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Entwurf des Agrarentwicklungsgesetzes: Wer Wind sät …
Poonal vom 15.11.2018 |
Ana de Ita |
(Mexiko-Stadt, 15. November 2018, la jornada).- Als die indigene und bäuerliche Bevölkerung am 1. Juli 2018 zur Wahl ging, war eine ihre wichtigsten Erwägungen, ihr Recht auf Land und Territorium zu garantieren. Es war notwendig, die Plünderung ihrer Landstücke und natürlichen Güter zu stoppen, für die die Extraktivismus- und Stromindustrie sowie die Entwicklung von Megaprojekten verantwortlich waren. Der Wahlsieg des MORENA-Kandidaten für das Präsidentenamt war ein Ausdruck dieser Überlegungen. Andrés Manuel López Obrador bekam mehr als 8,7 Millionen Stimmen der Landbevölkerung. Doch der Gesetzesentwurf für ein Agrarentwicklungsgesetz, vorgelegt vom MORENA-Senator Ricardo Monreal, zeigt in die entgegengesetzte Richtung der Interessen der indigenen und kleinbäuerlichen Bevölkerung, der Ejido- und Gemeindebäuer*innen.
Die Gemeinden und Ejidos antworteten unterschiedlich auf die Gegenreform von Präsident Salinas (1988-1994), die auf die Privatisierung des kollektiven Landbesitzes abzielte. In einigen Fällen weigerten sie sich, am Landzertifizierungsprogramm Procede teilzunehmen. In anderen ließen sie ihr Land als für die gemeinsame Nutzung bestimmte Fläche zertifizierten. Damit blieb es unveräußerlich, unübertragbar und unpfändbar. Aufgrund von Entscheidungen der Gemeindeversammlungen haben bis heute 70 Millionen Hektar Land diese drei Eigenschaften behalten. Das Bergbaugesetz von 1992 und die 2013 von Präsident Enrique Peña Nieto reformierten Energie- und Extraktivismusgesetze schwächten die Besitzrechte von Eijdo-, Gemeinde- und Privatland. Die Reformen legten fest, dass die Aktivitäten im Extraktivismus- und Energiesektor gemeinnützig und vorrangig vor jeglicher anderen Nutzung des Territoriums sind. Die unternehmerische Invasion hat die Gewalt in den Landregionen exponentiell genährt. Es gibt hunderte ungelöste Konflikte um Land in Gemeinden und Ejidos.
Hunderte ungelöste Landkonflikte
Dies ist der Kontext, in dem der Senator Ricardo Monreal einen Entwurf für ein Agrarentwicklungsgesetz präsentiert, das das bestehende Agrargesetz ablösen soll. Aber die Initiative behält dieselbe Privatisierungsausrichtung bei. In verschiedenen Paragraphen etabliert sie die Verfahrensweisen für die Intervention von Privatinvestitionen und der Extraktivismus- und Stromindustrie, die von den Landbesitzer*innen so vehement zurückgewiesen werden. Zu den vorgebrachten Argumenten für die Initiative gehört, es würden die Empfehlungen der UNO-Sonderberichterstatterin für die Indigenen Völker (Victoria Tauli-Corpuz) berücksichtigt. Entsprechend finden sich in dem Entwurf mehrere Paragraphen, um die indigenen Völker in verwaltungstechnischen und verfahrensrelevanten Themen einzubinden. Aber andere fundamentale Themen wie die Selbstbestimmung, die eigenen Entwicklungsprioritäten der indigenen Völker, die politische Beteiligung und der Justizzugang sowie die Anerkennung der indigenen Völker als Rechtssubjekte — alles von der Berichterstatterin angesprochene Aspekte — werden nicht behandelt.
Ein Kernaspekt der Initiative besteht darin, den Weg für Investitionen in den indigenen und kleinbäuerlichen Territorien frei zu machen. Der Entwurf für das Agrarentwicklungsgesetz enthält verschiedene Verfahren, damit Gemeinden und Ejidos Reformen legitimieren, die sie bisher zutiefst abgelehnt haben. Beispielsweise wird im dritten Abschnitt über die Entscheidungsorgane des Ejidos der Versammlung die Funktion zugeschrieben, die Nutzung und oberirdische Besetzung der Ejidoböden für die strategischen Aktivitäten der Industrien für fossile Brennstoffe und Stromproduktion zu autorisieren... Was die Investitionen auf dem Gemeinde- und Ejidobesitz angeht (sechster Abschnitt), wird niedergelegt, dass Ejidos und Gemeinden das Recht haben, über die geplanten Investitionen auf Böden in ihrem Besitz informiert zu werden. Die Investoren werden demnach über positive und negative Auswirkungen der Durchführung von Investitionsprojekten informieren (Paragraph 126). In keinem dieser Fälle wird den Gemeinden und Ejidos das Recht zugestanden, sich den Projekten zu widersetzen, die auf ihrem Besitz beabsichtigt sind.
Rechte für Gemeinden mehrdeutig und konfus
Das dritte Kapitel über das »Konsultationsrecht der Ejidos und Gemeinden, die indigenen Völkern angehören«, müsste laut Begründung der Gesetzesinitiative grundlegend sein. Doch es ist besonders mehrdeutig und konfus. Dort heißt es, das diese Ejidos und Gemeinden »...das Recht haben, über die Umsetzung des Projektes konsultiert zu werden, indem sie über die negativen und positiven sozialen, ökonomischen und umweltbezogenen Auswirkungen informiert werden«. Die Initiative markiert Unterschiede auf der »Beteiligungsskala und [bei der] Ergebnismitbestimmung«, abgestuft nach dem Ausmaß, in dem Personen, Landstücke, und natürliche Ressourcen betroffen sind. Wenn ein Vorhaben die Lebensweise der Bevölkerung nicht beeinträchtigt, wird nur informiert. Wenn es die Lebensweise direkt beeinträchtigt, müssen die Empfehlungen der Ejidos und Gemeinden aufgenommen werden. Im Fall einer bedeutenden Auswirkung wie Landverlust, Umsiedlung, usw. »muss die vorherige — während der Projektplanung — freie und informierte Zustimmung eingeholt werden«.
In der Praxis provoziert die partielle, isolierte und reduktive Berücksichtigung indigener Rechte, dass diesen eher ein Riegel vorgeschoben wird als dass sie garantiert werden. Es wird so schwerer, die Rechte zu schützen. Wird ein neues Agrarentwicklungsgesetz verabschiedet, das gegen die Interessen und Rechte der indigenen und kleinbäuerlichen Bevölkerung gerichtet ist, und werden zudem die Extraktivismus- und Energiegesetze unverändert gelassen, wird die neue Regierung Proteststürme ernten.
*Ana de Ita ist Direktorin des Studienzentrums für den Wandel im Mexikanischen Landbau (Centro de Estudios para el Cambio en el Campo Mexicano (Ceccam)
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