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Gesetzesänderung soll Zugang zu Information erleichtern
Poonal vom 30.11.2004 |
(Buenos Aires, 25. November 2004, púlsar-poonal).- Der mexikanische Senat hat am 24. November 2004 sechs Gesetzesänderungen sowie Begleitgesetze zum Bundesgesetzbuch beschlossen, um der indigenen Bevölkerung des Landes den Zugriff auf rechtliche Information zu erleichtern. Die parlamentarischen änderungen am "Gesetz zur Transparenz des Zugangs zu öffentlicher Information" (Ley de Transparencia de Acceso a la Informacion Publica Gubernamental) zielen darauf ab, dass die Informationsanträge von Indigenen sowie die jeweiligen Auskünfte in die entsprechenden Sprachen übersetzt werden.
Luisa María Calderón, Abgeordnete der konservativen PAN (Partido Acción Nacional), die den Gesetzesbeschluss präsentierte, betonte, dass die Reformen durch den Senat die Rechte der indigenen Völker und Gemeinden schützen sollen. Die Senatoren sind der Meinung, dass die mehrsprachigen Auskünfte den indigenen Gemeinschaften Gesetzesvorschriften zugänglich machen, welche diesen wiederum erlauben würden, ihre innerhalb des "Gesetzes zu den Rechten und der indigenen Kultur" (Ley de Derechos y Cultura Indígena) festgelegten Ansprüche in vollem Umfang wahr zu nehmen.
Besagtes Gesetz war aber vor seiner Verabschiedung von der zapatistischen Befreiungsarmee EZLN (Ejercito Zapatista para la Liberación Nacional) und anderen Basisorganisationen abgelehnt worden, da darin das Abkommen von San Andres nicht berücksichtigt wird. Die 1996 gemeinsam mit der Regierung unterzeichneten Abkommen sahen einen neuen Gesellschaftspakt basierend auf der verfassungsmäßigen Anerkennung der Rechte indigener Völker vor.
Es wurde auch verfügt, dass das Mexikanische Institut der Jugend, indigene Jugendliche in der Ausarbeitung von Programmen und Aktionen zu Gunsten ihrer Gemeinden einbinden solle; dasselbe geschah im Fall des "Nationalen Gesetzes zur Förderung der Kleinindustrie und des Kunsthandwerks" (Ley Federal de Fomento a la Microindustria y la Actividad Artesanal), damit die Mitglieder der indigenen Gemeinden rechtliche Beratung und Bildung in ihren jeweiligen Sprachen erhalten würden.
Quelle: poonal
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