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Kritik an Präsident der Staatlichen Menschenrechtskommission
Poonal vom 27.10.2004 |
(Buenos Aires, 20. Oktober 2004, púlsar).- Menschenrechtsorganisationen aus ganz Mexiko haben sich gegen eine Bestätigung von José Luis Soberanes als Präsident der Staatlichen Menschenrechtskommission (CNDH) ausgesprochen. Es fehle ihm an Kompetenz für diese Aufgabe. Sie übten Kritik an Soberanes auf Grund versäumter Bereitstellung von Mechanismen, mit denen Mexiko die Empfehlungen der internationalen Menschenrechtsorganisationen erfüllen kann. Hervorgehoben wurde die Tatsache, dass Soberanes keinen einzigen Staatsbediensteten für die Frauenmorde in Ciudad Juárez zur Verantwortung zog. Und dass er Fragen hinsichtlich der indígenen Bevölkerung, Frauenrechte der Frauen, Straßenkinder, der sexuellen Vielfalt und Gesundheit nur sehr unzureichend behandelte.
Mehr als 50 Menschenrechts- und Nichtregierungsorganisationen erklärten in einer überregionalen Tageszeitung, dass es nötig sei, eine gerechte und transparente Wahl abzuhalten. Sie sehen darin auch die Möglichkeit einer Erneuerung der Staatlichen Menschenrechtskommission. Aber vor allem halten sie es für den richtigen Moment, um eine umfassende und rigorose Auswertung der Arbeit des derzeitigen Präsidenten vorzunehmen. Die Personen und Organisationen, die sich kritisch äußerten und die schlechte Arbeit des aktuellen Kommissionspräsidenten aufzeigten, gründen ihre Haltung auf verschiedene Analysen und Umfragen. Auf Menschenrechtsfragen spezialisierte Organisationen untersuchten die von in Soberanes während seiner Amtszeit entwickelten Aktionen.
Am 22. Oktober lief die Registrierungsfrist für Präsidentschaftskandidaten für die Staatliche Menschenrechtskommission ab. Spätestens am 31. Oktober wird der Senat der Republik entscheiden, ob Soberanes im Amt bleibt oder mit der Vorstellung der Kandidaten, die dem gewünschten Profil entsprechen, fortgefahren wird. Die Kommission wird im Anschluss und noch vor dem 15. November eine Kandidatenliste präsentieren, die der Senatsversammlung vorgestellt wird. Die gewählte Person kann dann bis zum 15. November Einspruch vorbringen.
Quelle: poonal
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