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Einladung 9. Juli, 17 -18 Uhr Webinar: Lieferkettengesetz & Rüstungsindustrie, u.a. Beispiel Mexiko

Mexiko-Koordination vom 03.07.2020

  Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht: Was bedeutet das für Rüstungsunternehmen?

Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht: Was bedeutet das für Rüstungsunternehmen?


Zur Notwendigkeit verbindlicher Regelungen am Beispiel von Rüstungsexporten nach Mexiko

Webinar: 9. Juli 2020, 17 Uhr

Deutsche Unternehmen, Politiker*innen und Aktivist*innen diskutieren seit Jahren über eine verbindliche gesetzliche Regelung menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht von Unternehmen, die der bloß freiwilligen Unternehmensverantwortung ein Ende setzen soll. Noch in dieser Legislaturperiode könnte nun endlich ein Lieferkettengesetz in Deutschland verabschiedet werden.

Im Webinar wollen wir der Frage nachgehen: Was bedeutet die Debatte um menschenrechtliche Sorgfaltspflichten für Rüstungsunternehmen?

Unternehmen unterliegen heute bereits international geltenden menschenrechtlichen Sorgfaltsstandards. Wir werden zunächst die bereits existierenden menschenrechtlichen Standards vorstellen und aufzeigen, wo diese zu kurz oder gar nicht greifen. Anschließend legen wir den Fokus auf die Rüstungsindustrie: Am Beispiel illegaler Waffenlieferungen aus Deutschland nach Mexiko zeigen wir, auf welche Weise es zu Menschenrechtsverletzungen durch deutsche Waffen kommen kann.

Im Jahr 2014 wurden in Guerrero 43 Studenten der Lehramtsuniversität Ayotzinapa durch die örtliche Polizei verschleppt, sechs Menschen wurden getötet und weitere 40 Personen schwer verletzt. Dabei setzten die Sicherheitskräfte trotz Exportverbot G 36-Sturmgewehre der Firma Heckler & Koch ein.

Anhand dieses Beispiels wollen wir weitere Fragen diskutieren: Wie hätte Heckler & Koch — und damit auch andere Rüstungsfirmen — handeln müssen, um im Ausland nicht zu Menschenrechtsverletzungen beizutragen? Können Rüstungsfirmen für die Missachtung der menschenrechtlichen Sorgfalt schon heute (straf-) rechtlich haftbar gemacht werden? Kann das geplante Lieferkettengesetz dazu beitragen, dass Rüstungsfirmen die Menschenrechte achten und Betroffene von Waffengewalt in den Empfängerländern diese Verantwortung einfordern können?

Es diskutieren:
Prof. Dr. Jochen von Bernstorff, LL.M., Professur für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Menschenrechte, Universität Tübingen
Dr. Carola Hausotter, Koordinatorin des Netzwerks »Deutsche Menschenrechtskoordination Mexiko«
Dr. Christian Schliemann, Senior Legal Advisor am European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR)
Moderation: Charlotte Kehne, Referentin für Rüstungsexportkontrolle bei Ohne Rüstung Leben

Zum Gespräch laden das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), die Deutsche Menschenrechtskoordination Mexiko, Ohne Rüstung Leben und der Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Menschenrechte der Universität Tübingen Sie herzlich ein!

Das Webinar ist kostenfrei. Bei Interesse melden Sie sich bitte bis 7. Juli 2020 mit einer kurzen E-Mail an: info (AT) mexiko-koordination PUNKT de   . Die Einwahldaten für das ca. einstündige Webinar erhalten Sie einen Tag vor der Veranstaltung.

 Anhang  
  Ankündigung als PDF


[i] Hinweis: Chiapas98 ist ein ehrenamtliches, nicht-kommerzielles Projekt. Sollten Sie nachweislich die Urheberrechte an einem der von uns verwandten Bilder haben und nicht damit einverstanden sein, dass es hier erscheint, kontaktieren Sie uns bitte, wir entfernen es dann umgehend.

 Quelle:  
  http://www.mexiko-koordination.de/ 
 

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