Rodrigo Gordillo Trejo (12 Jahre) Lucinda Gordillo Trejo (15 Jahre)

Zu den Personen, die in der staatlichen Generalstaatsanwaltschaft festgehalten werden:

Erst in der Nacht von Sonntag, 19. August, bestätigte die staatliche Generalstaatsanwaltschaft telefonisch, 6 Festgenommene in Gewahrsam zu haben, die bei dem besagten Einsatz verhaftet wurden:

Aus dem Dorf "Nuevo San Manuel"
Verfahrensakte Nr. ZS96/13/2007

Mario López Gómez (30 Jahre) Feliciano López Hernández (20 Jahre) Juan Gómez López (38 Jahre) Tomás Gómez López (56 Jahre)

Aus "Buen Samaritano"
Verfahrensakte Nr. ZS96/11/2007

Daniel Gordillo Trejo (30 Jahre) Jesús Gordillo Trejo. (21 Jahre)

Den 6 Verhafteten, die sich bis jetzt in Tuxtla Gutiérrez befinden, werden Sachschäden, Anschläge gegen die Umwelt des Staates, Raub, kriminelle Vereinigung und Waffenbesitz zur Last gelegt (alles Lokaldelikte, obwohl die Behörden angekündigt haben, sie als Bundesdelikte einstufen zu wollen). Bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist noch nicht entschieden worden, ob sie eingewiesen, weiterhin festgehalten, oder freigelassen werden sollen. Der Staatsanwalt des Regierungsministeriums, der für die offenen Ermittlungsverfahren zuständig ist, ist Jorge Luís Zenteno Zenteno, von der Regionalen Staatsanwaltschaft der Selva Zone.

Dem Presse-Bulletin der CONANP (vom 19. August 2007) zufolge, wurde "das Gelände nach Beendigung der Zwangsräumung 15 Parkwächtern der CONANP, 2 Inspektoren der Bundesstaatsanwaltschaft für Umweltschutz (PROFEPA) und Elementen der staatlichen Polizeikräfte unterstellt (.) Bei den geräumten Flächen handelt es sich um die von El Buen Samaritano (besetzt in 1999), Nuevo Salvador Allende (2001) und El Innominado (2006), wo die Bewohner sich widerrechtlich niedergelassen haben, nachdem sie einem Rückzug aus anderen Punkten des Reservats zugestimmt hatten, wofür sie 250.000 Pesos erhalten haben); keine der dort angesiedelten Gruppen hat eine landwirtschaftliche Vorgeschichte vorzuweisen (.). Diese Aktion erfolgte im Anschluss an die Denuncia, die von der Lakandonengemeinde (legitime Eigentümer der fraglichen Terrains), gegen Delikte von Raub und Umweltschäden, bei der staatlichen Generalstaatsanwaltschaft und der PROFEPA eingereicht wurde.

Nach erhaltenen Informationen wurde am Sonntag, den 19. August, ein weiterer Einsatz in der Gemeinde "El Innominado" (Vorhergehende Ermittlung Nr. ZS96/12/2007) durchgeführt, der zu keinen Festnahmen führte. Die Gemeinde könnte sich jedoch wie die anderen zwei unter Bewachung befinden.

Hintergrund:

Seit einigen Monaten haben die Bundes- und Staatsregierungen öffentlich und wiederholt angekündigt (der Druck begann mit dem Anfang der vorherigen Regierungszeit), in der Region von Montes Azules Zwangsräumungen durchzuführen, da diese Gemeinden sich rechtswidrig auf diesem Gebiet befinden würden.

Im Verlauf des Regularisierungsprozesses des Landes der Kommunalgüter des Lakandonischen Urwald, die größtenteils (um die 70%) mit dem Biosphärenreservat von Montes Azules übereinstimmen, haben einige Gemeinden ihre Umsiedlung "ausgehandelt", während andere sich geweigert haben. Eine davon war zum Beispiel die Gemeinde von Viejo Velasco Suárez, Bezirk Ocosingo, die aufgrund ihrer Weigerung sich auf Verhandlungen einzulassen, am 13. November 2006 angegriffen wurde, was 6 Tote und bislang zwei Verschwundene gefordert hat (der Fall wird gegenwärtig von diesem Zentrum verfolgt).

Diese Gemeinden dementieren insbesondere, jemals von Regierungsbeamten wegen eines Dialogs angesprochen worden zu sein, oder irgendeine Benachrichtigung über die Rechtswidrigkeit ihrer Lage im Gebiet des Naturreservats oder der Kommunalgüter der Selva Lacandona erhalten zu haben. Die Niederlassung von Buen Samaritano existiert bereits seit 12 Jahren, und die Niederlassung von Nuevo San Manuel seit mindestens 8 Jahren.

Laut der Akte der staatlichen Generalsstaatsanwaltschaft existiert eine Denuncia, die am 30. Mai 2007 vom Kommissariat der Kommunalgüter der Selva Lacandona eingereicht wurde, das unter der Leitung von Moisés Tarano González steht.

Bei der Aufnahme dieser Ermittlung, am 29. Juli 2007, trat Señor Florencio Gómez Martínez als Zeuge auf, der behauptet, in der Nachbarschaft von Frontera Corozal zu leben, und sich als Bundesangestellter und Wächter der Nationalen Kommission für Naturschutzgebiete (CONANP) identifizierte.

Dieser Zeuge erzählt:

"dass Anfang Januar des Jahres 1994, eine Gruppe von 4 Familien, angeführt von Feliciano Ruiz, als Vertriebene des bewaffneten Konflikts von 1994 mit der EZLN, in unsere Gebiete eingefallen sind, und eine Fläche von 200 Hektar des geschützten Reservats der Selva Lacandona MONTES AZULES besetzt haben, das sie jetzt Nuevo Salvador Allende nennen. Auf diesem Boden wächst schon nichts mehr, weil sie es als Viehweide und Ackerland benutzen, und unkontrollierte Brandrodung, illegale Abholzung und Holzschmuggel mit Chamaedorea- Palmen betreiben, was verboten ist, da man hierfür eine Zulassung nach einer Studie der Auswirkungen auf die Umwelt braucht, die je nach Ausmaß der Auswirkungen von der Behörde für Umwelt und Naturressourcen ausgehändigt wird. Hierfür benutzen sie teilweise Flugzeuge und Lastwagen, und sie haben bereits geheime Flugpisten. Wir haben versucht mit den Invasoren eine Einigung zu erzielen, aber sie werden von Organisationen beschützt, darunter [das Menschenrechtszentrum] Fray Bartolomé de Las Casas A.C., Maderas del Pueblo del Sureste, die sich nur damit befassen, Konflikte zu schüren. Diese Organisationen haben nämlich schon bei verschiedener Gelegenheit, als wir versuchten eine Einigung zu erzielen, die Invasoren darin beraten uns mit Schusswaffen zu bedrohen, Frauen, Männer und Kinder, und so ein Konflikt provoziert, um das besetzte Land nicht zu verlassen, und haben so unser Land besetzt, das der Lakandonengemeinde gehört."

Rechtsverletzungen:

Das Presse-Bulletin der CONANP vom 19. August behauptet, "das Biosphärenreservat Montes Azules wurde in Januar 1978, durch ein Erlass der Bundesregierung eingerichtet, und umfasst eine Fläche von 331.200 Hektar. Es stellt die größte Waldfläche von Nadelbäumen des Landes dar; deren Bewahrung ist lebenswichtig für den Erhalt der Biodiversität und für Umweltdienstleistungen in der Region der Selva Lacandona, wie Wasserverorgung und den Schutz seltener Arten von Flora − und Fauna (.). Diese Aktion erfolgte im Anschluß an die Denuncia, die von der Lakandonengemeinde (legitime Eigentümer der fraglichen Terrains), gegen Delikte von Raub und Umweltschäden, bei der staatlichen Generalstaatsanwaltschaft und der PROFEPA eingereicht wurde (.) Die Invasoren wurden wiederholt (durch den Inter- institutionellen Gesprächstisch für Landwirtschaft und Umweltschutz für die Selva Lacandona und Montes Azules) dazu gedrängt, das Gelände freiwillig zu räumen, aber sie weigerten sich systematisch das Gebiet zu verlassen um außerhalb des Biosphärenreservats umgesiedelt zu werden (.). Nach der Weigerung dieser Familien sich umsiedeln zu lassen, wurde die Zwangsräumung nach den gesetzlichen Richtlinien und unter der vollen Einhaltung der Menschenrechte durchgeführt."

Obgleich die Regierung die Rechtswirksamkeit des Eigentums der Kommunalgüter der Selva Lacandona und das Anliegen des Umweltschutzes verteidigt, übersieht sie dabei, dass nach Auflagen des Abkommens für Zivile und Politische Rechte, Artikel 47. "keine Anordnung des vorliegenden Abkommens (einschließlich des Besitzrechtes) auf Kosten des inhärenten Rechts aller Gemeinden zur Nutznießung und zum Gebrauch ihrer natürlichen Reichtümer und Ressourcen, interpretiert werden darf"

Außerdem hat sie es systematisch unterlassen ihren Verpflichtungen nach den Auflagen der ILO Konvention 169 nachzukommen, insbesondere:

Artikel 6 "1. Bei der Durchführung der Bestimmungen dieses Übereinkommens haben die Regierungen a) die betreffenden Völker durch geeignete Verfahren und insbesondere

durch ihre repräsentativen Einrichtungen zu konsultieren, wann immer gesetzgeberische oder administrative Maßnahmen, die sie unmittelbar berühren können, erwogen werden; 2. Die in Anwendung dieses Übereinkommens vorgenommenen Konsultationen sind in gutem Glauben und in einer den Umständen entsprechenden Form mit dem Ziel durchzuführen, Einverständnis oder Zustimmung bezüglich der vorgeschlagenen Maßnahmen zu erreichen."

Artikel 14 "1. Die Eigentums- und Besitzrechte der betreffenden Völker an dem von ihnen von alters her besiedelten Land sind anzuerkennen. Außerdem sind in geeigneten Fällen Maßnahmen zu ergreifen, um das Recht der betreffenden Völker zur Nutzung von Land zu schützen, das nicht ausschließlich von ihnen besiedelt ist, zu dem sie aber im Hinblick auf ihre der Eigenversorgung dienenden und ihre traditionellen Tätigkeiten von alters her Zugang haben."

Artikel 16 "1. Vorbehaltlich der nachstehenden Absätze dieses Artikels dürfen die betreffenden Völker aus dem von ihnen besiedelten Land nicht ausgesiedelt werden.

2. Falls die Umsiedlung dieser Völker ausnahmsweise als notwendig angesehen wird, darf sie nur mit deren freiwilliger und in voller Kenntnis der Sachlage erteilter Zustimmung stattfinden. Falls ihre Zustimmung nicht erlangt werden kann, darf eine solche Umsiedlung nur nach Anwendung geeigneter, durch die innerstaatliche Gesetzgebung festgelegter Verfahren, gegebenenfalls einschließlich öffentlicher Untersuchungen, stattfinden, die den betreffenden Völkern Gelegenheit für eine wirksame Vertretung bieten."

[* ILO Konvention 169: http://www.popoliminacciati.it/3dossier/diritto/ilo169-conv-dt.html

Das gleiche gilt für die Anweisungen des UN Sonderbeauftragten für Menschenrechte und Grundfreiheiten der Indigenen Völker, Rodolfo Stavenhagen, nach seiner Mission in Mexiko im Jahre 2003, wo er folgendes angibt:

"Keine indigene Gemeinde darf gegen ihren Willen außerhalb des Biosphärenreservats von den Montes Azules umgesiedelt werden. Jede Umsiedlung der Gemeinden, die innerhalb des Reservats angesiedelt sind, darf nur mit der Zustimmung aller Beteiligten erfolgen.

Die indigenen Gemeinden müssen an der Leitung, Verwaltung und Kontrolle der Naturschutzgebiete auf ihren Territorien oder Regionen beteiligt werden, unter Berücksichtigung der gemeinschaftlichen Anordnungen für Umweltschutz.

Die Einrichtung neuer Naturreservate in indigenen Regionen, darf nur unter vorhergehender Konsultierung der betroffenen Gemeinden erfolgen, und die Regierung hat die Entscheidung und das Recht der indigenen Gemeinden zur Einrichtung ökologischer Gemeindereservate auf ihre Gebiete, zu respektieren und zu schützen." [E/CN.4/2004/80/Add.2; 23. Dezember 2003]

Auch in seinem Bericht von 2006 und im Anschluss an diesen Anweisungen, hebt er hervor: "Das System der landwirtschaftlichen Normen und Gerichte ist im Verhältnis zum gegenwärtigen Stand der Anerkennung der indigenen Rechte auf ihr Land und natürlichen Ressourcen veraltet, und die Umweltschutzpolitik hat die indigenen Rechte nur unzureichend berücksichtigt, wie im Fall des Biosphärenreservats Montes Azules" [A/HRC/4/32; 27. Febrero de 2007]

Zusätzlich ignoriert die Regierung die sozialen Rechte der betroffenen Gemeinden im Rahmen der ILO Konvention 169 und Artikel 47 des oben erwähnten Abkommens, sowie nach den Auflagen des Internationalen Paktes über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte, das unter Artikel 11.1. festlegt:

Artikel 11 "(1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden auf einen angemessenen Lebensstandard für sich und seine Familie an, einschließlich ausreichender Ernährung, Bekleidung und Unterbringung, sowie auf eine stetige Verbesserung der Lebensbedingungen. Die Vertragsstaaten unternehmen geeignete Schritte, um die Verwirklichung dieses Rechts zu gewährleisten (.)" [*O-Text: http://www.uni-potsdam.de/u/mrz/un/int-bill/ipwskde.htm]

Aus allen aufgeführten Gründen ergibt sich, dass die Behauptung, die Räumung im Einzelnen und die Politik der territorialen Neuordnung in der Zone von Montes Azules im allgemeinen, unter Einhaltung der Menschenrechte erfolgen würde, falsch ist. Ganz im Gegenteil, schürt der Mexikanische Staat die Enteignung, und die juristische Unsicherheit, und beeinträchtigt aufs schwerste die Möglichkeit für die indigenen Familien, sich einen Lebensplan zu schmieden.

Aus diesem Grund ruft das Menschenrechtszentrum Fray Bartolomé de Las Casas dazu auf, Protestbriefe an die Mexikanische Regierung zu schicken, mit der Forderung:

1. − Sobald wie möglich die Freilassung von Mario López Gómez, Feliciano López Hernández, Juan Gómez López, Tomás Gómez López, Daniel Gordillo Trejo und Jesús Gordillo Trejo zu veranlassen, und die Ermittlungen und Anklagen gegen sie fallen zu lassen.

2. -Entschädigungen und Reparationen für die Schäden zu leisten, die den Familien durch die Zwangsräumung der Gemeinden Nuevo Salvador Allende (oder Nuevo San Manuel), Bueno Samaritano und El Innominado entstanden sind.

3. Den betroffenen Familien, gemäß Artikel 11.1. des Paktes über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte, einen angemessenen Lebensstandard zu ermöglichen, einschließlich Ernährung, Kleidung und Unterkunft, sowie eine Verbesserung ihrer Lebensbedingungen

4. − Alle beabsichtigten Räumungen in Montes Azules sofort einzustellen, unter Berücksichtigung der Anweisungen des UN Sonderbeauftragten für Menschenrechte und Grundfreiheiten der Indigenen Völker, Rodolfo Stavenhagen, darunter insbesondere:

a) Dass jede Umsiedlung der Gemeinden, die innerhalb des Reservats angesiedelt sind, nur mit der Zustimmung aller Beteiligten erfolgen darf.

b) Dass die Einrichtung neuer Naturreservate in indigenen Regionen, darf nur unter vorhergehender Konsultierung der betroffenen Gemeinden erfolgen, und die Regierung die Entscheidung und das Recht der indigenen Gemeinden zur Einrichtung ökologischer Gemeindereservate auf ihren Gebieten, zu respektieren und zu schützen hat.

5. − Ihre Regularisierungspolitik in den indigenen Regionen von Chiapas, und insbesondere in Montes Azules, angemessen zu modifizieren, um für Gerechtigkeit und Gleichberechtigung vor den Rechten und gegensätzlichen Interessen zwischen Gemeinden und Organisationen zu sorgen, unter steter Einhaltung der internationalen Menschenrechtsnormen


Bitte senden Sie ihre Protestschreiben an:

Felipe de Jesús Calderón Hinojosa Presidente de la República (Präsident von Mexiko) Residencia Oficial de los Pinos Casa Miguel Alemán Col. San Miguel Chapultepec, C.P. 11850, DISTRITO FEDERAL, México Telefon/Fax: +52 (55) 27891100 Fax: +52 (55) 52772376 Email: felipe PUNKT calderon AT presidencia PUNKT gob PUNKT mx

Francisco Ramírez Acuña Secretario de Gobernación (Regierungssekretär) Bucareli No. 99, Edificio Cobián, 1er piso Juárez; Cuauhtémoc, Distrito Federal CP: 06600 FAX +52 55 50933414 MAIL: frjramirez AT segob PUNKT gob PUNKT mx

Lic. Juan José Sabines Guerrero Gobernador Constitucional del Estado de Chiapas (Gouverneur von Chiapas) Palacio de Gobierno del Estado de Chiapas Av. Central y Primera Oriente, Colonia Centro, C.P. 29009 Tuxtla Gutiérrez, Chiapas, México Fax: +52 961 6188088 und + 52 961 6188056 secparticular AT chiapas PUNKT gob PUNKT mx

Lic. Milton Escobar Castillejos Presidente del Supremo Tribunal de Justicia del Estado de Chiapas y Consejero Presidente del Consejo de la Judicatura del Poder Judicial del Estado de Chiapas (Präsident des Obersten Gerichtshofs von Chiapas) Palacio de Justicia Libramiento Norte Oriente no. 2100. Fracc. El Bosque. C.P. 29047. Tuxtla Gutiérrez, Chiapas Tel./Fax: +52 961 6178700 Email: dyrpstje AT hotmail PUNKT com

Lic. Mariano Herrán Salvatti Fiscal General de Justicia del Estado de Chiapas (Generalstaatsanwalt von Chiapas) Libramiento Norte s/n, tercer nivel, Colonia Infonavit "El Rosario", CP 30064 Tuxtla Gutiérrez, Chiapas, México Fax: + 52 961 6165724 Email: mherran AT fge PUNKT chiapas PUNKT gob PUNKT mx

BITTE MIT KOPIE AN: Menschenrechtszentrum Fray Bartolomé de las Casas A.C. Brasil No. 14 Barrio Mexicanos, CP. 29240, San Cristóbal de las Casas, Chiapas, México Telefax: +52 967 6783551 Email: medios AT frayba PUNKT org PUNKT mx


Anmerkung der Übersetzerin

Zur Denuncia der Lakandonengemeinde und dem widerrechtlichen Enteignungserlass der Calderon Regierung siehe:

Verlautbarung des Chiapas Netzwerkes für die Verteidigung von Land und Territorium gegen die Enteignungen in der Selva Lacandona https://www.chiapas.eu/news.php?id=2461

Maderas del Pueblo: Das Calderonistische Dokument ist "unklar und rechtswidrig" https://www.chiapas.eu/news.php?id=2462

 

Quelle: http://www.frayba.org.mx/archivo/acciones_urgentes/070821_au_10_desplazados_montes_azules.pdf


 

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