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Entscheidung über neues Gesetz zu Rundfunk und Fernsehen vertagt

Poonal vom 21.12.2004

  (Buenos Aires, 15. Dezember 2004, púlsar).- In einer gemeinsamen Sitzung haben verschiedene Kommissionen des mexikanischen Senats über das neue Gesetzesvorhaben zu Rundfunk und Fernsehen diskutiert. Da die Parlamentarier jedoch keine Einigung erzielen konnten, wurde die Entscheidung darüber auf Februar 2005 verschoben.

Javier Corral von der Partei der Nationalen Aktion PAN (Partido Acción Nacional), der wichtigste Fürsprecher des Gesetzes, bezichtigte den Senator Emilio Gamboa, aus "persönlichen Interessen, ängsten und wegen anderer Verbindungen" gegen das Gesetz eingestellt zu sein.

Das umstrittenste Thema war das einer möglichen Reform des Nationalen Rundfunk- und Fernsehrates, der künftig die Möglichkeit haben soll, selbständig Konzessionen und Sendeerlaubnisse zu erteilen. Dazu meinte der Senator Felipe de Jesús Vicencio Álvarez von der PAN, der ebenfalls das Gesetzesvorhaben unterstützt: "Es stimmt, dass es diesen Rat bereits gibt. Allerdings hat er lediglich eine Beraterfunktion und spielt im ganzen Prozess nur eine sehr marginale Rolle. Er hat bei wichtigen Entscheidungen keinen großen Einfluss und muss deswegen im Sinne der Bürger mit größeren Befugnissen ausgestattet werden."

Unterdessen haben die Senatoren José Bonilla und Araceli Escalante Jasso, die befugt sind, Konzessionen für kommerzielle Radiostationen zu erteilen, ihre Ablehnung des Gesetzes bekundet. Sie bezeichneten den Entwurf als nicht verfassungskonform, da er stärker von den Betroffenen, d.h. den Lizenzgebern und der staatlichen Exekutive diskutiert und unterstützt werden müsse.

Der Senator César Raúl Ojeda Zubieta von der Partei der Demokratischen Revolution PRD (Partido de la Revolución Democrática) bestätigte, dass von Seiten der Lizenzgeber Druck ausgeübt wurde, damit das Gesetzesprojekt nicht zur Abstimmung freigegeben würde. Am Ende der Debatte vereinbarten die Senatoren aller beteiligten Kommissionen, weiter mit den Abgeordneten zusammenzuarbeiten, damit dieses Gesetz nicht wie bereits in der Vergangenheit geschehen im Senat "eingefroren" wird.


Quelle: poonal
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