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Keine Völkermord-Anklage gegen Ex-Präsidenten Echeverría

Poonal vom 01.03.2005

  (Mexiko-Stadt, 28. Februar 2005, poonal).- Der Oberste Gerichtshof Mexikos beschloss am vergangenen Mittwoch (23. Februar), dass der ehemalige Präsident Luis Echeverría (1970-1976) nicht wegen Völkermordes angeklagt werden darf. Vier der fünf Richter des Gremiums schlossen sich damit der Entscheidung einer niedrigeren Instanz an, die entschieden hatte, dass die dem Ex-Staatschef vorgeworfenen Delikte verjährt seien.

Dem 83-jährigen Echeverría wird vorgeworfen, für den blutigen Angriff einer Demonstration am 10. Juni 1971 verantwortlich zu sein, bei dem 38 Studenten ermordet wurden. Dieses so genannte "Fronleichnamsmassaker" verübte die von der Regierung unterstützte Gruppe "Los Halcones" — Die Falken.

Mexiko hat eine internationale Konvention unterschrieben, nach der Völkermord-Verbrechen nicht verjähren. Diese trat im Jahr 2002 in Kraft. Die obersten Richter sind jedoch der Meinung, dass diese Konvention nicht rückwirkend gilt und nur auf Straftaten anzuwenden ist, die nach Inkrafttreten des Abkommens stattgefunden haben. Folgerichtig verjährte die Tat nach 30 Jahren.

Mit der Entscheidung hat der Oberste Gerichtshof einmal mehr bewiesen, dass die Regierung von Vicente Fox trotz großspuriger Ankündigungen nicht fähig ist, die Verantwortlichen für den so genannten Schmutzigen Krieg der Sechziger- und Siebzigerjahre juristisch zur Rechenschaft zu ziehen. Echeverría war von der von Fox ins Leben gerufenen Sonderstaatsanwaltschaft für soziale und politische Bewegungen der Vergangenheit (Fiscalía Especial para Movimientos Sociales y Políticos, Femospp) angezeigt worden.

Die Femospp hat auch Klage gegen ehemaligen Geheimdienstchef Miguel Nazar eingelegt, der für das "Verschwinden Lassen" von mindestens einem linken Aktivisten im Jahr 1975 verantwortlich sein soll. In diesem Fall steht die Entscheidung des Gerichts noch aus.


Quelle: poonal
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